Neue europäische Brandschutznormen für Bauprodukte

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1 ADLER-Werk Lackfabrik INFORMATION Neue europäische Brandschutznormen für Bauprodukte Dipl.-Ing. Dr. Albert Rössler, Zentrale F&E, Fa. ADLER-Werk Lackfabrik Johann Berghofer GmbH & Co, A-6130 Schwaz/Tirol Auch wenn von Feuer eine gewisse Faszination ausgeht, vorbeugender Brandschutz geht uns alle an. Das beweist alleine die traurige Bilanz von über Bränden in Deutschland, die alljährlich Hunderte von Menschenleben kosten. In der Sorge um die Sicherheit des Menschen wurde schon vor Jahrzehnten eine Vielzahl brandschutztechnischer Bestimmungen erlassen. Um nachzuweisen, dass Bauprodukte ohne Risiko für die Sicherheit eingesetzt werden können, musste dabei bisher für jedes einzelne europäische Land ein erheblicher Aufwand getrieben werden. Die Produkte mussten geprüft und teilweise auch von offiziellen Stellen überwacht werden. Ein neues europäisches System soll diesen Aufwand nun reduzieren und sicherstellen, dass ein Produkt nur einmal in Europa geprüft und klassifiziert werden muss, und dann in allen EU-Ländern vertrieben werden kann. Die Klassiker der Brandschutznormung (DIN 4102, ÖNORM B 3800, etc.) wurden daher in letzter Zeit durch europäische Dokumente ergänzt und teilweise sogar ersetzt. Im Zentrum der neuen europäischen Regelung steht dabei die EN Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten und der völlig neue sogenannte SBI-Test ( Single-burning-item ) nach EN Betroffen sind nur Bauprodukte, d.h. Produkte die dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden. Im Bereich von Holz und Holzwerkstoffen fallen daher unter diesen Begriff u.a. Fertigteile, Fenster, Türen, Zargen, Fußboden, Treppen und Vertäfelungen. Möbel sind wie bei der Decopaint-Richtlinie (Österreich: Lösemittel-Verordnung 2005, Deutschland: ChemVOCFarbV 2004) ausgenommen. Tabelle 1: Euroklassen (Brandverhaltensklassen) für Bauprodukte (ohne Fußböden) nach EN Hauptklassen A1 A2 Unterklassen nicht brennbar A1 A2-s1, d0 schwerentflammbar A2-s1, d1 A2-s1, d2 A2 A2-s2, d0 A2-s2, d1 A2-s2, d2 A2-s3, d0 A2-s3, d1 A2-s3, d2 B B-s1, d0 B-s1, d1 B-s1, d2 B-s2, d0 B-s2, d1 B-s2, d2 B-s3, d0 B-s3, d1 B-s3, d2 C C-s1, d0 C-s1, d1 C-s1, d2 C-s2, d0 C-s2, d1 C-s2, d2 C-s3, d0 C-s3, d1 C-s3, d2 normalentflammbar D D-s1, d0 D-s1, d1 D-s1, d2 D-s2, d0 D-s2, d1 D-s2, d2 D-s3, d0 D-s3, d1 D-s3, d2 E F E-d2 leichtentflammbar keine Leistung festgestellt - 1 -

