Offenlegungsbericht der Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl



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Transkript:

Offenlegungsbericht der Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl Offenlegung gemäß CRR zum - Finanzgruppe Seite: 1 von 41

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 5 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 8 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 8 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 9 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 17 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 19 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 19 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 24 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 29 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 31 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 33 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 35 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 36 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 37 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 38 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 39 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 41 - Finanzgruppe Seite: 2 von 41

Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung - Finanzgruppe Seite: 3 von 41

1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Aufgrund der kaufmännisch gerundeten Einzelbetragsangaben in Tsd. Euro in den Tabellen können bei den Summenpositionen Rundungsdifferenzen auftreten. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Sparkasse erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. Quantitative Angaben Gemäß Artikel 436 Buchstaben c) bis e) CRR erklärt die Sparkasse folgendes: In der Sparkasse waren am 31. Dezember 2014 keine Tochtergesellschaften vorhanden. - Finanzgruppe Seite: 4 von 41

1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen) Art. 441 CRR (Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden) Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt) Art. 454 (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken) Art. 455 (Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. - Finanzgruppe Seite: 5 von 41

2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wurde am 05.08.2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands -- -- Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats -- -- Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Bei der Bestellung der Mitglieder des Vorstands ist neben den gesetzlichen Regelungen im KWG auch das bayerische Sparkassenrecht (SpkG, SpkO) maßgeblich. Die Mitglieder des Vorstands sind Arbeitnehmer des Zweckverbandes als Träger. Die Regelung der Dienstverhältnisse ist durch Satzung auf den Verwaltungsrat der Sparkasse übertragen. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands werden auch die über das KWG und das bayerische Sparkassenrecht hinausgehenden gesetzlichen Vorgaben (wie z.b. des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Der Sparkassenverband Bayern unterstützt bei der Auswahl und Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds. Er prüft die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber und gibt vor der Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds einer Sparkasse eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber ab. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. - Finanzgruppe Seite: 6 von 41

Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden nach den abschließenden sparkassenrechtlichen Regelungen durch den Zweckverband der als Träger der Sparkasse entsandt sowie regelmäßig aus dem Bereich der Wirtschaft von der Sparkassenaufsicht berufen. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Zweckverbandsvorsitzende. Die Mitglieder des Verwaltungsrats verfügen aufgrund ihrer Ausbildung bzw. Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat und besuchen Fortbildungsprogramme der Sparkassenakademie Bayern. Die Vorgaben des Sparkassen- und Kreditwesengesetzes zu den Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt. - Finanzgruppe Seite: 7 von 41

3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten -- -- -- -- -- 10. Genussrechtskapital -- -- -- -- -- 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 6.000.000,00 -- 6.000.000,00 -- -- 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital -- -- -- -- -- b) Kapitalrücklage -- -- -- -- -- c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 17.305.798,99 -- 17.305.798,99 -- -- cb) andere Rücklagen -- -- -- -- -- d) Bilanzgewinn 224.958,93-224.958,93 -- -- -- Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 c. bzw. Art. 486 Abs. 5 CRR) -- -- 650.000,00 Neubewertungsreserven (Art. 484 Abs. 5 CRR) -- -- -- Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) -1.941.938,23 -- -- Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 Abs. 1 b. CRR) -- -- -- Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 1.317.488,70 -- -295.077,35 22.681.349,46 -- 354.922,65 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung - Finanzgruppe Seite: 8 von 41

Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse hat keine i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Euro HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 -- 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 -- Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 -- Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 -- Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne 17.305.798,99 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige -- 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 6.000.000,00 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 -- 486 (2) -- -- 483 (2) -- 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) -- 84, 479, 480 -- - Finanzgruppe Seite: 9 von 41

5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen -- 26 (2) 23.305.798,99 -- -- 34, 105 -- 36 (1) (b), 37, 472 (4) -- -- 36 (1), 38, 472 (5) -- -- 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) -- 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) -- 32 (1) -- 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) -- 33 (b) -- 36 (1), 41, 472 (7) -- -- 36 (1) (f), 42, 472 (8) -- -- 36 (1) (g), 44, 472 (9) -- -329.372,18 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) -1.317.488,70 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld -- 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) -- - Finanzgruppe Seite: 10 von 41

20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) -- 36 (1) (k) -- 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer -- 36 (1) (k) (ii) 243 (1) Betrag) (b) 244 (1) (b) 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) -- 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) -- 36 (1), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) -- 48 (1) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) -- 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) -- 36 (1), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) -- 36 (1) (a), 472 (3) -- 36 (1) (I) -- -- -- 467 -- 467 -- 468 -- 468 -- 481-295.077,35 36 (1) (j) - Finanzgruppe Seite: 11 von 41

28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt -624.449,53-1.317.488,70 29 Hartes Kernkapital (CET1) 22.681.349,46 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft -- 51, 52 -- 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) -- -- 486 (3) -- 483 (3) -- -- 85, 86, 480 -- 486 (3) -- -- -- -- 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) -- 56 (b), 58, 475 (3) -- -- 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) -295.077,35 -- 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) -- 56 (d), 59, 79, 475 (4) -- -- - Finanzgruppe Seite: 12 von 41

