Bachelor- Studienordnung

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WKb Studienordnung 1 Bachelor- Studienordnung für den konsekutiven Studiengang Kultur und Management im Studiengangsverbund Dienstleistungswissenschaften an der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) vom 10. Mai 2006

WKb Studienordnung 2 Gemäß 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 294), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2006 (SächsGVBl. S.7), hat die Hochschule Zittau/Görlitz (FH) diese Bachelor-Studienordnung für den konsekutiven Studiengang Kultur und Management an der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) als Satzung erlassen. Vorbemerkung zum Sprachgebrauch: Nach Art. 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise.

WKb Studienordnung 3 Inhaltsverzeichnis Seite I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 4 1 Geltungsbereich 4 2 Studienvoraussetzungen 4 3 Modul und Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 4 4 Beginn des Studiums 5 II. Abschnitt: Ziel, Ablauf und Inhalt des Studiums 5 5 Ziel des Studiums 5 6 Ablauf und Inhalt des Studiums 5 7 Modulhandbuch 6 III. Abschnitt: Durchführung des Studiums 7 8 Zuständigkeiten 7 9 Veranstaltungsarten 7 10 Studienberatung 8 IV. Abschnitt: Schlussbestimmungen 9 11 Inkrafttreten 9 Anlagen Anlage 1 a: Bezeichnungen der Module und ihrer Bestandteile 10 Anlage 1 b: Module, Modulbestandteile und Veranstaltungsformen 12 Anlage 2: Studienablaufplan 14 Anlage 3: Modulhandbuch und Modulbeschreibungen 16

WKb Studienordnung 4 I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Bachelor-Prüfungsordnung für den konsekutiven Studiengang Kultur und Management Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung dieses Studienganges an der Hochschule Zittau/Görlitz (FH). 2 Studienvoraussetzungen (1) Die Studienvoraussetzungen werden durch die gesetzlichen Vorschriften des 13 SächsHG und die Immatrikulationsordnung der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) bestimmt. Der Zugang setzt in der Regel die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife voraus. (2) Als zusätzlich Studienvoraussetzung ist der Nachweis der persönlichen Eignung durch das Bestehen der Prüfungen gemäß der Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kultur und Management BA zu erbringen. (3) Von den Studienbewerbern werden Bereitschaft und Fähigkeit vorausgesetzt, Praktika in Kulturbetrieben sowie Auslandsaufenthalte an einer Hochschule zu bewältigen. (4) Ferner ist für die Zulassung zum konsekutiven Studiengang Kultur und Management erforderlich, dass die Bewerber nachweislich über ein hinreichendes Niveau in der englischen Sprache verfügen, um wissenschaftliche Vorlesungen in englischer Sprache aktiv verfolgen zu können. 3 Modul und Leistungspunkte (ECTS-Punkte) (1) Ein Modul stellt eine zeitlich begrenzte, in sich abgeschlossene und abprüfbare, methodisch und inhaltlich zusammenhängende und mit Leistungspunkten (nachfolgend ECTS-Punkte genannt) versehene Einheit dar. Dabei wird die Einheit durch Lernziele, beschrieben als Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, definiert. Das Modul soll sich über ein, höchstens zwei Semester erstrecken und wird durch eine Modulprüfung abgeschlossen. Modulprüfungen führen zum Hochschulabschluss. Näheres regelt die Prüfungsordnung. (2) Jedem Modul sind ECTS-Punkte zugeordnet. Die Anzahl der ECTS-Punkte richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand, der durch die Studierenden für das jeweilige Modul zu erbringen ist. Zu dem Arbeitsaufwand zählen sowohl die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, als auch die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, Prüfungsvorbereitungen, Prüfungszeiten einschließlich Praktika und aller Arten des Selbststudiums. Ein ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls werden die entsprechenden ECTS-Punkte erfasst und dem Studierenden gutgeschrieben. Voraussetzung für die Gutschrift ist, dass der Studierende die Mo-

