Stadtsparkasse Hilchenbach. Offenlegung gem. CRR zum 31.12.2014



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Transkript:

Offenlegung gem. CRR zum 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Informationen... 2 2. Risikomanagement (Art. 435 CRR)... 3 3. Eigenmittel (Art. 437 CRR)... 5 4. Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)... 19 5. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)... 21 6. Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)... 31 7. Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)... 33 8. Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)... 34 9. Marktrisiko (Art. 445 CRR)... 35 10. Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)... 35 11. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)... 36 12. Operationelles Risiko ( 331 SolvV)... 36 13. Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)... 36 14. Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)... 38 Seite 1 von 38

1. Allgemeine Informationen Die Offenlegung basiert auf den Artikeln 431, 436 und 13 CRR / sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Die macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite 2 von 38

2. Risikomanagement (Art. 435 CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und - systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wurde am 13.10.2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungsund Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen, in der Satzung, der Geschäftsstrategie sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung der Stadt Hilchenbach als Träger der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Seite 3 von 38

Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Studium, Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Fachlehrgang) und praktische (z. B. Mitarbeiterführung, Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch die Stadt Hilchenbach als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Erfahrung als Mitglieder des Verwaltungsrates bzw. Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss nach 25d KWG gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D offengelegt. Seite 4 von 38

3. Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2014 Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2014 Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital 9. Nachrangige Verbindlichkeiten Zusätzliches Kernkapital Euro Euro Euro Euro Euro Ergänzungskapital --- --- --- --- --- 10. Genussrechtskapital --- --- --- --- --- 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 9.950.000,00 9.950.000,00 9.950.000,00 --- --- 12. Eigenkapital 14.174.288,82 14.174.288,82 14.174.288,82 --- --- a) gezeichnetes Kapital --- --- --- --- --- b) Kapitalrücklage --- --- --- --- --- c) Gewinnrücklagen --- --- --- --- --- ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen 14.174.288,82 14.174.288,82 14.174.288,82 --- --- d) Bilanzgewinn 14.511,64 --- Sonstige Überleitungskorrekturen --- --- --- --- --- Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 CRR) --- --- 1.200.000,00 Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 CRR) -15.000 --- --- Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) --- --- --- Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 24.109.288,82 1.200.000,00 Seite 5 von 38

Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2014. Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die hat keine i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2014 Euro HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 2 Einbehaltene Gewinne 14.174.288,82 26 (1)(c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und 0,00 26 (1) sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 9.950.000,00 26 (1) (f) 0,00 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Seite 6 von 38

4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 0,00 486 (2) 0,00 0,00 483 (2) 0,00 0,00 84, 479, 480 0,00 5a Von unabhängiger Seite geprüfte 0,00 26 (2) Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor 24.124.288,82 0,00 regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen 0,00 34, 105 (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte -3.000,00 36 (1)(b), 37, 472 (4) -12.000,00 (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität 0,00 36 (1)(c), 38, 472 (5) 0,00 abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder 0,00 33 (a) Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0,00 36 (1)(d), 40, 159, 472 (6) 0,00 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 0,00 32 (1) Seite 7 von 38

14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20 a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 0,00 33 (b) 0,00 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0,00 0,00 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0,00 0,00 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0,00 0,00 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0,00 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0,00 36 (1) (k) 0,00 0,00 Seite 8 von 38

20 b S davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) davon: Vorleistungen (negativer 20 c 20 d Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25 Verluste des laufenden a 25 b Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26 a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 0,00 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 0,00 36 (1)(k)(ii) 243 (1)(b) 244 (1)(b) 258 0,00 36 (1)(k)(iii), 379 (3) 0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0,00 48 (1) 0,00 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0,00 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0,00 36 (1) (a), 472 (3) 0,00 36 (1) (I) 0,00 0,00 Seite 9 von 38

26 b davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 0,00 467 0,00 467 0,00 468 0,00 468 0,00 481-12.000,00 36 (1) (j) 29 Hartes Kernkapital (CET1) 24.109.288,82 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018-15.000,00-12.000,00 0,00 51, 52 0,00 0,00 0,00 486 (3) 0,00 483 (3) 0,00 Seite 10 von 38

