Anschluss- und Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen



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Transkript:

Kreis Paderborn Postfach 1940 33049 Paderborn Anschluss- und Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Der Landrat Dienstgebäude: Kreishaus; Aldegreverstraße 10-14 Kreisbrandmeister Ansprechpartner: stellv. KBM Elmar Keuter Driburgerstraße 25a 33184 Altenbeken Tel.: (0 5255) 343491 Mobil: 0173 5350 197 Fax: (0 5251) 308 896 008 Mail: kbmkeuter@kreis-paderborn.de Datum: 18. Februar 2008 Für die Feuerwehren des Kreises Paderborn ( Städte / Gemeinden: Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof Lichtenau, Salzkotten) sowie die Leitstelle des Kreises Paderborn. Sinn und Zweck einer Brandmeldeanlage (BMA) ist zu erreichen, dass die Leitstelle des Kreises Paderborn zum frühest möglichen Zeitpunkt Kenntnis über ein Schadenfeuer erhält und sofort informiert ist, welche bauliche Anlage betroffen ist. Die Anschlussbedingungen sollen zu einer Gleichbehandlung aller aufgeschalteten baulichen Anlagen im Kreisgebiet Paderborn führen und gleichzeitig der Feuerwehr ermöglichen, vom Eintreffen an der Einsatzstelle bis zum Eintreffen an der auslösenden Stelle in oder an der baulichen Anlage das entstehende Zeitfenster (Erkundungszeit) so klein wie möglich zu halten. Die Aufschaltbedingungen umfassen insgesamt 5 Seiten und sind nur ungekürzt gültig. Planung, Einbau, Betrieb, Wartung und Prüfung der Brandmeldeanlage muss gemäß den technischen Regelwerken in der jeweils zur Genehmigung aktuellen Fassung DIN 14675 DIN VDE 0833 DIN 14661 DIN 14662 EN 54 DIN 14095 erfolgen. Der zukünftige Standort des Anlaufpunktes der Feuerwehr an der baulichen Anlage und damit die Örtlichkeiten des Feuerwehrschlüsseldepots und des Aufbewahrungsschrankes für die Bedienelemente (im nachfolgenden Text näher erläutert) müssen mit der zuständigen Feuerwehr bereits in der Planungsphase abgestimmt werden. Kontaktadresse: Kreisfeuerwehrzentrale Paderborn Dienstellenleitung Telefon: 02955/ 7676-0 Fax: 02955/ 7676-133

2 Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) Es dient dem gewaltlosen Zutritt mit VdS-Zulassung für bauliche Anlagen mit Brandmeldeanlagen nach DIN 14675. Die Schließung des FSD erfolgt über ein der Firma: (Tabelle1). Der Einbau des es erfolgt bei Inbetriebnahme der BMA. Die Einbauhöhe des FSD muss zwischen 1,2 m und 1,5 m über der jeweiligen Erdoberfläche liegen. Die Schutzklasse des Feuerschlüsseldepots ist für automatische Brandmeldeanlagen immer Klasse 3 nach DIN 14675. Bis zur Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage muss der Betreiber der baulichen Anlage einen Generalschlüssel der baulichen Anlage zur Hinterlegung im Feuerwehrschlüsselkasten beschafft haben. Die max. Anzahl der im FSD einzulegenden Schlüssel darf 3 Stück nicht überschreiten. Alle Schlüssel sind eindeutig so zu kennzeichnen, dass die Feuerwehr die Zugehörigkeit des Schlüssels erkennen kann deshalb keine betriebsinternen Bezeichnungen! Im Bereich des Hauptzuganges, an dem das FSD angebracht ist, wird eine rote Blitzleuchte montiert, welche von der öffentlichen Verkehrsfläche oder von Flächen der Feuerwehr aus während der Auslösung der BMA sichtbar blinkt. (FSE) Ist die bauliche Anlage nicht zu 100 % über die Branderkennungsgröße RAUCH abgedeckt, so muss ein im unmittelbaren Bereich des FSD installiert werden. Das FSE ist ober- oder unterhalb des FSD (Toleranz max. + - 0,5 m) anzubringen, im Übrigen sind die Einbaubedingungen und Vorgaben des VdS einzuhalten. Die Schließung ist in der Anlage aufgeführt. Feuerwehrplan nach DIN 14095 Für bauliche Anlagen mit einer Brandmeldeanlage ist der örtlichen Feuerwehr ein Feuerwehrplan (Anzahl Tabelle1), DIN A3 einlaminiert und gebunden, gemäß DIN 14095 spätestens bis zur Inbetriebnahme der BMA zur Verfügung zu stellen. Eine Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage durch die örtliche Feuerwehr kann ohne Feuerwehrpläne nicht erfolgen! Bei nachträglichen baulichen Veränderungen oder Nutzungsverhältnissen ist der Feuerwehrwehrplan vom Betreiber der baulichen Anlage auf den jeweiligen Stand unaufgefordert fortzuschreiben und der örtlichen Feuerwehr erneut (Anzahl Tabelle1) zur Verfügung zu stellen. Feuerwehrbedienfeld (FBF) Ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN 14661 ist in unmittelbarer Nähe der Brandmeldezentrale zu installieren. Andere Standorte sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Das Feuerwehrbedienfeld muss bei Inbetriebnahme der BMA mit einer Feuerwehrschließung (Tabelle) der örtlichen Feuerwehr/Gemeinde verschlossen werden. Der ist für das jeweilige Objekt schriftlich (per Fax oder Mail möglich) bei dem örtlichen Ordnungsamt (Feuerwehr) zu beantragen und wird bei der Inbetriebnahme der BMA eingebaut. Die Kosten für den sind vom Betreiber der baulichen Anlage oder dessen Vertreter zu tragen.