WKb Studienordnung 5 dulprüfung mit mindestens ausreichend (4,0) bestanden hat. Die Gutschrift der ECTS-Punkte als quantitatives Maß erfolgt unabhängig von der relativen und der absoluten Note in vollem Umfang. 4 Beginn des Studiums Das Bachelor-Studium im Studiengang Kultur und Management beginnt jährlich mit dem Wintersemester und ist als Vollzeitstudiengang konzipiert. II. Abschnitt: Ziel, Ablauf und Inhalt des Studiums 5 Ziel des Studiums (1) Der Bachelor-Studiengang Kultur und Management verkörpert eine innovative Ausbildungsrichtung, die dem spezifischen Charakter des Kulturmanagement Rechnung trägt. Er verbindet ein Auslandsstudiensemester und ein Berufspraktikum mit Studienabschnitten organisierten Direktstudiums am Hochschulort. (2) Er hat das Ziel, künftigen Kulturmanagern eine fundierte, anwendungsbezogene und theoretisch hochstehende Ausbildung zu vermitteln. (3) Die Absolventen sollen in die Lage versetzt werden, durch die praxisintegrierte, interaktive ökonomische, kulturwissenschaftliche, kulturpolitische, sozial- und informationswissenschaftliche sowie Kulturmanagement-Ausbildung den sich ändernden ökonomischen Bedingungen von Kultur in Europa als Kulturmanager zu entsprechen. Sie sollen dazu befähigt werden, den Wirtschaftsprozess von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen so zu gestalten, dass ein hohes künstlerisches Niveau und kulturelle Breitenwirkung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets und der möglichen Eigenfinanzierung erhalten oder ausgebaut werden können. (4) Es wird das Ziel verfolgt, auch im europäischen Kontext, für die verschiedensten Bereiche der Kulturwirtschaft, der Kulturinstitutionen, der Kulturverwaltung und der Kulturpolitik innovative, risikofreudige und verantwortungsbewusste Absolventen vor allem für folgende Bereiche auszubilden: den kulturellen Dienstleistungsbereich insgesamt, für die Kulturwirtschaft, Kulturmanagement in privaten, kommunalen, staatlichen, föderalen und supranationalen Institutionen, Vereinen und Verbänden oder freischaffend, die Veranstaltungsorganisation. 6 Ablauf und Inhalt des Studiums Der Studienablauf wird durch das Angebot von Modulen organisiert. Der Studienablaufplan mit der Benennung der Module, Ihres Lehrumfanges in Semesterwochenstunden, die zeitliche Gesamtbelastung für den Studierenden in Form der ECTS-Punkte sowie der zeitliche Anordnung der Module, ist dieser Ordnung in Anlage 2) angefügt. Die Befolgung dieses Studienablaufplanes ermöglicht einen Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit. (2) Die Module gliedern sich in

WKb Studienordnung 6 - Pflichtmodule (Abs.3), - Wahlpflichtmodule (Abs.4), - das Abschlussmodul. (Abs.5) und - Wahlmodule (Abs.6). (3) Pflichtmodule sind vom Studierenden obligatorisch zu absolvieren. Sie sind im Studienablaufplan (s. Anlage 1) aufgelistet. Die Studierenden sind durch die Immatrikulation bzw. Rückmeldung automatisch für die Pflichtmodule angemeldet. (4) Wahlpflichtmodule bestehen aus verschiedenen Wahlpflichtfächern. Die Studierenden haben entsprechend ihrer fachlichen Interessen nach Maßgabe einer Angebotsliste der ausländischen Hochschule 4 Wahlpflichtfächer auszuwählen. Sie schreiben sich dazu für die von ihnen ausgewählten Module der ausländischen Hochschule ein. Mit der Einschreibung werden diese Fächer zum Pflichtbestandteil des Studiums. (5) Das Abschlussmodul im 6. Fachsemester beinhaltet die Bachelor-Arbeit. Diese schließt mit einer Verteidigung ab und erfordert einen Aufwand von 12 ECTS-Punkten. (6) Studierende haben auch die Möglichkeit, fakultativ an weiteren als im Studienablaufplan genannten Lehrveranstaltungen (Wahlmodulen i.s.d. 26 PO) teilzunehmen. Diese gehören nicht zu den fixierten Bestandteilen der Studienordnung und gehen nicht in die Berechnung des studentischen Arbeitsaufwandes ein. Für die fakultative Teilnahme an solchen Lehrveranstaltungen sind keine prüfungsrelevanten Leistungen vorgesehen, können jedoch freiwillig durch den Studenten erbracht und auf Antrag zusätzlich ins Zeugnis aufgenommen werden. Sie fließen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. 7 Modulhandbuch (1) Die Module des Bachelor-Studienganges Kultur und Management sind im Modulhandbuch dargestellt. Dieses Handbuch enthält alle angebotenen Module inklusive ihrer jeweiligen Beschreibung. Die Beschreibung beinhaltet insbesondere Informationen über: 1. die Inhalte und Qualifikationsziele, 2. die Lehrformen, 3. die Voraussetzungen für die Teilnahme, 4. die Verwendbarkeit des Moduls, 5. die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, 6. die Leistungspunkte und Noten, 7. die Häufigkeit des Angebotes des Moduls, 8. den Arbeitsaufwand und 9. die Dauer des Moduls. (2) Das Modulhandbuch wird von der Hochschule verwaltet und in geeigneter Form öffentlich gemacht. Für die Module des Bachelor-Studienganges Kultur und Management und deren Beschreibungen ist der Studiendekan des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften zuständig. (3) Daneben sind die Module inklusiver ihrer Beschreibungen in dieser Ordnung als Anlage 3) enthalten.

