Leistungsbeschreibung Bruckhausen 2010. Allgemeine. ( Stand 2010)



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Evangelische Kinder- und Familienhilfe Bruckhausen Allgemeine Leistungsbeschreibung ( Stand 2010) An Bruckhausen 33 47802 Krefeld info@bruckhausen-krefeld.de www.bruckhausen-krefeld.de Träger der Einrichtung: Ev. Gemeindeverband Krefeld An der Pauluskirche 1 47803 Krefeld Seite 1 von 12

Inhaltsverzeichnis A Überblick Gesamteinrichtung 1. Kurzbeschreibung 2. Leitbild 3. Gesetzliche Grundlage 4. Übergreifende Leistungen 4.1 im personellen Bereich 4.1.1 Heimleitung 4.1.2 Pädagogische Mitarbeiter 4.1.2.1 Heilpädagogik 4.1.2.2 Elternberatung 4.1.2.3 Reiten 4.2 im räumlichen Bereich 4.2.1 Turnhalle 4.2.2 Reitbahn B Kurzbeschreibung der Leistungsangebote 1. Stationäre Angebote 1.1 Interne Wohngruppe 1.2 Interne Wohngruppe mit intensiver Elternarbeit 1.3 5 Tage Gruppe 1.4 Heilpädagogisch - therapeutische Wohngruppe 1.5 Interne Intensivgruppe 1.6 Externe Verselbständigungsgruppe 1.7 Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen 2. Zusatzleistungen 3. Versorgungsbereich C Qualitätsentwicklungsvereinbarung 1. Grundhaltung 2. Derzeitiger Qualitätsstandard 2.1 im Hinblick auf Personal- / Teamentwicklung 2.2 im Hinblick auf Prozeßentwicklung 3. Qualitätsentwicklungsplanung D Sozialpädagogische Grundleistungen Seite 2 von 12

Ev. Kinder- und Familienhilfe Bruckhausen A) Überblick Gesamteinrichtung 1. Kurzbeschreibung Die Evangelische Kinder- und Familienhilfe Bruckhausen betreut in ihren stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten insgesamt 66 Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien, davon 59 im stationären Bereich. Die Einrichtung, die in den Jahren 1977-1980 komplett neu errichtet wurde, liegt am Stadtrand von Krefeld in einem Landschaftsschutzgebiet und ist gekennzeichnet durch viel Natur rundum und entsprechender Tierhaltung. Neben dem ländlichen Charakter mit seinen pädagogischen Entfaltungsmöglichkeiten ist durch eine enge Anbindung an Krefelds Zentrum auch die notwendige Sozialraumorientierung gegeben. Auf dem Kinderheimgelände befinden sich fünf stationäre Gruppen und ein Verselbständigungsappartement (drei Regelgruppen mit 10 Plätzen, eine heilpädagogischtherapeutische Gruppe mit 8 Plätzen, eine Intensivgruppe mit 6 Plätzen). Die Tagesgruppe mit 7 Plätzen, zwei Verselbständigungsgruppe mit je 4 Plätzen und die Wohnungen für Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen liegen in der Krefelder Innenstadt. Die Erziehungsstelle für 1 Kind befindet sich in Babberich / Niederlande. 2. Leitbild Als evangelische Einrichtung verstehen wir unsere Arbeit als christlich diakonischen Auftrag, Familien in emotionalen Notlagen adäquate Hilfen anzubieten. Wir enthalten uns jeder Bewertung der Ursachen für die entstandenen Notlagen. Vielmehr gehen wir von der Grundannahme aus, dass Eltern und Kinder stets nach bestem Glauben und Wissen handeln, innere und / oder äußere Lebensbedingungen aber dazu führen können, dass das Ziel eines zufriedenstellenden Familienlebens gänzlich oder vorübergehend nicht verwirklicht werden kann. Daher richten wir die Ziele unserer Arbeit darauf aus, Bedingungen, Fähigkeiten und Voraussetzungen mit Kindern und Eltern gemeinsam so zu verändern, dass da, wo irgend möglich und gewünscht, eine Rückkehr in die Familie erreicht wird. Wir sind der Überzeugung, dass die Familie der gottgewollte Ort ist, an dem Kinder leben und reifen sollten. Demzufolge haben wir - basierend auf einer über 100-jährigen Tradition - nach dem Umbau der Einrichtung 1979 die Art und Struktur unserer Hilfeangebote ständig dahin verändert und erweitert, dass wir heute in überwiegender Zahl Hilfen anbieten, die das familiäre Umfeld eng mit in die Arbeit einbinden. Die Art und Weise, wie wir die Hilfen verstehen und umsetzen, ist gekennzeichnet von der in christlicher Nächstenliebe wurzelnden Überzeugung, dass wir dann hilfreich sind, wenn wir unserem Nächsten mit offenem Herzen begegnen. Wir begegnen allen Beteiligten am Hilfeprozess ehrlich und immer wieder neu mit Respekt, Wertschätzung und Zuwendung. Wir erarbeiten vertrauensvolle Beziehungen und tragfähige Bindungen zu den Kindern und Eltern, damit sie sich auf uns einlassen und aus einer solchen Verbindung heraus Kraft und Vertrauen für Veränderungen schöpfen können. Zur Umsetzung arbeiten wir nach einem verbindlichen Mentorenprinzip. Seite 3 von 12

