Die TOP 18 FAQs rund um die Masterbewerbung und Zulassung Inhaltsverzeichnis 1. Welche Masterstudiengänge werden angeboten?... 2 2. Wer kann sich bewerben?... 2 3. Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für den Master Business Management?... 2 4. Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für den Master Economics?... 3 5. Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für den Master Wirtschaftsinformatik?... 3 6. Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für den Master Wirtschaftsmathematik?... 4 7. Ab wann kann ich mich bewerben?... 4 8. Wo, wie und bis zu welchem Datum kann ich mich bewerben?... 5 9. Welche Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich... 5 10. Was passiert, wenn ich im Onlineformular versehentlich eine falsche Angabe gemacht habe?... 5 11. Wie ist das weitere Vorgehen nach Ablauf der Bewerbungsfrist?... 6 12. Wann findet das Auswahlgespräch statt und was ist dessen Inhalt?... 6 13. Wie wird die Note gebildet? Welche Mindestpunktzahl ist zu erzielen?... 6 14. Wie oft kann ich mich bewerben, falls ich beim ersten Anlauf gescheitert bin?... 7 15. Wie lange ist die Zulassung gültig?... 7 16. Was ist der Unterschied zwischen einer endgültigen und einer vorläufigen Zulassung?... 7 17. Kann ich bereits mit dem Master beginnen, wenn noch Leistungen aus dem Bachelorstudiengang ausstehen?... 8 18. An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?... 8 1
FAQs rund um die Bewerbung und Zulassung Welche Masterstudiengänge werden angeboten? Die konsekutiven Masterstudiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Würzburg sind: Master Business Management mit dem Abschluss Master of Science Master Economics mit dem Abschluss Master of Science Master Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Master of Science Master Wirtschaftsmathematik mit dem Abschluss Master of Science Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich grundsätzlich alle Studierenden, welche einen Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaft, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsmathematik an der Universität Würzburg oder einen gleichwertigen Abschluss im In- oder Ausland erworben haben. Bezüglich der vier Masterstudiengänge sind zudem weitere inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen, welche im Folgenden näher erläutert werden. Unsere vier Bachelorstudiengänge zeichnen sich besonders durch die Vermittlung von fundierter Methodenkompetenz im Bereich der Mathematik und Statistik aus, welche für die Masterstudiengänge eine wichtige Voraussetzung bilden. Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für den Master Business Management? Neben einem einschlägigen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss ist der Nachweis von Kompetenzen aus Modulen im Umfang von 25 ECTS-Punkten aus den Bereichen Mathematik, Statistik und anwendungsorientierter Wirtschaftsinformatik zu erbringen, wobei mindestens 15 ECTS-Punkte in den Bereich Mathematik und Statistik nachzuweisen sind. Zudem ist der Nachweis von mindestens 50 ECTS-Punkten aus dem Bereich der allgemeinen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre zu erbringen, wobei davon mindestens 15 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und mindestens 15 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Grundlagen der Volkswirtschaftslehre nachzuweisen sind. Als geeignet gilt, wer einen einschlägigen Erstabschluss mit der Note 2,5 oder besser vorweisen kann. 2