WKb Studienordnung 7 III. Abschnitt: Durchführung des Studiums 8 Zuständigkeiten (1) Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ist für den Bachelor-Studiengang Kultur und Management gesamtverantwortlich und stellt das Lehrangebot sicher. Als integrativ-multidisziplinär ausgerichteter Studiengang lädt er zu einer Kooperation mit anderen Fachbereichen der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) ein. Module, die nicht in die Kompetenz des Fachbereiches fallen, werden von dem dafür fachlich zuständigen Fachbereich angeboten. Die Fachbereiche Sprachen, Mathematik und Informatik erbringen Dienstleistungen in Form der Übernahme von Modulen nach den Dienstleistungsprinzip der Hochschule Zittau / Görlitz(FH). (2) Der Fachbereichsrat des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften bestellt eine Studienkommission Kultur und Management. Die Studienkommission Kultur und Management setzt sich aus Professoren und Studierenden des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften zusammen. Professoren anderer Fachbereiche können ebenfalls berufen werden. Die Aufgabe der Studienkommission besteht in der Koordination, der inhaltlichen Gestaltung des Studiums und in der Erarbeitung verbindlicher Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Studiengangs für den Fachbereichsrat des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften. 9 Veranstaltungsarten (1) Im Bachelor-Studiengang Kultur und Management wird durch folgende Formen gelehrt und gelernt: 1. durch Vorlesungen (Absatz 2), 2. durch Seminare (Absatz 3), 3. durch Übungen (Absatz 4) 4. durch Projekte (Absatz 5), 5. durch das Praktikum (Absatz 6) 6. durch das Betriebspraktikum (Absatz 7) 7. durch künstlerische Workshops (Absatz 8) 8. durch Fachexkursionen (Absatz 9) 9. durch das Ost-West-Kolleg (Absatz 10) (2) Die Vorlesung ist ein Lehrvortrag, in der durch Hochschullehrer oder vertraglich bestellte Lehrbeauftragte eine zusammenhängende Darstellung des Lehrstoffes sowie Fakten und Methoden vermittelt werden. Der Lehrende trägt vor und beantwortet Fragen. (3) Im Rahmen von Seminaren werden Grund- und Spezialkenntnisse einzelner Fächer im Wechsel von studentischem Referat und Diskussion mit Hilfe komplexer Problemstellungen behandelt, analysiert und entwickelt. Praxisbezogene Aufgabenstellungen, Fallstudien, Rollen- und Planspiele dienen der Vertiefung und Festigung des Wissens, der Ausprägung von Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie der Entwicklung der Rhetorik und des persönlichen Auftretens. Seminare werden von Hochschullehrern, vertraglich bestellten Lehrbeauftragten und lehrberechtigten Mitarbeitern geleitet. (4) Die Übung dient der intensiveren Durcharbeitung von Studieninhalten, der Vermittlung von Kenntnissen, der Einübung von fachpraktischen Kompetenzen, der Schulung der Fachmethodik sowie der