3. Gesetzliche Grundlagen 3.1 Grundlage der angebotenen Leistungen sind die 32, 34, 35a und 41 des KJHG (SGB VIII) 3.2 Grundlage der Einrichtung ist die Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes Rheinland vom 15.08.2007 4. Übergreifende Leistungen Die übergreifenden Leistungen der Einrichtungen sind: 4.1 im personellen Bereich: 4.1.1 Heimleitung / Beratung 2,4 Fachkräfte 4.1.2 Drei pädagogische Mitarbeiterinnen mit übergreifender Tätigkeit, deren Angebote aber in den Grundleistungen der verschiedenen Gruppen bereits enthalten sind: 4.1.2.1 Heilpädagogik Eine Heilpädagogin mit 38,5 Stunden Arbeitszeit bietet heilpädagogische Übungsbehandlung in Einzelstunden bis zu 3x wöchentlich, eine psychomotorische Spiel - und Sportgruppe 1x wöchentlich und heilpädagogisches Einzelreiten in Zusammenarbeit mit der Reittherapeutin an. 4.1.2.2 Elternberatung Eine Sozialpädagogin mit 38,5 Stunden Arbeitszeit bietet Beratung für Eltern in Einzelgesprächen und / oder Familiengesprächen unter Einbeziehung der Kinder an. Die methodische Vorgehensweise wird im Einzelfall mit den Beteiligten im Hilfeplan vereinbart. 4.1.2.3 Reittherapie Eine Dipl.-Pädagogin / Pferdewirtin (Schwerpunkt Reiten) mit 19.25 Stunden Arbeitszeit bietet therapeutische Reit- und Voltigiergruppen an; regelmäßige Ferienreitlehrgänge mit Abschlussprüfungen (z. B. Hufeisenprüfung). 4.2 im räumlichen Bereich: 4.2.1 Eine Turnhalle von 12 x 24 m steht allen Gruppen jederzeit zur Verfügung und wird für verschiedene gruppenübergreifende Sport- / Spielangebote genutzt. 4.2.2 Eine Allwetterreitbahn von 20 x 40 m Abmessung gewährleistet, dass bei allen äußeren Bedingungen die Reittherapie stattfinden kann. Seite 4 von 12