2 Das neue europäische Dokument sieht im Bereich der Beurteilung von Baustoffen eine viel feinere Differenzierung der Baustoffklassen vor. Statt der bisherigen 4 Klassen A, B1 B3 (bzw. in Deutschland 5 Klassen A1, A2, B1 B3) gibt es zukünftig 7 Hauptklassen A F mit den Unterklassen s1, s2 und s3 für Rauchentwicklung (Smoke) sowie d0, d1 und d2 für brennendes Abtropfen (Droplets) (siehe Tabelle 1). Bezüglich dem Brandverhalten von Bodenbelägen wurde ebenfalls ein europäisch harmonisiertes Prüf- und Klassifikationssystem eingeführt, das Prüfverfahren bleibt aber praktisch gleich. Normales Parkett sollte dabei gemäß der Produktnorm für Parkett und Holzfußböden EN der Klasse D fl entsprechen. Tabelle 2: Euroklassen (Brandverhaltensklassen) für Bauprodukte nach EN für Fussböden. Der Index fl steht dabei für flooring. A1 fl A2 fl s1 B fl s1 C fl s1 D fl s1 E fl F fl A2 fl s2 B fl s2 C fl s2 D fl s2 Der Traum von einheitlichen Regeln bleibt allerdings vorerst ein Traum Leider hat sich gezeigt, dass die Einführung des neuen Systems keineswegs reibungslos vonstatten geht. Für Bodenbeläge ändert sich zwar in der Prüfung und dem Sicherheitsniveau praktisch nichts und Werkstoffe außerhalb von Anwendungen im Baubereich sind überhaupt nicht betroffen. Für Bauprodukte unterscheiden sich aber die neuen Normen in einigen Punkten von den bisherigen Brandklassen und Testmethoden deutlich. Die Vergleichbarkeit mit den alten nationalen Verfahren ist daher gerade für brennbare Produkte nicht immer gegeben. Deshalb zögern die meisten nationalen Behörden, die europäischen Klassifizierungen ohne Zusatzforderungen in ihrem Baurecht zu verwenden und Hersteller von Bauprodukten müssen daher wohl auf nicht absehbare Zeit weiterhin zusätzlich Prüfungen und/oder Zulassungen nach nationalen Systemen durchführen. Der Traum von einheitlichen Regeln bleibt damit vorerst ein Traum. a.) Situation in Österreich In Österreich wurde die altbekannte nationalen Norm ÖNORM B Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Baustoffe: Anforderungen und Prüfungen und die ÖNORM B 3810 Brandverhalten von Bodenbelägen bereits mit 1. Jänner 2004 zurückgezogen und im Bereich der Bauprodukte durch die ÖNORM EN ersetzt. Dies war nötig, da in den Bauordnungen direkt ein Hinweis auf die ÖNORM B enthalten war. Durch das Zurückziehen der ÖNORM B gibt es derzeit natürlich eine gewisse Problematik. Teilweise sind nämlich noch nicht alle Produktnormen auf das neue europäische System umgestellt. Analoges gilt für Bauordnungen und Ausschreibungstexte sowie für Baubescheide. Diese können möglicherweise dzt. immer noch auf die alte Norm verweisen, obwohl diese zurückgezogen ist. Spätestens im Mai 2010 soll aber der gesamte Umwandlungsprozess in Österreich abgeschlossen sein. Es ist daher von keinen grösseren Schwierigkeiten auszugehen. Für Materialien ausgenommen Bauprodukte (z.b. Möbel) gilt weiterhin die bekannte nationale Normung. Es ist allerdings zu einer Namensänderungen gekommen. Die für die Prüfung der Schwerbrennbarkeit bekannte Norm wird in Zukunft als ÖNORM A

3 Brandverhalten von Materialien, ausgenommen Bauprodukte Teil 1: Anforderungen, Prüfungen und Beurteilungen geführt. b.) Situation in Deutschland In Deutschland gestaltet sich die Situation insofern anders, als hier im Baurecht nie direkt auf eine Norm Bezug genommen wurde. Der deutsche Gesetzgeber konnte daher das europäische Prüf- und Klassifizierungssystem in das Baurecht alternativ zum bisherigen Nachweissystem einführen. Hierzu sind die nach wie vor geltenden deutschen bauaufsichtlichen Anforderungen neben das europäische System gestellt worden. Die neuen europäischen Prüfungen können allerdings bislang üblicherweise keinen der bisher notwendigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen ersetzen. Problematisch erscheint den deutschen Behörden derzeit vor allem die unklare Situation hinsichtlich der Variationsbreite von Bauprodukten und der Probenbefestigung bei der Brandprüfung. Für die meisten Bauprodukte gibt es nämlich noch keinerlei Festlegungen, wie sie beispielsweise aus der DIN 4102 für die Brandschachtprüfungen bekannt sind. Die DIN 4102 bleibt also derzeit parallel zur europäischen EN bestehen. Für Produkte außerhalb des Baubereichs wird sie ohnehin Bestand haben, aber auch im Falle von Bauprodukten ändert sich derzeit an der Norm nichts. Der Zeitpunkt für eine mögliche Ablösung von DIN 4102 ist schon alleine deshalb noch offen, da es viele europäische Produktnormen noch nicht gibt und erst nach deren Einführung die Ablösung stattfinden kann. Dadurch vermeidet man die österreichische Situation. Vergleichstabellen Die EU-Kommission hat bis zur vollständigen Einführung des europäischen Systems in den Ländern Vergleichstabellen bezüglich der bisherigen nationalen Klassen und der europäischen Klassen gefordert. Diese Tabellen sind allerdings oftmals nur orientierend, um abschätzen zu können, wie die neuen Euroklassen hinsichtlich der alten Brandklassen zu sehen sind. Man kann damit zudem nicht vom alten auf das neue System schließen! Entsprechende orientierende Übersichten für viele europäischen Länder sind beispielsweise im Internet zu finden ( Tabelle 3: Vergleichstabelle nationale Klassen zu europäischen Klassen Euroklasse alte nationale Brandklassen A B CZ D DK E F I NL PL S A1 A A A1 M0 NC 0 NC NC A2 A A0 A A2 NC M0 M0/M1 I/II 1 NC/NI NC B A/B1 A1 B B1 A M1 M1 I/II ½ NI I C B1/B2 A1/A2 C1 B1 M2 M2 II/III 2/3 HI II D B1/B2 A3 C2 B2 B M3 M3/M4 III 4 HI/EI III E B1/B2 C3 B2 UC EI F B3 A4 C3 B3 UC ADLER-Prüfzeugnisse ADLER hat sich diesen neuen Herausforderungen bereits gestellt und einige Produkte nach den neuen Normen geprüft. Damit kann unseren Kunden die Schwerbrennbarkeit sowohl im Bereich der Möbellackierung als auch bei Bauprodukten nachgewiesen werden. Für ADLER Aquarapid CFB gilt beispielsweise: - 3 -

