Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement



Ähnliche Dokumente
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10

Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2011, S. 107,

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom

FH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421

Prüfungs- und Studienordnung Master Internationale Fachkommunikation Seite 1

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 4/2006, S. 426

FH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/2014, S. 13 vom

In den nachfolgenden Tabellen werden die hier erläuterten Abkürzungen verwendet. V Vorlesung PVL Prüfungsvorleistung. Sem Seminar PL Prüfungsleistung

4 Module und Prüfungen (1) Die Tabelle in der Anlage 1 zeigt den Modul und Prüfungsplan des Bachelor Studiums Wirtschaftsinformatik

FH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE:

1 Studienziel. 2 Abschluss

Modul- und Prüfungsplan im Bachelor-Studiengang Angewandte Mathematik:

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 1/2016, S. 10. vom 25. Februar 2016 Veröffentlicht auf der Homepage: 15. Januar 2016

Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/2014, S. 13,

Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

4 Studienvolumen Das Studienvolumen beträgt 161 Semesterwochenstunden. (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS).

Amtliche Bekanntmachung

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2011, S. 107,

1 Studienziel. 2 Abschluss

Allgemeiner Teil. Geändert wird 1. Artikel 1 Änderungen

Bestimmungen. für den. Studiengang. Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering vom

Studien- und Prüfungsordnung. für Masterstudiengänge Fachhochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Hochschule der SRH- Gruppe

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2007, S. 103

Amtliche Bekanntmachungen

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 13/2015

Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung: Bachelorstudiengang MB-B

Die Inhalte des Studiums zum Bachelor of Arts bzw. zum Master of Arts ergeben sich gemäß Anlage 1 bzw. 2 zu dieser Studienordnung.

Satzung des Fachbereichs Angewandte. der Prüfungsordnung und der Studienordnung für den Bachelor- Studiengang Biomedizintechnik Vom 13.

5 Prüfungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungsleistungen,

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

NBl. HS MSGWG. Schl.-H. Nr. 3/2016, S. 60 vom 14. Juli 2016 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Hochschule Flensburg: 20.

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

4 Module und Prüfungen Art der Veranstaltung Art der Prüfung Umfang der Veranstaltung Form der Prüfung

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Bestimmungen. für den. Studiengang Maschinenbau (Deutsch-Französische Studienvariante) Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Chemieingenieurwesen

NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015, S. 84 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 9. Februar 2015

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering. Version 5.0

(1) Der Master-Studiengang Mechatronik ist ein konsekutiver Studiengang zum gleichnamigen Bachelor-Studiengang des Fachbereichs.

Bestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang. Informatik. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

Bestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

Tag der Bekanntmachung im NBl. HS MSGWG Schl.-H.: , S. 77 Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der UL:

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Mitteilungsblatt Nr. 93. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences. - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

4 Studienvolumen. Das Studienvolumen beträgt 157 Semesterwochenstunden. 5 Prüfungsvoraussetzungen

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

1 Studienziel. 2 Abschluss

Gew.- faktor für das Modul V 4 5 PL Klausur (120 Min.) Keine Pflicht 0,2

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet.

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 11. Februar 2014 Nr. 12

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienablauf und Studienziel

Amtliche Bekanntmachung

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

1 Aufgaben der Studienordnung

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MBWK: Nr. 03/2018, S. 45 vom 13. Juli 2018 Veröffentlicht auf der Homepage: 25.

FH Flensburg Fachbereich Wirtschaft SPO Master Business Management

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009

1 Studienziel. 2 Abschluss

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Teil B: Besondere Regelungen

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 26. Januar 2010 Nr. 8

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MSGJFS: Nr. 03/2017, S. 63 vom 13. Juli 2017 Veröffentlicht auf der Homepage: 22.

vom Präambel

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Logistik an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 3. April 2014

Transkript:

Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 8/2010, S. 8, 29.12.2010 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der Fachhochschule Flensburg vom 27. Juli 2010 (1) Aufgrund 2 Abs. 1 und 10 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) vom 28.02.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vom 9. März 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 36) wird nach Beschlussfassung durch den Konvent des Fachbereichs Technik der Fachhochschule Flensburg vom 2. Juni 2010 und mit Genehmigung des Präsidiums der Fachhochschule Flensburg vom 19. Juli 2010 die folgende Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement als Satzung erlassen. (2) Diese Prüfungs- und Studienordnung bezieht sich auf die fachübergreifenden Bestimmungen der Prüfungsverfahrensordnung (PVO) der Fachhochschule Flensburg. 1 Studienablauf und Studienziel (1) Das Studium Energie- und Umweltmanagement (EUM) gliedert sich in drei Abschnitte. Nach den ersten fünf Studiensemestern folgt ein Auslandssemester. Das siebente Studiensemester beinhaltet dann ein Berufspraktikum und dient der Anfertigung der Bachelor-Thesis. (2) Ziel des Bachelor-Studiengangs Energie- und Umweltmanagement ist es, die Befähigung zu einer auf wissenschaftlicher Grundlage beruhenden Tätigkeit im Berufsfeld Energie- und Umweltmanagement zu erwerben. 2 Abschluss (1) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der folgende Hochschulgrad verliehen: Bachelor of Engineering (abgekürzt B. Eng.). (2) Der Bachelorabschluss ist der erste berufsqualifizierende Abschluss. 3 Regelstudienzeit, Orientierungsphase, Studienvolumen (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Bachelorprüfung sieben Semester. (2) Das Studium enthält eine einjährige Orientierungsphase. Die Prüfungsleistungen des ersten Studiensemesters stellen die Orientierungsprüfung dar. Ist die Orientierungsprüfung nicht innerhalb der Orientierungsphase abgeschlossen, wird eine Studienberatung empfohlen. Ist die Orientierungsprüfung nicht erfolgreich absolviert, dürfen Prüfungen ab dem vierten Studiensemester nicht wahrgenommen werden. ( 6 Absatz PVO). (3) Das Studienvolumen beträgt 144 Semesterwochenstunden und 210 Kreditpunkte (CP). 4 Module und Prüfungen Die folgende Tabelle zeigt den Modul- und Prüfungsplan.

Modul- und Prüfungsplan im Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement: In den nachfolgenden Tabellen werden die hier erläuterten Abkürzungen verwendet: Art der Veranstaltung Art der Prüfung V Vorlesung PVL Prüfungsvorleistung Sem Seminar PL Prüfungsleistung Ü Übung SL Studienleistung L Labor Orientierungsprüfung W Workshop P Projekt Umfang der Veranstaltung Form der Prüfung SWS Semesterwochenstunden K(n) Klausur(Stunden) CP Credit Points HA Hausaufgaben Arb. Schriftliche Ausarbeitung Vortr. Vortrag MP Mündliche Prüfung SP Sonstige Prüfung 1. Studiensemester Mathematik 1 Mathematik 1 V/Ü 4 PL K(2) Keine Chemie Chemie V 4 PL K(2) Keine Umwelt und Nachhaltigkeit Umwelt und Nachhaltigkeit V/ Sem 4 SL Keine Physik Physik V 3. PL K(2) Keine Physik Labor L 0. Erforderlich für die Anerkennung Physik I I Rechnungswesen Rechnungswesen V 4 PL K(2) Keine V / Ü 4 PL K(2) Keine Alle Module des 1. Studiensemesters 24 30 PL, 1 SL 2

2. Studiensemester 1) zusammen mit Mathematik 2 Mathematik 2.1 V/Ü 4 Mathematik 2.2 Keine Statistik Statistik V/Ü 4 PL K(2) Keine Technische Mechanik Informatik Technische Mechanik Informatik Vorlesung Informatik Labor Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre V/Ü 4 PL K(2) Keine V 2 SL K(1,), Arb., Vortr. Keine L 2 Erforderlich für die Anerkennung Informatik V 4 PL K(2) Keine V 4 PL K(2) Keine Alle Module des 2. Studiensemesters 24 30 4 PL, 1 SL Hinweise: 1) Anrechnung erst nach Bestehen der Prüfungsleistung Mathematik 2.2 3. Studiensemester Mathematik 2 Mathematik 2.2 V/Ü 4 PL K(2) Keine Elektrotechnik Elektrotechnik V/Ü/L 4 PL K(2) Keine Mess-, Regelund Automatisierungstechnik Mess-, Regelund Automatisierungstechnik Mess-, Regelund Automatisierungstechnik V 3 L 1 PL K(2) keine Erforderlich für die Anerkennung Mess-, Regel- und Automatisierungstechnik Thermodynamik Thermodynamik V/Ü 4 PL K(2) Keine Rechtslehre Recht V/Ü 4 PL K(2) Keine Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung V 4 PL K(2) Keine Alle Module des 3. Studiensemesters 24 30 6 PL 3

4. Studiensemester Elektrische Auslegung und Konstruktion EUTA Strömungslehre Wärme- und Stoffübertragung Elektrische Auslegung und Konstruktion EUTA Strömungslehre Wärme- und Stoffübertragung V/Ü/L 4 PL K(2) V/Ü 4 PL K(2) V/Ü 4 PL K(2) V/Ü 4 PL K(2) Labor V 3 L 1 PL K(2) Erforderlich für die Anerkennung I I RET V/Ü 4 PL SP(K(2),Arb.) Alle Module des 4. Studiensemesters 24 30 6 PL. Studiensemester I ETAK I RET V/Ü/L 4 PL K(2) V/Ü/L 4 PL SP(K(2), Arb.) Umwelttechnik I Umwelttechnik I V 4 PL Umwelttechnik Umwelttechnik V/L 4 PL EUM- Projektmanagement EUM- Projektmanagement V/Ü 4 PL SP(K(1,), Arb, Vortr.) Energiewirtschaft Energiewirtschaft V 4 PL Alle Module des. Studiensemesters 24 30 6 PL 4

