Asylwerber*innen und anerkannte Flüchtlinge in Niederösterreich Private / organisierte Unterkünfte und die Rolle von engagierten Bürgerinnen und Bürgern Woher kommen die Menschen? (Stand: Juli 2015 BMI-Asylstatistik) Asylanträge gesamt im April 2015: 4039 und Mai 2015: 6240 (Vorjahr April: 1410; Mai: 1781) Syrien: 1829 Afghanistan: 1473 Irak: 1099 Somalia: 273 Pakistan: 305 Russland: 114 Staatenlos: 187 1
Wohin fliehen die Menschen? ca. 50 Millionen Flüchtlinge im Jahr 2014 davon 33 Millionen Binnenflüchtlinge Hauptaufnahmeländer 2015: Türkei: 1,59 Mio Flüchtlinge ( 77 Mio EW) Pakistan: 1,51 Mio Flüchtlinge (182 Mio EW) Libanon: 1,15 Mio Flüchtlinge (4 Mio EW) Länder die gemessen an ihrer Einwohneranzahl die meisten Flüchtlinge aufnehmen: Libanon, Jordanien, Tschad In Europa suchten 2014 625.000 Menschen um Asyl an, in Österreich 28.000 EU Durchschnitt 1,2 pro 1000 Europäern Österreich: 3,3 Personen Was passiert aus rechtlicher Sicht wenn die Flüchtlinge in Österreich ankommen: 1. Asylantrag 2. Zulassungsverfahren (grüne Karte) 3. Ggf.Beschwerdeverfahren 4. Inhaltliches Asylverfahren (weiße Karte) 5. Entscheidung 6. Ggf.Beschwerdeverfahren 7. Richterliche Entscheidung 8. Anerkennung/Ablehnung a) Willkommen in Österreich b) Abschiebung ins Heimatland 2
Was passiert aus sozialer Sicht wenn die Flüchtlinge in Österreich ankommen: 1. Asylantrag 2. Aufnahme in die Bundesbetreuung mit Aufenthalt in Traiskirchen/ Thalham 3. zukünftig Aufteilung in Landesverteilzentren 4. Fixe Zuweisung in die Bundesländer (Quoten) Aufteilung in Organisierte Quartiere (Ausnahme: Privates Wohnen in einigen Bundesländern möglich) Aufnahme in die Grundversorgung der Länder 5. Entlassung aus den organisierten Quartieren a) Privatwohnung und Übernahme durch Trägerorganisationen der Sozialhilfe b) Abschiebung mit oder ohne Schubhaft Was bekommen die Asylwerber*innen in organisierten Unterkünften in Niederösterreich 1. Krankenversicherung 2. Schlafgelegenheit in ehemaligen Pensionen/Gasthöfen/Hotels/ Wohnungen 3. Verpflegung: a) Bereitstellung von Essen b) Essensgeld: 150 Euro/ mon. 4. Soziale Betreuung durch die Hilfsorganisationen in St. Pölten / Wiener Neustadt im Quartier im Abstand von zwei Wochen (Caritas/Diakonie) 5. Kleiderhilfe (70 +80 Euro jährlich) 6. Schulmaterialien (100 Euro Gutscheine/ 100 Euro bar) 7. Taschengeld: 40 Euro/monatlich (dient als Beispielmotiv) 3
Was bekommen die Asylwerber*innen in privaten Unterkünften in Niederösterreich 1. Krankenversicherung 2. 120 Euro/monatlich Unterstützung für erwachsene Personen für Miete bzw. 240 Euro/monatlich pro Familie 3. 200 Euro/monatlich Unterstützung für erwachsene Personen für Verpflegung bzw. 90 Euro/monatlich für Kinder 4. Soziale Betreuung durch die Hilfsorganisationen NUR in St. Pölten / Wiener Neustadt (Caritas/Diakonie) 5. Kleiderhilfe 2 x75 Euro /Jahr 6. Hilfe für Schulbedarf bis zu 200 Euro 7. Hilfe durch ehrenamtliche, kirchliche und private Initiativen (dient als Beispielmotiv) Ablauf Aufnahme von Flüchtlingen 1. Die Diakonie Wohnberatung bekommt Ihr Wohnungsangebot und kann anhand der Informationen zu Wohnungsgröße, Möblierung, Kostenaufteilung, Befristung, Anschlussmöglichkeiten an den öffentlichen Verkehr, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte vor Ort und Fotos der Wohnung (von innen und außen) das Angebot dokumentieren 2. Beratung in Traiskirchen oder Wien mit Vorstellung Ihrer Wohnung 3. Familie/ Einzelperson(en) hat /haben Interesse an der Wohnung 4. Sie werden von der Wohnberatung kontaktiert 5. Optional: Kennenlernen der Familie (idealerweise in der Betreuungsstelle) oder telefonischer Austausch / Mailverkehr bezüglich Infos über Familie/ betreffende Personen 6. Abklärung von Fragen beider Seiten 7. Entscheidung (Übereinkunft) 8. Vormerkung der Person/en bzw. der Familie als Privatgeher*innen 9. Festlegung eines Umzugstermins (max. 7-10 Tage im Vorab) 10. Umzug mit Hilfe des ORS-Transportservice (Bundesbetreuung, Ausnahme: BBS Mödling) 4