3 Aus der Brandmeldezentrale oder einer externen Anzeige muss mindestens die zuerst ausgelöste Meldegruppe ablesbar sein. Feuerwehranzeigetableau (FAT) Wird das FBF von der Brandmeldezentrale (BMZ) abgesetzt, so ist ein Feuerwehranzeigetableau (FAT) nach DIN 14662 am Anlaufpunkt der Feuerwehr zu installieren. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 Im unmittelbaren Bereich des FBF ist ein Laufkartensystem nach DIN 14675 anzubringen. Das Laufkartensystem besteht aus einem Laufkartenkasten und einzelnen Laufkarten, welche entsprechend der Meldegruppe gekennzeichnet sind. Aus den einzelnen Laufkarten muss auf der ersten Seite der gesamte Grundriss der baulichen Anlage hervorgehen, darin farblich gekennzeichnet der Meldebereich (rot schraffiert hinterlegt), die Meldeschleife als grüne Linie, ausgehend vom derzeitigen Standort der gesicherte Weg für die Feuerwehr zum Meldebereich. Der Einsatzweg der Feuerwehr und damit der Verlauf der grünen Lauflinie ist mit der zuständigen Feuerwehr einvernehmlich abzustimmen. Auf der Rückseite der Laufkarte ist das Ende der grünen Lauflinie mit dem Betreten des Meldebereichs als Grundriss einzeln darzustellen. Hieraus müssen Anzahl, Art und numerische Kennzeichnung der Einzelmelder ersichtlich sein. Besondere, nicht zugängliche Melder wie z.b. Lüftungskanalmelder o. ä. sind mit Angabe der Zugänglichkeit hier zu vermerken. Aufbewahrung FBF, FAT und Feuerwehrlaufkarten Die Feuerwehrlaufkarten, das Feuerwehrbedienfeld und das Feuerwehranzeigetableau müssen in einem dafür bestimmten Schrank (Farbe RAL 3000) aufbewahrt werden, welcher nur für die Feuerwehr und den Betreiber der baulichen Anlage (mittels getrennter Schließung) zugänglich ist. Eine Einzelschließung stellt dabei sicher, dass der Betreiber der baulichen Anlage die Feuerwehrlaufkarten jederzeit ohne Hilfe der Feuerwehr erreichen kann. Verschlossen wird dieser Schrank dann mit der für das Feuerwehrbedienfeld beantragten Feuerwehrschließung (Tabelle1). Die Brandmeldeanlage im Objekt ist entweder über eine Primärleitung nach DIN VDE 0833 oder über die X-31 ISDN-Lösung direkt zur Leitstelle des Kreises Paderborn als hilfeleistende Stelle nach DIN 14675 aufzuschalten. Die dazu erforderliche Primärverbindung gemäß DIN VDE 0833 ist bei der Firma Siemens Building Technologies GmbH & Co. OHG zu beantragen. Zwischen der Firma Siemens und dem Kreis Paderborn besteht eine entsprechende vertragliche Vereinbarung. Ansprechpartner bei Siemens Building Technologies GmbH & Co. OHG, Niederlassung Bielefeld, ist z. Z. Herr Weglage (Tel.: 0521 / 291-398). Der Antrag auf Erstellung einer Aufschaltung zur Leitstelle des Kreises Paderborn ist frühestmöglich bei Baubeginn zu stellen.