Die Zugangsvoraussetzungen können in 4 der Fachspezifischen Bestimmungen für den Master Business Management nachgelesen werden (Veröffentlichung unter: http://www.uniwuerzburg.de/fileadmin/32020000/ordnungen/uebersicht_master-netz.pdf) Kandidaten, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, aber über eine Note (Abschlussnote oder vorläufige Durchschnittsnote) schlechter als 2,5 verfügen, werden zu einem Auswahlgespräch oder einem Auswahltest eingeladen. Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für den Master Economics? Neben einem einschlägigen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss ist der Nachweis von Kompetenzen aus Modulen im Umfang von 25 ECTS-Punkten aus den Bereichen Mathematik, Statistik und anwendungsorientieter Wirtschaftsinformatik zu erbringen, wobei mindestens 15 ECTS-Punkte in den Bereich Mathematik und Statistik nachzuweisen sind. Zudem ist der Nachweis von mindestens 50 ECTS-Punkten aus dem Bereich der allgemeinen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre zu erbringen, wobei davon mindestens 15 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und mindestens 15 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Grundlagen der Volkswirtschaftslehre nachzuweisen sind. Als geeignet gilt, wer einen einschlägigen Erstabschluss mit der Note 2,5 oder besser vorweisen kann. Die Zugangsvoraussetzungen können in 4 der Fachspezifischen Bestimmungen für den Master Economics nachgelesen werden (Veröffentlichung unter: http://www.uniwuerzburg.de/fileadmin/32020000/ordnungen/uebersicht_master-netz.pdf) Kandidaten, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, aber über eine Note (Abschlussnote oder vorläufige Durchschnittsnote) schlechter als 2,5 verfügen, werden zu einem Auswahlgespräch oder einem Auswahltest eingeladen. Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für den Master Wirtschaftsinformatik? Neben einem einschlägigen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss ist der Nachweis von Kompetenzen aus Modulen im Umfang von 35 ECTS-Punkten aus dem Bereich Wirtschaftsinformatik, 20 ECTS-Punkten aus dem Bereich Informatik und 35 ECTS- Punkten aus dem Bereich Betriebs- und Volkswirtschaftslehre. Als geeignet gilt, wer einen einschlägigen Erstabschluss mit der Note 2,5 oder besser vorweisen kann. Die Zugangsvoraussetzungen können in 4 der Fachspezifischen Bestimmungen für den Master Economics nachgelesen werden (Veröffentlichung unter: http://www.uniwuerzburg.de/fileadmin/32020000/ordnungen/uebersicht_master-netz.pdf) 3
Kandidaten, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, aber über eine Note (Abschlussnote oder vorläufige Durchschnittsnote) schlechter als 2,5 verfügen, werden zu einem Auswahlgespräch oder einem Auswahltest eingeladen. Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für den Master Wirtschaftsmathematik? Neben einem einschlägigen Bachelorabschluss ist der Nachweis von Kompetenzen im Umfang von insgesamt mindestens 50 ECTS- Punkten aus Modulen in den folgenden Teilgebieten der Mathematik notwendig: Analysis (Differential- und Integralrechnung in einer und mehreren Variablen), Lineare Algebra, Stochastik, Finanzmathematik, Versicherungs-mathematik, Numerische Mathematik, Operations Research, Optimierung, Modellierung, gewöhnliche Differentialgleichungen, partielle Differentialgleichungen, Vektoranalysis, Funktionentheorie, Algebra, Zahlentheorie, Geometrie, Diskrete Mathematik, Funktional-analysis, Wissenschaftliches Rechnen Kompetenzen im Umfang von mindestens 20 ECTS-Punkten aus weiteren Modulen in allen Teilgebieten der Mathematik oder Modulen aus der Informatik oder den Grundlagen der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, eine Abschlussarbeit im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten mit einem Thema aus einem Teilgebiet der Mathematik, der Wirtschaftswissenschaft oder der Informatik oder im Falle einer fächerübergreifenden Abschlussarbeit mit einem Thema, in dem Methoden der Mathematik oder der Wirtschaftswissenschaft wesentlich zum Einsatz kommen. Nähere Informationen rund um den Studiengang Master Wirtschaftsmathematik erhalten Sie auf den Internetseiten der Fakultät für Mathematik und Informatik, welche den Studiengang betreut. Bitte beachten: Die Ausführungen zum Auswahlgespräch auf den nächsten Seiten beziehen sich ausschließlich auf die Studiengänge Master Business Management, Master Economics und Master Wirtschaftsinformatik. Bei Informationen zum Auswahlverfahren im Master Wirtschaftsmathematik beachten Sie bitte die entsprechenden Fachspezifischen Bestimmungen und die Hinweise auf den Internetseiten der Fakultät für Mathematik und Informatik. Ab wann kann ich mich bewerben? Für alle vier Studiengänge gilt: sobald Sie 150 ECTS-Punkte in den besagten Studiengängen erfolgreich absolviert haben und diese auch (mittels einer Notenbescheinigung) nachweisen können. 4