WKb Studienordnung 8 Lösung exemplarischer Aufgaben in Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden. Übungen werden von Hochschullehrern, vertraglich bestellten Lehrbeauftragten und lehrberechtigten Mitarbeitern geleitet. (5) Im Rahmen von Projekten werden Fachkenntnisse einzelner Fächer im Wechsel von studentischem Referat und Diskussion mit Hilfe komplexer Problemstellungen behandelt, analysiert und entwickelt. Projekte werden von Hochschullehrern geleitet. (6) Das Praktikum ist eine Lehrveranstaltungsform, die das Lösen von praktisch experimentellen Aufgaben in Gruppen von bis zu 15 Studierenden zum Ziel hat. (7) Das Betriebspraktikum ist ein modifizierter Studienabschnitt, der der berufspraktischen Ausbildung dient. Inhaltlich wird es den Bedingungen der jeweiligen Kultur- und Freizeiteinrichtung angepasst. Über dessen Verlauf werden Tätigkeitsberichte und wissenschaftliche Belegarbeiten mit individuellen Aufgabenstellungen angefertigt. Praktika werden von Hochschullehrern, vertraglich bestellten Lehrbeauftragten und lehrberechtigten Mitarbeitern betreut. (8) In Künstlerischen Workshops setzen sich die Studierenden unter Anleitung mit künstlerischen Prozessen auseinander und sind selbst künstlerisch tätig. Künstlerische Workshops werden von Hochschullehrern, vertraglich bestellten Lehrbeauftragten und lehrberechtigten Mitarbeitern geleitet, die über eigene künstlerische Erfahrungen verfügen. (9) Durch Fachexkursionen zu Kulturbetrieben sollen vertieft Einblicke in die Kultur und Managementszene vermittelt werden, um ein Gespür für Qualität und Problemsituationen zu entwickeln. Fachexkursionen werden von Hochschullehrern, vertraglich bestellten Lehrbeauftragten und lehrberechtigten Mitarbeitern geleitet. (10) Im Ost-West-Kolleg lernen die Studenten Praktiker aus den Gebieten Wirtschaft, Politik, Kunst Bildung und Soziales aus dem In- und Ausland kennen. Es werden die aktuellen Probleme und ihre jeweiligen Problemlösungen dargestellt. Die Kenntnis verschiedener Denkweisen und -systeme und die Auseinandersetzung mit diesen hilft, Kompetenz zu entwickeln und das Denken in Zusammenhängen zu befördern. Das Ost-West-Kolleg wird von Hochschullehrern geleitet. (11) Neben den Veranstaltungsarten (Absätze 2 9) ist das wissenschaftliche Selbststudium integraler Bestandteil und zentrale Voraussetzung des Studiums. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Prüfungsvorbereitungen und sonstiges Selbststudium nehmen ca. 70% des gesamten studentischen workloads ein. Ihm kommt in allen Phasen der Ausbildung eine besondere Bedeutung im Sinne der Entwicklung und Erweiterung eines diskursiven, kritischen, methodischen und kreativen Denkens zu. Die Lehrenden sind gehalten, die Studierenden bei Fragen und Problemen, die aus dem Selbststudium erwachsen, aktiv beratend zu unterstützen. Das schließt die Nutzung und Erprobung von Möglichkeiten neuer Medien, insbesondere der Infrastruktur des Internets, ein. 10 Studienberatung (1) Die Studienberatung wird von einem vom Fachbereichsrat bestimmten Professor angeboten. Darüber hinaus bieten alle hauptamtlich Lehrenden für ihr Lehrgebiet eine Studienberatung an. (2) Die Studienberatung wendet sich an alle Studieninteressierte und Studierenden. Sie bietet vor Beginn des Studiums Hilfen bei Fragen zur Studienentscheidung an. Zu Beginn des Studiums informiert

WKb Studienordnung 10 Bachelor-Studienordnung Kultur und Management Anlage 1 a: Bezeichnungen der Module und ihrer Bestandteile Modulkennziffer WKb 1.1 WKb 1.1.1 WKb 1.1.2 WKb 1.2 WKb 1.2.1. WKb 1.2.2. WKb 1.3 WKb 1.3.1 WKb 1.3.2 WKb 1.4 WKb 1.4.1 WKb 1.4.2 WKb 1.5 WKb 2.1 WKb 2.2 WKb 2.3 WKb 2.4 WKb 2.5 WKb 3.1 WKb 3.2 WKb 3.3 WKb 3.4 WKb 3.5 WKb 4.1 WKb 4.2 WKb 4.3 WKb 4.4 WKb 4.5 WKb 4.6 WKb 5.1 WKb 5.2 WKb 5.3 WKb 5.4 WKb 5.5 WKb 6.1 WKb 6.2 WKb 6.3 WKb 6.4 WKb 6.5 WKb 6.6 Bezeichnungen der Module und Modulbestandteile Kulturtechniken I Sprache I rezeptiv künstl. Workshop Kulturtechniken II Sprache I produktiv künstl. Workshop Kulturtechniken III Sprache II rezeptiv künstl. Workshop Kulturtechniken IV Sprache II produktiv künstl. Workshop Sprache der Auslandshochschule Recht / Kulturrecht Wirtschaftsinformatik I Wirtschaftsinformatik II Empirische Sozialforschung / Statistik Wahlpflichtmodul im Ausland I Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Rechnungswesen I Volkswirtschaftslehre / Wirtschaftspolitik Rechnungswesen II Wahlpflichtmodul im Ausland II Wirtschaftsmathematik Kulturmarketing Spezielle Betriebswirtschaftslehre Kulturbetriebe Forschungsseminar Applied Cultural Economics I e-learning Projekt SBWL Praktikum Arbeits- und Freizeitgesellschaft Philosophie / Ästhetik Management Kulturpolitikwissenschaften Wahlpflichtmodul im Ausland III Kulturgeschichte I Kulturgeschichte II Kunstwissenschaften I Kunstwissenschaften II Wahlpflichtmodul im Ausland IV Abschlussmodul