4 Kennzeichnung der Brandmelder Alle Brandmeldegruppen und Brandmelder sind einer numerischen Ordnung zuzuführen und entsprechend zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der Brandmelder ist so herzustellen, dass sie ohne Hilfsmittel lesbar ist. In der Größe ist sie der Entfernung entsprechend anzupassen. Brandmelder, die nicht sofort auffallen oder sich in verschlossenen Einzelräumen befinden, sind anderweitig mittels Parallelanzeigen für die Einsatzkräfte gut sichtbar herzustellen. Einzellösungen sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Der Weg vom FSD zum FBF oder der BMZ ist spätestens bei der Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage mit der Feuerwehr abgestimmt zu kennzeichnen. Dazu müssen die im Weg liegenden Türen mit einer Kennzeichnung nach DIN 4066 und der Aufschrift BMZ gekennzeichnet sein. Mit der Aufschaltung der BMA zur Leitstelle des Kreises Paderborn am Tag der Inbetriebnahme muss der Betreiber der Leitstelle des Kreises Paderborn 3 Personen nennen, welche von der betrieblichen Seite des Objektes in die BMA eingewiesen sind und von der Feuerwehr im Alarmfall jederzeit benachrichtigt werden können. Die Benachrichtigungsreihenfolge ist vom Betreiber der BMA festzulegen. Änderungen der Zuständigkeiten innerbetrieblich oder Änderungen von Personendaten, welche bei der Feuerwehr zur BMA hinterlegt wurden, sind ohne besondere Aufforderung der Leitstelle des Kreises Paderborn schriftlich zu melden. Alle Personendaten werden vertraulich behandelt und dienen lediglich der Einsatzorganisation der Feuerwehr. Nach der Inbetriebnahme der BMA ist eine Außerbetriebnahme der BMA nur in Eigenverantwortung des Betreibers bei gleichzeitiger Meldung an die Leitstelle des Kreises Paderborn per Fax (Faxvordruck) (05251 / 6871) mit Angabe des Objektes, des Abmeldenden, und der Dauer der Außerbetriebnahme möglich. Die Außerbetriebnahme ist auf ein zeitliches Mindestmaß zu beschränken. Versicherungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Auflagen sind zu beachten. Eine Abmeldung bei der Leitstelle des Kreises Paderborn befreit den Betreiber nicht von der rechtlichen Verantwortung! Wartungen und Inspektionen der Brandmeldeanlage Die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (siehe VDE 0833, Teil 1, Abschnitt 5). Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen, die gemäß DIN 14675 von einer akkreditierten Stelle zertifiziert wurde. Der Nachweis der Zertifizierung ist Bestandteil der Abnahme. Bei einer erhöhten Anzahl von Falschalarmen durch mangelhafte Wartung ist die Feuerwehr ermächtigt, die BMA zu überprüfen. Bei schweren Mängeln behält sich die Feuerwehr das Recht vor, die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu informieren. Sofern im Rahmen der Wartung Brandmelder abgeschaltet werden, hat der Betreiber der BMA sicherzustellen, dass die jeweiligen Überwachungsbereiche während der Dauer der Abschaltung anderweitig (z.b. mittels Aufsichtspersonal) überwacht werden. Alle Kosten für die Aufschaltung, Wartung und für den Betrieb der BMA sind vom Betreiber der baulichen Anlage zu übernehmen.

5 Tabelle 1: Altenbeken Ort *FSD *FBF *FSE FW-Plan DIN 14095 für FF Bad Lippspringe Bad Wünnenberg Borchen Büren Hövelhof Delbrück Lichtenau Salzkotten Umstellschoss Typ2 FF Altenbeken FF Bad Lippspringe FF Bad Wünnenberg FF Borchen Norm BKS N24 BL.31 FF Hövelhof FF Delbrück FF Lichtenau FF Salzkotten FW-Plan CD/digital als PDF für FF FW-Plan CD/digital als PDF für LST FF Altenbeken 3 x 1 x 1 x FSE Typ 2 3X 1X 1x FSE Typ 2 Kruse Spezial- Zylinder FF Lichtenau FF Salzkotten 3X 1x 1X 4x 1x 1x *Alle Schließungen werden den Betreiber in Rechnung gestellt 18. Februar 2008 Für die Feuerwehren / Leitstelle des Kreises Paderborn Elmar Keuter stellv. Kreisbrandmeister