Wo, wie und bis zu welchem Datum kann ich mich bewerben? Die Zulassung zum Studium in den Studiengängen Master Business Management, Master Economics, Wirtschaftsinformatik und Master Wirtschaftsmathematik erfolgt zweimal jährlich, jeweils zum Winter- und zum Sommersemester. Die Bewerbung erfolgt über ein Onlineformular, welches sowohl über die Startseite der Universität Würzburg unter dem Button Onlinebewerbung erreichbar ist, als auch über die Startseite der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Button Doktorhut mit der Unterschrift Bewerben Sie sich jetzt für unsere Masterstudiengänge ) Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 15. Juli eines jeden Jahres Bewerbungsschluss für das Sommersemester: 15 Januar eines jeden Jahres Bitte beachten: Es handelt sich hier um Ausschlussfristen! Welche Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich Zunächst ist das zentrale Onlineformular bis zum 15. Juli für eine Bewerbung für das Wintersemester bzw. 15 Januar für eine Bewerbung für das Sommersemester wahrheitsgemäß auszufüllen. Nach Eingabe und Bestätigung Ihrer Daten, erhalten Sie eine Mail mit Angabe Ihrer persönlichen Bewerbernummer. Zudem erfolgt die Aufforderung die besagte Mail spätestens bis zum 19. Juli bzw. 19. Januar eines Jahres zu beantworten und in dieser Antwortmail folgende Unterlagen per pdf anzuhängen: Nachweis über den Bachelorabschluss bzw. Zeugnisunterlagen (soweit diese vorhanden sind) Übersicht über die bisher erbrachten Studienleistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS-Punkten, aus welcher die bestandenen Module, die einzelnen dafür vergebenen ECTS-Punkte sowie die erzielten Noten bzw. Grades hervorgehen Was passiert, wenn ich im Onlineformular versehentlich eine falsche Angabe gemacht habe? Schreiben Sie bitte ein Mail an das Bewerberportal oder an die Masterkoordinatorin im Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Die Änderungen können so berücksichtigt werden. 5
Wie ist das weitere Vorgehen nach Ablauf der Bewerbungsfrist? Am 15. Januar bzw. 15 Juli wird mit Ablauf des Tages um 24:00 Uhr das Portal geschlossen. Unterlagen können noch bis zum 19. Januar bzw. 19. Juli per Antwortmail eingereicht werden. Im Anschluss werden die Unterlagen durch die Eignungskommission eingehend geprüft. Nach der Ergebnisfeststellung erfolgt die Versendung der rechtskräftigen Bescheide durch die Studentenkanzlei und die Bekanntgabe des Einschreibungszeitraumes. Kandidaten, deren Eignung noch nicht abschließend festgestellt werden konnte, werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Wann findet das Auswahlgespräch statt und was ist dessen Inhalt? Das Auswahlgespräch oder alternativ der Auswahltest (zweite Stufe des Eignungsverfahrens) findet in der vorlesungsfreien Zeit vor Semesterbeginn statt. Bislang wurden Auswahlgespräche durchgeführt. Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen. Das Auswahlgespräch dauert ca. 15 Minuten und wird durch von der Eignungskommission benannte Prüfer und Beisitzer durchgeführt. Es handelt sich um ein Fachgespräch über Grundlagen der Unternehmenstheorie und Unternehmenspolitik sowie Grundlagen der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik. Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Ablauf des Auswahlverfahrens finden Sie in 4 der Anlage EV Fachspezifische Bestimmungen der Studiengänge Business Management, Economics und Wirtschaftsinformatik. Wie wird die Note gebildet? Welche Mindestpunktzahl ist zu erzielen? Im Rahmen der zweiten Stufe des Eignungsverfahrens werden die Punkte nach dem folgenden Schema vergeben: Für die Note im Erstabschluss bzw. für die vorläufige Durchschnittsnote (vgl. 4 EV der Fachspezifischen Bestimmungen) jeweils 2 Punkte für jedes Zehntel, um das die Note besser als 3,5 ist ( Beispiel: Sie erhalten eine Vorbewertung von 2 Punkten bei einer Note im Erstabschluss von 3,4 oder Sie erhalten eine Vorbewertung von 10 Punkten, falls Sie einen Erstabschluss mit der Note 3,0 vorweisen können. Maximal 20 Punkte für die im Auswahlgespräch (bzw. Auswahltest) erzielte Leistung nach dem folgenden Schema: Note Punkte Note Punkte 5,0 0 2,3 12 4,0 2 2,0 14 3,7 4 1,7 16 3,3 6 1,3 18 6
3,0 8 1,0 20 2,7 10 Inklusive der Vorbewertung durch die Note des Abschlusses bzw. durch die vorläufige Durchschnittsnote sind 20 ECTS-Punkte zu erzielen. Vorbewertung Abschlussnote o. Durchschnittsnote Vorbewertung in Punkten Mindestnote im Auswahlgespräch 2,6 18 4,0 (= 2 Punkte) 2,7 16 3,7 (=4 Punkte) 2,8 14 3,3 (= 6 Punkte) 2,9 12 3,0 (= 8 Punkte) 3,0 10 2,7 (= 10 Punkte) 3,1 8 2,3 (= 12 Punkte) 3,2 6 2,0 (= 14 Punkte) 3,3 4 1,7 (= 16 Punkte) 3,4 2 1,3 (= 18 Punkte) 3,5-4,0 0 1,0 (= 20 Punkte) Wie oft kann ich mich bewerben, falls ich beim ersten Anlauf gescheitert bin? Sie können sich noch einmal wiederbewerben. Wie lange ist die Zulassung gültig? Die Zulassung ist für das Semester, für welches Sie sich beworben haben und für das Folgesemester gültig. Falls Sie die Zulassung erst im Folgesemester annehmen möchten, bitten wir Sie, sich im Folge-Bewerbungszeitraum abermals unter Angabe Ihrer alten Bewerbernummer in das Portal einzuschreiben. So ist gewährleistet, dass Sie über alle Fristen, Einschreibezeiträume und Modalitäten rund um den Master informiert werden. Was ist der Unterschied zwischen einer endgültigen und einer vorläufigen Zulassung? Mit einer endgültigen Zulassung sind Sie unmittelbar ohne Einschränkungen für das Masterstudium zugelassen. Eine endgültige Zulassung erhalten Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und Ihren Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben. Eine vorläufige Zulassung wird stets unter der Voraussetzung erteilt, dass der Bachelorabschluss bis zum Ende des Rückmeldezeitraums (für das zweite 7
Mastersemester innerhalb des ersten Semesters im gewählten Masterstudiengang) nachgewiesen werden kann. (Bespiel: Ein Kandidat beginnt sein Masterstudium und ist gleichzeitig im Oktober mit 170 ECTS Punkten im Bachelor eingeschrieben. Er plant seine Bachelorarbeit im Dezember abgeben. Mit dem Bestehen der Bachelorarbeit ist auch der Bachelorabschluss nachgewiesen und der Kandidat kann sein Zeugnis in der Studentenkanzlei abgeben. Er hat nun die endgültige Zulassung). Kann ich bereits mit dem Master beginnen, wenn noch Leistungen aus dem Bachelorstudiengang ausstehen? Dies ist möglich, allerdings ist hier Vorsicht geboten. Grundsätzlich raten wir nur den Studierenden ein Doppelstudium Bachelor und Master vorzunehmen, welche bis zum Ende der Rückmeldefrist (vgl. vorherige Frage) ihren Bachelorabschluss nachweisen können. Kandidaten, welche erst mit den Bachelorklausurterminen zum Ende des Semesters die nötige Punktzahl erzielen, wird empfohlen sich mit dem Studiendekanat in Verbindung zu setzen, da eine Studienstart ohne die Option auf eine endgültige Zulassung im ersten Mastersemester eine Wiederbewerbung notwendig macht und eine erneute Zulassung nicht gewährleistet ist! An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden? Bei Fragen rund um die Masterbewerbung wenden Sie sich bitte an die Koordinatoren der Masterstudiengänge. Master Business Management und Economics: Silke Kuhn (E-Mail: s.kuhn@uniwuerzburg.de) Master Wirtschaftsinformatik: Christine Scheid (E-Mail: cscheid@wiinf.uni-wuerzburg.de) Master Wirtschaftsmathematik: Martin Hofmann (E-Mail: hofmann.martin@mathematik.uniwuerzburg.de) 8