SPB-Ranking Repetitorium Hofmann Das nachfolgende Ranking der Schwerpunktbereiche (SPB) nach der neuen JAPrO an der Universität Freiburg soll Ihnen bei der schwierigen Entscheidung zwischen den einzelnen SPBs eine Hilfe sein. Dabei ist freilich zu beachten, dass das wichtigste Kriterium für die Auswahl eines SPBs die eigenen Neigungen und Interessen sind. Haben Sie daher besonderes Interesse für einen der angebotenen SPBs, lassen Sie sich nicht von einer eventuell schlechten Bewertung im Ranking abschrecken. Letztlich ist Ihre eigene Begeisterung für ein bestimmtes Themenfeld der beste Motivationsfaktor und wird Ihnen auch gute Punktzahlen eintragen. Nach den Platzierungen im Ranking finden Sie darüber hinaus eine Kommentierung zu den Stärken und Schwächen der jeweiligen SPBs. 1. Platzierungen: Platz 1: Europäische und internationale Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen (SPB 6) Platz 2: Handel und Wirtschaft (SPB 4) Platz 3: Recht der Informationsgesellschaft (SPB 8) Platz 4: Zivilrechtliche Rechtspflege in Justiz und Anwaltschaft (SPB 2) Platz 5: Arbeit und soziale Sicherung (SPB 3) Platz 6: Strafrechtliche Rechtspflege (SPB 3) Platz 7: Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung (SPB 1) Platz 8: Umwelt und Wirtschaft (SPB 7) 2. Kommentierung der einzelnen SPBs Nochmals: Falls Sie für einen der SPBs ein besonderes Interesse hegen, lassen Sie sich nicht durch eine etwaige negative Bewertung abschrecken. Wichtigstes Kriterium für die Auswahl des SPBs ist Ihr Interesse für das jeweilige Fachgebiet! SPB 1: Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung Der Titel des SPB dürfte bei späteren Bewerbungen zunächst abschreckend wirken: Rechtsgeschichtler gelten als ausgesprochene Theoretiker. Ungeschickterweise wurde bei der Formulierung die Rechtsgeschichte auch noch vor die Rechtsvergleichung gestellt, die durch ihren internationalen Appeal für Arbeitgeber wenigstens noch von einem gewissen Interesse ist. www jura-ist-lernbar de 1
Wen das nicht abschrecken kann, der trifft in diesem SPB möglicherweise auf durchaus interessante Themenfelder. Das Fach eignet sich vor allem für wissenschaftlich orientierte Studierende sowie ausgesprochene Geschichtsfreaks. Hier wird man auf andere Studierende gleichen Schlages treffen, allerdings auch auf solche, für die der SPB 1 nicht an erster Stelle ihrer Wunschliste stand. Immerhin enthält der SPB mit dem Fach Rechtsvergleichung auch ein ausgesprochen international orientiertes Themengebiet, das sich beispielsweise auch gut mit einem Auslandsaufenthalt oder für diejenigen, die nach dem ersten Examen eine Promotion ins Auge fassen mit der Vorbereitung einer rechtsvergleichenden Dissertation kombinieren lässt. SPB 2: Zivilrechtliche Rechtspflege in Justiz und Anwaltschaft Etwas staubig kommt auch der Titel des 2. SPB daher. Er scheint zunächst einmal für die Vorbereitung einer Tätigkeit in der Justiz z. B. als Richter gut geeignet zu sein. Doch Vorsicht: Für die spätere Einstellung in den Staatsdienst kommt es sowieso nur auf die Examensnote an. Hier mit einem besonders justiznahen SPB punkten zu wollen, ist also sinnlos. Gleiches gilt für die angebotene Anwaltsperspektive: Hier ist zu berücksichtigen, dass die wirtschaftlich besonders erfolgreichen Kanzleien heutzutage entweder im Wirtschaftsrecht arbeiten und die Tätigkeit vor Gericht bestenfalls nebenbei betreiben oder aber sich ohnehin auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben (sog. Boutiquen ). Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht eignet sich daher als Schwerpunktsetzung mehr für Feld-, Wald- und Wiesenkanzleien, deren wirtschaftlicher Erfolg sich jedoch häufig in überschaubaren Grenzen hält. Dennoch hat der SPB 2 seine ganz klaren Vorzüge: An erster Stelle ist hier der strategische Vorteil zu nennen, dass es sich bei der behandelten Materie um einen Stoff handelt, der sehr nah am Pflichtfachstoff der Staatsprüfung angesiedelt ist. Hier lernt man also gleich für die Staatsprüfung mit, was ein begrüßenswerter Synergie-Effekt ist! Möglicherweise atmet der SPB je nach Gestaltung durch die verantwortlichen Personen, was abzuwarten bleibt auch tatsächlich eine gewisse Praxisnähe, was auch im Hinblick auf den Pflichtfachstoff sehr motivierend sein kann. Wenn man einmal gelernt hat, wie denn eigentlich in der Realität eine Klageschrift aussieht und was z. B. ein Anwalt genau bei der vertragliche Regelung einer vorweggenommenen Erbfolge berücksichtigen muss (von Haftungsausschlüssen bis zu steuerlichen Aspekten), fällt einem möglicherweise auch das Lernen der entsprechenden Klausurprobleme viel leichter, da einem der Lernstoff nun nicht mehr so abstrakt vorkommt. Last not least: Zivilrecht kann auch einfach sehr Spaß machen! www jura-ist-lernbar de 2
SPB 3: Strafrechtliche Rechtspflege Gegen den SPB 3 spricht zunächst, dass die Berufsaussichten im Bereich Strafrecht als eher schlecht zu beurteilen sind: Vom Strafrecht allein können nur wenige Staranwälte (Rolf Bossi & Kollegen) leben. Auch für die insoweit in der Justiz zu vergebenden Stellen (Richter, Staatsanwalt) gilt das zu SPB 2 gesagte: Hier wird allein nach Note eingestellt, so dass eine entsprechende Schwerpunktsetzung im Studium die Einstellungschancen leider nicht erhöht. Aber auch die Vorteile des SPB 3 gleichen denen des SPB 2: Die Thematik liegt nah beim Pflichtfachstoff, der für die Staatsprüfung ohnehin gelernt werden muss (wenn auch im Strafrecht zukünftig nur noch eine Klausur im Examen geschrieben wird). Hinzu kommt, dass das Strafrecht insgesamt als eine durchschaubare Materie zu bezeichnen ist, die im Komplexitätsgrad nicht so anspruchsvoll ist wie andere SPBs und daher viel Zeit für die Vorbereitung auf die Staatsprüfung lässt. Schließlich hat das Strafrecht zu allen Zeiten seine Verehrer gehabt: Es handelt sich um ein Rechtsgebiet, in dem sich in geradezu einmaliger Weise juristische, psychologische, soziale und philosophische Fragestellungen vereinen. Wer selbst in dieser Hinsicht einen sozialen Einschlag hat und sich vorstellen könnte, sich beispielsweise auch für Kriminologie und Jugendstrafrecht zu interessieren, der könnte in diesem SPB richtig sein. SPB 4: Handel und Wirtschaft Der SPB 4 ist nach SPB 6 der unter beruflichen Gesichtspunkten wohl interessanteste SPB: Neben der Examensnote achten praktisch alle Kanzleien und Wirtschaftsunternehmen bei Bewerbern auf ein gesteigertes wirtschaftsrechtliches Interesse und eine entsprechende Schwerpunktsetzung im Lebenslauf des Bewerbers bzw. der Bewerberin. Hier können Sie mit dem SPB 4 punkten und sich zugleich dass im heutigen Beratungsalltag unabdingbare (und in der universitären Ausbildung häufig leider sträflich vernachlässigte) Grundwissen im Bereich des Wirtschaftsrechts zulegen. Allerdings bedingt genau diese Attraktivität auch einige Nachteile für diesen SPB: Es ist zu erwarten, dass sich hier neben SPB 6 viele gute Leute einwählen werden. Es ist also