Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin



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Transkript:

Anlage zu 5 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin Abschnitt I Pflichtqualifikationseinheiten gemäß Abs. 1 1.1 Berufsbildung, Arbeitsund Tarifrecht ( Abs. 1 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 1.2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( Abs. 1 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Dienstleistung und Verkauf erklären 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( Abs. 1 3) c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutzund Unfallverhütungsvorschriften während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln Seite 1 von 8

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten 1. Umweltschutz ( Abs. 1 ) 1.5 Bedienen von Apparaten und Instrumenten ( Abs. 1 5) d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes ; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen e) berufsbezogene Hygienebestimmungen und -vorschriften beachten f) kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen beachten und g) ergonomische Gesichtspunkte bei Planung und Durchführung der Arbeit einhalten Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen a) Apparate und Instrumente unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und der Bedienungsanleitung auswählen, bedienen und einsetzen während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln 2 Seite 2 von 8

b) Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations- und Pflegemittel insbesondere unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen und der Belange des Umweltschutzes auswählen und einsetzen c) Apparate und Instrumente desinfizieren, 8 reinigen, sterilisieren und pflegen d) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen organisieren und sauber halten 1. Verkauf und Warenwirtschaft ( Abs. 1 ) a) betriebliches Dienstleistungsangebot beschreiben b) Waren und Dienstleistungen in ihrer Wirkungsweise, präsentieren und verkaufen c) betriebliche Arbeits- und Organisationssysteme, insbesondere Bedienungszettel, Kasse, Kundenkartei und Terminplan handhaben d) Preise kalkulieren und auszeichnen e) Waren und Material bestellen, lagern und Bestände pflegen f) Inventur durchführen 1.7 Kundengespräche und a) Kunden empfangen und Kundenwünsche ermitteln Kundenbetreuung ( Abs. 1 7) b) Regeln des Datenschutzes beachten c) Kunden unter Berücksichtigung des Warenangebotes, der betrieblichen Serviceleistungen sowie Maßnahmen der Gesundheitsprophylaxe beraten d) kundenorientierte Gespräche unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsprofils und kundenpsychologischer Grundsätze bei Behandlung, Beratung und Verkauf planen, führen und nachbereiten e) Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten 10 Seite 3 von 8

1.8 Beurteilen und Reinigen der a) Zustand und Beschaffenheit der Haut Haut prüfen und beurteilen ( Abs. 1 8) b) Hautreinigungs- und -pflegemittel auswählen und nach Behandlungsplan dosieren c) Hautzonen mit verschiedenen Methoden reinigen d) Individuellen Behandlungsplan, insbesondere unter Berücksichtigung der Hautverträglichkeit erstellen e) Hautveränderungen erkennen sowie kosmetisch zu behandelnde Hautveränderungen bestimmen und entfernen 1.9 Pflegende Kosmetik a) Pflegemittel für unterschiedliche ( Abs. 1 9) Körperzonen, insbesondere für Gesicht, Hände, Nacken und Füße auswählen und nach Behandlungsplan b) Methoden der Haarentfernung c) nicht permanente Haarentfernungsmethoden auswählen und d) Aromen und Düfte zur Unterstützung kosmetischer Angebote und Maßnahmen einsetzen Pflege und Behandlung des Gesichtes und des Körpers e) Verfahren und Techniken zur Gesichts- und Körperpflege auswählen und f) Packungen, Dampfbäder, Masken und Kompressen unter Beachtung möglicher Unverträglichkeitsreaktionen anfertigen, auftragen; Nachbehandlungen durchführen g) Methoden der Heliotherapie in ihrer Anwendungs- und Wirkungsweise h) betriebsübliche Verfahren der Heliotherapie 7 5 8 Seite von 8