WKb Studienordnung 11 Bachelor-Studienordnung Kultur und Management Anlage 1a (Fortsetzung): Bezeichnungen der Module und ihrer Bestandteile Studienergänzende Module (Wahlfächer) WKb E -1 WKb E-2 WKb E-3 WKb E-4 Intensivkurs Sprache rezeptiv Intensivkurs Sprache produktiv Web Design Buchführung

WKb Studienordnung 12 Bachelor-Studienordnung Kultur und Management Anlage 1 b: Module, Modulbestandteile und Veranstaltungsformen Modul kennziffer Module und Modulbestandteile Pflichtmodus Wahlpflichtmodus Wahlmodus WKb 1.1 Kulturtechniken I X S/WS WKb 1.1.1 Sprache I rezeptiv S WKb 1.1.2 künstl. Workshop WS WKb 1.2 Kulturtechniken II X S/WS WKb 1.2.1. Sprache I produktiv S WKb 1.2.2. künstl. Workshop WS WKb 1.3 Kulturtechniken III X S/WS WKb 1.3.1 Sprache II rezeptiv S WKb 1.3.2 künstl. Workshop WS WKb 1.4 Kulturtechniken IV X S/WS WKb 1.4.1 Sprache II produktiv S WKb 1.4.2 künstl. Workshop WS WKb 1.5 Sprache der Auslandshochschule X S WKb 2.1 Recht /Kulturrecht X V WKb 2.2 Wirtschaftsinformatik I X V/Pr WKb 2.3 Wirtschaftsinformatik II X V/Pr WKb 2.4 Empirische Sozialforschung / Statistik X V/S Veranstaltungsform WKb 2.5 Wahlpflichtmodul im Ausland I X V/S WKb 3.1 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre X V/S WKb 3.2 Rechnungswesen I X V/S WKb 3.3 Volkswirtschaftslehre / X V Wirtschaftspolitik WKb 3.4 Rechnungswesen II X V/S WKb 3.5 Wahlpflichtmodul im Ausland II X V/S WKb 4.1 Wirtschaftsmathematik X V/S WKb 4.2 Kulturmarketing X V/S/Proj. WKb 4.3 Spezielle Betriebswirtschaftslehre X V/S/Proj. Kulturbetriebe WKb 4.4 Forschungsseminar Applied Cultural X Pr Economics I WKb 4.5 e-learning Projekt SBWL X e-learning WKb 4.6 Praktikum X Betriebspraktikum WKb 5.1 Arbeits- und Freizeitgesellschaft X V/S/OWK WKb 5.2 Philosophie / Ästhetik X V/S/OWK WKb 5.3 Management X V/S WKb 5.4 Kulturpolitikwissenschaften X V/S WKb 5.5 Wahlpflichtmodul im Ausland III X V/S WKb 6.1 Kulturgeschichte I X V/S WKb 6.2 Kulturgeschichte II X V/S/FE WKb 6.3 Kunstwissenschaften I X V/S/FE WKb 6.4 Kunstwissenschaften II X V/S/FE WKb 6.5 Wahlpflichtmodul im Ausland IV X V/S WKb 6.6 Abschlussmodul X - Legende: V = Vorlesung (Matrikelstärke), S = Seminar bzw. Übung (30 Studierende), Proj. =Projekt (30 Studierende); FE= Fachexkursion (30 Studierende), OWK = Ost-West-Kolleg ( 2 * Matrikelstärke); Pr = Praktikum (15 Studierende), WS = künstlerischer Workshop ( 15 Studierende)