34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0,00 85, 86, 480 0,00 486 (3) 0,00 0,00 0,00 0,00 52 (1)(b), 56 (a), 57, 475 (2) 0,00 0,00 56 (b), 58, 475 (3) 0,00 0,00 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0,00 Seite 11 von 38

40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten 41 a 41 b 41 c (d. h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013-12.000,00 Davon: Immaterielle Vermögenswerte -12.000,00 Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 0,00 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0,00-12.000,00 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0,00 477, 477 (3), 477 (4) (a) 0,00 467, 468, 481 0,00 467 0,00 468 Seite 12 von 38

42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42 a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 12.000,00 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0,00 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 24.109.288,82 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0,00 56 (e) 0,00 0,00 0,00 62, 63 0,00 486 (4) 0,00 0,00 483 (4) 0,00 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital 0,00 87, 88, 480 zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen 0,00 486 (4) 0,00 begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 1.200.000,00 62 (c) und (d) Seite 13 von 38

51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54 a 54 b davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 1.200.000,00 1.200.000,00 0,00 63 (b)(i), 66 (a), 67, 477 (2) 0,00 0,00 66 (b), 68, 477 (3) 0,00 0,00 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0,00 Seite 14 von 38

56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56 a 56 b 56 c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 0,00 58 Ergänzungskapital (T2) 1.200.000,00 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 25.309.288,82 0,00 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0,00 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0,00 467, 468, 481 0,00 467 0,00 468 0,00 0,00 Seite 15 von 38

59 a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon:... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon:... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung(EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon:... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung(EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 0,00 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 158.049.202,90 0,00 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 0,00 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 0,00 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) Seite 16 von 38

Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt 15,25 92 (2)(a), 465 als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als 15,25 92 (2)(b), 465 Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als 16,01 92 (2)(c) Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an 0,00 CRD 128, 129, 130 Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,00 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,00 67 davon: Systemrisikopuffer 0,00 67 a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A- SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] 0,00 CRD 131 10,75 CRD 128 Seite 17 von 38

Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 1.987.697,64 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 0,00 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital 1.200.000,00 62 anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 1.760.754,99 62 0,00 62 Seite 18 von 38

79 Obergrenze für die Anrechnung von 0,00 62 Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-0,00 484 (3), 486 (2) und (5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 0,00 484 (3), 486 (2) und (5) ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-0,00 484 (4), 486 (3) und (5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 0,00 484 (4), 486 (3) und (5) ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-0,00 484 (5), 486 (4) und (5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 0,00 484 (5), 486 (4) und (5) ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente 4. Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt B. 4 wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wurde am 13.10.2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Seite 19 von 38

Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) 325 (2) Nr. 1-4 SolvV Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken --- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften --- Öfentliche Stellen 6.080,38 Multilaterale Entwicklungsbanken --- Internationale Organisationen --- Institute 5.338.941,44 Unternehmen 57.599.640,60 Mengengeschäft 34.504.675,24 Durch Immobilien besicherte Positionen 31.815.373,11 Ausgefallene Positionen 5.011.351,92 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen --- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen --- Verbriefungspositionen --- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- Investmentfonds (OGAW-Fonds) 808.941,16 Beteiligungspositionen 4.765.245,39 Sonstige Positionen 1.010.149,78 Marktrisiken des Handelsbuchs Standardansatz --- Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition --- Abwicklungsrisiko Abwicklungs-/Lieferrisiko --- Warenpositionsrisiko Vereinfachtes Verfahren --- operationelle Risiken Basisindikatoransatz 17.188.803,87 Gesamtbetrag 158.049.202,90 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite 20 von 38

5. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 158,0 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2014 Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Öffentliche Stellen 0,0 Institute 3,9 Unternehmen 58,6 Mengengeschäft 41,6 Durch Immobilien besicherte Positionen 27,8 Ausgefallene Positionen 4,5 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 0,8 Sonstige Posten 1,0 Gesamt 138,2 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Seite 21 von 38

Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. 31.12.2014 Deutschland EWR Sonstige Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 5,5 7,9 --- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 8,0 0,0 --- Öffentliche Stellen 0,2 --- --- Institute 67,9 2,6 1,0 Unternehmen 64,9 13,2 3,4 Mengengeschäft 70,7 0,1 0,1 Durch Immobilien besicherte Positionen 97,9 0,1 0,0 Ausgefallene Positionen 4,2 --- --- Investmentfonds (OGAW-Fonds) 1,1 --- --- Sonstige Posten 4,8 --- --- Gesamt 325,2 23,9 4,5 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite 22 von 38

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 31.12.2014 Mio. EUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 1,8 --- 11,5 --- --- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften --- --- 8,0 --- 0,0 Öffentliche Stellen --- --- --- --- 0,2 Multilaterale Entwicklungsbanken --- --- --- --- --- Internationale Organisationen --- --- --- --- --- Institute 71,5 --- --- --- --- Unternehmen --- --- --- 0,2 --- Mengengeschäft --- --- --- 0,1 --- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen --- --- --- --- --- Investmentfonds (OGAW-Fonds) --- 1,1 --- --- --- Ausgefallene Positionen --- --- --- --- --- Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen --- --- --- --- --- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- --- --- --- --- Sonstige Posten --- --- --- --- 4,8 Gesamt 73,3 1,1 19,5 0,3 5,0 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Seite 23 von 38

31.12.2014 Mio. EUR Industrieunternehmen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Unternehmen --- 2,8 23,0 0,3 --- Davon: KMU --- 0,7 10,7 0,3 --- Mengengeschäft 0,4 0,1 4,9 1,6 0,3 Davon: KMU 0,4 0,1 4,9 1,6 0,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,2 0,0 3,0 1,7 --- Davon: KMU 0,2 0,0 3,0 1,7 --- Ausgefallene Positionen --- 0,0 0,1 --- --- Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen --- --- --- --- --- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- --- --- --- --- Sonstige Posten --- --- --- --- --- Gesamt 0,6 2,9 31,0 3,6 0,3 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen Seite 24 von 38

31.12.2014 Mio. EUR Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleist ungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Unternehmen --- 3,7 6,0 19,2 8,1 6,5 11,7 Davon: KMU --- 2,7 3,8 5,3 8,1 4,5 --- Mengengeschäft --- 2,0 0,7 0,2 1,2 3,6 55,8 Davon: KMU --- 2,0 0,7 0,2 1,2 3,6 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 1,8 0,8 0,2 4,1 4,0 82,1 Davon: KMU 0,0 1,8 0,8 0,2 4,1 4,0 --- Ausgefallene Positionen --- 0,1 --- 0,0 0,0 1,2 2,8 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen --- --- --- --- --- --- --- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- --- --- --- --- --- --- Sonstige Posten --- --- --- --- --- --- --- Gesamt 0,0 7,6 7,5 19,6 13,4 15,3 152,4 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Seite 25 von 38

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2014 < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 5,5 --- 7,9 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 6,0 --- 2,0 Öffentliche Stellen 0,2 --- --- Multilaterale Entwicklungsbanken --- --- --- Internationale Organisationen --- --- --- Institute 50,8 10,4 10,3 Unternehmen 15,1 25,5 40,9 Mengengeschäft 27,3 8,0 35,5 Durch Immobilien besicherte Positionen 5,9 8,6 83,5 Ausgefallene Positionen 0,4 0,4 3,4 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen --- --- --- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen --- --- --- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- --- --- Investmentfonds (OGAW-Fonds) 1,1 --- --- Sonstige Posten 4,8 --- --- Gesamt 117,1 52,9 183,5 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Seite 26 von 38

Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 0,4 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,1 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,02 Mio. EUR. Seite 27 von 38