41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus nicht wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt -295.077,35 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) -295.077,35 472 (10) -- 477, 477 (3), 477 (4) (a) -- 467, 468, 481 -- 467 -- 468 -- 56 (e) 295.077,35 36 (1) -- -- -- 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 22.681.349,46 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 -- 62, 63 -- 486 (4) -- -- 483 (4) -- 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft -- 87, 88, 480 -- 486 (4) -- 50 Kreditrisikoanpassungen 650.000,00 62 (c) und (d) - Finanzgruppe Seite: 13 von 41

51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus nicht wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 650.000,00 -- -- 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) -- 66 (b), 68, 477 (3) -- -- 66, 69, 70, 79, 477 (4) -- -295.077,35 -- -- -- 66 (d), 69, 79, 477 (4) -295.077,35 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) -295.077,35 472 (10) (a) -- 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) -- 467, 468, 481 -- 467 -- -- -- - Finanzgruppe Seite: 14 von 41

davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt -295.077,35 -- 468 58 Ergänzungskapital (T2) 354.922,65 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 23.036.272,11 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: Nicht wesentliche Positionen am Eigenkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 727.334,01 727.334,01 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 135.320.848,10 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 16,76 % 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A- SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 16,76 % 92 (2) (b), 465 17,02 % 92 (2) (c) -- CRD 128, 129, 130 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer -- 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer -- 67 davon: Systemrisikopuffer -- 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) -- CRD 131 12,26 % CRD 128 2.330.579,90 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), - Finanzgruppe Seite: 15 von 41

73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) -- 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) -- 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 650.000,00 62 1.495.101,08 62 -- 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen -- 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten -- 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten -- 484 (3), 486 (2) und (5) -- 484 (4), 486 (3) und (5) -- 484 (4), 486 (3) und (5) 3.586.496,00 484 (5), 486 (4) und (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. -- 484 (5), 486 (4) und (5) - Finanzgruppe Seite: 16 von 41

4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt 2.3 wieder. Der Lagebericht wurde am 05.08.2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko Betrag per (Euro) Standardansatz 9.568.646,94 Zentralstaaten oder Zentralbanken -- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 800,00 Öffentliche Stellen 82.814,97 Multilaterale Entwicklungsbanken -- Internationale Organisationen -- Institute 357.068,65 Unternehmen 3.746.831,75 Mengengeschäft 2.326.846,90 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.684.407,88 Ausgefallene Positionen 174.255,99 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen -- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 425,53 Verbriefungspositionen -- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- Investmentfonds (OGA-Fonds) 232.706,47 Beteiligungspositionen 555.070,41 Sonstige Posten 407.418,38 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz -- Interner Modellansatz -- Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition -- Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko -- Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren -- Vereinfachtes Verfahren -- Erweitertes Laufzeitbandverfahren -- - Finanzgruppe Seite: 17 von 41

Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 15.712.761,38 Standardansatz -- Fortgeschrittener Messansatz (AMA) -- Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen - Finanzgruppe Seite: 18 von 41

5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 363.544 setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 2.049 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 37.031 Öffentliche Stellen 9.562 Multilaterale Entwicklungsbanken -- Internationale Organisationen -- Institute 89.685 Unternehmen 67.097 Mengengeschäft 79.732 Durch Immobilien besicherte Positionen 62.652 Ausgefallene Positionen 1.939 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen -- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 53 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- - Finanzgruppe Seite: 19 von 41

Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Investmentfonds (OGA-Fonds) 2.400 Sonstige Posten 7.938 Gesamt 360.138 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (99,39 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Zentralstaaten oder Zentralbanken 2.074 -- -- -- -- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften -- -- 37.956 85 -- Öffentliche Stellen 2.128 -- -- -- 7.272 Multilaterale Entwicklungsbanken -- -- -- -- -- Internationale Organisationen -- -- -- -- -- Institute 91.531 -- -- -- -- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 53 -- -- -- -- Investmentfonds (OGA-Fonds) -- 3.012 -- -- -- Ausgefallene Positionen -- -- -- -- -- - Finanzgruppe Seite: 20 von 41

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- Sonstige Posten -- -- -- -- -- Gesamt 95.786 3.012 37.956 85 7.272 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Industrieunternehmen Unternehmen 3.113 3.700 13.212 7.927 96 Davon: KMU 2.614 1.698 11.620 7.418 96 Mengengeschäft 1.696 1.839 7.830 5.142 -- Davon: KMU 1.696 1.839 7.830 5.142 -- Durch Immobilien besicherte Positionen 243 -- 1.750 3.842 -- Davon: KMU 243 -- 1.750 3.842 -- Ausgefallene Positionen -- -- 242 405 -- - Finanzgruppe Seite: 21 von 41

Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Industrieunternehmen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- Sonstige Posten -- -- -- -- -- Gesamt 5.052 5.539 23.034 17.316 96 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Unternehmen -- 7.308 582 2.721 10.501 10.344 4.777 Davon: KMU -- 5.018 582 2.721 9.982 7.320 -- Mengengeschäft 562 6.105 777 256 2.338 7.919 40.529 Davon: KMU 562 6.105 777 256 2.338 7.919 -- Durch Immobilien besicherte Positionen -- 4.186 272 862 1.238 6.243 51.254 Davon: KMU -- 4.186 272 862 1.238 6.243 -- Ausgefallene Positionen -- 164 -- -- -- 26 1.026 - Finanzgruppe Seite: 22 von 41

Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- Sonstige Posten -- -- -- -- -- -- -- Gesamt 562 17.763 1.631 3.839 14.077 24.532 97.586 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Der Betrag der Risikopositionen der Risikopositionsklasse "Sonstige Posten", der keiner der genannten Branchen zugeordnet werden kann, wird separat angegeben und beträgt 8.401 T. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 2.074 -- -- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 11.357 7.257 19.427 Öffentliche Stellen 5.833 57 3.510 Multilaterale Entwicklungsbanken -- -- -- Internationale Organisationen -- -- -- Institute 24.112 44.820 22.600 Unternehmen 17.939 16.386 29.958 Mengengeschäft 40.263 9.325 25.405 - Finanzgruppe Seite: 23 von 41

< 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Durch Immobilien besicherte Positionen 7.852 10.457 51.582 Ausgefallene Positionen 560 199 1.105 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen -- -- -- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 53 -- -- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- -- -- Investmentfonds (OGA-Fonds) -- -- 3.012 Sonstige Posten 3.416 -- 4.985 Gesamt 113.459 88.501 161.584 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Si- - Finanzgruppe Seite: 24 von 41

Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen cherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 169 und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 4, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 50. Banken -- --./. -- -- -- -- Öffentliche Haushalte -- --./. -- -- -- -- Privatpersonen 947 419./. 2 26-32 431 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon 1.162 694./. 15-169 -15 92 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur -- --./. -- -- -1 -- Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden -- --./. -- -- -10 -- - Finanzgruppe Seite: 25 von 41

Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Verarbeitendes Gewerbe 326 266./. -- -187 -- 7 Baugewerbe 527 171./. -- 36 -- -- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 135 84./. 15 5-2 86 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung -- --./. -- -- -- -- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen -- --./. -- -- -- -- Grundstücks- und Wohnungswesen -- --./. -- -- -- -- Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 174 173./. -- -23-2 0 Organisationen ohne Erwerbszweck -- --./. -- -- -- -- Sonstige -- --./. -- -- -- Gesamt (ohne PWB) 2.108 1.113./. 17-143 -47 523 PWB./../. 345./. -26./../. Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen i. H. v. 345 und von Auflösungen i. H. v. 26 T kann nicht auf einzelne Branchen heruntergebrochen werden. Es erfolgt ein gesonderter Ausweis in der Zeile PWB. - Finanzgruppe Seite: 26 von 41

Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 2.108 1.113./. 17 523 EWR -- --./. -- -- Sonstige -- --./. -- -- Gesamt 2.108 1.113 345 17 523 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen i. H. v. 345 kann nicht auf einzelne Regionen heruntergebrochen werden und wird daher als Gesamtbetrag angegeben. Entwicklung der Risikovorsorge Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen 2.228 418 572 960 -- 1.113 Rückstellungen 7 15 3 2 -- 17 Pauschalwertberichtigungen 371 -- 26 -- -- 345 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 2.606 433 601 962 -- 1.476 - Finanzgruppe Seite: 27 von 41

Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 650 700 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge - Finanzgruppe Seite: 28 von 41

6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Gedeckte Schuldverschreibungen Institute mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Unternehmen Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Verbriefungspositionen Investmentfonds (OGA-Fonds) Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor`s / Moody`s Standard & Poor`s / Moody`s Standard & Poor`s / Moody`s Standard & Poor`s / Moody`s Standard & Poor`s / Moody`s Standard & Poor`s / Moody`s Standard & Poor`s / Moody`s Keine benannt Keine benannt Keine benannt Keine benannt Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Gegenüber der Vorperiode wurde Standard & Poor`s und Moody`s für die Risikopositionsklasse Unternehmen aufgrund mangelnder Relevanz für das Kreditportfolio aus dem Kreis der nominierten Ratingagenturen entfernt. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstu- - Finanzgruppe Seite: 29 von 41

fen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Positionswerte nach Kreditrisikominderung 0 124.518 126.012 10 53 53 20 5.226 5.250 35 64.072 64.072 50 5.185 5.185 70 -- -- 75 44.209 44.001 100 72.062 70.752 150 899 899 250 -- -- 370 -- -- 1250 -- -- Kapitalabzug -- -- Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung - Finanzgruppe Seite: 30 von 41

7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische und Funktionsbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung der direkten Beteiligungen zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert sowie der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Strategische Beteiligungen 3.247 3.247 -- davon börsengehandelte Positionen -- -- -- davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend -- -- davon andere Beteiligungspositionen 3.247 3.247 Funktionsbeteiligungen 2.326 2.326 -- davon börsengehandelte Positionen -- -- -- davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend -- -- - Finanzgruppe Seite: 31 von 41