schwieriger für den Einzelnen, sich zu profilieren. Auch sind die Freiburger Wirtschaftsrechtsprofessoren (Blaurock, Merkt) vorsichtig ausgedrückt nicht gerade dafür bekannt, mit Punkten nur so um sich zu schmeissen. Im übrigen ist das Wirtschaftsrecht insbesondere das Gesellschaftsrecht auch tatsächlich juristisch keine ganz einfache und gelegentlich auch eine etwas spröde und trockene Materie. Wen das aber nicht abschrecken kann, der hat beim SPB 4 die Gewissheit, weder im Hinblick auf seinen zukünftigen Berufsweg noch die zu erlernende wichtige Materie falsch zu liegen. www jura-ist-lernbar de 3
SPB 5: Arbeit und soziale Sicherung Hinsichtlich des SPB 5 ist zunächst anzumerken, dass in diesem SPB die Professorensituation an der Universität Freiburg (anstehende Emeritierungen etc.) besondere Beachtung verdient. Allgemein ist zum SPB zu sagen, dass speziell der Bereich Arbeitsrecht traditionell von vielen Studierenden als Schwerpunkt gewählt wird. Man trifft daher auf dem Arbeitsmarkt auf eine gewisse Konkurrenz, zumal es sich jedenfalls beim Arbeitsrecht um einen in der Regel nicht besonders lukrativen Markt handelt, der auch von vielen nicht darauf spezialisierten Anwälten nebenher mitbetrieben wird. Gut ist der SPB vor allem für diejenigen, die in die Personal- oder Rechtsabteilungen von Unternehmen streben (wo Arbeitsrecht fast immer eine gesteigerte Rolle spielt). Positiv zum Arbeitsrecht ist auch zu vermerken, dass es sich eigentlich nicht um eine besonders schwierige Rechtsmaterie handelt: Das Arbeitsrecht ist in weiten Teilen nicht gesetzlich kodifiziert und wird überwiegend durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geprägt. Diese wird im Großen und Ganzen noch so einfach gehalten, dass sie auch die mit dem Arbeitsrecht als Nichtjuristen befassten Betriebsräte noch verstehen können. Ähnliches gilt für das Sozialrecht: Zwar gibt es hier eine ganze Masse an Gesetzen (allein für das Sozialrecht nochmal ein dicker roter Klotz wie der Schönfelder) und dazu noch häufige Reformen, die das ganze Gebiet häufig noch unübersichtlicher machen. Aber es steht eben damit auch sehr vieles im Gesetz drin, was z. B. in Klausuren hilfreich sein kann, in denen das Gesetz dann gewissermaßen der erlaubte Spickzettel ist. Dabei sind die Grundstrukturen des Sozialrechts sehr einfach und orientieren sich am allgemeinen Verwaltungsrecht. Auch gibt es im Sozialrecht einige hochinteressante Bereiche wie z. B. das aktuell sehr gefragte Gesundheitsrecht. Fraglich ist allerdings, ob die Uni Freiburg gerade in diesem Bereich eine adäquate Vorbereitung leisten kann. Hier wäre man wohl an der Uni Heidelberg besser aufgehoben, die einen entsprechenden SPB anbietet. SPB 6: Europäische und internationale Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen Der sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf eine spätere Berufstätigkeit wohl interessanteste SPB. Angesichts der derzeit zu beobachtenden Internationalisierung des Wirtschaftsrechts dürfte eine Schwerpunktsetzung in diesem Bereich für zukünftige Arbeitgeber von höchstem Interesse sein. Auch lässt sich der Schwerpunktbereich optimal mit einem Auslandsaufenthalt kombinieren. www jura-ist-lernbar de 4
Schließlich ergeben sich mit dem Europarecht auch Überschneidungen zum Pflichtfachstoff des Examens, da auch insoweit mit einer gesteigerten Bedeutung des Europarechts in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Es scheint also nichts gegen diesen SPB zu sprechen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass sich in diesem SPB gerade aufgrund seiner Attraktivität viele juristische Cracks tummeln werden. Der Konkurrenzdruck wird vermutlich in der Tendenz eher höher sein als in anderen SPB, zumal Sie sich ja auch aus Sicht der Professoren immer in einem relativen Contest zu Ihren Kommilitonen bewegen. Es ist übrigens auch zu erwarten, dass sich die Professoren sehr um diesen SPB bemühen werden, da sie hier die Gewissheit haben, auf engagierte und fachlich überdurchschnittlich gute Studierende zu treffen. Auch aus Sicht eines Professors ist es schließlich angenehmer, Seminare mit hochmotivierten Teilnehmern abzuhalten. Fazit: In fachlicher Hinsicht rundum zu empfehlen, aber konkurrenzmäßig möglicherweise ein für Goldfische ungeeignetes Barrakuda-Becken. SPB 7: Umwelt und Wirtschaft Ein eher spröder SPB: Die Umweltthematik dürfte auch auf zukünftige Arbeitgeber wenig attraktiv wirken. Das Umweltrecht wird hierzulande von nur wenigen Schwerpunktkanzleien bearbeitet. Relevant ist die Materie vor allem für die Verwaltung, die ihr Personal für den höheren Dienst jedoch allein nach Note einstellt. Auch Traumstellen bei Greenpeace oder beim BUND dürften wohl eher selten zu besetzen sein. Auch das auf den ersten Blick praxisrelevant erscheinende Attribut Wirtschaft dürfte hieran wohl wenig ändern: Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Schwerpunktsetzung ist hier wohl eher mit den Freuden des Gewerbe- und Gaststättenrechts zu rechnen. Immerhin hat der SPB eine gewisse Nähe zum öffentlich-rechtlichen Pflichtfachstoff der Staatsprüfung. Ob die öffentlich-rechtlichen Professoren in Freiburg Begeisterungsstürme verdienen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in diesem SPB aufgrund der wenig attraktiven Thematik viele Studierende sitzen werden, deren Erstwunsch-SPB nicht in Erfüllung gegangen ist. Ob sich dies auf die Dynamik des SPB 7 negativ auswirkt, bleibt abzuwarten. Fazit: Wenn Sie nicht die Antwort der Jurisprudenz auf David McTaggart sind, sollten Sie Ihre Entscheidung für diesen SPB möglicherweise noch einmal überdenken. SPB 8: Recht der Informationsgesellschaft Der Geheimtipp unter den SPBs. www jura-ist-lernbar de 5
Der SPB 8 behandelt höchst interessante Rechtsgebiete wie das Medien- und das Urheberrecht, die sich zur Zeit in einer dynamischen Entwicklung befinden. Beispiele hierfür sind so verschiedene Rechtsprobleme wie etwa die mit dem Download von Musik aus dem Internet verbundenen Rechtsfragen einerseits oder das Caroline-von-Monaco-Urteil des EGMR andererseits. Allerdings dürfte der SPB auch staubtrockene Rechtsgebiete wie etwa den Datenschutz enthalten. Die Schwerpunktsetzung durch die verantwortlichen Professoren bleibt insoweit abzuwarten. Ein Nachteil des SPB 8 scheint die mangelnde Nähe zum Pflichtfachstoff der Staatsprüfung zu sein. Zu berücksichtigen ist aber insofern, dass es sich um eine Schnittpunktmaterie zwischen Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht handelt und man daher einiges über das Zusammenwirken dieser drei Rechtsmaterien lernen kann, was auch das Verständnis zukünftiger Examensfälle erleichtert. Gerade das Urheberrecht besitzt übrigens auch seit jeher eine besondere Faszination für zivilrechtlich orientierte Denkertypen. Der SPB 8 ist somit ein Schwerpunktbereich, bei dem man zumindest bei eigenem Interesse für die Welt der Medien oder für Computer nichts falsch machen kann. www jura-ist-lernbar de 6