Brandschutzgrundlagen. Baustoffe und Bauteile. Einteilung der Bauteile nach Feuerwiderstandsklassen. Brandschutz Feuerwiderstandsklassen
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- Hartmut Waltz
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1 Brandschutzgrundlagen Vorbeugender Brandschutz beinhaltet alle Vorkehrungen, die der Brandverhütung dienen und die geeignet sind, die Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Auch Vorbereitungen zum Löschen von Bränden und zum Retten von Menschen und Tieren aus Brandgefahren gehören dazu. Vorbeugender Brandschutz kann weiter untergliedert werden in baulichen (sowohl bauliche Maßnahmen als auch technische Anlagen) und organisatorischen Brandschutz (Ernstfall-Planung einschließlich der ökologischen Aspekte und Schulung der Mitarbeiter). Zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen zählen die dem Brandschutz dienenden Anforderungen an Baustoffe, Bauteile und Bauarten sowie die Bildung von Brandabschnitten und die Schaffung von Rettungswegen. Die in der jeweiligen Landesbauordnung enthaltenen Vorgaben haben die Ziele: 1. die Standsicherheit im Brandfall möglichst zu erhalten 2. einzelne Bereiche gegen Brandübertritt abzuschotten 3. sichere Rettungs- und Angriffswege für die Feuerwehr zu gewährleisten. Baustoffe und Bauteile Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten entsprechend der DIN in Klassen eingeteilt. Für Bauteile ist außerdem die Feuerwiderstandsdauer von Bedeutung. Sie wird durch genormte Prüfungen bestimmt und gibt die Mindestdauer in Minuten an, während der das Bauteil die festgelegten Anforderungen erfüllt. Entsprechend der Feuerwiderstandsdauer werden Feuerwiderstandsklassen unterschieden. Unter der europäischen Bauprodukte-Richtlinie wird mittelfristig die Einteilung von Baustoffen und Bauteilen, die durch das Bauproduktegesetz erfasst werden, neu klassifiziert. Das Brandverhalten wird nach der neuen Norm DIN EN in 7 Klassen eingeteilt, wobei die Klassen B1 und B2 der DIN weiter aufgeteilt und zusätzliche Angaben zur Klassifizierung des Rauchverhaltens und des brennenden Abfallens/Abtropfens gemacht werden. Für Bodenbeläge gibt es eine eigenständige Klassifizierung. Die Feuerwiderstandsfähigkeit wird nach der DIN EN wie bisher durch Angabe der Zeitdauer klassifiziert. Vorangestellt werden der Zahl Kurzzeichen welche die zu Grunde liegenden Kriterien, z. B. für Bauteile angeben. Einteilung der Bauteile nach Feuerwiderstandsklassen Brandschutz Feuerwiderstandsklassen Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer Bauaufsichtliche Benennung F30 30 min. feuerhemmend F60 60 min. hochfeuerhemmend F90 90 min. feuerbeständig F min. hochfeuerbeständig F min. höchstfeuerbeständig Weitere Kennbuchstaben, welche für die Kurzbezeichnung verwendet werden: F: Wände, Decken, Gebäudestützen und -unterzüge, Treppen
2 F: Brandschutzverglasung. Schutz vor Hitzestrahlung auf der brandabgewandten Seite. T: Türen und Klappen, Ergänzung: "auch Abschlüsse zur Sicherung von Öffnungen, hier werden Bauteile behandelt wie Feuerschutz- und Rauchschutztüren, sonstige Türen und Feststellanlagen." G: Brandschutzverglasung oder Fensterelement. Jedoch kein Hitzestrahlungsschutz auf der brandabgewandten Seite. Ein Wattebausch (siehe DIN 4102) wird entzündet. Ergänzung: "Sicherung von Sichtöffnungen sind G-Verglasungen, die einen Raumabschluss ohne Wärmedämmung darstellen, d.h. Strahlungshitze kann mehr oder weniger ungehindert durchdringen (abhängig von der Bauart der Verglasung)" L: Lüftungskanal und -leitungen E: Elektroinstallationskanal oder Installationsleitungen mit zugelassenem Normtragsystem z. B. Elektroleitung auf Kabelpritsche (Brandbeanspruchung von Außen nach Innen, mit zwingendem Funktionserhalt) I: Elektroinstallationskanal für Installationsleitungen (Brandbeanspruchung von Innen nach Außen, kein zwingender Funktionserhalt) K: Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen R: Rohrabschottung, Rohrdurchführungen S: Schott, Kabelbrandschott W: Nichttragende Außenwände Durch Anhängen der Brennbarkeitsklasse kann ein Baustoff weiter spezifiziert werden. So bezeichnet zum Beispiel die Klasse F30-B einen Baustoff der Feuerwiderstandsklasse