und C Bestimmungen für den Studiengang Vermessung und Geomatik Abschluss: Bachelor vom 21. Juli 2011 Version 5 40-V/b Vorpraktikum 41-V/b Aufbau des Studiengangs 42-V/b Praktisches Studiensemester 43-V/b Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 44-V/b Bachelor-Thesis 45-V/b Zeugnis und Urkunde 46-V/b Tabellen zum Studiengang 50-V/b Inkrafttreten 51-V/b Übergangsregelungen
40-V/b Vorpraktikum (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein Vorpraktikum von 8 Wochen Dauer. In begründeten Ausnahmefällen kann das Vorpraktikum bis zum Ende des 3. Semesters nachgeholt werden. (2) Das Praktikum hat folgende Ausbildungsinhalte: (3) Einführung in das Aufgabenspektrum des Vermessungswesens; Kennenlernen des Berufsalltags durch Mitarbeit in der Vermessungspraxis; Einweisung in einfache theoretische und praktische Vermessungsarbeiten. (4) Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf der entsprechenden Berufsfelder oder ein entsprechendes Praktikum kann anerkannt werden. 41-V/b Aufbau des Studiengangs Variante A: (1) Im Studiengang Vermessung und Geomatik umfasst das Grundstudium drei Semester, das Hauptstudium vier Semester. (2) Das fünfte Semester ist ein praktisches Studiensemester. (3) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 210 ECTS-Punkte (CP) und 144 Semesterwochenstunden (SWS), davon 90 CP und 82 SWS im Grundstudium und 120 CP und 62 SWS im Hauptstudium. Variante B: (1) Im Studiengang Vermessung und Geomatik mit internationaler Ausrichtung umfasst das Grundstudium drei Semester, das Hauptstudium fünf Semester. (2) Das fünfte Semester ist ein Praktisches Studiensemester. (3) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 240 ECTS-Punkte (CP), davon 90 CP im Grundstudium und 150 CP Hauptstudium. 42-V/b Praktisches Studiensemester Variante A: (1) Das Praktische Studiensemester kann nur aufgenommen werden, wenn die in den nachfolgenden Tabellen formulierten Voraussetzungen erfüllt sind. (2) Die berufspraktische Ausbildung im praktischen Studiensemester dauert 95 Präsenztage. (3) Das praktische Studiensemester hat folgende Ausbildungsinhalte: Eigenverantwortliche Tätigkeit im Bereich der Geomatik, z. B. bei der Vorbereitung und Durchführung von Messungen sowie bei der Verarbeitung, Visualisierung und Interpretation von Geoinformationen. Erwerb von Kenntnissen über besondere Zweige des Berufsfeldes sowie über die Querbezüge zu anderen Disziplinen. Organisation und Auftragsabwicklung, Wechselbeziehung theoretischer Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen. Mitwirkung bei Projekten aus dem Bereich Geomatik mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad. (4) Das praktische Studiensemester ist dann erfolgreich abgeleistet, wenn die praktische Tätigkeit erfolgreich erbracht wurde und die begleitenden Lehrveranstaltungen sowie ein Abschlusskolloquium erfolgreich absolviert wurden. Vor dem Abschlusskolloquium muss ein Praxisbericht des Studierenden vorgelegt werden, der den Richtlinien des Praktikantenamts entspricht.
Variante B: (1) Studierende wählen entweder ein Unternehmen im Ausland oder ein Unternehmen (oder eine Institution) für ihr praktisches Studiensemester, das international ausgerichtet ist und ihnen die Möglichkeit bietet, erste auslandsorientierte Tätigkeiten auszuüben. Die Praxissemesterberichte müssen in englischer Sprache abgefasst werden. (2) Ansonsten gelten die Bestimmungen der Variante A. 43-V/b Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan Variante A: (1) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen sowie die jeweils zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen. Sind die Studienleistungen Fachprüfungen zugeordnet, so verstehen sich die Studienleistungen als Prüfungsvorleistungen. (2) Die Fachprüfungen der Bachelorvorprüfung, die zugehörigen Prüfungsleistungen und die Prüfungsvorleistungen sowie die Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen für die Ermittlung der Fachnoten ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen 1 und 2. (3) Die Fachprüfungen der Bachelorprüfung, die zugehörigen Prüfungsleistungen und die Prüfungsvorleistungen sowie die Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen für die Ermittlung der Fachnoten ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen 3 und 4. (4) Eine Fachprüfung ist bestanden, wenn die zugehörigen Prüfungsleistungen und die zugehörigen Prüfungsvorleistungen erfolgreich abgeschlossen sind. Bei Fachprüfungen mit mehreren Prüfungsleistungen muss jede einzelne der in Spalte 11 der nachfolgenden Tabellen gekennzeichneten Prüfungsleistungen mindestens mit ausreichend (4,0) abgeschlossen werden. (5) Im Modul Fachübergreifende Kompetenzen sind Lehrveranstaltungen mit fachübergreifenden Inhalten im Umfang von mindestens 4 SWS zu belegen, die auch aus dem Angebot anderer Fakultäten stammen können. Die Modalitäten der Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus der maßgebenden Studien- und Prüfungsordnung der veranstaltenden Fakultät. (6) Alle Studien- und Prüfungsleistungen des ersten Semesters sind termingebunden und müssen in diesem Semester abgelegt werden. (7) Das Modul Wahlpflichtfächer Geomatik umfasst Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Lehrangebot der Fakultät für Geomatik im Umfang von 6 CP. Hierzu teilt die Fakultät den Studierenden rechtzeitig die wählbaren Lehrveranstaltungen und die maßgebenden Prüfungsmodalitäten mit. Variante B: (1) Das letzte Studienjahr, 7. und 8. Semester, sind für den Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule vorgesehen. Mit Beginn des vierten Semesters müssen sich die Studierenden für diese Variante entscheiden. (2) Die Inhalte des 7. und 8. Semesters werden in Abstimmung mit der Partnerhochschule in einem Learning Agreement festgelegt. Der Lehrumfang umfasst höchstens zwei Projekte, die Bachlor Thesis inkl. Vorbereitung und weitere Lehrveranstaltungen. (3) Übersicht über die Lehrveranstaltungen der Variante B, die von Variante A abweichen:
Studienabschnitt Veranstaltungen für internationale Orientierung 4. Semester Zusätzlicher Sprachkurs 4 CPs 5. Semester Praxissemester: Bei international agierendem Unternehmen (oder Institution) in Deutschland oder im Ausland. 6. Semester Statt Wahlpflichtfach Geomatik ein Sprachkurs mit 4 CPs. Es muss mindestens das Sprachniveaus B2 erreicht werden. Lehrveranstaltung Intercultural Management im Rahmen des Studiums Generale. 7. u. 8. Semester 56 CPs, davon: max. 15 CPs für Projekte, 14 CPs für Bachelor Thesis inkl. Vorbereitung (4) Die Auswahl der Partneruniversitäten erfolgt entsprechend den fachlichen Interessen der Studierenden und der Empfehlung des Koordinators, der von der Fakultät bestimmt wird. Die Auswahl der zu belegenden Lehrveranstaltungen im Rahmen eines Learning Agreements bedarf dabei ebenfalls der Zustimmung des Koordinators. Durch die Zustimmung bei gleichzeitiger Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss wird die Anerkennung der Prüfungsleistungen an der Partnerinstitution gesichert. (5) Um den Bachelorstudiengang Vermessung und Geomatik mit internationaler Ausrichtung erfolgreich abzuschließen, müssen an der Partneruniversität mindestens 44 CPs erreicht werden. Die fehlenden 12 CPs sind an der Fakultät für Geomatik der Hochschule Karlsruhe nachzuholen. (6) Ansonsten gelten die Bestimmungen der Variante A. 44-V/b Bachelor-Thesis Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit beträgt drei Monate. 45-V/b Zeugnis und Urkunde Im Zeugnis und in der Urkunde wird der Studiengang abgegeben, in dem das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Angabe lautet: Variante A: Studiengang Vermessung und Geomatik Variante B: Studiengang Vermessung und Geomatik (internationale Ausrichtung)
46-V/b Tabellen zum Studiengang Erläuterung der Spalteninhalte und Abkürzungen in den Tabellen: 1. Spalte EDV-Bezeichnung der Lehrveranstaltung (EDV-Bez.) I = Internationale Ausrichtung 2. Spalte Name der Lehrveranstaltung (Lehrveranstaltung) 3. Spalte Semester, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird (Sem.) 4. Spalte Semesterwochenstunden (SWS) bzw. Kreditpunkte, d. h. Credits in der Vorlesungszeit eines Semesters (CP) Kreditpunkte auch mit Levelangabe (CP (Le)) 5. Spalte Art der Lehrveranstaltung (Art) V = Vorlesung S = Seminar Ü = Übung P = Projektvorlesung L = Labor WPF = Wahlpflichtfach 6. Spalte Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsverfahren (Voraus.) 7. Spalte Art der Studienleistung/Prüfungsvorleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (SL/PV/Dauer) 8. Spalte Art der Prüfungsleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (PL/Dauer) Zu 7. u. 8. Als Studien- bzw. Prüfungsleistungen können vorgesehen sein MP = Mündlliche Prüfung Re = Referat Kl = Klausur La = Laborarbeit St = Studienarbeit En = Entwurf Ue = Übungen PA = Praktische Arbeit Ha = Hausarbeit PE = Pflicht-Exkursion Für die Dauer gilt S = Semester Mon = Monate W = Woche(n) T = Tag(e) 9. Spalte Gewicht für Bildung der Fachnote (GFN) 10. Spalte Zuordnung der Prüfungsleistung zur Fachprüfung (FP) 11. Spalte Bemerkung Zu 6. u. 11. Es werden folgende Abkürzungen verwendet Block = Blockveranstaltung Tf = Terminfach 4 = Diese Prüfungsleistung muss mit mindestens ausreichend (4,0) abgeschlossen werden FP = Fachprüfung üpl = (lehrveranstaltungs)übergreifende Prüfungsleistung bpl = (studien)begleitende Prüfungsleistung PS = Praktisches Studiensemester LV = Lehrveranstaltung BV = Bachelorvorprüfung
Studiengang Vermessung und Geomatik Abschluss: Bachelor of Science Tabelle 1 Grundstudium 1 2 3 4a 4b 5 6 7 a 7 b 8 a 8 b 9 10 11 EDV-Bez. Lehrveranstaltung Sem. CP SWS Art Vor. SL/PV Dauer PL Dauer GFN FP Bem. V 1410 Mathematische Grundlagen 1 7 6 V+Ü+Ü St+St 1S+1S Kl 180 01 Tf V 1420 Informatik 1 5 5 V Kl 90 02 Tf V 1430 Vermessungskunde 1 1 7 6 V+Ü St 1S 03 Tf V 1440 Geodätische Grundlagen 1 6 6 V+V+V +Ü Kl+Kl +St 60+90 +1S Kl 150 03 Tf V 1450 Kartographische Grundlagen 1 5 4 V+Ü+Ü St+St 1S Kl 90 04 Tf V 2410 Analysis 2 7 6 V+Ü St 1S Kl 120 05 V 2420 Programmieren 1 und Datenbanken 2 5 5 V+Ü St+Kl 1S+90 09 V 2430 Physik und lineare Algebra 2 6 6 V+V +Ü+Ü St+St Kl+Kl 90+90 1+1 06 4 V 2440 Geodätische Messtechnik 2 6 5 V+Ü St 1S Kl 90 07 V 2450 Vermessungskunde 2 2 5 5 V+Ü St 1S Kl 120 2 10 4 V 3410 Graphische Datenverarbeitung und Bildverarbeitung 3 6 7 V+Ü+L St+La 1S+1S Kl 120 1 11 V 3420 Geoinformationssysteme 1 3 5 4 V+L La 1S Kl 90 1 11 V 3430 Programmieren 2 3 6 4 V+Ü St 1S Kl 150 09 V 3440 Kataster 3 5 5 V+Ü St 1S Kl 90 08 V 3450 Vermessungskunde 3 3 9 8 V+V+Ü +Ü+Ü St+St+ St 1S+1S +1S Summe Grundstudium 90 82 23 PV 15 bpl Kl+Kl 120 +90 2+1 10 4
Studiengang Vermessung und Geomatik Abschluss: Bachelor of Science Tabelle 2 Bachelorvorprüfung EDV-Bez. Name der Prüfung Bezeichnung der Prüfung zugeordnete Lehrveranstaltungen Gewicht für Gesamtnote Bemerkung Fachprüfung V FP 01 Mathematische Grundlagen FP 01 Mathematische Grundlagen 1 V FP 02 Grundlagen der Informatik FP 02 Informatik 1 V FP 03 Geodätische Grundlagen FP 03 Vermessungskunde 1 Geodätische Grundlagen V FP 04 Kartographische Grundlagen FP 04 Kartographische Grundlagen 1 V FP 05 Analysis FP 05 Analysis 1 V FP 06 Physik und lineare Algebra FP 06 Physik und lineare Algebra 1 V FP 07 Geodätische Messtechnik FP 07 Geodätische Messtechnik 1 V FP 08 Kataster FP 08 Kataster 1 V FP 09 Programmieren und Datenbanken FP 09 Programmieren 1 und Datenbanken Programmieren 2 V FP 10 Vermessungskunde FP 10 Vermessungskunde 2 Vermessungskunde 3 V FP 11 Graphische Datenverarbeitung, digitale Bildverarbeitung und Geoinformationssysteme FP 11 Graphische Datenverarbeitung und Bildverarbeitung Geoinformationssysteme 1 2 2 2 2
Studiengang Vermessung und Geomatik Abschluss: Bachelor of Science Tabelle 3 Variante A: Hauptstudium 1 2 3 4a 4b 5 6 7 a 7 b 8 a 8 b 9 10 11 EDV-Bez. Lehrveranstaltung Sem. CP SWS Art Voraus. SL/PV Dauer PL Dauer GFN FP Bem. V 4410 Ausgleichungsrechnung 4 5 4 V+Ü St 1S Kl 90 21 V 4420 Photogrammetrie und Fernerkundung 4 6 5 V+L+Ü La+St 1S+1S Kl 120 22 V 4430 Mathematische Geodäsie und Satellitengeodäsie 4 10 6 V+V St+St 1S+1S Kl+Kl 90+90 1+1 23 4 +Ü+Ü V 4440 Vermessungskunde 4 4 9 7 V+Ü St+St 1S+1S Kl 120 24 +Ü +PE +2W Praxisvorbereitung 5 3 1 V Kl 90 Block Praktische Tätigkeit 5 24 PA BV PA+St 95 T Praxisnachbereitung 5 3 1 S Re 30 Block V 6410 Geoinformationssysteme 2 6 6 4 V+L V 3420 La+PE 1S+1T Kl 90 25 V 6420 Ingenieurvermessung 6 8 6 V+Ü St+PE 1S+1T Kl 90 26 V 6430 Industrielle Messtechnik 6 5 4 V+L La 1S Kl 120 31 V 6440 Photogrammetrie und Informationssysteme 6 5 4 V+V St 1S Kl+Kl 90+90 1+1 29 4 +Ü V 6450 Wahlpflichtfächer Geomatik 6 6 4 V+S 28 43, A(7) V 7410 Planung und Recht 7 6 6 V+V Kl+Kl 120+40 2+1 30 4 V 7420 Bodenordnung 7 6 6 V+V Kl+Kl 90+60 1+1 27 4 V 7430 Fachübergreifende Kompetenzen 7 4 4 V 43, A (5) BT00 Bachelor-Thesis 12 BT 3 Mon BT BT01 Bachelor-Thesis-Kolloquium 7 2 BT MP 30 32 Summe Hauptstudium 120 62 18 PV 16 bpl Summe Bachelor 210 144 41 PV 31 bpl
Studiengang Vermessung und Geomatik Abschluss: Bachelor of Science Tabelle 4 Variante A: Bachelorprüfung EDV-Bez. Name der Prüfung Bezeichnung der Prüfung zugeordnete Lehrveranstaltungen Gewicht für Gesamtnote Bemerkung Fachprüfung Ausgleichungsrechnung FP 21 Ausgleichungsrechnung 1 Photogrammetrie und Fernerkundung FP 22 Photogrammetrie und Fernerkundung 1 Mathematische Geodäsie und Satellitengeodäsie FP 23 Mathematische Geodäsie und Satellitengeodäsie Vermessungskunde FP 24 Vermessungskunde 4 1 Geoinformationssysteme 2 FP 25 Geoinformationssysteme 2 1 Ingenieurvermessung FP 26 Ingenieurvermessung 1 Bodenordnung FP 27 Bodenordnung 1 Wahlpflichtfächer Geomatik FP 28 Wahlpflichtfächer Geomatik 1 Photogrammetrie und Informationssysteme FP 29 Photogrammetrie und Informationssysteme 1 Planung und Recht FP 30 Planung und Recht 1 Industrielle Messtechnik FP 31 Industrielle Messtechnik 1 Bachelor-Thesis-Kolloquium FP 32 Bachelor-Thesis-Kolloquium 1 üpl 3 Bachelor-Thesis BT 2 1
Studiengang Vermessung und Geomatik (Internationale Ausrichtung) Abschluss: Bachelor of Science Tabelle 5 Variante B: Hauptstudium 1 2 3 4a 4b 5 6 7 a 7 b 8 a 8 b 9 10 11 EDV-Bez. Lehrveranstaltung Sem. CP SWS Art Voraus. SL/PV Dauer PL Dauer GFN FP Bem. VI 4410 Ausgleichungsrechnung 4 5 4 V+Ü St 1S Kl 90 21 VI 4420 Photogrammetrie und Fernerkundung 4 6 5 V+L+Ü La+St 1S+1S Kl 120 22 VI 4430 Mathematische Geodäsie und Satellitengeodäsie 4 10 6 V+V St+St 1S+1S Kl+Kl 90+90 1+1 23 4 +Ü+Ü VI 4440 Vermessungskunde 4 4 9 7 V+Ü St+St 1S+1S Kl 120 24 +Ü +PE +2W VI 4450 Sprachkurs 4 4 43, B(3) Praxisvorbereitung 5 3 1 V Kl 90 Block Praktische Tätigkeit 5 24 PA BV PA+St 95 T Praxisnachbereitung 5 3 1 S Re 30 Block VI 6410 Geoinformationssysteme 2 6 6 4 V+L V 3420 La+PE 1S+1T Kl 90 25 VI 6420 Ingenieurvermessung 6 8 6 V+Ü St+PE 1S+1T Kl 90 26 VI 6430 Industrielle Messtechnik 6 5 4 V+L La 1S Kl 120 31 VI 6440 Photogrammetrie und Informationssysteme 6 5 4 V+V +Ü St 1S Kl+Kl 90+90 1+1 29 4 VI 6460 Sprachkurs 6 4 43, B(3) VI 6470 Intercultural Management 6 2 43, B(3) VI 74x Lehrveranstaltungen Partnerhochschule 7 30 5 27 43, B(3) VI 84x Lehrveranstaltungen Partnerhochschule 8 12 2 27 43, B(3) BTI00 Bachelor-Thesis 12 BT 3 Mon BT BTI01 Bachelor-Thesis-Kolloquium 7 2 BT MP 30 32 Summe Hauptstudium 150 Summe Bachelor 240
Studiengang Vermessung und Geomatik (Internationale Ausrichtung) Abschluss: Bachelor of Science Tabelle 6 Variante B: Bachelorprüfung EDV-Bez. Name der Prüfung Bezeichnung der Prüfung zugeordnete Lehrveranstaltungen Gewicht für Gesamtnote Bemerkung Fachprüfung Ausgleichungsrechnung FP 21 Ausgleichungsrechnung 1 Photogrammetrie und Fernerkundung FP 22 Photogrammetrie und Fernerkundung 1 Mathematische Geodäsie und Satellitengeodäsie FP 23 Mathematische Geodäsie und Satellitengeodäsie Vermessungskunde FP 24 Vermessungskunde 4 1 Geoinformationssysteme 2 FP 25 Geoinformationssysteme 2 1 Ingenieurvermessung FP 26 Ingenieurvermessung 1 Nach Maßgabe der Partnerhochschule FP 27 Nach Maßgabe der Partnerhochschule 7 43, B(3) Photogrammetrie und Informationssysteme FP 29 Photogrammetrie und Informationssysteme 1 Industrielle Messtechnik FP 31 Industrielle Messtechnik 1 Bachelor-Thesis-Kolloquium FP 32 Bachelor-Thesis-Kolloquium 1 Bachelor-Thesis BT 2 1 1
SPO Bachelorstudiengang Vermessung und Geomatik Teil C 50-V/b Inkrafttreten Diese Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Vermessung und Geomatik tritt am 1. September 2011 in Kraft. 51-V/b Übergangsregelungen Keine. Karlsruhe, den 21. Juli 2011 Der Rektor Prof. Dr. Karl-Heinz Meisel Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung Ausgehangen am: 21.07.2011 Abgehangen am: 05.08.2011 Im Intranet veröffentlicht am: 22.07.2011 Zur Beurkundung Daniela Schweitzer Kanzlerin