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Transkript:

Offenlegungsbericht der Sparkasse Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 1 von 39

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 8 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 8 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 9 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 21 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 22 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 22 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 27 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 31 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 33 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 34 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 36 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 37 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 38 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 38 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 38 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 39 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 2 von 39

Abkürzungsverzeichnis a. F. alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV KSA KWG MaRisk SolvV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht 2014 Seite: 3 von 39

1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie die Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Aufgrund der kaufmännisch gerundeten Einzelbetragsangaben in Mio. Euro oder in Tsd. Euro in den Tabellen können bei den Summenpositionen Rundungsdifferenzen auftreten. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Sparkasse erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahme wurde angewendet: Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse : Offenlegungsbericht 2014 Seite: 4 von 39

Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 5 von 39

2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4. offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands --- 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats --- 1 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Bei der Bestellung der Mitglieder des Vorstands ist neben den gesetzlichen Regelungen im KWG auch das bayerische Sparkassenrecht (SpkG, SpkO) maßgeblich. Die Mitglieder des Vorstands sind Arbeitnehmer des Zweckverbandes der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling als Träger. Die Regelung der Dienstverhältnisse ist durch Satzung auf den Verwaltungsrat der Sparkasse übertragen. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands werden auch die über das KWG und das bayerische Sparkassenrecht hinausgehenden gesetzlichen Vorgaben (wie z.b. des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)) beachtet. Der Sparkassenverband Bayern unterstützt bei der Auswahl und Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds. Er prüft die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber und gibt vor der Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds einer Sparkasse eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber ab. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 6 von 39

Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden nach den abschließenden sparkassenrechtlichen Regelungen durch den Zweckverband der Sparkasse als Träger der Sparkasse entsandt sowie regelmäßig aus dem Bereich der Wirtschaft von der Sparkassenaufsicht berufen. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist im turnusmäßigen Wechsel der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim bzw. der Landrat des Landkreises Rosenheim. Die Mitglieder des Verwaltungsrats verfügen aufgrund ihrer Ausbildung bzw. Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat und besuchen regelmäßig Fortbildungsprogramme der Sparkassenakademie Bayern. Die Vorgaben des Sparkassen- und Kreditwesengesetzes zu den Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4. offengelegt. Der Verwaltungsrat wird entsprechend informiert. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 7 von 39

3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2014 Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2014 Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital EUR EUR EUR EUR EUR 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 280.500.00-6.500.00 274.000.00 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen 293.910.977,76-2.836.502,50 291.074.475,26 d) Bilanzgewinn 8.509.508,14-8.509.508,14 Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 c. bzw. Art. 486 Abs. 5 CRR) Neubewertungsreserven (Art. 484 Abs. 5 CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 Abs. 1 b. CRR) - 207.301,33 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 564.867.173,93 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 8 von 39

Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2014. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse hat keine i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2014 Euro HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne 291.074.475,26 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 274.000.00 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 486 (2) 483 (2) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 84, 479, 480 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 9 von 39

5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, 26 (2) abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 5b Andere Elemente des harten Kernkapitals 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 565.074.475,26 34, 105-41.460,27 36 (1) (b), 37, 472 (4) - 165.841,06 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 33 (b) 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) Offenlegungsbericht 2014 Seite: 10 von 39

20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 36 (1) (k) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer 36 (1) (k) (ii) 243 (1) Betrag) (b) 244 (1) (b) 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 48 (1) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (I) 467 467 468 468 481 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 11 von 39

* davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus vom Institut gehaltenen eigenen Anteile am zusätzlichen Kernkapital 475 (2) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus vom Institut gehaltenen eigenen Anteile am Ergänzungskapital 477 (2) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus vom Institut gehaltenen Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital an Unternehmen der Finanzbranche 475 (3) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus vom Institut gehaltenen Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital an Unternehmen der Finanzbranche 477 (3) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus nicht wesentlichen Positionen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 475 (4) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus nicht wesentlichen Positionen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 477 (4) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus wesentlichen Positionen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 475 (4) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus wesentlichen Positionen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 477 (4) * davon: Ausnahmen vom Abzug von Beteiligungen an Versicherungsunternehmen von Posten des harten Kernkapitals 471 * davon: Zusätzliche Filter und Abzüge 481 * davon: Zusätzliche Abzüge vom harten Kernkapital aufgrund des Artikels 3 der CRR 3 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 12 von 39