Ablauf Umzug und Behördenwege Die Diakonie Wohnberatung unterstützt bei: 1. Erstellung des Mietvertrages/der Nutzungsvereinbarung (ohne schriftliche Vereinbarung gibt es keinen Mietkostenzuschuss) 2. Meldezettel Gang aufs Meldeamt der Gemeinde/Stadt zur Errichtung eines Hauptwohnsitzes 3. Kontoeröffnung, falls noch kein Konto eröffnet wurde (Sozialleistungen werden bis auf Ausnahmen immer auf dem Bankweg überwiesen) 4. im Falle eines Mietvertrages muss eine Vergebührung vorgenommen werden auf das Konto der Abteilung für Gebührenabgabe (LREG NÖ) 5. Übermittlung der Unterlagen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft persönlich oder per Mail (explizit nachfragen, wann und wie Kleidergeld und Schulgeld angewiesen/ausbezahlt werden 6. Ggf. Vereinbarung eines AMS Termins zur Meldung 7. Ggf. Abmeldung beim Sozialamt am vorherigen Wohnsitz 9. Abklärung von allfälligen Angelegenheiten Wichtige/häufige Fragen von Flüchtlingen Wie lange dauert es noch bis ich meine Einvernahme für das Asylverfahren habe? Werde ich als Flüchtling anerkannt? Wann bekomme ich meinen Asylbescheid? Wann kann ich meine Familie nachholen? Hat mich das BFA (Asylamt) vergessen? Wie bekomme ich meinen neuen Pass? Wie bekomme ich ein Konto? Wer hilft mir beim Deutschlernen? Wer hilft mir beim Übersetzen? Wie viel Geld bekomme ich vom Staat? Ab wann kann ich arbeiten? Gilt mein Führerschein noch? Wohin kann ich mich wenden? Muss ich für Bus/Bahn bezahlen und wieviel? Wann und wie bekomme ich Kleidergeld von der BH? Wann und wie bekomme ich das Schulgeld? 5
Wichtige Fragen für Vermieter*innen/ Quartiergeber*innen Abgrenzung/Umgang mit psychischem Druck Zeiteinteilung/Ressourcenteilung/ Aufgabenteilung innerhalb der Gruppe Sprachbarrieren lösen Integrationsarbeit / Aufklärung im Ort Spendenaquise Spendenverwaltung Ansprechpersonen/-stellen Perspektiven Wie kann geholfen werden Bereitstellung einer Wohnung für mindestens 6 Monate oder besser länger Fahrtendienste zu Bezirkshauptmannschaft/Magistrat/AMS/Sozialberatungsstellen/Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Traiskirchen Hilfe beim Deutschlernen / Deutschkurs Hilfe beim Übersetzen (englisch, arabisch, Farsi, russisch, somali) Sachspenden direkt an die betroffenen Flüchtlinge vor Ort (Möbel, Waschmaschinen, Matratzen, (Baby-) Betten, Decken, Kissen und Bezüge, Fahrräder, etc.), die Diakonie hat keine Lagerräume Geldspenden Hilfe bei Anmeldungen (Schule, Kurse) Hilfe bei Arztbesuchen Jobsuche / Gemeindearbeiten Treffen mit Flüchtlingen und Ortsansässigen Einfach mal nachfragen 6
Was Sie sich immer mal wieder vor Augen halten sollten: 1. Die private Aufnahme von Flüchtlingen ist manchmal anstrengend und herausfordernd. 2. Sie helfen den Menschen bei einem neuen Anfang in einer neuen Heimat. Sie ermöglichen, dass Menschen hier in Frieden leben können. Diese Leistung ist unbezahlbar und auch wenn Sie vielleicht manchmal zweifeln: Die Flüchtlinge sind Ihnen unendlich dankbar für Ihre Hilfe. Stellen Sie sich vor Sie wären in einer ähnlichen Lage. Sie wären sicher überglücklich über jede erdenkliche Unterstützung.. 3. Sie können nicht zaubern. Das österreichische Verwaltungsrecht ist kompliziert und manchmal träge. Beamt*innen arbeiten so schnell sie können. 