F30, der aus brennbaren Stoffen hergestellt ist. Wohnungstrennwände müssen zum Beispiel in der Regel F90 erfüllen, Türen in diesen Wänden T30. Brandwände müssen zum einen eine Feuerwiderstandsdauer von F90 besitzen und darüber hinaus mechanischen Stoßprüfungen widerstehen, geregelt in DIN Zur erfüllende Kriterien für die Eingliederung in eine Feuerwiderstandsklasse sind: F 30 und F 60: Durchgang des Feuers verhindern Wattebausch darf sich auf der feuerabgekehrten Seite nicht entzünden und es darf nicht zum Flammenüberschlag kommen Raumabschließende Bauteile dürfen sich auf der feuerabgekehrten Seite um nicht mehr als 180 C, im Mittel um 140 C erwärmen Tragende Bauteile dürfen während dieser Zeit unter der rechnerisch ermittelten und zuverlässigen Gebrauchslast und nicht tragende Bauteile unter ihrer Eigenlast nicht zusammenbrechen Nicht raumabschließende tragende Wände (Wände mit Öffnungen) dürfen unter ihrer rechnerisch zulässigen Gebrauchslast bei zweiseitiger Temperaturbeanspruchung nicht zusammenbrechen Bei statisch bestimmt gelagerten auf Durchbiegung beanspruchten Bauteilen (Decken) darf die Durchbiegungsgeschwindigkeit den Wert während einer Prüfdauer von 30 Minuten nicht überschreiten F 90, F 120 und F 180: Für diese Feuerwiderstandsklassen werden außer den Anforderungen der Klassen F 30 und F 60 noch folgende zusätzliche Anforderungen gestellt: Bei Stahlbetonstützen dürfen nach dem Brandfall und dem Löschvorgang die Bewehrungsstäbe mit ihrer Verbügelung oder Umschnürung nicht in gefährdeter Weise freigelegt werden.
3 Brandverhalten von Baustoffen deutsche bauaufsichtliche Benennung keine Rauchentwicklung Zusatzanforderung kein brennendes Abtropfen/Abfallen Baustoffklasse DIN EN Baustoffklasse DIN Prüfnorm nichtbrennbar ohne Anteile von brennbaren Baustoffen A1 A1 EN ISO 1182, EN ISO 1716, EN ISO 9239 nichtbrennbar mit Anteilen von brennbaren Baustoffen A2 - s1 d0 A2 EN ISO 1182, EN ISO 1716, EN ISO 9239 B, C - s1 d0 A2, B, C - s2 d0 schwerentflammbar A2, B, C - s3 d0 B1 EN ISO A2, B, C - s1 d1 A2, B, C - s1 d2 A2, B, C - s3 d2 D - s1 d0 D - s2 d0 D - s3 d0 D - s1 d2 EN ISO normalentflammbar D - s2 d2 B2 D - s3 d2 E E - d2 EN ISO leichtentflammbar F B3 keine Prüfung
4 In der vierten Spalte ist jeweils der Kurzname für die Baustoffklasse nach der neuen DIN EN angegeben. Zum Vergleich stehen in der fünften Spalte die Kurznamen der bisherigen und zunächst auch bis auf weiteres noch weiterhin gültigen DIN Seit der Veröffentlichung in der Bauregelliste 2002/1 wird bei neuzugelassenen Baustoffen für die Einstufung jedoch nur noch die neue DIN EN verwendet. Eine eindeutige Zuordnung der europäischen Klassifizierungen nach DIN EN zu den Klassen nach DIN ist auf Grund unterschiedlicher Prüfkriterien in vielen Fällen nicht möglich. Nur bei der Hauptgruppe A gibt es eine weitgehende Übereinstimmung zwischen der bisherigen und der neuen Norm. Wie in der Tabelle zu sehen ist, überschneidet sich jedoch die Klassifikation B1 nach DIN 4102 ebenfalls teilweise mit der Klassifikation A2 nach EN Das Brandverhalten nach DIN EN ist durch entsprechende Hinweise zur Rauchentwicklung und zum Abtropfen weiter zu spezifizieren. Daher kann unzweideutig nur die allgemeinere Zuordnung der bauaufsichtlichen Benennungen in der ersten Spalte zu den neuen europäischen Klassifizierungen erfolgen. Baustoffklassen zur Rauchentwicklung In der europäischen Norm DIN EN sind folgende Unterteilungen der Baustoffklassen zur Rauchentwicklung (Kurzzeichen s für smoke) und zum brennenden Abtropfen bzw. Abfallen (Kurzzeichen d für droplets) vorgesehen: Kurzzeichen Anforderung Prüfnorm s1 keine / kaum Rauchentwicklung s2 begrenzte Rauchentwicklung s3 unbeschränkte Rauchentwicklung d0 kein Abtropfen / Abfallen d1 begrenztes Abtropfen / Abfallen d2 starkes Abtropfen / Abfallen Ein leichtentflammbarer Baustoff [F bzw. bisher B3] darf in ein Gebäude nur eingebaut werden, wenn er mit einem anderen Baustoff so verbunden wird, dass der Verbundwerkstoff nicht mehr leichtentflammbar ist. Bis hin zur Baustoffklasse C (bisher B1) gelten die Baustoffe als selbstverlöschend. Ab Baustoffklasse E (bisher B2) unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt.
