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Transkript:

Gültig ab 1. Juli 2015 Leistungskomplexsystem zum Rahmenvertrag über die ambulante pflegerische Versorgung gemäß 75 Abs. 1 SGB XI für das Land NRW Präambel Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene - und nicht zeitabhängige - Tätigkeiten für Pflegebedürftige in NRW. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind soweit möglich die verbundenen Leistungskomplexe 18-26 oder 29 abzurechnen. Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen. Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Leistungsart und Leistungsinhalte werden von dem Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen der Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht. Mit den ausgewiesenen Vergütungen eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Der für die jeweilige Verrichtung erforderliche Vor- und Nachbereitungsaufwand ist Bestandteil der Verrichtung und nicht gesondert vergütungsfähig. Der jeweilige Leistungskomplex ist nur dann abrechnungsfähig, wenn neben der unter "Leistungsart" beschriebenen Verrichtung die wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden. In Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettgedruckten Leistungsinhalte vollständig erbracht wurden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit. Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte entsprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. 89 SGB XI. Neben den Vergütungssätzen für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des SGB XI-Leistungskomplexkatalogs sind. Leistungen nach 124 SGB XI sind gegenüber den Sozialhilfeträgern nicht abrechnungsfähig; Leistungen die nach dem SGB XII erbracht werden, bleiben hiervon unberührt Leistungs komplex Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Ergänzende Hinweise zur Abrechnung der Leistungskomplexe 1 Ganzwaschung LK 2, 15a - 21, 23 29 01010001 1. Waschen, Duschen, Baden 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege 5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken 8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches 410 Ganzkörperwaschung soweit notwendig, mindestens Ober- und Unterkörper

2 Teilwaschung LK 1, 15a - 21, 23-29 01010002 3 Ausscheidung LK 16-21, 23 28 01010003 1. Teilwaschung (z.b. Intimbereich) 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege 5. Haarpflege 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken 8. Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereiches 1. Utensilien bereitstellen, anreichen 2. zur Toilette führen 3. Unterstützung u. allgem. Hilfestellung (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, 4. Überwachung der Ausscheidung 5. Entsorgen, Reinigen des Gerätes und des Bettes 6. Katheterpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung des Stomabeutels) 7. Empfehlung zum Kontinenztraining / Inkontinenzversorgung 8. Nachbereiten des Pflegebedürftigen ggf. Intimpflege 220 Teilkörperwaschung (Ober- oder Unterkörper) soweit notwendig oder mindestens Waschung des Intimbereiches 100 4 Selbständige Nahrungsaufnahme LK 5; 16-18; 20; 24-28 01010004 5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme LK 4, 15a - 18; 20; 24; 27, 28 01010005 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen) 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen 3. Entsorgen der benötigten Materialien 4. Säubern des Arbeitsbereiches 5. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.b. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen) 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen 3. Darreichung der Nahrung 4. Entsorgen der benötigten Materialien 5. Säubern des Arbeitsbereiches (spülen) 6. Versorgung des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme) 7. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.b. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen 100 250

6 Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG) 1. Vorbereiten und Richten der Sondennahrung 2. Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung 3. Nachbereitung 100 LK 16, 17, 27, 28 01010006 7 Lagern/Betten LK 16-18; 20, 23-30 01010007 1. Richten des Bettes 2. Wechseln der Bettwäsche 3. Körper- und situationsgerechtes Lagern 4. Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. Einsatz von Lagerungshilfen 100 Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb/ außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie z.b. Kontrakturen oder Pneumonie vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen. 8 Mobilisation (Mindesteinsatzdauer 15 Minuten; nur als selbständige Leistung abrechenbar) LK 16-17; 27-29 01010008 9 Behördengänge und Arztbesuche 1. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett 2. An- / Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken 3. Aufstehen / Zubettgehen 4. Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln) bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen 5. Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 6. Hilfe beim Treppensteigen 1. Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist 180 Anfang und Ende der Mobilisation sind zu dokumentieren, keine Transferleistung 360 LK 15a 17 01010009

10 Beheizen des Wohnbereiches abrechnungsfähig mit LK 16 17 01010010 1. Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld 2. Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas- Zentralheizung) 3. Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen 60 Leistungsinhalt 1 und / oder 2 sind zu erbringen 11 Einkaufen (Abrufempfehlung bis zu 2 x je Woche) LK 15a - 17 1. Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des tägl. Bedarfs 2. Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige Besorgung;( z.b. Bank- und Behördengänge) 3. Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel 4. Anleitung und Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmittel 5. Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen 150 Einkaufen (auch in mehreren Geschäften) 01010011 12 Zubereiten von warmen Speisen abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 1. Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel 2. Zubereiten von warmen Speisen 3. Säubern des Arbeitsbereiches (z.b. Spülen) 4. Entsorgen des verbrauchten Materials 150 01010012 13 Reinigen der Wohnung (Abrufempfehlung alle 14 Tage) 1. Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches (z.b. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche) 2. Trennen und entsorgen des Abfalls 3. Keine Grundreinigung 540 01010013