4. Sie leisten soviel wie Sie können und wollen. Trotzdem haben Sie ein Recht auf ein Privatleben. Ansprechpartner*innen Sozialberatungsstellen Raum Mostviertel und Waldviertel: Für alle Quartiergeber*innen und anerkannte Flüchtlinge: Diakonie IBZ Integrations-und Bildungszentrum Maximilianstr. 71/Praterstr. 20 3100 St.Pölten E-Mail: ibz-stpoelten@diakonie.at Telefon: +43 (0)2742 714 73 Fax: +43 (0)2742 71 47 35 Für alle Quartiergeber*innen und Asylwerber*innen: Diakonie Sozialberatungsstelle Josefstraße 5/4 3100 St. Pölten E- Mail: noewe@diakonie.at Telefon: +43 (0)2742 214 38 Fax: +43 (0)2742 21 43 85 7
Industrie- und Weinviertel Für alle Quartiergeber*innen, Asylwerber*innen und anerkannte Flüchtlinge in Niederösterreich Nord: CARITAS Asyl und Integration NORD: Hauptplatz 6-7 2100 Kornneuburg E- Mail: asylundintegration-noe@caritas-wien.at Telefon: 02262 623 55 Fax: 02262 623 55-50 Für alle Quartiergeber*innen, Asylwerber*innen und anerkannte Flüchtlinge in Niederösterreich Süd: CARITAS Asyl und Integration SÜD Wiener Str. 56 2700 Wiener Neustadt E- Mail: asylundintegration-noe@caritas-wien.at Telefon: 02622 830 20 Fax: 02622 830 20-50 Ansprechpartner*innen rechtliche Fragen: Für alle Quartiergeber*innen und Flüchtlinge: Im Falle einer negativen Entscheidung ( 3 und/oder 3 und 8) Auf dem Bescheid ist als Rechtshilfebeistand eine Vertretungsorganisation aufgeführt mit Adresse (ARGE Rechtsberatung / Verein Menschenrechte) Alternative Hilfsorganisationen: 1. Asyl in Not Währinger Str. 59 1090 Wien U6 Währinger Str. (offenes Büro nur Montags 9-15 Uhr und Terminvereinbarung, www.asyl-in-not.org) 2. Deserteurs- und Flüchtlingsberatung Schottengasse 3a 1010 Wien U6- Schottentor (offenes Büro nur Mittwoch 18-19:30 und Terminvereinbarung, www.deserteursberatung.at) 8
Rechenbeispiel1: Asylwerber*innenfamilie: Papa/Mama und 5 Kinder (Asylwerber*innen via Familiennachzug) Mietkostenzuschuss: 240 Euro/mon. Papa: 200 Euro/mon. + KV (Grundversorgung) Mama 200 Euro + KV (Grundversorgung) 5 Kinder 5 mal 90 Euro = 450 Euro/monatl. + KV (Grundversorgung) 1090 Euro/monatlich + Krankenversicherung + 200 Euro/jährlich Schulsachen und 2 mal 75 Euro/jährlich für Kleidungshilfe Rechenbeispiel 2: Familie mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus: Papa (Asylberechtigt)+ Mama und 5 Kinder (Asylwerber*innen via Familiennachzug) Papa: 620 Euro/monatlich + KV (BMS-Satz) bei angemessener Miethöhe und maximal in tatsächlicher Höhe der Bruttokaltmiete (ca. 25% des BMS-Satzes) Mama 200 Euro + KV (Grundversorgung) 5 Kinder 5 mal 90 Euro = 450 Euro/monatl. + KV (Grundversorgung) 1270 Euro/monatlich + Krankenversicherung + 200 Euro/jährlich Schulsachen in tatsächlicher Höhe und 2 mal 75 Euro/jährlich für Kleidungshilfe 9
Rechenbeispiel 3: Familie mit Status anerkannte Flüchtlinge Papa Mama und 2 Kinder (8 und 10 Jahre) BMS-Satz Familie: Euro 1241,74/mon. Für die Kinder: Euro 190,40/mon. (380,80 Euro) Monatlicher Anspruch auf Familienbeihilfe (abhängig vom Alter der Kinder), d.h. 0-2 Jahre (109,70 Euro/Kind), 3-9 Jahre (117,30 Euro/Kind), 10-18 Jahre (136,20 Euro/Kind), ab 19 Jahre (158,90/Kind) (253,50 Euro) Zusätzlich: monatlich:6,70 Euro/Kind ab 2 Kinder, bzw. 16,60 (ab 3 Kinder), 25,60 (ab 4 Kinder), 30,80 Euro (ab 5 Kinder), 34,30 Euro (ab 6 Kinder), 50 Euro (ab 7 Kinder) (13,40 Euro) 1889,40 Euro/monatlich + Krankenversicherung + Hilfe in besonderen Lebenslagen/Kautionshilfe (nur bei anerkannten Flüchtlingen mit Status 3 AsylG, d.h. Asyl und nur bei langfristig leistbarem Wohnraum) Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 10