* davon: Andere Abzüge des harten Kernkapitals 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt - 165.841,06 36 (1) (j) - 207.301,33-165.841,06 29 Hartes Kernkapital (CET1) 564.867.173,93 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 51, 52 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 486 (3) 483 (3) 85, 86, 480 486 (3) 35a * Andere Elemente des zusätzlichen Kernkapitals 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) Offenlegungsbericht 2014 Seite: 13 von 39

40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 * davon: Wesentliche Verluste für das laufende Geschäftsjahr - 165.841,06 56 (d), 59, 79, 475 (4) - 165.841,06 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 472 (3) * davon: Immaterielle Vermögensgegenstände - 165.841,06 472 (4) * davon: Unterdeckung der erwarteten Verluste im IRBA-Wertberichtigungsvergleich 472 (6) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus vom Institut gehaltenen eigenen Anteilen am harten Kernkapital 472 (8) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus vom Institut gehaltenen Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital an Unternehmen der Finanzbranche 472 (9) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus nicht wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 472 (10) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 472 (11) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 477, 477 (3), 477 (4) (a) Offenlegungsbericht 2014 Seite: 14 von 39

* davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus vom Institut gehaltenen eigenen Anteilen am Ergänzungskapital 477 (2) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus vom Institut gehaltenen Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital an Unternehmen der Finanzbranche 477 (3) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus nicht wesentlichen Positionen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 477 (4) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus wesentlichen Positionen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 477 (4) 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 467, 468, 481 467 468 * davon: zusätzliche Filter und Abzüge 481 * davon: Zusätzliche Abzüge vom zusätzlichen Kernkapital aufgrund des Artikels 3 der CRR * davon: Andere Abzüge des zusätzlichen Kernkapitals 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a * Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 3 56 (e) 165.841,06 36 (1) (j) 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 564.867.173,93 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 62, 63 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 15 von 39

47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 486 (4) 483 (4) 87, 88, 480 486 (4) 50 Kreditrisikoanpassungen 62 (c) und (d) 50a Andere Elemente des Ergänzungskapitals * 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3) 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 66 (d), 69, 79, 477 (4) Offenlegungsbericht 2014 Seite: 16 von 39

56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 * davon: Unterdeckung der erwarteten Verluste im IRBA-Wertberichtigungsvergleich 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 472 (6) * davon: Vom Institut gehaltene Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital an Unternehmen der Finanzbranche 472 (9) * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus nicht wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 472 (10) (a) * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 472 (11) (a) 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus vom Institut gehaltenen eigenen Anteile am zusätzlichen Kernkapital 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 475 (2) (a) * davon: Vom Institut gehaltene Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital an Unternehmen der Finanzbranche 475 (3) * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus nicht wesentlichen Positionen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 475 (4) (a) * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus wesentlichen Positionen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 475 (4) (a) 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 467, 468, 481 467 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 17 von 39

davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 468 * davon: zusätzliche Filter und Abzüge 481 * davon: Zusätzliche Abzüge vom Ergänzungskapital aufgrund des Artikels 3 der CRR * davon: Andere Abzüge des Ergänzungskapitals 56d * Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim zusätzlichen Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 3 56 (e) 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 564.867.173,93 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) * davon: Latente Steuern, die auf Gewinnerzielung beruhen und nicht aus vorübergehenden Abweichungen resultieren * davon: Vom Institut gehaltene eigene Anteile (eigene Aktien) * davon: Vom Institut gehaltene Überkreuzbeteiligungen an Unternehmen der Finanzbranche * davon: Nicht wesentliche Positionen am Eigenkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) Offenlegungsbericht 2014 Seite: 18 von 39

* davon: Latente Steuern, die von der Gewinnerzielung abhängig sind und aus zeitlichen Differenzen resultieren und wesentliche Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche * davon: Wesentliche Positionen am Eigenkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 2.424.111.954,08 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 23,30 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A- SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 23,30 92 (2) (b), 465 23,30 92 (2) (c) CRD 128, 129, 130 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) CRD 131 18,80 CRD 128 43.515.569,73 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) Offenlegungsbericht 2014 Seite: 19 von 39

74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 62 27.044.408,15 62 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 20 von 39