B) Beschreibung der Leistungsangebote (Kurzform) 1. Stationäre Angebote 1.1 Interne Wohngruppe a) Organisationsform: Regelangebot b) Gesetzliche Grundlage: 34 KJHG c) Platzzahl: 10 Kinder und Jugendliche (koedukativ) d) Anzahl der Mitarbeiter: 5,16 Kräfte, 1 Gruppenleitung, 3 Erzieherinnen, anteilig Heilpädagogin, Elternberaterin, Reittherapeutin e) Betreuungsdichte: 1 : 1,94 f) Aufnahmealter: 6-16 Jahre g) Betreuungsalter: 6-18 Jahre h) Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, die wegen mangelnder familiärer Ressourcen nicht in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen in ihre Familie zurückkehren können, also längerfristige Beheimatung und zukünftige Verselbständigungsmaßnahmen die Vereinbarung des Hilfeplans darstellen. 1.2 Interne Wohngruppe mit intensiver Elternarbeit a) Organisationsform: Regelangebot b) Gesetzliche Grundlage: 34 KJHG c) Platzzahl: 10 Kinder und Jugendliche (koedukativ) d) Anzahl der Mitarbeiter: 5,16 Kräfte, 1 Gruppenleitung, 3 Erzieherinnen, anteilig Heilpädagogin, Elternberaterin, Reittherapeutin e) Betreuungsdichte: 1 : 1,94 f) Aufnahmealter: 4-15 Jahre g) Betreuungsalter: 4-17 Jahre h) Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, bei denen das im Hilfeplan formulierte Ziel die Reintegration in die Familie ist, die familiäre Problematik aber schon so groß ist, dass eine beiderseitige Entlastung (für Eltern und Kind) dringend notwendig ist. Voraussetzung ist die Bereitschaft der Eltern, eng und häufig im und am pädagogischen Gruppenalltag mitzuarbeiten. 1.3 5-Tage-Gruppe a) Organisationsform: Regelangebot b) Gesetzliche Grundlage: 34 KJHG c) Platzzahl: 10 Kinder und Jugendliche (koedukativ) d) Anzahl der Mitarbeiter: 5,16 Kräfte, 1 Gruppenleitung, 3 Erzieherinnen, anteilig Heilpädagogin, Elternberaterin, Reittherapeutin e) Betreuungsdichte: 1 : 1,94 f) Aufnahmealter: 6-14 Jahre g) Betreuungsalter: 6-16 Jahre h) Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, deren Problematik neben dem Betreuungsangebot der Gruppe ein festgelegtes, individuell gestaltetes Behandlungskonzept erforderlich macht, die Mitarbeit der Eltern und die vorhandenen familiären Ressourcen es aber ermöglichen, das Familiensystem über ihre regelmäßigen Wochenendkontakte nahezu aufrecht zu erhalten. Seite 5 von 12

1.4 Heilpädagogisch - therapeutische Wohngruppe a) Organisationsform: Intensivangebot b) Gesetzliche Grundlage: 34 KJHG c) Platzzahl: 8 Kinder und Jugendliche (koedukativ) d) Anzahl der Mitarbeiter: 5 Kräfte, 1 Heilpädagogin als Gruppenleitung, 3 Erzieherinnen, anteilig Heilpädagogin, Elternberaterin, Reittherapeutin e) Betreuungsdichte: 1 : 1,55 f) Aufnahmealter: 6-16 Jahre g) Betreuungsalter: 6-18 Jahre h) Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, deren Problematik ein überschaubares therapeutisches Milieu und im Lebensalltag eingebettete heilpädagogische Behandlung zur Verhaltensänderung erfordert. 1.5 Interne Intensivgruppe a) Organisationsform: Intensivangebot b) Gesetzliche Grundlage: 34 KJHG c) Platzzahl: 6 Kinder und Jugendliche (koedukativ) d) Anzahl der Mitarbeiter: 5 Kräfte, 1 Sozialpädagogin als Gruppenleitung, 3 Erzieherinnen, anteilig Heilpädagogin, Elternberaterin, Reittherapeutin e) Betreuungsdichte: 1: 1,2 f) Aufnahmealter: 6-16 Jahre g) Betreuungsalter: 6-18 Jahre h) Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, die wegen ihrer hohen Problematik intensive Betreuung, Behandlung und Aufsicht erforderlich machen und ein enges, dichtes Beziehungsangebot brauchen, um sich aus alten, negativ beeinflußten Strukturen lösen zu können. 1.6 Externe Verselbständigungsgruppen a) Organisationsform: Verselbständigungsangebot b) Gesetzliche Grundlage: 34 und 41 KJHG c) Platzzahl: 8 Jugendliche / junge Erwachsene d) Anzahl der Mitarbeiter: 2,5 Kräfte e) Betreuungsdichte: 1: 3,2 f) Aufnahmealter: 16-18 Jahre g) Betreuungsalter: 16-20 Jahre h) Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Sicherheit bietende und Kontrolle ermöglichende Kleingruppe zur Persönlichkeitsbildung und zur Unterstützung ihrer schulischen / beruflichen Qualifikation brauchen. 1.7 Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen a) Organisationsform: Verselbständigungsangebot b) Gesetzliche Grundlage: 34 und 41 KJHG c) Platzzahl: 6 Jugendliche / junge Erwachsene d) Anzahl der Mitarbeiter: 1 Kraft (Sozialpädagogin) e) Betreuungsdichte: 1: 6 f) Aufnahmealter: 16-20 Jahre g) Betreuungsalter: 16 Jahre bis Berufsabschluß h) Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene, die noch betreuende Hilfe zur Persönlichkeitsbildung und zur Erreichung von Schul- / Berufsabschlüssen benötigen, aber schon über einige Fähigkeiten und Fertigkeiten zur selbständigen Lebensführung / Alltagsbewältigung verfügen. Seite 6 von 12

Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit einer manifesten Drogenabhängigkeit sowie Körper und Geistigbehinderte, die nach dem BSHG gefördert werden. Bei allen beschriebenen Angeboten sind innerhalb des Hilfeplans individuelle über die festgelegten Kriterien hinaus möglich. Absprachen 2. Zusatzleistungen 2.1 Intensive heilpädagogische Übungsbehandlungen, die über das Regelangebot (eine Einzel und/oder Gruppenstunde wöchentlich pro Kind) hinausgehen. 2.2 Reittherapeutische Einzelstunden. 2.3 Ergänzende Hausaufgabenhilfe im Einzelunterricht oder in Kleingruppen. 2.4 Qualifizierte Nachbetreuung im Anschluss an eine stationäre Maßnahme, die über das Regelangebot Nachbetreuung hinausgeht.. Diese Zusatzleistungen werden über Fachleistungsstunden abgerechnet 3. Versorgungsbereich 3.1 Innerhalb der stationären Angebote (1.1 1.5) ist eine Hauswirtschaftskraft mit 38,5 Arbeitszeit tätig, die für die Koordination der anfallenden pflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben (Reinigung des Hauses, Zubereitung der Mahlzeiten, Wäschepflege, Lebensmitteleinkauf, Essensplanung, Hygieneüberwachung) verantwortlich ist. 3.2 Ein Hausmeister und zwei Zivildienstleistende sind für alle technischen Belange der Einrichtung sowie die Geländepflege und die Tierversorgung zuständig. C) Qualitätsentwicklungsvereinbarung 1.Grundhaltung Unser Bestreben geht dahin, in einem engen Qualitätsdialog mit dem örtlichen Jugendamt eine ausdifferenzierte Qualitätsentwicklungsvereinbarung zu formulieren und umzusetzen. Dazu werden wir konkret verbindliche Termine vereinbaren, wohlwissend, dass dieser Prozess Zeit braucht. Darüber hinaus betrachten wir die individuellen Hilfeplanfortschreibungen als Qualitätsprüfung im Hinblick auf die Erreichung vereinbarter Ziele und unsere methodischen Vorgehensweisen. Derzeitiger Qualitätsstandard 2.1 im Hinblick auf Personal- / Teamentwicklung Teamsitzung mit Beratung und Controlling der persönlichen und pädagogischen Prozesse durch die Heimleitung 1x wöchentlich Teamsupervision durch externe Supervisoren 1x monatlich Seite 7 von 12

Gruppenleitersitzungen mit der Heimleitung 1x wöchentlich Gesamtmitarbeitersitzungen4 x jährlich, thematisch wechselnd als Beratung und interne Fortbildung Selbstevaluation 1x jährlich persönliches Personalgespräch mit der Heimleitung 1x jährlich regelmäßige externe Fortbildung 2.2 im Hinblick auf Prozessentwicklung für alle Bereiche verbindliche Verfahren für Schlüsselprozesse (Aufnahmen, Entlassungen etc.), die kindgemäß und Individualität gewährleistend gestaltet sind. schriftliches Verfahren für die Vorbereitung auf Hilfeplangespräche regelmäßige Absprachen und Einbeziehung der Eltern im Erziehungsalltag Mitbestimmungsmodell für Kinder und Jugendliche in Form eines "Kinderkuratoriums", das 1x monatlich tagt. 3. Qualitätsentwicklungsplanung Einrichtungsintern werden folgende Qualitätsmaßnahmen durchgeführt: Verfahren zur Fremdevaluation (Elternfragebogen, Jugendamt - Fragebogen etc.) Sitzungen eines Qualitätszirkels unter Einbeziehung aller Bereiche und des Trägers Entwicklung und genaue Verschriftlichung eines Organisations- und Qualitätshandbuches Einführung eines Beschwerde Managements Verfassen eines statistischen Jahresberichtes, der eine Dokumentation der Qualitätsstandards enthält. Die Entwicklung dieses Berichtswesens findet ebenfalls im Austausch mit dem örtlichen Jugendamt statt. D Sozialpädagogische Grundleistungen 1. Grundleistungen aller internen Angebote 1.1 Aufnahme Prüfung der Indikation in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Beteiligung an der Erarbeitung der Hilfevereinbarung mit allen Betroffenen. Besichtigungstermine vor Hilfeplangesprächen Seite 8 von 12