5 Einteilung der Baustoffe nach der bis auf weiteres noch gültigen DIN Die Einteilung von Baustoffe nach ihrer Brennbarkeit bzw. dem Brandverhalten erfolgte in Deutschland bislang gemäß DIN 4102 Teil 1 in zwei Baustoffklassen. In die Nichtbrennbare Baustoffe A1; A2 sowie die Brennbare Baustoffe B1; B2; B3. Nichtbrennbare Baustoffe Die DIN 4102 unterscheidet zwischen brennbaren und nichtbrennbaren Baustoffen. Nichtbrennbare Baustoffe werden der Baustoffklasse A zugeordnet. Baustoffe dieser Kategorie sind Stoffe, die nicht entzündet werden können und die als Brandlast nicht in Frage kommen. Die Klasse A wird in die beiden Gruppen unterschieden: A nicht brennbare Baustoffe o A1 ohne organische Bestandteile, Nachweis nicht erforderlich (z. B. Sand, Kies, Naturbims, Zement, Kalk, Schaumglas, Mörtel, (Stahl-)Beton, Steine, Bauplatten aus mineralischen Bestandteilen, reine Mineralfasern, Ziegel, Glas, Eisen und Stahl, aber kein Metallstaub) o A2 mit organischen Bestandteilen, Nachweis erforderlich (z. B. Gipskartonplatten nach DIN und geschlossener Oberfläche). Auch nichtbrennbare Baustoffe sind, obgleich von ihnen keine Brandgefahr ausgeht und sie keine Brandlast darstellen, am Brandgeschehen beteiligt und zwar passiv, in dem sie durch die Hitze ihr Gefüge verändern, ihr Volumen vergrößern und dadurch einen Druck auf andere Bauteile ausüben. Da Brand ein chemischer Prozess ist, verändern Baustoffe unter Brandeinwirkung nicht nur ihre physikalischen Eigenschaften, in dem sie weich werden oder gar schmelzen, sondern es entstehen durch den Brand auch neue Stoffe mit anderen Eigenschaften als die ursprünglichen. Brennbare Baustoffe Bei den brennbaren Baustoffen wird gemessen bzw. festgehalten: wie schnell der Baustoff entflammt, das bedeutet wie lange es dauert, bis er zu brennen beginnt wie viel er brennt, d. h. durch den Brand zerstört wird = Statik wie die Rauchentwicklung des Stoffes ist = Behinderung bei der Brandbekämpfung Für die Klassifizierung der brennbaren Baustoffe steht nicht die Brennbarkeit im Vordergrund, denn brennen ist allen gemeinsam, sondern wie schnell sie entflammen, also Feuer fangen. Die Klasse B wird in die drei Gruppen unterschieden: B brennbare Baustoffe o B1 schwerentflammbar (z. B. Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN, Gipskartonplatten nach DIN und gelochter Oberfläche, Hartschaum- Wärmedämmplatten mit Flammschutzzusatz, Kunstharzputz, wenn er aus mineralischen Zuschlägen hergestellt wird und auf massivem und mineralischen Untergrund aufgebracht wird, verschiedene Bodenbeläge wie Eichenparkett, Guss- oder Walzasphalt-Estrich) o B2 normalentflammbar (z. B. Holz ab bestimmten Abmessungen, Gipskarton- Verbundplatten, Hartschaum-Wärmedämmplatten ohne Flammschutzzusatz, verschiedene Kunststoffe und daraus hergestellte Tafeln oder Formstücke, elektrische Leitungen und verschiedene Bitumenbahnen sowie Dach- und Dichtungsbahnen. Bei den letzten drei ist ggf. durch Versuche nachzuweisen, dass sie nicht brennend abfallen.) o B3 leichtentflammbar (alles, was nicht in B1 oder B2 eingruppiert werden kann) Bis hin zur Baustoffklasse B1 gelten Baustoffe als selbstverlöschend. Ab Baustoffklasse B2 unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt.
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