6. Studiensemester (Auslandssemester) Module aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften - - 2 SL - Organisation und Sprache SL - Alle Module des 6. Studiensemesters - 30 1 SL, Studienleistungen im Ausland 7. Studiensemester Modul Prüfung Lehrveranstaltung Art CP Art Form(Umfang) Vorbedingungen Berufspraktikum Projekt 18 SL Bachelor-Thesis Thesis 12 PL 1) Dauer Projekt 3 Monate Dauer Thesis 2 Monate Kolloquium 4 Min. Alle Module des 7. Studiensemesters 30 1 PL, 1 SL 2) 3) Hinweise: 1) Das bestandene Kolloquium ist erforderlich für die Anerkennung der Thesis 2) Siehe 6 Abs. 1 und Praktikumsordnung 4 Abs. 2 3) Siehe 7 Abs. 1 Prüfungssprache Die Prüfungssprache ist deutsch ( 6 Absatz 4 PVO) mit Ausnahme der Prüfungen im Auslandssemester (s. 6 Abs. 4). 6 Berufspraktikum (1) Zum Berufspraktikum wird zugelassen, wer alle Prüfungs- und Studienleistungen aus dem ersten, zweiten und dritten Semester komplett, sowie weitere 0 Kreditpunkte (CP) erbracht hat. (2) Näheres zum Berufspraktikum wird in der Praktikumsordnung zum Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement geregelt.

7 Thesis (1) Die Zulassung zur Thesis kann frühestens drei Monate nach dem bescheinigten Beginn des Berufspraktikums erfolgen. (2) Die Bearbeitungszeit der Thesis beträgt in der Regel zwei Monate ( 21 Absatz 6 PVO). (3) Das Thema der Thesis kann nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden ( 21 Absatz 7 PVO). (4) Die Bearbeitungszeit der Thesis kann maximal vier Wochen verlängert werden. Ein Antrag auf Verlängerung ist spätestens 14 Tage vor dem Abgabetermin dem Prüfungsausschuss vorzulegen ( 21 Absatz 8 PVO). 8 Kolloquium (1) Im Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement ist ein Kolloquium im Zusammenhang mit der Thesis vorgesehen ( 24 Absatz 1 PVO). (2) Das Kolloquium dauert 4 Minuten je Kandidatin oder Kandidat ( 24 Absatz 2 PVO). 9 Bildung der Gesamtnote Die Gesamtnote errechnet sich aus den gewichteten Einzelnoten der Prüfungsleistungen sowie der Bachelor-Thesis (die sich zu 70% aus der Note für die Thesis und zu 30% aus der Note für das Kolloquium errechnet). Dabei ist das Gewicht eines Moduls auf der Basis von Kreditpunkten bestimmt: Kreditpunkte eines Moduls dividiert durch die Summe der Kreditpunkte aller in die Gesamtnote eingehenden Module ( 2 Absatz 3 PVO). 10 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. (2) Diese Prüfungs- und Studienordnung gilt erstmals für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2010/11 das Studium im Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der Fachhochschule Flensburg aufnehmen. (3) Ein Anspruch auf das Lehrangebot sowie die Prüfungen besteht nur im Rahmen der semesterweisen Einführung dieser Prüfungs- und Studienordnung. (4) Die Prüfungs- und Studienordnung des Fachbereich Technik für den Bachelor-Studiengang Energieund Umweltmanagement vom 11.01.2007 wird wie folgt auslaufen: i. Die Studien- und Prüfungsleistungen für die Module der Semester 1 werden letztmalig während des Prüfungszeitraumes am Ende des Wintersemesters 2012/13 angeboten. ii. Für die Erbringung der erforderlichen Nachweise zum Auslandsemester (6. Studiensemester) gilt eine Frist bis Ende des Sommersemesters 2013. iii. Die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen des 7. Studiensemesters (Berufspraktikum und Bachelor-Thesis einschließlich Kolloquium) werden letztmalig während des Prüfungszeitraumes am Ende des Wintersemesters 2013/14 angeboten. 6

Ausgefertigt: Flensburg, 27. Juli 2010 FACHHOCHSCHULE FLENSBURG Fachbereich Technik - Der Dekan - gez. Prof. Dr. Helmut Erdmann 7