31.12.2014 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken --- --- --- --- --- --- Öffentliche Haushalte --- --- --- --- --- --- Privatpersonen 0,6 0,2 --- 0,0 0,0 2,2 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige 2,4 0,7 0,1 0,2 0,0 0,4 Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur --- --- --- --- --- --- Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und --- --- --- --- --- 0,0 Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 0,6 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 Baugewerbe 0,2 0,1 --- 0,1 --- --- Handel; Instandhaltung und Reparatur von 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung --- --- --- --- --- --- Finanz- und Versicherungsdienstleistun --- --- --- --- 0,0 0,0 gen Grundstücks- und --- --- --- --- --- --- Seite 28 von 38

Gesamtbetrag notleidender Forderungen 31.12.2014 Mio. EUR Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 1,5 0,5 --- 0,0 0,0 0,2 Organisationen ohne Erwerbszweck --- --- --- --- --- --- Sonstige --- --- --- --- --- --- Gesamt 3,0 0,9 0,2 0,1 0,2 0,0 2,6 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Seite 29 von 38

31.12.2014 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 3,0 0,9 0,1 2,6 EWR --- --- --- --- Sonstige --- --- --- --- Gesamt 3,0 0,9 0,2 0,1 2,6 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite 30 von 38

Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2014 Mio. EUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechsel-kursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen 0,8 0,3 0,0 0,2 --- 0,9 Rückstellungen --- 0,1 --- --- --- 0,1 Pauschalwertberichtigungen 0,3 --- 0,1 --- --- 0,2 Summe spezifische Kreditrisikoanpassunge 1,1 0,4 0,1 0,2 --- 1,2 n Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 1,2 1,3 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge 6. Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Seite 31 von 38

Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poor`s und Moody`s Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor`s und Moody`s Internationale Organisationen Standard & Poor`s und Moody`s Institute Standard & Poor`s und Moody`s Unternehmen Standard & Poor`s und Moody`s Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen --- Verbriefungspositionen Standard & Poor`s und Moody`s Investmentfonds (OGAW-Fonds) --- Sonstige Posten --- Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. Seite 32 von 38

31.12.2014 Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Mio. EUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung Mio. EUR 0 71,9 71,9 20 22,9 22,9 35 94,4 94,4 50 12,5 12,5 75 49,0 49,0 100 63,3 63,3 150 1,7 1,7 Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung 7. Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Sämtliche Beteiligungen sind nicht börsennotiert. Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR vorgenommen. Gewinne und Verluste wurden im Berichtsjahr nicht realisiert. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Seite 33 von 38

Eine aktive, nennenswerte Ausweitung der Beteiligungen ist nach der Risikostrategie nicht vorgesehen. In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31.12.2014 wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 4,77 Mio. Euro ausgewiesen, wovon 0,00 Mio. Euro börsennotiert sind. Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. 8. Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge Kredit. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Risikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Daneben werden keine weiteren Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. Seite 34 von 38

9. Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. 10. Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf periodenorientierter Basis. Dieser Steuerungsansatz wird eingesetzt, um Erträge zu optimieren und Risiken aus der Fristentransformation zu begrenzen. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Die handelsrechtliche Rechnung wird zur Ermittlung des Zinsüberschussrisikos durchgeführt. Das Zinsüberschussrisiko wird unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien berechnet. Der ermittelte Risikobetrag wird im Rahmen einer handelsrechtlichen Risikotragfähigkeitsbetrachtung berücksichtigt. Darüber hinaus werden vierteljährlich Extrem-Szenarien (Stresstests) gerechnet. Über die Entwicklung der Zinsänderungsrisiken wird der Gesamtvorstand quartalsweise unterrichtet. Gemäß 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Da zum 31.12.2014 die Verminderung des Barwertes gemessen an den regulatorischen Eigenmitteln 29,3 % betrug und damit oberhalb der Meldeschwelle von 20 % lag, haben wir dies der BaFin und der Deutschen Bundesbank am 23.01.2015 angezeigt. Seite 35 von 38