MONTAGEANLEITUNG ROHRABSCHOTTUNG I PLUS UND ROHRABSCHOTTUNG I ISO, SYSTEM F3 Allgemein: Vor der Montage ist zu prüfen, ob die zu schottenden Rohre in der bauaufsichtlichen Zulassung I plus Z-19.17-173/ I iso Z-19.17-19 aufgeführt sind. Die Stärke der Wand bzw. n muss wie folgt eingehalten werden. Z-19.17-173 I plus Z-19.17-19 I iso Massiv Wand 100 mm, Rohrdurchmesser 110 mm, 100 mm 150 mm, Rohrdurchmesser > 110 mm 10 mm Massiv 150 mm, Rohrdurchmesser 10 mm, 150 mm 00 mm, Rohrdurchmesser > 10 mm 00 mm Leichte Trennwand 100 mm, Rohrdurchmesser 110 mm, 100 mm Die leichten Trennwände müssen eine beidseitige Beplankung aus je zwei mindestens 1,5 mm dicken, nichtbrennbaren (Baustoffklasse DIN 10-A) 10 zement- bzw. gipsgebundenen Bauplatten (z. B. Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) nach DIN 18180 11 ), und eine mindestens 0 mm dicke innen liegende plattenförmige Dämmung aus Mineralfaser-Dämmstoffen (Baustoffklasse DIN 10-A, Schmelzpunkt 1000 C nach DIN 10-17 1, Rohdichte 100 kg/m³) haben. Zwischen Dämmung und Beplankung darf ein maximal 10 mm breiter Luftspalt verbleiben. Der Aufbau dieser Wände muss im Übrigen den Bestimmungen von DIN 10-13 für Wände der Feuerwiderstandsklasse F 90 aus Gipskarton-Feuerschutzplatten entsprechen bzw. die Feuerwiderstandsklasse F 90 muss durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen sein. Wahlweise können auch andere leichte Trennwände nach Baustoffklasse DIN 10-A 10 verwendete werden, wenn die Feuerwiderstandsklasse F 90 durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen ist. Bei Einbau der Rohrabschottung in leichte Trennwände mit einer Dicke > 100 mm sind die ggf. zwischen den Beplankungen der leichten Trennwand vorhandenen Hohlräume mit nichtbrennbarer (Baustoffklasse DIN 10-A) 10 Mineralwolle (Schmelzpunkt > 1000 C nach DIN 10-17 1 vollständig und dicht so auszustopfen, dass eine feste Öffnungslaibung gebildet wird. Die Stopftiefe muss dabei der Breite des Luftspaltes entsprechen jedoch mindestens 50 mm betragen. Weitere Möglichkeiten des Einbaus in leichte Trennwände entnehmen Sie dem Punkt der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung Bestimmungen für die Ausführung. Der Ringspalt zwischen dem Brandschutzband bzw. dem hindurchgeführten Rohr und der Bauteillaibung muss mit formbeständigen, nichtbrennbaren (Baustoffklasse DIN 10-A) 10 Baustoffen, wie z. B. Beton, Zementmörtel oder Gips, vollständig in Bauteildicke verfüllt werden. Einbau: Zu Beginn der Schottherstellung sind die Laibungen der Bauteilöffnungen zu reinigen. Bei der Ausführung I plus kann zur Schallentkopplung zusätzlich ein 5 mm PE-Schutzschlauch B um das Rohr gelegt werden. Alternativ kann mit einer Lage intumeszierender Streifen auf der ganzen Bauteiltiefe die Schallentkopplung erreicht werden. Intumeszierenden Streifen Art.-Nr. 0893 30 30 bzw. 0893 30 303 entsprechend der Tabellen um das Rohr wickeln und ablängen. Den intumeszierenden Streifen bündig mit der Wand- oder n- Oberfläche um das Rohr anbringen, entweder durch Abziehen der Schutzfolie bei der Selbstklebefolie oder mit einem Draht. Restspalt gemäß Zulassung hohlraumfrei verschließen, hierzu kann der Brandschutzzement Art.-Nr. 0893 307 15 oder Brandschutzmörtel Art.-Nr. 0893 30 verwendet werden.
Bei Durchführungen von Rohren durch Wände sind die ersten Halterungen (Unterstützungen) der Rohre beidseitig der Wand in einem Abstand (Z-19.17-173 I plus 50 cm) oder (Z-19.17-19 I iso 5 cm) anzuordnen. Die Halterung müssen in ihren wesentlichen Teilen nicht brennbar (Baustoffklasse DIN 10-A) sein. Um eine Untergrund gerechte Befestigung der Halterungen sicherzustellen, verwenden sie unseren Dübelfinder unter www.wuerth.de/duebel. Rohrschellen und das Schienensystem können sie auch mit unserer technical Software Art.-Nr. 0990 903 00 bemessen. Verarbeitungshinweis Selbstklebenden Streifen gemäß Zulassung um das Rohr legen. Restöffnung hohlraumfrei mit Brandschutzzement verfüllen. Kennzeichnungsschild anbringen. Zulässige Rohre aus thermoplastischen Kunststoffen: (Hinweise beziehen sich auf die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.17-173 I plus) 1. Rohre für offene Rohrsysteme wie z.b. für Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare Flüssigkeiten und für nichtbrennbare Gase (mit Ausnahme von Lüftungsleitungen), für Rohrpostleitungen (Fahrrohre) oder für Staubsaugleitungen: Rohrgruppe A Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U, PVC-HI), chloriertem Polyvinylchlorid (PVC-C) und Polypropylen (PP) gemäß den Ziffern 1 bis 7 der Anlage 3 Rohrgruppe A-1: Einbau in mindestens 10 cm dicke leichte Trennwände, gerade Rohre: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 1,3 mm (s. Anlage ) Rohrgruppe A-: Einbau in mindestens 10 cm bzw. 15 cm dicke Massivwände, gerade Rohre: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 10 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 1,3 mm (s. Anlage 5) Rohrgruppe A-3: Einbau in mindestens 15 cm bzw. 0 cm dicke Massivdecken, gerade Rohre: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 00 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 1,3 mm (s. Anlage ) Rohrgruppe B Rohre aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HD), Polyethylen niedriger Dichte (LDPE), Polypropylen (PP), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) oder Acrylester-Styrol-Acrylnitril (ASA), Styrol-Copolymerisaten, vernetztem Polyethylen (PE-X), Polybuten (PB) sowie für Rohre aus mineralverstärkten Kunststoffen nach den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Nr. Z-.1-17, Z-.1-18, Z-.1-0, Z-.1-8 und Z-.1-5 gemäß den Ziffern 8 bis der Anlage 3 Rohrgruppe B-1: Einbau in mindestens 10 cm dicke leichte Trennwände, gerade Rohre: Rohre mit einem Rohraußen durchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 10,0 mm (s. Anlage ) Rohrgruppe B-: Einbau in mindestens 10 cm bzw. 15 cm dicke Massivwände, gerade Rohre: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 10 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 1, mm (s. Anlage 5) Rohrgruppe B-3: Einbau in mindestens 15 cm bzw. 0 cm dicke Massivdecken, gerade Rohre: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 00 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 1, mm (s. Anlage ). Bei aneinandergrenzenden Abschottungen nach dieser Zulassung an Rohren der Rohrgruppen A und B dürfen die Umwicklungen
aus dem dämmschichtbildenden Baustoff aneinandergrenzen. Wird ein Schaumstoffstreifen nach Abschnitt..3 angeordnet, muss der Abstand zwischen den Umwicklungen mindestens 10 cm betragen. Rohrgruppe C ( RAUPIANO Plus ) Abwasserrohre aus mineralverstärktem PP gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-.1-3 (s. Ziffer der Anlage 3). Einbau in mindestens 15 cm dicke Massivdecken, gerade Rohre mit einem Rohraußendurchmesser von 50 mm bis 75 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 1,9 mm (s. Anlage 7) Rohrgruppe D ( POLO-KAL NG ) Abwasserrohre mit dreischichtigem Wandaufbau aus PP gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-.1-1 (s. Ziffer 3 der Anlage 3) Rohrgruppe D-1: Einbau in mindestens 10 cm dicke leichte Trennwände und Massivwände, gerade Rohre: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser von 50 mm bis 110 mm und Rohrwanddicken von,0 mm bis 3, mm (s. Anlage 8) Rohrgruppe D-: Einbau in mindestens 15 cm dicke Massivdecken, gerade Rohre: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser von 50 mm bis 10 mm und Rohrwanddicken von,0 mm bis,9 mm (s. Anlage 8) Bei benachbarten Abschottungen nach dieser Zulassung an Rohren der Rohrgruppen C und D muss der Abstand der Umwicklung aus dem dämmschichtbildenden Baustoff zu anderen Umwicklungen mindestens 10 cm betragen.. Rohre für Rohrleitungsanlagen gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 00 (Rohrleitungsanlagen für brennbare Gase gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 0 mit Betriebsdrücken bis 100 mbar (Niederdruck)) Rohrgruppe E Rohre aus PE-X nach DIN 1 893 gemäß Ziffer 1 der Anlage 3, Rohrserien S,3 und S 5 bzw. SDR 13, und SDR 11, mit einem Rohraußendurchmesser bis 3 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis,7 mm. Rohrwerkstoffe: 1. DIN 80: Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U, PVC-HI);. DIN 0: Rohrpost Fahrrohre, Fahrrohrbogen und Muffen für Rohrpostanlagen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) 3. DIN 19 531: Rohr und Formstücke aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) mit Steckmuffe für Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden; Maße, Technische Lieferbedingungen. DIN 19 53: Rohrleitungen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC hart, PVC-U) für die Trinkwasserversorgung; Rohre, Rohrverbindungen, Rohrleitungsteile; Technische Regel des DVGW 5. DIN 8079: Rohre aus chloriertem Polyvinylchlorid (PVC-C); PVC-C 50; Maße. DIN 19 538: Rohre und Formstücke aus chloriertem Polyvinylchlorid (PVCC), mit Steckmuffe, für heißwasserbeständige Abwasserleitungen (HT) innerhalb von Gebäuden; Maße, Technische Lieferbedingungen 7. DIN EN 151-1: Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur Polypropylen (PP); Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem 8. DIN 807: Rohre aus Polyethylen (PE); PE 3, PE 80, PE 100, PE-HD; Maße 9. DIN 19 533: Rohrleitungen aus PE hart (Polyethylen hart) und PE weich (Polyäthylen weich) für die Trinkwasserversorgung; Rohre, Rohrverbindungen, Rohrleitungsteile 10. DIN 19 535-1: Rohre und Formstücke aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HD) für heißwasserbeständige Abwasserleitungen (HT) innerhalb von Gebäuden; Maße 11. DIN 19 537-1: Rohre und Formstücke aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) für Abwasserkanäle und -leitungen; Maße 1. DIN 807: Rohre aus PE weich (Polyäthylen weich); Maße 13. DIN 8077: Rohre aus Polypropylen (PP); PP-H 100, PP-B 80, PP-R 80; Maße 1. DIN 1 891: Rohre aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) oder Acrylnitril-Styrol-Acrylester (ASA); Maße
15. DIN V 19 51: Rohre und Formstücke aus Styrol-Copolymerisaten mit Steckmuffe für heißwasserbeständige Abwasserleitungen (HT) innerhalb von Gebäuden; Maße, Technische Lieferbedingungen 1. DIN 1 893: Rohre aus vernetztem Polyethylen (PE-X); Maße 17. DIN 1 99: Rohre aus Polybuten (PB); PB 15; Maße 18. Z-.1-17: Abwasserrohre und Formstücke aus mineralverstärktem PP in den Nennweiten DN 50 bis DN 150 der Baustoffklasse B normalentflammbar nach DIN 10-1 für Hausabflussleitungen 19. Z-.1-18: Abwasserrohre ohne Steckmuffe aus mineralverstärktem PP in den Nennweiten DN 50 bis DN 150 für Hausabflussleitungen 0. Z-.1-0: Hausentwässerungssystem mit der Bezeichnung Friaphon aus Styrol-Copolymerisaten in den Nennweiten DN 50 bis DN 150 der Baustoffklasse B normalentflammbar nach DIN 10 1. Z-.1-8: Abwasserrohre und Formstücke aus mineralverstärktem PP in den Nennweiten DN 50 bis DN 00 der Baustoffklase B normalentflammbar nach DIN 10-1 für Hausabflussleitungen. Z-.1-5: Glattwandige Abwasserrohre und Formstücke mit profilierter Wandung und glatter Innenfläche aus mineralverstärktem PE-HD DN 50 bis DN 15 der Baustoffklasse B normalentflammbar nach DIN 10 für Hausabflussleitungen 3. Z-.1-1: Abwasserrohre mit mehrschichtigem Wandaufbau aus mineralverstärktem PP und Formstücke aus mineralverstärktem PP mit homogenem Wandaufbau und der Bezeichnung POLO- KAL- NG (PKNG) in den Nennweiten DN/OD 0 bis DN/OD 50 der Baustoffklasse B normalentflammbar nach DIN 10 für Hausabflussleitungen. Z-.1-3: Abwasserrohre und Formstücke aus mineralverstärktem PP in den Nennweiten DN/OD 0 bis DN/OD 10 mit der Bezeichnung RAUPIANO Plus für Hausabflussleitungen (Bezug auf die Normen und die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen in der jeweils geltenden Ausgabe) Der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten muss den Angaben der Tabelle für Z-19.17-173 I plus: Abstand der Rohrabschottung zu Größe der nebeneinander liegenden Abstand zwischen den Öffnungen Öffnungen Rohrabschottungen nach dieser Zulassung entsprechend der Abmessungen der Rohrleitungen (siehe Anhang 1) abhängig von der Einbausituation, siehe Abschnitt 3.. und Anlagen 1 bis 10 anderen Kabel- oder Rohrabschottungen eine/beide Öffnung(en) > 0 cm x 0 cm 0 cm beide Öffnungen 0 cm x 0 cm 10 cm anderen Öffnungen oder Einbauten eine/beide Öffnung(en) > 0 cm x 0 cm 0 cm beide Öffnungen 0 cm x 0 cm 10 cm Rohr- Außen-Ø mm 3 0 50 3 75 90 110 15 10 10 180 00 Einbaumöglichkeit I plus Anzahl Umwicklungen I plus Tiefe 50 mm Stärke pro Wicklung mm 3 3 8 x 8 x Notwendige Länge in cm der Wand 50 0 7 13 158 50 300 500 578 5 Notwendige Länge in cm der 5 30 3 8 19 15 150 50 89 3 987 1088 Anzahl Umwicklungen bei B Schutzschlauch 5 5 5 5 8 x 8 x
Zulässige Rohre aus thermoplastischen Kunststoffen und Synthese-Kautschuk-Isolierungen: (Hinweise beziehen sich auf die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.17-19 I iso) 1. Rohre für Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare Flüssigkeiten und für Trinkwasser-, Kälte und Heizleitungen: Rohrgruppe A Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U, PVC-HI), chloriertem Polyvinylchlorid (PVC-C) und Polypropylen (PP) gemäß den Ziffern 1 bis 3 der Anlage ; ggf. mit Synthese-Kautschuk- Isolierungen gemäß der Tabelle auf Anlage Einbau in mindestens 100 mm dicke leichte Trennwände und Massivwände: Rohrgruppe A-1: Rohre mit Isolierung: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 1,3 mm (s. Anlage 3) Rohrgruppe A-: Rohre ohne Isolierung: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 1,3 mm (s. Anlage 3) Einbau in mindestens 150 mm dicke n: Rohrgruppe A-3: Rohre mit Isolierung: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 1,3 mm (s. Anlage ) Rohrgruppe A-: Rohre ohne Isolierung: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 1,3 mm (s. Anlage ) Rohrgruppe B Rohre aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HD), Polyethylen niedriger Dichte (LDPE), Polypropylen (PP), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) oder Acrylester-Styrol-Acrylnitril (ASA), Styrol-Copolymerisaten, vernetztem Polyethylen (PE-X), Polybuten (PB) gemäß den Ziffern bis 10 der Anlage ; ggf.mit Synthese-Kautschuk-Isolierungen gemäß der Tabelle auf Anlage Einbau in mindestens 100 mm dicke leichte Trennwände und Massivwände: Rohrgruppe B-1: Rohre mit Isolierung: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 10,0 mm (s. Anlage 5) Rohrgruppe B-: Rohre ohne Isolierung: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 10,0 mm (s. Anlage 5) Einbau in mindestens 150 mm dicke n: Rohrgruppe B-3: Rohre mit Isolierung: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 10,0 mm (s. Anlage ) Rohrgruppe B-: Rohre ohne Isolierung: Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 10,0 mm (s. Anlage ) Rohrgruppe C (Unipipe) Kunststoffverbundrohre mit Trägerrohr aus PE gemäß der Ziffer 11 der Anlage mit und ohne Synthese-Kautschuk-Isolierung nach Anlage mit Abmessungen gemäß Anlage 7 Synthese-Kautschuk-Isolierungen: Senkrecht zur Bauteiloberfläche angeordnete Rohre nach Abschnitt 1.. mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm dürfen mit einer mm bis 3 mm dicken Isolierung aus Synthese-Kautschuk gemäß DIN EN 130 und Tabelle 1 ummantelt sein. Die Dicke der Isolierung muss in Abhängigkeit vom Anwendungsbereich des Rohres den Angaben der Anlagen 3 bis 7 entsprechen. Die Rohre der Rohrgruppe C (nur Wandeinbau) müssen und die Rohre der Rohrgruppen A, B und C (nur neinbau) dürfen mit Isolierungen versehen sein. Die Rohre müssen vollständig isoliert durch die an das durchdrungene Bauteil angrenzenden Brandabschnitte hindurchgeführt werden.
Tabelle 1 Synthese-Kautschuk-Isolierung AF/Armaflex SH/Armaflex KAIFLEX HTplus KAIFLEX KKplus K-Flex ST-Schläuche bzw. K-Flex ST-Platten Mondoflex H bzw. IKS-W1 EUROBATEX H Thermaflex AF FLEXEN Heizungskautschuk Plus FLEXEN Kältekautschuk Plus Bisheriger Verwendbarkeitsnachweis1 Z-5-9-78 bzw. P-MPA-E-03-510 Z-3.1-108 Z-3.1-170 Z-5.9-398 Z-5.9-3371 Z-3.1-115 Z-3.1-1005 P-BWU03-I-1.5.17 Z-3.1-1800 Z-5.9-3539 Rohrwerkstoffe: 1. DIN 80 Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U, PVC-HI);. DIN 1953 Rohrleitungen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC hart, PVC-U) für die Trinkwasserversorgung; Rohre, Rohrverbindungen, Rohrleitungsteile; Technische Regel des DVGW 3. DIN 8079 Rohre aus chloriertem Polyvinylchlorid (PVC-C); PVC-C 50; Maße. DIN 807 Rohre aus Polyethylen (PE); PE 3, PE 80, PE 100, PE-HD; Maße 5. DIN 19533 Rohrleitungen aus Polyäthylen hart (PE hart) und Polyäthylen weich (PE weich) für die Trinkwasserversorgung; Rohre, Rohrverbindungen, Rohrleitungsteile. DIN 807 Rohre aus Polyäthylen weich (PE weich); Maße 7. DIN 8077 Rohre aus Polypropylen (PP); PP-H 100, PP-B 80, PP-R 80; Maße 8. DIN 1891 Rohre aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) oder Acrylnitril-Styrol-Acrylester (ASA); Maße 9. DIN 1893 Rohre aus vernetztem Polyethylen (PE-X); Maße 10. DIN 199 Rohre aus Polybuten (PB); PB 15; Maße 11. Kunststoffverbundrohre: Kunststoffverbundrohre mit einer bis zu 1,0 mm dicken Aluminiumschicht, aufgebracht auf ein Trägerrohr aus PE sowie geschützt mit einer dünnen PE-Schicht 1 Der Verwendbarkeitsnachweis war eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten muss den Angaben der Tabelle für Z-19.17-19 I iso: Abstand der Rohrabschottung zu Größe der nebeneinander liegenden Abstand zwischen den Öffnungen Öffnungen Rohrabschottungen nach dieser Zulassung Entsprechend der Abmessungen der Leitungen (s. 0 cm* Anlagen 3 bis 7) anderen Kabel- oder Rohrabschottungen eine/beide Öffnung(en) > 0 cm x 0 cm 0 cm beide Öffnungen 0 cm x 0 cm 10 cm anderen Öffnungen oder Einbauten eine/beide Öffnung(en) > 0 cm x 0 cm 0 cm beide Öffnungen 0 cm x 0 cm 10 cm * Die Brandschutzbänder von benachbarten Rohrabschottungen dürfen aneinander grenzen, sofern zwischen ihnen keine Bereiche (z. B. Zwickel) entstehen, die nicht vollständig gemäß Abschnitt. verfüllt werden können.
Rohr-Außen-Ø mm 3 > 3 75 > 75 110 3 > 3 75 > 75 110 75 > 75 110 0 > 0 110 0 > 0 110 Einbaumöglichkeit I iso Wand Wand Wand Kautschukisolierung Stärke mm 7 7 30 3 7 7 30 3 117 13 Anzahl Umwicklungen I iso Tiefe 50 mm Stärke pro Wicklung mm 1 3 1 1 Rohregruppe lt. Zulassung Anlagen 39 A-1 B-1 A-3 B-3 A-, A- B-, B- C (Unipipe) C (Unipipe) Genaue Angaben entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung I plus Z-19.17-173/I iso Z-19.17-19.
Übereinstimmungsbestätigung Name und Anschrift des Abschottungsherstellers: Baustelle/Gebäude: Datum der Herstellung: Zulassungsgegenstand: Geforderte Feuerwiderstandsklasse der Rohrabschottung(en): Rohrabschottung: I plus/rohrabschottung I iso Hiermit wird bestätigt, dass: die Rohrabschottung(en) der Feuerwiderstandsklasse R zum Einbau in Wände* und n* der Feuerwiderstandsklasse F hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung I plus Z-19.17-173 bzw. I iso Z-19.17-19 hergestellt und eingebaut sowie gekennzeichnet wurde(n) und die für die Herstellung der Abschottung verwendeten Bauprodukte entsprechend den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung gekennzeichnet waren. Ort/Datum Stempel/Unterschrift (Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn zur ggf. erforderlichen Weitergabe an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen.) * Nichtzutreffendes streichen Adolf Würth GmbH & Co. KG Reinhold-Würth-Straße 117 753 Künzelsau, Germany T +9 790 15-0 F +9 790 15-1000 www.wuerth.com MWC-SF-0/1