Handpflege 1.10 Dekorative Kosmetik ( Abs. 1 10) i) Zustand der Fingernägel beurteilen k) Verfahren und Techniken zur Hand- und Nagelpflege auswählen und l) Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen und gestalten m) Haut- und Nagelveränderungen behandeln n) Nagelfehlwuchs durch Schneiden, Schleifen und Tamponieren beheben Fußpflege o) Zustand der Zehennägel beurteilen p) Verfahren und Techniken zur Fußund Nagelpflege auswählen und q) Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen und gestalten r) vorbeugende Maßnahmen insbesondere gegen Mykose planen und durchführen s) Haut- und Nagelveränderungen behandeln t) Nagelfehlwuchs durch Schneiden, Schleifen, Tamponieren beheben a) Farb- und Typberatung unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, der Kundentypologie und aktueller Trends durchführen b) Verfahren, Techniken und Arbeitsmaterialien zur dekorativen Gestaltung der Haut und der Nägel auswählen und c) Wimpern und Augenbrauen unter Anwendung verschiedener Techniken, insbesondere durch Formen und Färben gestalten 8 2 3 Seite 5 von 8

d) künstliche Wimpern auswählen und anbringen e) Präparate zur Camouflage auswählen und 1.11 Kosmetische Massagen a) Befunderhebung durchführen und ( Abs. 1 11) Massageplan aufstellen b) Mittel und Wirkstoffe zur kosmetischen Massage und c) Massagearten d) manuelle Massagen zur Reinigung, Durchblutungsförderung, Muskellockerung und zur Entspannung unter Berücksichtigung möglicher Kontraindikationen durchführen e) Techniken der manuellen Lymphdrainage f) apparativ unterstützte Massagen, insbesondere unter Einsatz von Reizstrom und mechanischen Hilfsmitteln durchführen 1.12 Ernährungsberatung und a) Auswirkungen des Ernährungs- Gesundheitsförderung und Bewegungsverhaltens auf den ( Abs. 1 12) Hautzustand b) Empfehlungen zu gesunden Ernährungs- und Lebensweisen unterbreiten c) Bewegungs-, Haltungs- und Entspannungsübungen vorschlagen 5 1 Seite von 8

Abschnitt II: Wahlqualifikationseinheiten gemäß Abs. 2 2.1 Permanente Haarentfernung a) Apparate und Instrumente zur ( Abs. 2 1) permanenten Haarentfernung in ihrer Funktionsweise 2.2 Hydrotherapie ( Abs. 2 2) 2.3 Visagismus ( Abs. 2 3) 2. Permanentes Make-up ( Abs. 2 ) b) Wirkungen und Risiken der permanenten Haarentfernung und bewerten c) permanente Haarentfernung durchführen d) Ergebnis der permanenten Haarentfernung kontrollieren; Nachbehandlung durchführen a) Apparate und Instrumente zur Hydrotherapie in ihrer Funktionsweise b) Methoden und Wirkung hydrotherapeutischer Maßnahmen und mögliche Unverträglichkeiten erkennen c) Hydrotherapeutische Reizanwendungen in unterschiedlichen Temperaturbereichen a) Einsatzmöglichkeiten und Methoden der Gesichtsgestaltung b) Techniken, Hilfsmittel und Präparate typ- und situationsgerecht auswählen c) Maßnahmen der Gesichtsgestaltung durchführen a) Einsatzmöglichkeiten und Techniken des permanenten Make-ups b) Hilfsmittel und Präparate typgerecht auswählen und einsetzen c) über die Wirkung der Maßnahme aufklären und beraten d) Ergebnis des permanenten Makeups kontrollieren und bewerten; Nachbehandlung durchführen 12 12 Seite 7 von 8

2.5 Nagelmodellage ( Abs. 2 5) 2. Spezielle Fußpflege (. Abs. 2 ) a) Einsatzbereiche und Gestaltungsmöglichkeiten der Nagelmodellage b) Präparate, Materialien und Techniken zur Nagelmodellage auswählen c) künstliche Nägel anbringen, formen und gestalten a) krankhafte Veränderungen ermitteln und bei der Durchführung fußpflegerischer Maßnahmen berücksichtigen b) Maßnahmen zur Vorbeugung von Zehenfehlstellungen beherrschen und c) Nagelfehlstellungen unter Einsatz mechanischer Hilfsmittel beheben 2.7 Manuelle Lymphdrainage im a) Indikationen und Kontraindikationen feststellen und im Kundenge- kosmetischen Bereich ( Abs. 2 7) spräch erläutern b) Massagebereiche festlegen und Massageplan aufstellen c) Techniken der manuellen Lymphdrainage 12 12 Ihr Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Telefon: (0 9) 21 97-1228 / - 138 Ausbildungsberatung Telefax: (0 9) 21 97 139 Börsenplatz www.frankfurt-main.ihk.de 0313 Frankfurt ausbildungsberater@frankfurt-main.ihk.de Seite 8 von 8