Babysitting. Wie alt sind die Kinder? Wie viele Kinder betreuen Babysitter?



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Transkript:

Auszug aus: Kinderbetreuung Alternativen zur Kita. Anleitungen zum Engagement für Eltern und Interessierte. Sozialdepartement der Stadt Zürich, Mai 2014. Babysitting Babysitter betreuen Kinder gelegentlich meist abends oder am Wochenende und meist nur stundenweise in der Wohnung der Eltern und erhalten dafür eine Entschädigung. Sie spielen mit den Kindern, essen mit ihnen, wickeln und waschen sie, bringen sie ins Bett und sind anwesend, während das Kind schläft. Babysitter betreuen Kinder jeder Altersstufe. Babysitting übernehmen meist Jugendliche oder Frauen, deren eigene Kinder bereits erwachsen sind. Beim Babysitting handelt es sich meist um eine gelegentliche und stundenweise Betreuung. Babysitter kommen in die Wohnung oder in das Haus der Eltern und beaufsichtigen die Kinder während der Abwesenheit der Eltern. Babysitter- Einsätze dienen hauptsächlich dazu, den Eltern kleine Freiräume im Alltag bzw. gemeinsame Unternehmungen zu ermöglichen und finden daher häufig abends bzw. am Wochenende statt. Babysitter spielen mit den Kindern, lesen Geschichten vor, bereiten die Mahlzeiten zu und essen mit den Kindern, wickeln Babys und bringen die Kinder ins Bett. Wenn die Kinder schlafen, bleiben Babysitter bei ihnen, bis die Eltern nach Hause kommen. Wie alt sind die Kinder? Wie viele Kinder betreuen Babysitter? Babysitter betreuen grundsätzlich alle Kinder einer Familie und Kinder aller Altersstufen. Meist handelt es sich um kleine Kinder (vom Vorschul- bis ins Primarschulalter). Je nach Anzahl und Alter der Kinder benötigen Babysitter andere Kenntnisse und Fähigkeiten. Wer arbeitet als Babysitter? Was wird erwartet? Babysitter sind häufig Jugendliche junge Frauen und öfter auch junge Männer, die Freude am Umgang mit Kindern haben, Verantwortung übernehmen und sich ein Taschengeld verdienen wollen. Seltener melden sich auch Frauen als Babysitter, die nicht (mehr) im Erwerbsleben stehen oder keine Betreuungspflichten in der eigenen Familie mehr haben. Sie suchen zum einen Kontakt zu Familien mit Kindern und zum anderen einen kleinen Nebenverdienst. Babysitter haben Freude am Zusammensein mit Kindern, sie haben Ideen, wie sie mit ihnen die Zeit gestalten können, sie sind selbstständig und zuverlässig und trauen es sich zu, stundenweise für Kinder die Verantwortung zu übernehmen, sich in einem fremden Haushalt zurecht zu finden und auch in Notfällen richtig zu reagieren. In der Regel werden von Babysittern keine Arbeiten im Haushalt verlangt. Babysitter werden für die Kinder oft über Jahre eine wichtige Bezugsperson. Ein guter persönlicher Eindruck, nach Möglichkeit Referenzen und der Besuch eines Babysitterkurses sind gute Voraussetzungen dafür, einen Einsatz als Babysitter zu finden.