WKb Studienordnung 13 Bachelor-Studienordnung Kultur und Management Anlage 1b (Fortsetzung): Module, Modulbestanteile und Veranstaltungsformen Studienergänzende Module (Wahlfächer) Modul kennziffer Module und Modulbestandteile Pflichtmodus Wahlpflichtmodus Wahlmodus WKb E-1 Intensivkurs Sprache rezeptiv X S WKb E-2 Intensivkurs Sprache produktiv X S WKb E-3 Web Design X Pr WKb E-4 Buchführung X V/S Veranstaltungsform Legende: V = Vorlesung (Matrikelstärke), S = Seminar bzw. Übung (30 Studierende), Proj. =Projekt (30 Studierende); FE= Fachexkursion (30 Studierende), OWK = Ost-West-Kolleg ( 2 * Matrikelstärke); Pr = Praktikum (15 Studierende), WS = künstlerischer Workshop ( 15 Studierende)

WKb Studienordnung 14 Bachelor-Studienordnung Kultur und Management Anlage 2: Studienablaufplan (Module, Modulbestandteile, Durchführungszeitpunkt, Semesterwochenstunden / Präsenzzeit, Arbeitsaufwand und ECTS-Punkte) Modulkennziffer Module und Modulbestandteile Semester Nr. DZ SWS AAA PpM VuN MB SeSt VuD PR ECTS- Punkte WKb 1.1 Kulturtechniken I 1. WS 6 150 67,5 45 15 22,5 5 WKb 1.1.1 Sprache I - rezeptiv 1. WS 4 120 45 45 15 15 WKb 1.1.2 künstl. Workshop 1. WS 2 30 22,5 7,5 WKb 1.2 Kulturtechniken II 2. SS 6 150 67,5 45 15 22,5 5 WKb 1.2.1 Sprache I -produktiv 2. SS 4 120 45 45 15 15 WKb 1.2.2 künstl. Workshop 2. SS 2 30 22,5 7,5 WKb 1.3 Kulturtechniken III 3. WS 6 150 67,5 45 15 22,5 5 WKb 1.3.1 Sprache II - rezeptiv 3. WS 4 120 45 45 15 15 WKb 1.3.2 künstl. Workshop 3. WS 2 30 22,5 7,5 WKb 1.4 Kulturtechniken IV 4. SS 6 150 67,5 45 15 22,5 5 WKb 1.4.1 Sprache II - produktiv 4. SS 4 120 45 45 15 15 WKb 1.4.2 künstl. Workshop 4. SS 2 30 22,5 7,5 WKb 1.5 Sprache der Auslandshochschule 5. WS 4 150 45 55 35 15 5 WKb 2.1 Recht / Kulturrecht 1. WS 5 150 56,25 56,25 12,5 25 5 WKb 2.2 Wirtschaftsinformatik I 2. SS 4 150 45 70 0 35 5 WKb 2.3 Wirtschaftsinformatik II 3. WS 4 150 45 70 0 35 5 WKb 2.4 Empirische Sozialforschung / Statistik 4. SS 4 150 45 60 30 15 5 WKb 2.5 Wahlpflichtmodul im Ausland I 5. WS 3 150 33,75 33,75 32,5 50 5 WKb 3.1 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 1. WS 4 150 45 40 40 25 5 WKb 3.2 Rechnungswesen I 2. SS 4 150 45 60 20 25 5 WKb 3.3 Volkswirtschaftslehre / Wirtschaftspolitik 3. WS 4 150 45 40 40 25 5 WKb 3.4 Rechnungswesen II 4. SS 4 150 45 60 20 25 5 WKb 3.5 Wahlpflichtmodul im Ausland II 5. WS 3 150 33,75 33,75 32,5 50 5 WKb 4.1 Wirtschaftsmathematik 1. WS 4 150 45 55 20 30 5 WKb 4.2 Kulturmarketing 2. SS 4 150 45 30 30 45 5 WKb 4.3 Spezielle Betriebswirtschaftslehre Kulturbetriebe 3. WS 4 150 45 20 40 45 5 WKb 4.4 Forschungsseminar Applied Cultural Economics I 4. SS 4 150 45 45 45 15 5 WKb 4.5 e-learning Projekt SBWL 5. WS 0 150 0 25 100 25 5 WKb 4.6 Praktikum 6. SS 0 540 540 18 WKb 5.1 Arbeits- und Freizeitgesellschaft 1. WS 4,33 150 49 38 38 25 5 WKb 5.2 Philosophie / Ästhetik 2. SS 4 150 45 50 40 15 5 WKb 5.3 Management 3. WS 4 150 45 15 75 15 5 WKb 5.4 Kulturpolitikwissenschaften 4. SS 5,33 150 60 45 25 20 5 WKb 5.5 Wahlpflichtmodul im Ausland III 5. WS 3 150 33,75 33,75 32,5 50 5 WKb 6.1 Kulturgeschichte I 1. WS 5,33 150 60 40 34 20 5 WKb 6.2 Kulturgeschichte II 2. SS 5 150 56,25 40 34 19,75 5 WKb 6.3 Kunstwissenschaften I 3. WS 5 150 56,25 40 34 19,75 5 WKb 6.4 Kunstwissenschaften II 4. SS 5 150 56,25 40 34 19,75 5 WKb 6.5 Wahlpflichtmodul im Ausland IV 5. WS 3 150 33,75 33,75 32,5 50 5 WKb 6.6 Abschlussmodul 6. SS 0 360 0 300 60 12 Legende: DZ = Durchführungszeitpunkt SeSt = Stundenumfang Selbststudium (60 Min.) SWS = Semesterwochenstunden (45 Min.) VuDPR = Stundenumfang Vorbereitung und Durch- AAA = Absoluter Arbeitsaufwand (60 Min.) führung Modulprüfung (60 Min.) PpM VuNMB = Stundenumfang Präsenzzeit pro Modul (60 Min.) = Stundenumfang Vor- und Nachbereitung Modulbestandteile (60 Min.)