14 Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung (Abrufempfehlung 1 x wöchentlich) 1. Waschen und trocknen 2. Bügeln 3. Ausbessern 4. Sortieren und einräumen 5. Schuhpflege 360 01010014 15 Hausbesuchspauschale (bis zu 2 x je Tag abrechenbar) 1. Anfahrt 2. Dokumentation xx,xx Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen - auch nicht privat - abrechenbar. Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 3 Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag 15a 01010015 Erhöhte Haus- Besuchspauschale (bis 1x je Tag; daneben ist Pos. 15 max. 1x je Tag abrechenbar) Eine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 2 erhöhte Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag; daneben ist Pos. 15 max. 1 x je Tag abrechenbar 1. Anfahrt 2. Dokumentation Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe 03, 04, 06 bis 08, 10, 12, 27, 28, 29, 30 je Einsatz xx,xx Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen - auch nicht privat - abrechenbar. 0101015a 16 Erstgespräch Incl. Hausbesuchspauschale (vor Aufnahme der Pflege) 1. Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes 2. Feststellung der Pflegeprobleme 3. Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen 4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung des Pflegevertrages 5. Planung der Pflegeeinsätze 6. Informationen über weitere Hilfen 1.600 Einzelne Leistungsinhalte können sowohl im Rahmen des Erstbesuchs als auch / oder im Laufe des Pflegeprozesses erbracht werden. Die einmalige Abrechnungsfähigkeit des LK bleibt hiervon unberührt.

01010016 7. Gespräche mit Angehörigen/Arzt 8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z.b. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers 9. Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote 10. Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung 16a Folgebesuch Incl. Hausbesuchspauschale 0101016a 1. Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld 2. Feststellen von neuen Pflegeproblemen 3. Feststellung der Ressourcen der Pflegebedürftigen 4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung des modifizierten Pflegevertrages 5. Planung der Pflegeeinsätze 6. Informationen über weitere Hilfen 7. Gespräche mit Angehörigen/Arzt 8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z.b. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers 9. Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote 10. Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung 900 Abrechnungshinweis: Dieser Leistungskomplex kann nur dann einmal abgerechnet werden, wenn ein akutes Ereignis von erheblicher Bedeutung (z.b. nach Krankenhausaufenthalt, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Veränderung der Pflegestufe, Wegfall der Pflegeperson) eintritt, das nicht nur zu einer vorübergehenden Veränderung des Pflegebedarfs führt. Die Veränderung wird zum Zeitpunkt der Einschätzung als dauerhaft angenommen und sie bedingt eine Änderung der vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommenen Leistungen (Änderung des Pflegevertrages). Einzelne Leistungsinhalte können sowohl im Rahmen des Folgebesuches als auch / oder im Laufe des Pflegeprozesses erbracht werden.

17 Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI nach Stufe 1 01010017 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweise auf Pflegekurse 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale Stufe 1 bis zu dem in 37 (3) SGB XI vorgesehenen Betrag Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend; Der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen. Der Beratungsbesuch nach 37.3. SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweise auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige mit Betreuungsbedarf nach 45a SGB XI. 17a Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI nach Stufe 2 0101017a 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweise auf Pflegekurse 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale Stufe 2 bis zu dem in 37 (3) SGB XI vorgesehenen Betrag Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend; Der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen. Der Beratungsbesuch nach 37.3. SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweise auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige mit Betreuungs-bedarf nach 45a SGB XI. 17b Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI nach Stufe 3 0101017b 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweise auf Pflegekurse 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale Stufe 3 bis zu dem in 37 (3) SGB XI vorgesehenen Betrag Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend; Der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen. Der Beratungsbesuch nach 37.3. SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweise auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige mit Betreuungsbedarf nach 45a SGB XI. 17c Beratungsbesuch nach 37.3 Satz 6 SGB XI nach Stufe 0 0101017c 1. Beratung und Unterstützung der Angehörigen bzw. Betreuungsperson 2. Einschätzung der individuellen Situation 3. Hinweise auf Hilfestellungen 4. Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale Stufe 0 bis zu dem in 37 (3) SGB XI vorgesehenen Betrag Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend. Der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen.

Verbundene Leistungskomplexe 18 Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme 01010018 19 Große Grundpflege 01010019 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 610 450 20 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme 01010020 21 Kleine Grundpflege 01010021 02 Teilwaschung 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 02 Teilwaschung 450 290 22 Große hauswirtschaftliche Versorgung 01010022 13 Reinigen der Wohnung 14 Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung 760

23 Große Grundpflege mit Lagern/Betten 01010023 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 520 24 Große Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 01010024 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 740 25 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten 01010025 02 Teilwaschung 350 26 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 01010026 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 ( abrechnungsfähig mit LK 1-15,16-30) 01010027 Leistungskomplexe 02 Teilwaschung 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen 3. Richten des Bettes 580 100

28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2 ( abrechnungsfähig mit LK 1-15, 16-30) 01010028 29 Kleine pflegerische Hilfestellung 3 ( LK 1, 2, 7, 8, 13, 14, 16-28) 01010029 30 Kleine pflegerische Hilfestellung 4 ( 7, 13, 14, 16-18, 20, 22, 23-28) 01010030 1. An- und/oder Auskleiden ( incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken) 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen 3. Richten des Bettes Leistungskomplexe 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2 1. Wechseln der Bettwäsche 2. Richten des Bettes 100 Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Bettruhe 170 Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Bettruhe 80 Kompletter Wechsel der Bettwäsche