SPB-Ranking Repetitorium Hofmann

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1 SPB-Ranking Repetitorium Hofmann Die Auswahl des Schwerpunktbereichs (SPB) für die Universitätsprüfung stellt die erste wichtige Entscheidung des Jurastudierenden in seinem Studium mit weitreichenden Konsequenzen für Examen und späteren Berufsweg dar. Die nachfolgende Beurteilung der einzelnen an der Universität Freiburg angebotenen Schwerpunkte soll Ihnen bei dieser schwierigen Entscheidung zwischen den einzelnen SPBs eine Hilfe sein. Lassen Sie sich dabei von dem Gedanken leiten, dass das wichtigste Kriterium für die Auswahl eines SPBs die eigenen Neigungen und Interessen sind. Haben Sie daher besonderes Interesse für einen der angebotenen SPBs, lassen Sie sich von eventuell nicht so positiven Bewertungen eines SPBs (sei es in den folgenden Ausführungen oder etwa durch Kommilitonen) nicht abschrecken. Denn: Letztlich ist Ihre eigene Begeisterung für ein bestimmtes Themenfeld der beste Motivationsfaktor und wird Ihnen auch gute Punktzahlen eintragen. Die Bewertung der SPBs erfolgt in den folgenden Kategorien: (1) Umfang und Schwierigkeit des Themengebiets (2) Nähe zum Stoff der Staatsprüfung (3) Gefragtheit auf dem Arbeitsmarkt (während oder nach dem Studium) Bewertet wird mit einer Zahl von 1 bis 10, wobei 10 das jeweilige Optimum bedeutet (d. h. im Falle von Kategorie 1 Umfang/Schwierigkeit eines Themengebiets handelt es sich bei einer Bewertung von 10 um ein NICHT besonders schwieriges Themengebiet :-). SPB 1: Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung (1) Umfang und Schwierigkeit des Themengebiets: 9 (2) Nähe zum Stoff der Staatsprüfung: 2 (3) Gefragtheit auf dem Arbeitsmarkt: 4 (während oder nach dem Studium): 10 Der Titel des SPB dürfte bei späteren Bewerbungen auf die meisten Arbeitgeber zunächst abschreckend wirken: Rechtsgeschichtler gelten als ausgesprochene Theoretiker. Ungeschickterweise wurde bei der Formulierung die Rechtsgeschichte auch noch vor die Rechtsvergleichung gestellt, die durch ihren internationalen Appeal für Arbeitgeber wenigstens noch von einem gewissen Interesse ist. Wen das nicht abschrecken kann, der trifft in diesem SPB möglicherweise auf durchaus interessante Themenfelder. Das Fach eignet sich vor allem für wissenschaftlich orientierte Studierende sowie ausgesprochene Geschichtsfreaks. Sie werden hier auf andere Studierende gleichen Schlages treffen bzw. mit gleichermaßen ausgerichteten Lehrstühlen in Kontakt treten. 1

2 Außerdem enthält der SPB mit dem Fach Rechtsvergleichung auch ein ausgesprochen international orientiertes Themengebiet, das sich beispielsweise sehr gut mit einem Auslandsaufenthalt oder für diejenigen, die nach dem ersten Examen eine Promotion ins Auge fassen mit der Vorbereitung einer rechtsvergleichenden Dissertation kombinieren lässt. SPB 2: Zivilrechtliche Rechtspflege in Justiz und Anwaltschaft (1) Umfang und Schwierigkeit des Themengebiets: 6 (2) Nähe zum Stoff der Staatsprüfung: 10 (3) Gefragtheit auf dem Arbeitsmarkt: 6 (während oder nach dem Studium): 4 Etwas staubig kommt der Titel des 2. SPB daher. Er scheint zunächst einmal für die Vorbereitung einer Tätigkeit in der Justiz z. B. als Richter gut geeignet zu sein. Doch Vorsicht: Für die spätere Einstellung in den Staatsdienst kommt es sowieso nur auf die Examensnote an. Hier mit einem besonders justiznahen SPB punkten zu wollen, ist also sinnlos. Gleiches gilt für die angebotene Anwaltsperspektive: Hier ist zu berücksichtigen, dass die wirtschaftlich besonders erfolgreichen Kanzleien heutzutage entweder im Wirtschaftsrecht arbeiten und die Tätigkeit vor Gericht bestenfalls nebenbei betreiben oder aber sich ohnehin auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben (sog. Boutiquen ). Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht eignet sich daher als Schwerpunktsetzung mehr für Feld-, Wald- und Wiesenkanzleien, deren wirtschaftlicher Erfolg sich jedoch häufig in überschaubaren Grenzen hält. Dennoch hat der SPB 2 seine ganz klaren Vorzüge: An erster Stelle ist hier der strategische Vorteil zu nennen, dass es sich bei der behandelten Materie um einen Stoff handelt, der sehr nah am Pflichtfachstoff der Staatsprüfung angesiedelt ist. Hier lernt man also gleich für die Staatsprüfung mit, was ein begrüßenswerter Synergie-Effekt ist! Im übrigen atmet der SPB auch tatsächlich eine gewisse Praxisnähe, was auch im Hinblick auf den Pflichtfachstoff sehr motivierend sein kann. Wenn man einmal gelernt hat, wie denn eigentlich in der Realität eine Klageschrift aussieht und was z. B. ein Anwalt genau bei der vertragliche Regelung einer vorweggenommenen Erbfolge berücksichtigen muss (von Haftungsausschlüssen bis zu steuerlichen Aspekten), fällt einem möglicherweise auch das Lernen der entsprechenden Klausurprobleme viel leichter, da einem der Lernstoff nun nicht mehr so abstrakt vorkommt. Last not least: Zivilrecht kann auch einfach sehr Spaß machen! SPB 3: Strafrechtliche Rechtspflege (1) Umfang und Schwierigkeit des Themengebiets: 9 (2) Nähe zum Stoff der Staatsprüfung: 9 2

3 (3) Gefragtheit auf dem Arbeitsmarkt: 5 (während oder nach dem Studium): 4 Gegen den SPB 3 spricht zunächst, dass die Berufsaussichten im Bereich Strafrecht als eher schlecht zu beurteilen sind: Vom Strafrecht allein können nur einige wenige Staranwälte leben. Üblicherweise handelt es sich beim Strafrecht um einen Bereich, der in normalen Feld-, Wald- und Wiesenkanzleien mitbedient wird, ohne allzu viel Profit abzuwerfen. Auch für die insoweit in der Justiz zu vergebenden Stellen (Richter, Staatsanwalt) gilt das zu SPB 2 gesagte: Hier wird allein nach Note eingestellt, so dass eine entsprechende Schwerpunktsetzung im Studium die Einstellungschancen leider nicht erhöht. Aber auch die Vorteile des SPB 3 gleichen denen des SPB 2: Die Thematik liegt nah beim Pflichtfachstoff, der für die Staatsprüfung ohnehin gelernt werden muss (und auch dann fürs Referendariat wieder aktuell wird!). Hinzu kommt, dass das Strafrecht insgesamt als eine durchschaubare Materie zu bezeichnen ist, die im Komplexitätsgrad nicht so anspruchsvoll ist wie andere SPBs und daher viel Zeit für die Vorbereitung auf die Staatsprüfung lässt. Schließlich hat das Strafrecht zu allen Zeiten seine Verehrer gehabt: Es handelt sich um ein Rechtsgebiet, in dem sich in geradezu einmaliger Weise juristische, psychologische, soziale und philosophische Fragestellungen vereinen. Wer selbst in dieser Hinsicht einen sozialen Einschlag hat und sich vorstellen könnte, sich beispielsweise auch für Kriminologie und Jugendstrafrecht zu interessieren, der könnte in diesem SPB richtig sein. SPB 4: Handel und Wirtschaft (1) Umfang und Schwierigkeit des Themengebiets: 4 (2) Nähe zum Stoff der Staatsprüfung: 6 (3) Gefragtheit auf dem Arbeitsmarkt: 10 (während oder nach dem Studium): 6 Der SPB 4 ist nach SPB 6 der unter beruflichen Gesichtspunkten wohl interessanteste SPB: Neben der Examensnote achten praktisch alle Kanzleien und Wirtschaftsunternehmen bei Bewerbern auf ein gesteigertes wirtschaftsrechtliches Interesse und eine entsprechende Schwerpunktsetzung im Lebenslauf des Bewerbers bzw. der Bewerberin. Hier können Sie mit dem SPB 4 punkten und sich zugleich das im heutigen Beratungsalltag unabdingbare (und in der universitären Ausbildung häufig leider sträflich vernachlässigte) Grundwissen im Bereich des Wirtschaftsrechts zulegen. Allerdings bedingt genau diese Attraktivität auch einige Nachteile für diesen SPB: Es ist zu erwarten, dass sich hier viele gute Leute einwählen werden. Es ist also schwieriger für den Einzelnen, sich zu profilieren. Im übrigen ist das Wirtschaftsrecht insbesondere das Gesellschaftsrecht auch tatsächlich 3

4 juristisch keine ganz einfache und gelegentlich auch eine etwas spröde und trockene Materie. Wen das aber nicht abschrecken kann, der hat beim SPB 4 die Gewissheit, weder im Hinblick auf seinen zukünftigen Berufsweg noch die zu erlernende wichtige Materie falsch zu liegen. SPB 5: Arbeit und soziale Sicherung (1) Umfang und Schwierigkeit des Themengebiets: 9 (2) Nähe zum Stoff der Staatsprüfung: 7 (3) Gefragtheit auf dem Arbeitsmarkt: 6 (während oder nach dem Studium): 3 Arbeitsrecht ist ein Gebiet, das traditionell von vielen Studierenden (auch an anderen Universitäten, bzw. dann im Referendariat für das 2. Staatsexamen) als Schwerpunkt gewählt wird. Man trifft daher auf dem Arbeitsmarkt auf eine gewisse Konkurrenz, zumal es sich beim Arbeitsrecht um einen von Ausnahmen (z. B. Schulungsveranstaltungen für Arbeitgeber/Gewerkschaften) abgesehen nicht besonders lukrativen Markt handelt, der auch von vielen nicht darauf spezialisierten Anwälten nebenher mitbetrieben wird. Gut ist der SPB vor allem für diejenigen, die in die Personal- oder Rechtsabteilungen von Unternehmen streben (wo Arbeitsrecht fast immer eine gesteigerte Rolle spielt). Positiv zum Arbeitsrecht ist auch zu vermerken, dass es sich eigentlich nicht um eine besonders schwierige Rechtsmaterie handelt: Das Arbeitsrecht ist in weiten Teilen nicht gesetzlich kodifiziert und wird überwiegend durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geprägt. Diese wird im Großen und Ganzen noch so einfach gehalten, dass sie auch die mit dem Arbeitsrecht als Nichtjuristen befassten Betriebsräte noch verstehen können. Ähnliches gilt für das Sozialrecht: Zwar gibt es hier eine ganze Masse an Gesetzen (allein für das Sozialrecht nochmal ein dicker roter Klotz wie der Schönfelder) und dazu noch häufige Reformen, die das ganze Gebiet noch unübersichtlicher machen. Aber es steht eben damit auch sehr vieles im Gesetz drin, was z. B. in Klausuren hilfreich sein kann, in denen das Gesetz dann gewissermaßen der erlaubte Spickzettel ist. Dabei sind die Grundstrukturen des Sozialrechts sehr einfach und orientieren sich am allgemeinen Verwaltungsrecht. Auch gibt es im Sozialrecht einige hochinteressante Bereiche wie z. B. das aktuell sehr gefragte Gesundheitsrecht. SPB 6: Europäische und internationale Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen (1) Umfang und Schwierigkeit des Themengebiets: 6 (2) Nähe zum Stoff der Staatsprüfung: 7 (3) Gefragtheit auf dem Arbeitsmarkt:

5 (während oder nach dem Studium): 10 Der SPB 6 ist derzeit der im Hinblick auf eine spätere Berufstätigkeit allgemein wohl interessanteste SPB. Angesichts der derzeit zu beobachtenden Internationalisierung des Wirtschaftsrechts dürfte eine Schwerpunktsetzung in diesem Bereich für zukünftige Arbeitgeber von höchstem Interesse sein. Auch lässt sich der Schwerpunktbereich optimal mit einem Auslandsaufenthalt kombinieren. Schließlich ergeben sich mit dem Europarecht auch Überschneidungen zum Pflichtfachstoff des Examens, da auch insoweit mit einer gesteigerten Bedeutung des Europarechts in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Es scheint also nichts gegen diesen SPB zu sprechen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass sich in diesem SPB gerade aufgrund seiner Attraktivität viele juristische Cracks tummeln werden. Der Konkurrenzdruck wird vermutlich in der Tendenz eher höher sein als in anderen SPB, zumal Sie sich ja auch aus Sicht der Professoren immer in einem relativen Contest zu Ihren Kommilitonen bewegen. Allerdings: Anders als in SPB 4 werden hier nicht nur wirtschaftsrechtliche, sondern auch softere Materien wie das Völkerrecht geprüft. SPB 7: Umwelt und Wirtschaft (1) Umfang und Schwierigkeit des Themengebiets: 6 (2) Nähe zum Stoff der Staatsprüfung: 6 (3) Gefragtheit auf dem Arbeitsmarkt: 2 (während oder nach dem Studium): 4 Ein eher spröder SPB: Die Umweltthematik dürfte auch auf zukünftige Arbeitgeber wenig attraktiv wirken. Das Umweltrecht wird hierzulande von nur wenigen Schwerpunktkanzleien bearbeitet. Relevant ist die Materie vor allem für die Verwaltung, die ihr Personal für den höheren Dienst jedoch allein nach Note einstellt. Traumstellen bei Greenpeace oder beim BUND (wenn man denn von solchen Stellen träumt) dürften wohl eher selten zu besetzen sein. Auch das auf den ersten Blick praxisrelevant erscheinende Attribut Wirtschaft dürfte hieran wohl wenig ändern: Abgesehen von wenigen Sondermaterien des öffentlichen Wirtschaftsrechts (z. B. Kartellrecht, Energierecht oder Bankenaufsichtsrecht), die aber weder in der Bennenung des SPB (und damit auf dem Prüfungszeugnis!) zum Ausdruck kommen noch soweit ersichtlich bisher überhaupt Gegenstand der Veranstaltungen in diesem SPB sind, ist aus Sicht von Arbeitgebern das private Wirtschaftsrecht wesentlich interessanter als das öffentliche Wirtschaftsrecht, unter das auch Gebiete wie das Gewerbe- und Gaststättenrecht fallen. 5

6 Immerhin hat der SPB eine gewisse Nähe zum öffentlich-rechtlichen Pflichtfachstoff der Staatsprüfung. Da das Umweltrecht eine Materie des besonderen Verwaltungsrechts ist, üben Sie insoweit zugleich die Struktur der Prüfung verwaltungsrechtlicher Bescheide, Verordnungen etc., die Ihnen auch in den Staatsprüfungsklausuren wiederbegegnen werden. Gefragt ist dabei allerdings Toleranz gegenüber umweltrechtlichen Gesetzeskonvoluten. SPB 8: Recht der Informationsgesellschaft (1) Umfang und Schwierigkeit des Themengebiets: 7 (2) Nähe zum Stoff der Staatsprüfung: 5 (3) Gefragtheit auf dem Arbeitsmarkt: 9 (während oder nach dem Studium): 8 Der Geheimtipp unter den SPBs. Der SPB 8 behandelt höchst interessante Rechtsgebiete wie das Medien- und das Urheberrecht, die sich zur Zeit in einer dynamischen Entwicklung befinden. Beispiele hierfür sind so verschiedene Rechtsprobleme wie etwa die mit dem Download von Musik aus dem Internet verbundenen Rechtsfragen einerseits oder das Caroline-von-Monaco-Urteil des EGMR andererseits. Ein Nachteil des SPB 8 scheint auf den ersten Blick die mangelnde Nähe zum Pflichtfachstoff der Staatsprüfung zu sein. Zu berücksichtigen ist aber insofern, dass es sich um eine Schnittpunktmaterie zwischen Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht handelt und man daher einiges über das Zusammenwirken dieser drei Rechtsmaterien lernen kann, was auch das Verständnis zukünftiger Examensfälle erleichtert. Gerade das Urheberrecht besitzt übrigens auch seit jeher eine besondere Faszination für zivilrechtlich orientierte Denkertypen. Der SPB 8 ist somit ein Schwerpunktbereich, bei dem man zumindest bei eigenem Interesse für die Welt der Medien oder für Computer nichts falsch machen kann. 6

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