WKb Studienordnung 15 Bachelor-Studienordnung Kultur und Management Anlage 2 (Fortsetzung): Studienablaufplan (Module, Modulbestandteile, Durchführungszeitpunkt, Semesterwochenstunden/Präsenzzeit, Arbeitsaufwand und ECTS-Punkte) Studienergänzende Module (Wahlfächer) Modulkennziffer Module und Modulbestandteile VuN MB VuD PR ECTS- Punkte DZ SWS AAA PpM SeSt WKb E-1 Intensivkurs Sprache rezeptiv Sep. WS 4 120 45 45 15 15 0 WKb E-2 Intensivkurs Sprache produktiv Feb. SS 4 120 45 45 15 15 0 WKb E-3 Web Design 1. WS 4 150 45 55 50 0 0 WKb E-4 Buchführung 1. WS 2 75 23 42 0 10 0 Legende: DZ = Durchführungszeitpunkt SeSt = Stundenumfang Selbststudium (60 Min.) SWS = Semesterwochenstunden (45 Min.) VuDPR = Stundenumfang Vorbereitung und Durch- AAA = Absoluter Arbeitsaufwand (60 Min.) führung Modulprüfung (60 Min.) PpM VuNMB = Stundenumfang Präsenzzeit pro Modul (60 Min.) = Stundenumfang Vor- und Nachbereitung Modulbestandteile (60 Min.)

WKb Studienordnung 16 Bachelor-Studienordnung Kultur und Management Anlage 3: Modulhandbuch und Modulbeschreibungen (Muster) Fachbereich Wirtschaftswissenschaften - Modulhandbuch Bachelor-Studiengang Kultur und Management, Modul NN Datenfeld Erklärung Code Name Semester lt. Studienablaufplan Dauer ECTS-Punkte/ Leistungspunkte Gesamtworkload (in Zeitstunden/h): Präsenzzeit in SWS/Art der LV Anteil Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen Anteil Prüfung inkl. Prüfungsvorbereitung Anteil sonstiges Selbststudium Prüfungsleistungen Bewertung Lerngebiet Niveaustufe/Kategorie Lerninhalt Lernergebnis/Kompetenzen 1. Fachkompetenzen (subject-related competences): 2. Fachunabhängige Kompetenzen (generic competences) Notwendige Voraussetzung für die Teilnahme Empfohlene Voraussetzung für die Teilnahme Status Module, die im Austausch für dieses Modul anerkannt werden Häufigkeit des Angebotes Hinweise Literatur Verantwortlich für den Inhalt: Bei Änderung des Moduls Info an: Letzte Änderung: Zugehörige Studienordnung: