Europa kommt! auch beim Brandschutz Lutz Battran

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1 Europa kommt! auch beim Brandschutz Lutz Battran Grlage über die Verwendbarkeit von Bauprodukten Bauarten, die aufgr baurechtlicher Vorgaben Anforderungen erfüllen müssen, war bisher hauptsächlich die DIN 4102 mit ihren mittlerweile über 20 Teilen. Den jeweiligen Anforderungen der Landesbauordnungen waren Klassen nach DIN 4102 entsprechend zugeordnet. Dies geschah bis vor einigen Jahren durch eindeutige Zuordnungstabellen, im Rahmen der jeweiligen Einführungserlasse immer dann, wenn ein Besland eine neue Bauordnung bauaufsichtlich einführte. Seit Veröffentlichung der Bauregelliste, die regelmäßig vom Deutschen Institut für Bautechnik herausgegeben wird, sind diese offiziellen Übersetzungstabellen hier in den Anlagen enthalten. Im Sonderheft Nr. 26 mit Erscheinungsdatum vom 31.Juli 2002 (ISSN ) wurden diese Anlagen nun um die neuen europäischen Klassifizierungen ergänzt. Dies bedeutet, wird im Rahmen der Bauregelliste, bei der Nennung der (Prüf-) Norm, auf den jeweiligen Anhang verwiesen gelten neben den Bezeichnungen im entsprechenden Teil der DIN 4102 gleichberechtigt die Bezeichnungen der DIN EN Auch die neuen Prüfnormen (z.b. DIN EN 1363) werden in der neuen Bauregelliste angesprochen. Dies hat zur Folge, dass in neuen Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweisen (z.b. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder Zulassungen) bereits die neuen Normbezeichnungen erscheinen können, die mithilfe der neuen Tabellen, dem bauaufsichtlichen Bezeichnungen zugeordnet werden. Die Anforderung einer Bauordnung nach einer feuerhemmende selbstschließenden Türe nach kann somit ab sofort durch einen T 30-Feuerschutzabschluss nach DIN 4102 oder einem Feuerschutzabschluss EI 2 30-C nach DIN EN nachgewiesen werden. Der Nachweis über eine feuerbeständige, nichttragende Innenwand kann entweder durch ein Prüfzeugnis F 90 nach DIN 4102 oder EI 30 nach DIN erfolgen. Bei feuerbeständigen Bauteilen ist jedoch bei den meisten Landesbauordnungen zu beachten, dass diese über die Anforderung Feuerwiderstand 90 Minuten hinaus in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren bestehen müssen. Im folgenden sind die angesprochenen Tabellen aufgeführt: Bisherige Übersetzungstabelle für Feuerwiderstandsklassen: Die in DIN : , Abschnitt 8.8.2, Tabelle 2 angegebenen Benennungen entsprechen folgenden Benennungen in bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften: Tabelle 1 Bauaufsichtliche Benennung Klassen nach DIN Kurzbezeichnung nach DIN feuerhemmend Feuerwiderstandsklasse F 30 F 30 1) 3) - B feuerhemmend in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren feuerhemmend aus nichtbrennbaren feuerbeständig feuerbeständig aus nichtbrennbaren Feuerwiderstandsklasse F 30 in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Feuerwiderstandsklasse F 30 aus nichtbrennbaren Feuerwiderstandsklasse F 90 in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Feuerwiderstandsklasse F 90 aus nichtbrennbaren F 30 1) - AB F 30 1) - A F 90 2) 4) - AB F 90 2) - A 1) nach den bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften einiger Länder auch F 60 gefordert 2) nach bestimmten bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften einiger Länder auch F 120 gefordert 3) nach den bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften bei nichttragenden Außenwänden auch W 30 zulässig 4) nach den bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften bei nichttragenden Außenwänden auch W 90 zulässig

2 Europa kommt auch beim Brandschutz Seite 2 Zukünftige Übersetzungstabelle Feuerwiderstandsklassen: T ab elle 2: Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN EN * DIN EN * ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Benennungen [Klassifizierung nach DIN 4102] Bauaufsichtliche Benennung Tragende Bauteile ohne Raumab. mit Raumab. Nichttragende Innenwände Nichttragende Außenwände Doppelböden Selbständige Unterdecken R 30 REI 30 EI 30 E 30 (i o) EI 30 (i o) REI 30 ETK (f) EI 30 (a b) EI 30 (a b) EI 30 (a b) feuerhemmend [F 30] [F 30] [F 30] [W 30] [F 30] [F 30 von oben nach unten] [F 30 von unten nach oben] [F 30 von beiden Richtungen] R 60 REI 60 EI 60 E 60 (i o) EI 60 (i o) REI 60 ETK (f) EI 60 (a b) EI 60 (a b) EI 60 (a b) [F 60] [F 60] [F 60] [W 60] [F 60] [F 60 von oben nach unten] [F 60 von unten nach oben] [F 60 von beiden Richtungen] R 90 REI 90 EI 90 E 90 (i o) EI 90 (i o) REI 90 ETK (f) EI 90 (a b) EI 90 (a b) EI 90 (a b) feuerbeständig** Feuerwiderstandsdauer 120 [F 90] [F 90] [F 90] [W 90] [F 90] [F 90 von oben nach unten] [F 90 von unten nach oben] [F 90 von beiden Richtungen] R 120 REI [F 120] [F 120] Brandwand - REI-M 90 EI-M * zurzeit Entwurf ** zurzeit nach 17 Abs. 2 MBO {Hinweis: Entspricht Art. 15 Abs. 2 BayBO} (in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren ) {F 90AB bzw. W 90AB} Die Tabelle, samt Erläuterungen wurde unverändert aus DIBt- Mitteilungen Sonderheft 26 übernommen. Die Anmerkungen in den geschwungenen Klammern {} stammen vom Verfasser.

3 Europa kommt auch beim Brandschutz Seite 3 Zukünftige Übersetzungstabelle Feuerwiderstandsklassen für Sonderbauteile: T ab elle 3: Feuerwiderstandsklassen von Sonderbauteilen nach DIN EN * DIN EN * ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Benennungen [Klassifizierung nach DIN 4102] Bauteil Bauaufsichtliche Benennung Anforderungen feuerhemmend feuerbeständig Feuerwiderstandsdauer 120 Minuten rauchdicht selbstschließend Feuerschutzabschlüsse** (auch in Förderanlagen) ohne Rauchschutz EI 2 30-C EI 2 60-C [T 30] [T 60] mit Rauchschutz EI 2 30-CS 200 EI 2 60-CS 200 [T 30-RS] [T 60-RS] Rauchschutz türen** Kabelabschottungen EI 30 EI 60 [S 30] [S 60] Rohrabschottungen EI 30 EI 60 [R 30] [R 60] Lüftungsleitungen EI 30(v e h o i o)-s EI 60(v e h o i o)-s [L 30] [L 60] Klappen in Lüftungsleitungen EI 30(v e h o i o)-s EI 60(v e h o i o)-s [K 30] [K 60] Installationsschächte -kanäle EI 30(v e h o i o)-s EI 60(v e h o i o)-s [I 30] [I 60] elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt EI 2 90-C EI 2 90-CS 200 EI 90 EI 90 EI 90(v e h o i o)-s EI 90(v e h o i o)-s EI 90(v e h o i o)-s P 90 EI 90 P 30 P 60 [E 30] [E 60] Brandschutzverglasungen*** [T 90] [T 90-RS] [S 90] [R 90] [L 90] [K 90] [I 90] [E 90] [G 90] - - EI 120 EI [S 120] [R 120] CS 200 [RS]**** E 30 E 60 [G 30] [G 60] * zurzeit Entwurf ** Festlegungen zur Lastspielzahl für die Dauerfunktionsprüfungen werden noch getroffen *** Brandschutzverglasungen, bei denen eine Übertragung von Feuer Wärme über eine bestimmte Dauer (Feuerwiderstandsdauer) {Hinweis: bisher F-Verglasungen} verhindert wird, werden nach Tabelle 2 klassifiziert **** Rauchschutztüren nach DIN Die Tabelle, samt Erläuterungen, wurde unverändert aus DIBt- Mitteilungen Sonderheft 26 übernommen. Die Anmerkungen in den geschwungenen Klammern {} stammen vom Verfasser

4 Europa kommt auch beim Brandschutz Seite 4 Erläuterungen zu den zukünftigen Bezeichnungen: Erläuterungen der Klassifizierungskriterien der zusätzlichen Angaben zur Klassifizierung des Feuerwiderstands nach DIN EN * DIN EN *: Herleitung des Kurzzeichens R (Résistance) E (Étanchéité) I (Isolation) W (Radiation) {Ursprünglich abgeleitet von Watt } M (Mechanical) S (Smoke) C... (Closing) P {Ursprünglich abgeleitet von Power } Kriterium Tragfähigkeit Raumabschluss Wärmedämmung unter Brandeinwirkung Begrenzung des Strahlungsdurchtritts Mechanische Einwirkung auf Wände (Stoßbeanspruchung) Begrenzung der Rauchdurchlässigkeit (Dichtheit, Leckrate) Selbstschließende Eigenschaft ggf. mit Anzahl der Lastspiele) einschl. Dauerfunktion Aufrechterhaltung der Energieversorgung /oder Signalübermittlung Anwendungsbereich zur Beschreibung der Feuerwiderstandsfähigkeit {zusätzlich erforderliches Kriterium bei Brandwänden Wänden zur Begrenzung von Brandbekämpfungsabschnitten} Rauchschutztüren (als Zusatzanforderung auch bei Feuerschutzabschlüssen), Lüftungsanlagen einschließlich Klappen Rauchschutztüren, Feuerschutzabschlüsse einschließlich Abschlüsse für Förderanlagen) Elektrische Kabelanlagen allgemein I1, I2 unterschiedliche Wärmedämmungskriterien , ,... ( C) Angabe der Temperaturbeanspruchung Feuerschutzabschlüsse (einschließlich Abschlüsse für Förderanlagen) Rauchschutztüren i o i o i o (in out) {innen außen} a b a b a b (above below) {unter oben} f (full) ve, ho (vertical, horizontal) * zurzeit Entwurf Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer Beanspruchung durch volle ETK { Einheitstemperaturzeitkurve } (Vollbrand) für vertikalen/horizontalen Einbau klassifiziert Nichttragende Außenwände, Installationsschächte/ - kanäle, Lüftungsanlagen/ -klappen Unterdecken Doppelböden Lüftungsleitungen/ -klappen Die Tabelle, samt Erläuterungen, wurde unverändert aus DIBt- Mitteilungen Sonderheft 26 übernommen. Die Anmerkungen in den geschwungenen Klammern {} stammen vom Verfasser.

5 Europa kommt auch beim Brandschutz Seite 5 Bisherige Übersetzungstabelle für Baustoffklassen: Die in DIN : , Abschnitt 3 in der Berichtigung 1: zu DIN angegebenen Baustoffklassen entsprechen den folgenden bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften: Tabelle 4 Bauaufsichtliche Benennung nichtbrennbare Baustoffe brennbare Baustoffe schwerentflammbare Baustoffe normalentflammbare Baustoffe leichtentflammbare Baustoffe Baustoffklasse nach DIN 4102 A A 1 A 2 B B 1 B 2 B 3 Bauaufsichtliche Vorschriften können (zusätzlich) Anforderungen an Baustoffe hinsichtlich des brennenden Abtropfens/ Abfallens oder der Rauchentwicklung im Brandfall enthalten.

6 Europa kommt auch beim Brandschutz Seite 6 Zukünftige Übersetzungstabelle für Baustoffklassen: Die nach DIN EN klassifizierten Eigenschaften zum Brandverhalten von (ausgenommen Bodenbeläge) entsprechen folgenden bauaufsichtlichen Anforderungen in bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften Tabelle 5 (ausgenommen Bodenbeläge) Bauaufsichtliche Benennungen kein Rauch Zusatzanforderungen kein brenn. Abfallen/ Abtropfen Europäische Klasse nach DIN EN Klasse nach DIN Nichtbrennbar Schwerentflammbar X X A1 X X A2 -s1 d0 X X B, C-s1 d0 X B, C-s3 d0 X B, C-s1 d2 B, C-s3 d2 A1 A2 B1 1) Normalentflammbar X D -s3 d0 E D -s3 d2 B2 1) E -d2 Leichtentflammbar F B3 1) Angaben über hohe Rauchentwicklung brennendes Abtropfen/ Abfallen im Verwendbarkeitsnachweis in der Kennzeichnung Die nach DIN EN klassifizierten Eigenschaften zum Brandverhalten von Bodenbelägen entsprechen folgenden bauaufsichtlichen Anforderungen in bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften Tabelle 6 (Bodenbeläge) Bauaufsichtliche Benennungen Nichtbrennbar Europäische Klasse nach DIN EN A1 fl A2 fl s1 Klasse nach DIN A1 A2 Schwerentflammbar C fl s1 B1 Normalentflammbar E fl B2 Leichtentflammbar F fl B3

7 Europa kommt auch beim Brandschutz Seite 7 Erläuterungen der Zusätzlichen Angaben zur Klassifizierung des Brandverhaltens von (einschl. Bodenbelägen) nach DIN EN : Herleitung des Kurzzeichens Kriterium Anwendungsbereich s (Smoke) d (Droplets)...fl (Floorings) Rauchentwicklung Brennendes Abtropfen/ Abfallen Anforderungen an die Rauchentwicklung Anforderungen an das brennende Abtropfen/ Abfallen Brandverhaltensklasse für Bodenbeläge

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