Fünfzehn Betreuungsformen Seite 80 Wie kann man sich auf einen Einsatz als Babysitter vorbereiten? Traditionell werden Babysitter-Kurse von den Kantonalverbänden des Roten Kreuzes angeboten. Vereinzelt bilden aber auch Eltern(bildungs)vereine und lokale Babysitter-Vermittlungsstellen Babysitter-Kurse an. Solche Kurse sind ideal für Jugendliche, die einen ersten Job suchen, denn sie können von Mädchen und Jungen ab 13 Jahren besucht werden, und sie vermitteln ein Grundverständnis und ein Grundwissen für diese Aufgabe. Insbesondere lernen die Jugendlichen die wichtigsten Entwicklungsphasen, die geeigneten Spiele für die verschiedenen Altersgruppen und die Risiken im Umgang mit Kleinkindern kennen; sie lernen ein Baby zu wickeln, seine Mahlzeiten zuzubereiten und ihm zu essen zu geben. Am Ende des Kurses wissen sie, wie sie bei auftretenden Problemen reagieren müssen. Das Schweizerische Rote Kreuz bietet zwei Kurse an. Der Kurs «Babysitting» für Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren umfasst 10 Lektionen und kostet 132 Franken inkl. Lehrmittel. Der Kurs «Babysitting 18+» für jüngere und ältere Erwachsene umfasst ebenfalls 10 Lektionen und kostet 182 Franken inkl. Lehrmittel. Im Kanton Zürich kann man sich über folgende Website für einen Kurs anmelden: www.srk-zuerich.ch > Ich will lernen > Babysitting. Vermittlungsstellen für Babysitter setzen bei Jugendlichen in der Regel den Besuch eines Babysitter-Kurses voraus. Nicht nur den Babysittern gibt ein solcher Kurs Sicherheit; das Wissen um den Kursbesuch gibt auch den Eltern Vertrauen. Auch Kurse in erster Hilfe sind hilfreich. Wie sind Babysitter angestellt, und wie viel verdienen sie? Beim Babysitting handelt es sich um ein privates Arrangement zwischen den Eltern und dem Babysitter. Jugendliche brauchen für ein Engagement als Babysitter das Einverständnis ihrer Eltern. Die Eltern der zu betreuenden Kinder vereinbaren mit der oder dem Babysitter, welche Aufgaben sie oder er während ihrer Abwesenheit übernehmen soll. Sie sind dafür verantwortlich, dass speziell Jugendliche sorgfältig und schrittweise in ihre Tätigkeit eingeführt werden und dass nicht von Anfang an zu viel von ihnen verlangt wird. Für die Entschädigung von Babysittern gibt es keine offiziellen Richtlinien. Das Schweizerische Rote Kreuz empfiehlt folgenden Stundenlohn (Stand Juli 2013): Tagsüber bis 24 Uhr: - Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren: 8 Franken ohne Babysitter-Kurs / 10 Franken mit Babysitter-Kurs - Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: 10 Franken ohne Babysitter-Kurs / 12 Franken mit Babysitter-Kurs - Junge Erwachsene ab 18 Jahre: nach Absprache Ab 24 Uhr: Nachtpauschale von 20 Franken. Für ältere Babysitter gibt es keine offiziellen Empfehlungen, hier richten sich die Preise nach Alter, Ausbildung und Erfahrung sowie nach Angebot und Nachfrage. Die Ansätze von Dienstleistungsagenturen sind speziell für Babysitting auf Abruf entsprechend höher.

Fünfzehn Betreuungsformen Seite 81 Fahrtkosten werden in der Regel zusätzlich vergütet. Dauert der Einsatz, vor allem unter der Woche, länger als bis 22 Uhr, muss der/die Jugendliche Gelegenheit zum Schlafen haben. Ansonsten sind die Eltern der betreuten Kinder dafür verantwortlich, dass jugendliche Babysitter abends sicher nach Hause kommen. Was ist beim Thema Versicherungen zu beachten? - Obligatorische Unfallversicherung: Die Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die Babysittern zustossen können, während sie bei einer Familie arbeiten und deren Kinder hüten. Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden müssen obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert werden. Diese Versicherung schliesst auch Unfälle auf dem Arbeitsweg ein. Das Alter spielt dabei keine Rolle. Weil die Babysitter-Dienste nur als Vermittlungsstellen tätig sind, gelten die Eltern der zu betreuenden Kinder als Arbeitgeber und müssen somit eine Unfallversicherung für ihre Angestellten abschliessen. Die meisten Versicherungen bieten für das gesamte Haushaltspersonal günstige Versicherungsverträge an. - Haftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung: Rechtlich handelt es sich beim Babysitting in der Regel um ein Auftragsverhältnis. Im Rahmen dieses Vertrags haften Babysitter grundsätzlich für die sorgfältige Ausführung der ihnen übertragenen Aufgaben. Obwohl Jugendliche nicht vertragsmündig sind, können auch sie oder aber ihre Eltern haftbar gemacht werden. Das gilt insbesondere für Schäden, die aus unerlaubten Handlungen oder aus Fahrlässigkeit entstanden sind. Deshalb sollten die Eltern minderjähriger Babysitter vor deren Einsatz als Babysitter mit ihrer Versicherung den Haftpflichtversicherungsschutz für die Jugendlichen prüfen und sich den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen. Viele Versicherungen unterscheiden dabei zwischen Babysitting gegen Entlöhnung (Nebenbzw. Hauptverdienst) und Babysitting aus Gefälligkeit, jedoch ohne Verdienst. - Berufshaftpflichtversicherung über die Babysitter-Vermittlung: Es gibt auch Babysitter-Vermittlungsstellen, die «ihre» Babysitter kollektiv an eine Berufshaftpflichtversicherung anschliessen (z. B. die Nachbarschaftshilfe Schwamendingen). - Meldepflicht nach Sozialversicherungsrecht bei volljährigen Babysittern: Volljährige Babysitter sind meldepflichtig. Weitere Informationen dazu unter: www.ahv-iv.info > Dienstleistungen > Merkblätter > Beiträge AHV/IV/EO/ALV > Merkblätter 2.04 und 2.06 Wer beurteilt die Qualität? Welches sind die Erfolgsfaktoren? Kinderbetreuung ist Vertrauenssache, und der persönliche Faktor, die Sympathie zwischen den Beteiligten, ist besonders wichtig. Das gilt auch fürs Babysitting. Es ist Aufgabe der Eltern, sorgfältig einzuschätzen, ob eine oder ein Babysitter zu ihrem Kind bzw. ihren Kindern passt und ob sie oder er den Anforderungen gewachsen ist. Sie beurteilen die Qualität der Betreuung ihrer Kinder und sind für sie verantwortlich. Deshalb ist das gegenseitige Kennenlernen von grosser Bedeutung. Dem Vorstellungsgespräch sollten, wenn man einander sympathisch ist und sich eine Zusammenarbeit grundsätzlich vorstellen kann, weitere Treffen folgen, bei denen sich Babysitter und Kinder näher kennenlernen können. Wichtig ist, dass die Eltern die oder den Babysitter darüber informieren, worauf es ihnen in der Erziehung ihrer Kinder besonders ankommt, was die Kinder dürfen und was nicht bzw. welche Regeln gelten. Je besser sie die oder den Babysitter über ihre

Fünfzehn Betreuungsformen Seite 82 Erwartungen einerseits und über die Persönlichkeiten der Kinder andererseits informieren, desto leichter findet sie oder er sich zurecht. Wenn der Babysitter vertraute Abläufe und Rituale von den Eltern übernimmt, vermittelt das den Kindern Sicherheit und sie können Vertrauen und eine Beziehung aufbauen. Babysitter müssen auf Unvorhergesehenes angemessen reagieren können. Deshalb müssen sie von den Eltern mit der Wohnung vertraut gemacht werden. Sie müssen wissen, wo die elektrischen Sicherungen, die Hauptwasseranschlüsse und alle notwendigen Schlüssel sind. Und sie müssen wissen, wen sie im Notfall kontaktieren können. Bevor die Eltern Babysitter allein lassen, sollen sie daher eine Checkliste erstellen, auf der die wichtigsten Infos und Adressen zusammengefasst sind. Insbesondere gehören dazu die Telefonnummern vom eigenen Aufenthaltsort, von Verwandten und Bekannten sowie die des Kinderarztes und die verschiedenen öffentlichen Notfallnummern. Eine Checkliste dazu finden Sie am Schluss dieses Kapitels auf Seite 84. Wie kann sich eine Tätigkeit als Babysitter weiterentwickeln, und welche Varianten oder neuen Modelle des Babysitting gibt es? - Babysitter können je nach Alter, Lebenssituation und Erfahrung zur Nanny einer Familie werden ( S. 72). - Eine Variante ist die Betreuung durch Paten-Grosseltern ( S. 68). - Varianten gibt es vor allem in der Organisation und im Angebot der Vermittlungsstellen: Neben der Vermittlung durch gemeinnützige Organisationen (z. B. im Rahmen der Nachbarschaftshilfe) entstehen immer mehr kommerzielle Babysitter-Dienste, die mit ihrem Angebot auch auf die steigende Nachfrage nach flexibler Kinderbetreuung, auch zu aussergewöhnlichen Zeiten (inklusive 24-Stunden-Service) und in Notfällen reagieren. Was kann ich tun, wenn ich als Babysitter arbeiten möchte? Gute Babysitter sind gesucht! Sie können in Ihrem Wohnquartier, in Treffpunkten für Familien oder in Geschäften ein Inserat aufhängen. In der Stadt Zürich gibt es zudem verschiedene Anlauf- bzw. Vermittlungsstellen, bei denen Sie sich bewerben bzw. Ihr Interesse anmelden können. Anlauf- und Vermittlungsstellen in den Quartieren: Eine Liste der Babysitter-Vermittlungsstellen in der Stadt Zürich, bei denen Sie sich melden können, finden Sie auf der Seite des Sozialdepartements zum Thema Kinderbetreuung: www.stadt-zuerich.ch/kinderbetreuung > Betreuungsangebote > Übersicht Betreuungsformen. Verschiedene gemeinnützige Organisationen (Nachbarschaftshilfen, Quartier- bzw. Elternvereine) in ihrem Quartier verfügen über Babysitter-Listen, auf denen Sie auch Ihre zeitlichen Möglichkeiten sowie Ihre besonderen Qualifikationen (Kursbesuch, Au-pair-Aufenthalt etc.) vermerken lassen können.

Fünfzehn Betreuungsformen Seite 83 Vermittlung via Internet (Auswahl): Das Internet bietet auch viele Möglichkeiten: Babysitter können sich auf verschiedenen Kinderbetreuungs-Seiten anmelden. - www.lotse.zh.ch (Suchbegriff Babysitter) - www.babysitting24.ch: (Deutsch-)Schweizer Webseite zur privaten Vermittlung von Kinderbetreuung; vermittelt auch Tagesmütter, Au-pairs und Nannys. Babysitter können kostenlos ihr Profil veröffentlichen und aktuelle Jobangebote von Eltern durchsehen. - www.liliput.ch: Auch hier können Babysitter für die ganze deutschsprachige Schweiz selbst inserieren. - www.familienservice.ch > weitere Kunden > Babysittervermittlung: Informationen und Merkblatt. Das Sozialdepartement führt im Internet eine Liste mit weiteren Vermittlungsplattformen: www.stadt-zuerich.ch/wegweiser > Eltern & Kinder > Kinderbetreuung > Adressliste > Eltern & Kinder: Adresslisten Kinderbetreuung > Adressliste BabysitterInnen-Vermittlung. Weiterführende Informationen - Die rechtlichen Aspekte des Babysitting fasst ein Merkblatt des Roten Kreuzes Aargau zusammen. Es kann heruntergeladen werden www.srk-aargau.ch > Kurse > Babysitter > Rechtliche Aspekte. - Etwas Vergleichbares findet sich unter: www.redcross.ch > Für Sie da > Entlastung > Babysitter-Vermittlung. - Die Nachbarschaftshilfe Schwamendingen hat für ihren Babysitter-Ring ein Reglement ausgearbeitet, damit das Kinderhüten für alle Beteiligten eine erfreuliche Sache wird: www.nachbarschaftshilfe.ch > Nachbarschaftshilfe in ihrem Quartier > Schwamendingen > Dokumente > Babysitter-Reglement - Eine Checkliste mit Punkten, die Sie als Babysitter bzw. Kinderbetreuerin oder -betreuer in einem Privathaushalt unbedingt vor Ihrem ersten Einsatz mit den Eltern besprechen und schriftlich festhalten sollten, finden Sie auf der nächsten Seite.

Fünfzehn Betreuungsformen Seite 84 Babysitter-Checkliste Name und Alter des Kindes / der Kinder 1. Informationen bezüglich Eltern und Abwesenheit Namen der Eltern Wohnadresse Telefon Eltern (Aufenthaltsort und/oder Handy) Zeit der Rückkehr der Eltern In welchen Fällen sind die Eltern zu benachrichtigen? Sonstige Kontaktpersonen Name, Telefonnummer von Verwandten, Freunden, Nachbarn Vereinbarung, wie der Babysitter nach Hause kommt 2. Informationen zum Kind / zu den Kindern Vorlieben, Abneigungen, Rituale (z.b. Spielsachen, Beschäftigungen, Essen, Einschlafen) Regeln seitens der Eltern (z. B. TV, ins Bett gehen, Ernährung) Allergien, medizinische Besonderheiten Medikamente, Dosierung, Einnahmezeiten Sonstiges 3. Notfälle Wo sind Notfallapotheke und Hausschlüssel? Sonstiges zum Verhalten in Notfällen? Hausarzt, Hausärztin: Name, Telefonnummer, Krankenkasse des Kindes Notarzt/Bereitschaftsdienst Notfallnummer Spital Polizei, Feuerwehr Toxikologisches Institut (bei Vergiftungen) 4. Wo ist was im Haushalt? Weiss der Babysitter, wo er findet, was er evtl. braucht?