1.2 Aufsicht und Betreuung Wahrnehmung der Aufsichtspflicht und Vorhalten einer pädagogischen Fachkraft 24 Stunden pro Tag Planung individueller Aktivitäten mit den Heranwachsenden, räumliche und zeitliche Strukturierungshilfen 1.3 Gestaltung der Gruppenatmosphäre und des Wohnumfeldes Persönlicher Wohnbereich in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Unterstützung bei der individuellen Gestaltung Gestaltung des Lebensbereiches zusammen mit dem Heranwachsenden Bereitstellung einer entwicklungsförderlichen und enttraumatisierenden Atmosphäre des Miteinander-Lebens Bereitstellung eines naturnahen, kindgerechten Lebensumfeldes mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten 1.4 Alltägliche Versorgung Bereitstellung von Sanitär- und Waschbereichen Kleider- und Wäschepflege Übernahme der hauswirtschaftlichen Aufgaben durch eine Fachkraft mit enger Einbeziehung der Heranwachsenden (kochen, einkaufen, putzen) 1.5 Religionspädagogische Angebote Gesprächsrunden Gottesdienstbesuche und gestaltung Einzelgespräche Feier christlicher Feste 1.6 Freizeitgestaltung Bereitstellung von Spiel- / Bastelmaterial und Medien mit entsprechender Anleitung Sport- und Spielangebote, individuell und / oder in übergreifenden Gruppen (Fußball, Tanz etc.) gestaltet Unterstützung bei Aktivitäten in örtlichen Sport- und Kulturangeboten (Vereine, VHS, Jugendeinrichtungen etc.) Ausflüge in die nähere und weitere Umgebung 14-tägige Urlaubsfahrt 1.7 Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung Medizinische Eingangsdiagnostik, regelmäßige Gesundheitskontrolle Sicherstellung notwendiger Therapien und Benutzung verordneter Hilfsmittel häusliche Krankenpflege, Anleitung und Unterstützung zu regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene Seite 9 von 12

Einbeziehung der Eltern und des Jugendamtes bei gravierenden Krankheiten / Therapien 1.8 Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten. Verkehrserziehung, Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln Umgang mit öffentlichen Einrichtungen / Ämtern Einkaufen, Einüben des Umgangs mit Geld (Taschengeld, Bekleidungsgeld,Konto, Sparbuch) Planung, Gestaltung, Durchführung aller Arbeiten im Ernährungsbereich, Kenntnisse gesunder Ernährung Pflege und Aufbewahrung von Wäsche und Kleidung, einfache Reparaturen, Putzen Auswahl wetterangemessener Kleidung 1.9 Förderung der Persönlichkeitsentwicklung informelle Kontakte, und gezielte Gespräch mit der Mentorin Persönliche Absprachen und strukturierte Einzelgespräche Reflexionsgespräche in der Gruppe, allgemein oder themenzentriert Adäquate Verhaltensbearbeitung Abklärung des Bedarfs heilpädagogischer Übungsbehandlungen Im Bedarfsfall heilpädagogische Übungsbehandlung in Einzelstunden bei der heilpädagogischen Fachkraft Regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen Heilpädagogin und den Gruppenerzieherinnen Abklärung des Bedarfs reittherapeutischer Behandlung Im Bedarfsfall reittherapeutische Übungsbehandlung in Einzel- oder Gruppenstunden bei der reittherapeutischen Fachkraft Regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen Reittherapeutin und den Gruppenerzieherinnen 1.10 Förderung des Sozialverhaltens Vermitteln und Einüben der Umgangsregeln in der Gruppe und im öffentlichen Leben Rückmeldung über das Sozialverhalten in Einzel- und Gruppengesprächen Übernahme von Diensten und Pflichten für die Gemeinschaft Trainingsprogramme im Alltag 1.11 Schulische / berufliche Förderung Auswahl geeigneter Schulformen in Abstimmung mit Eltern, Jugendamt, Schule (ggf. durch Einbeziehung schulrelevanter Diagnostik) Anleitung, Unterstützung und Kontrolle bei den Hausaufgaben Gespräche mit Lehrern / Teilnahme an Elternsprechtagen und Klassenpflegschaftssitzungen Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz / Arbeitsplatz Kontakt zu Ausbildern und Vorgesetzten Zusammenarbeit mit Trägern berufsvorbereitender Maßnahmen (z. B. ZFB, Arbeitsamt, etc.) bei Bedarf Unterrichtsbegleitung durch Mentorin und / oder Heilpädagogin bei Bedarf Hausaufgabenbetreuung durch Nachhilfelehrerin im Hause Seite 10 von 12