4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt 5. wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per 31.12.2014 (Euro) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 64.149,40 Öffentliche Stellen 832.827,04 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 2.686.803,73 Unternehmen 694.433.540,18 Mengengeschäft 710.122.028,65 Durch Immobilien besicherte Positionen 383.361.891,24 Ausgefallene Positionen 96.481.002,00 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 10.191.825,00 Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) 124.011.766,50 Beteiligungspositionen 98.775.923,06 Sonstige Posten 42.590.895,28 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz Interner Modellansatz Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 13.668.013,75 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren Erweitertes Laufzeitbandverfahren Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 246.891.288,25 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Offenlegungsbericht 2014 Seite: 21 von 39

5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 5.323.595 T setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die Beteiligungsposition ist nicht berücksichtigt. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2014 TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 27.931 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 422.941 Öffentliche Stellen 112.012 Multilaterale Entwicklungsbanken 40.073 Internationale Organisationen 0 Institute 381.917 Unternehmen 884.770 Mengengeschäft 1.698.482 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.136.679 Ausgefallene Positionen 67.020 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 86.802 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 293.684 Sonstige Posten 65.332 Gesamt 5.217.642 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Offenlegungsbericht 2014 Seite: 22 von 39

Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Sparkasse Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,5 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 31.12.2014 TEUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Zentralstaaten oder Zentralbanken 29.544 0 107 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 0 452.083 321 1.415 Öffentliche Stellen 97.371 0 0 3.935 3.673 Multilaterale Entwicklungsbanken 40.073 0 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 0 0 Institute 394.369 0 0 0 100 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 101.918 0 0 0 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 0 297.841 0 0 0 Ausgefallene Positionen 0 0 0 0 0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 0 0 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 0 0 Sonstige Posten 0 0 0 0 0 Gesamt 663.275 297.841 452.190 4.256 5.188 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Offenlegungsbericht 2014 Seite: 23 von 39

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Sparkasse 31.12.2014 TEUR Industrieunternehmen Unternehmen 5.763 68.157 133.252 57.504 3.647 Davon: KMU 5.763 6.894 81.755 55.581 3.647 Mengengeschäft 102.263 12.463 144.830 123.466 646 Davon: KMU 102.263 12.463 144.830 123.466 553 Durch Immobilien besicherte Positionen 13.314 2.387 49.395 67.361 277 Davon: KMU 13.314 2.387 49.395 67.361 277 Ausgefallene Positionen 246 29 19.249 5.004 0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 0 0 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 0 0 Sonstige Posten 0 0 0 0 0 Gesamt 121.586 83.036 346.726 253.335 4.570 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen Offenlegungsbericht 2014 Seite: 24 von 39

Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Sparkasse 31.12.2014 TEUR Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Unternehmen 1.254 78.748 11.063 35.469 299.022 166.538 33.276 Davon: KMU 1.254 42.224 3.885 2.706 267.935 127.593 0 Mengengeschäft 5.603 130.063 16.819 14.066 78.143 264.836 708.661 Davon: KMU 5.603 130.063 16.819 14.066 78.143 264.836 0 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.041 62.257 7.119 15.604 63.408 202.314 771.873 Davon: KMU 1.041 62.257 7.119 15.604 63.408 202.268 0 Ausgefallene Positionen 0 7.085 2.527 1.031 7.501 22.757 10.099 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 0 0 0 0 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Posten 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 7.898 278.153 37.528 66.170 448.073 656.445 1.523.909 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Der Betrag der Risikopositionen der Risikopositionsklasse "Sonstige Posten", der keiner der genannten Branchen zugeordnet werden kann, wird separat angegeben und beträgt 73,4 Mio. Euro. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 25 von 39

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2014 TEUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 29.544 0 107 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 59.502 99.870 294.447 Öffentliche Stellen 2.949 85.577 16.452 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 20.256 19.817 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 195.975 70.536 127.957 Unternehmen 228.828 137.863 527.002 Mengengeschäft 575.018 226.660 800.182 Durch Immobilien besicherte Positionen 125.402 152.749 978.199 Ausgefallene Positionen 35.631 5.715 34.181 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 0 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 31.140 0 50.091 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 11.122 20.688 286.718 Sonstige Posten 29.982 0 43.434 Gesamt 1.325.094 819.914 3.178.588 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Offenlegungsbericht 2014 Seite: 26 von 39

5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 2,5 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 1,3 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,8 Mio. Euro. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 27 von 39

Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Sparkasse 31.12.2014 TEUR Banken 0 0./. 0 0 0 0 Öffentliche Haushalte 0 0./. 0 0 0 0 Privatpersonen 3.815 1.151./. 0-417 642 7.306 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 49.005 22.534./. 1.263 2.951 643 30.301 419 269./. 0 2 0 95 652 73./. 0-7 0 0 Verarbeitendes Gewerbe 10.714 8.024./. 790 3.362 123 9.131 Baugewerbe 2.706 411./. 26-538 47 2.990 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 7.339 3.281./. 277-541 169 7.817 200 200./. 0 200 4 2.220 539 259./. 0 163 0 551 12.046 5.595./. 3 25 23 876 14.390 4.422./. 167 286 278 6.621 Offenlegungsbericht 2014 Seite: 28 von 39

Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Sparkasse 31.12.2014 TEUR Organisationen ohne Erwerbszweck 0 0./. 0 0 0 0 Sonstige 0 0./. 0 0 0 0 Gesamt 52.820 23.685 1.263 2.534 1.285 37.607 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen i.h.v. 1,7 Mio. Euro kann nicht auf einzelne Branchen heruntergebrochen werden und wird daher als Gesamtbetrag angegeben. Gleiches gilt für die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 784 TEUR. 31.12.2014 TEUR Deutschland 52.801 23.674./. 1.263 38.874 EWR 19 11./. 0 733 Sonstige 0 0./. 0 0 Gesamt 52.820 23.685 1.263 37.607 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen i.h.v. 1,7 Mio. Euro kann nicht auf einzelne Regionen heruntergebrochen werden und wird daher als Gesamtbetrag angegeben. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 29 von 39

Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2014 TEUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 22.198 9.968 7.350 1.131 0 23.685 Rückstellungen 1.348 307 392 0 0 1.263 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 1.693 27 0 0 0 1.720 25.239 10.302 7.742 1.131 0 26.668 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Offenlegungsbericht 2014 Seite: 30 von 39

6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Benannte Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services; Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services; Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services; Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services; Moody s Investors Service Internationale Organisationen./. Institute Standard & Poor s Rating Services; Moody s Investors Service Unternehmen./. Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Standard & Poor s Rating Services; Moody s Investors Service Investmentfonds (OGA-Fonds)./. Sonstige Posten./. Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 31 von 39

Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. 31.12.2014 Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung TEUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung TEUR 0 979.178 1.082.338 10 101.918 101.918 20 17.483 17.994 35 1.440.360 1.440.360 50 0 0 70 0 38.611 75 1.177.087 1.097.521 100 948.200 886.647 150 53.260 52.097 250 0 0 370 0 0 1250 0 0 Kapitalabzug 0 0 Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Offenlegungsbericht 2014 Seite: 32 von 39

7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung der direkten Beteiligungen zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Bei einigen Beteiligungen wird in der Spalte beizulegender Zeitwert der Bilanzwert angegeben, weil ein beizulegender Zeitwert nach den Bewertungsmaßstäben des HGB nicht ermittelt wurde, da keine Anzeichen für einen Wertberichtigungsbedarf bestanden. 31.12.2014 TEUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Strategische Beteiligungen 38.502 38.502 0 davon börsengehandelte Positionen 0 0 0 Funktionsbeteiligungen 22.284 22.284 0 davon börsengehandelte Positionen 0 0 0 Kapitalbeteiligungen 869 869 0 davon börsengehandelte Positionen 0 0 0 Gesamt 61.655 61.655 0 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Offenlegungsbericht 2014 Seite: 33 von 39

In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31.12.2014 wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 98.776 TEUR ausgewiesen. In diesem Positionswert sind direkte Beteiligungen i.h.v. 17.305 TEUR, indirekte Beteiligungen i.h.v. 26.108 TEUR und synthetische Beteiligungen i.h.v. 102 TEUR an Unternehmen der Finanzbranche enthalten. Direkte Beteiligungen, indirekte Beteiligungen und synthetische Beteiligungen innerhalb des Haftungsverbundes der S-Finanzgruppe sind in der erweiterten Zusammenfassungsrechnung gem. Artikel 49 Absatz 3 a) iv) Satz 1 der CRR berücksichtigt. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: 31.12.2014 TEUR Realisierter Gewinn / Verlust aus Verkauf / Liquidation Latente Neubewertungsgewinne / -verluste Gesamt Davon im harten Kernkapital berücksichtigt Gesamt 0 0 0 Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie und die Verfahren zur Entscheidung über Art und Umfang des Eingehens von Aufrechnungsvereinbarungen sind in Organisationsanweisungen der Sparkasse hinterlegt. Von der Rechtswirksamkeit und rechtlichen Durchsetzbarkeit der Verträge haben wir uns überzeugt. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge Kredit. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden standardisierte Verträge eingesetzt. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 34 von 39

Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen bei der Sparkasse Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen), Bargeldeinlagen bei anderen Kreditinstituten, Lebensversicherungen, Bausparguthaben. Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften. Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 35 von 39

Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. 31.12.2014 TEUR Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 0 Öffentliche Stellen 0 308 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen 0 0 Institute 0 0 Unternehmen 6.480 54.528 Mengengeschäft 18.984 60.582 Durch Immobilien besicherte Positionen 0 0 Ausgefallene Positionen 137 1.570 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 0 0 Beteiligungspositionen 0 0 Sonstige Posten 0 0 Gesamt 25.602 116.988 Tabelle: Besicherte Positionswerte 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 36 von 39

10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Zur Messung des Zinsänderungsrisikos kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss bzw. auf die Bewertung der eigenen Wertpapiere), sowie barwertorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow/Zinsbuchbarwert) zum Einsatz. Diese Risikoquantifizierung sowie das Reporting erfolgen grundsätzlich monatlich, das Bewertungsrisiko eigener Wertpapiere wird darüber hinaus wöchentlich simuliert und berichtet. Die Berechnung des barwertigen Zinsänderungsrisikos erfolgt über einen Value at Risk-Ansatz mittels historischer Simulation. Das GuV-orientierte Zinsspannenrisiko quantifizieren wir mittels Zinssensitivitätsanalysen jeweils für das aktuelle und das Folgejahr. Gleiches gilt für das GuV-orientierte Bewertungsergebnis eigener Wertpapiere. Die verwendeten Szenarien berücksichtigen neben den Zinsänderungs- auch Spreadrisiken und decken sowohl Zinsanstiege als auch Drehung der relevanten Zinsstrukturkurven ab. Darüber hinaus werden auf halbjährlicher Basis Stresstests berechnet. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. Gemäß 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw. -200 Basispunkte overnight. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) 31.12.2014 Verschiebung um + 200 und - 200 Basispunkte Rückgang Zuwachs Euro (Mio.) - 155,7 + 44,3 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Offenlegungsbericht 2014 Seite: 37 von 39

11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Am 31.12.2014 lagen keine derivativen Positionen vor, daher erfolgen keine Angaben gem. Art. 439 CRR. 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die belasteten Vermögenswerte standen ausschließlich mit Weiterleitungsdarlehen in Verbindung. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag nur 338 Mio. EUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per 31.12.2014 erstmalig erfolgt ist. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 100 Prozent. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: 31.12.2014 Mio. EUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Aktieninstrumente 0 0 0 0 Anleihen und Schuldverschreibungen 0 0 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 1.546 Summe Vermögenswerte 338 4.308 Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten Offenlegungsbericht 2014 Seite: 38 von 39

Zum Stichtag 31.12.2014 hat die Sparkasse keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten. 31.12.2014 Mio. EUR Marktwert belasteter erhaltener Sicherheiten und begebener eigener Schuldverschreibungen 1 Marktwert unbelasteter erhaltener Sicherheiten und begebener eigener Schuldverschreibungen 1, die für eine Belastung zur Verfügung stehen Aktieninstrumente 0 0 Anleihen und Schuldverschreibungen 0 0 Sonstige erhaltene Sicherheiten 0 0 Summe erhaltene Sicherheiten 0 0 Begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten 0 10 1) Bei den begebenen eigenen Schuldverschreibungen handelt es sich um eigene Schuldverschreibungen im Bestand, d. h. zurückgekaufte eigene Schuldverschreibungen. Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. 31.12.2014 Mio. EUR Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 353 338 Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Die Sparkasse ist im Sinne des 17 Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutendes Institut einzustufen. Daher erfolgt gem. Art. 450 (2) CRR keine Veröffentlichung zur Vergütungspolitik. Offenlegungsbericht 2014 Seite: 39 von 39