1.12 Erziehungsplanung / Hilfeplanung Teaminterne Erziehungsplanung mit der Heimleitung Schriftliche Vorbereitung von Hilfeplangesprächen unter Einbeziehung des Heranwachsenden Teilnahme von Mentorin und Heimleitung an den Hilfeplangesprächen bei Bedarf Sachstandsbericht Mitarbeit bei eventuell notwendigen Änderungen der Hilfeplanung (Heimwechsel, Verselbständigung, Verlegung etc.) Information des Jugendamtes bei besonderen Vorkommnissen 1.13 Methodische Arbeit mit der Herkunftsfamilie Einbeziehung der Eltern und Abstimmung mit ihnen in grundsätzlichen erzieherischen Fragen und bei besonderen Vorkommnissen Vor- und Nachbereitung der Besuchswochenenden und von Beurlaubungen nach Hause Pädagogische Gespräche mit den Eltern Vorbereitung der Entlassung mit den Eltern bei Bedarf intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Elternberaterin außerhalb des Gruppenrahmens Hausbesuche und Erziehungstrainings 1.14 Nachbetreuung informelle Besuchskontakte in der Gruppe alle drei Monate Erkundigung über den Verlauf bis zu einem halben Jahr verbindliche, regelmäßige Nachbetreuung in intensiver Form als Zusatzleistung in Form von Fachleistungsstunden möglich (siehe gesonderte Leistungsbeschreibung Nachbetreuung ) 2. Gruppenspezifisch weitergehende Sozialpädagogische Grundleistungen 2.1 Wohngruppe mit intensiver Elternarbeit (B 1.2) Elternberatung im Einzelkontakt regelmäßige Besuche der Eltern in der Gruppe mit Austausch und Beratung Organisation und Begleitung bei Familiengesprächen und externen Terminen (Schule, Ärzte, Einkauf, Hausaufgaben, Freizeitgestaltung) gemeinsame Gestaltung und Durchführung von Festen und Feiern mit den Eltern in der Gruppe Begleitung von Besuchskontakten der Eltern in der Gruppe Organisation und Begleitung von Verwandtenbesuchen, internen Familienfesten und Krisengesprächen Seite 11 von 12

2.2 Fünf Tage Gruppe (B 1.3) Regelmäßige Durchführung von geplanten Behandlungen und Aktivitäten in Einzel- oder Kleingruppenarbeit Erstellung eines Betreuungs- und Behandlungsplans (Wochen- / Monatsplan) Vorbereitung und Reflexion der Wochenendbesuche regelmäßige pädagogische Einzelgespräche und Hausbesuche durch pädagogische Mitarbeiter bei Bedarf Elternberatung durch übergreifende Beratungskraft 2.3 Heilpädagogische - Therapeutische Wohngruppe (B 1.4) Bereitstellen eines pädagogisch - therapeutisch gestalteten Wohnbereichs Feststellen und Abklären des heilpädagogischen Bedarfs und die fortlaufende Überprüfung heilpädagogische Übungsbehandlung im Gruppenalltag und gruppenübergreifend im Einzelkontakt und / oder Kleingruppen mindestens 1x wöchentlich heilpädagogisches Reiten oder Voltigieren 2.4 Intensiv- Gruppe (B 1.5) Abklärung und Durchführung von verbindlichen Freizeitaktivitäten bei Bedarf Fahrdienst zur Schule / Berufsbildungsstelle bei Bedarf Unterrichtsbegleitung bei Bedarf kontinuierliche Einzelbetreuung enger Kontakt zum bisherigen Lebensumfeld 3. Sozialpädagogisch betreute Wohnform (B 1.6, 1.7) Bereitstellung aller lebenspraktischen und pädagogischen Grundleistungen nach klientenbezogenem Bedarf Betreuungszeit nach Vereinbarung (SBW) oder nach Konzept der Verselbständigungsgruppe Beratung, Begleitung und Unterstützung in allen Lebensbereichen der Verselbständigung (Behörden, Finanzen, Hauswirtschaft, Herkunftsfamilie, Entlassung etc.) Unterstützung und Kontrolle bei der Durchführung berufsbildender Maßnahmen / Ausbildungen Krefeld im September 2010 Seite 12 von 12