4 Schwerentzündbar ÖNORM A Prüfung 5 Schwerbrennbar ÖNORM A (früher B ) (in Verbindung mit einem schwerbrennbaren Untergrund) Schwerentflammbar (DIN 4102-B 1) nur in Verbindung mit schwerentflammbaren Holzspanplatten auch furniert Möbellackierung Bewertungsklasse 5-B (schwer entzündbare Möbeloberfläche) Brennbarkeitsklasse schwerbrennbar (früher B 1) Qualmbildungsklasse Q 1 (schwachqualmend) Tropfenbildungsklasse Tr 1 (nichttropfend) Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-BWU03-I MPA Stuttgart Bauprodukte Brandverhalten (ÖNORM EN ) Brandverhalten B nur in Verbindung mit schwerentflammbaren Rauchentwicklung s2 B-s2,d0 Holzspanplatten auch furniert Brennendes Abtropfen d0 Schiffsausrüstungen Schwerentflammbares Anstrichmittel für Seeschiffe entsprechend SOLAS 74/88 Kap. II-2 EG-Baumusterprüfbescheinigung US-Coast Guard Zulassung /EC0736/ Wie o.a. Auflistung zeigt, dürfen Lacke nur auf schwerbrennbaren/schwerentflammbaren Trägermaterialien in der vorgeschriebenen maximalen Auftragsmenge eingesetzt werden, um die Anforderungen der Schwerbrennbarkeit/Schwerentflammbarkeit zu erfüllen. Normale Hölzer und Holzwerkstoffe gelten als normalentflammbar und bleiben auch nach der Beschichtung mit einem schwerentflammbaren Lack normalentflammbar Baustoffe. Analoge Prüfzertifikate liegen für ADLER Legnopur vor. Bauteile - Feuerwiderstandsdauer Bauteile (bestehend aus mehreren Baustoffen wie z.b. Türen, Fenster, etc.) werden in Deutschland und Österreich bisher nach ihrem Brandverhalten in Feuerwiderstandsklassen eingestuft. Wesentliche Kriterien sind dabei Feuerwiderstand, Raumabschluss und Standsicherheit, wobei ganze Bauteile geprüft werden. Für das jeweilige Bauteil wird die Feuerwiderstandsdauer in Minuten mit Hilfe eines Brandversuchs ermittelt. So bedeutet z. B. die Einstufung einer Wand in die Feuerwiderstandsklasse F 120, dass beim Brandversuch bis zum Feuerdurchschlag mindestens 120 Minuten vergangen sind und die Wand den zur Prüfung gehörenden Festigkeitsprüfungen standhielt. Diese Tests stehen mit der Baustoffprüfung in keinem Zusammenhang (Bsp.: Glas brennt nicht, eine Türe aus normalen Glas würde aber als T30-Feuerabschlusstüre versagen). Geprüft wird immer die Konstruktion in Ihrer Gesamtheit, d.h. inkl. Anschlüsse, etc., wodurch der Lack eine untergeordnete Rolle spielt. Entscheidend ist hier die Konstruktion (z.b. Türstärke) bzw. das verwendete Material (z.b. Eiche). Auch bei den Feuerwiderstandsklassen ist neu eine europäische Normung vorgesehen (EN ). Mögliche Kriterien sind: R = Erhalt der Tragfähigkeit und Standsicherheit I = Einhaltung der Oberflächen-Grenztemperatur S = Begrenzung des Rauchdurchtritts M = erhöhte mechanische Festigkeit (Stoßbeanspruchung) - 4 -

5 E = Erhalt des Raumabschlusses W = Begrenzung des Wärmestrahlungsdurchtritts C = selbstschließend (Feuer-, Rauchschutztüren) Nach dem europäischen Grundlagendokument Brandschutz soll die Bewertung der Feuerwiderstandsdauer in die Klassen 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240 Minuten erfolgen. Sind bei einem Brandversuch z. B. an einem tragenden Bauteil mehrere Leistungskriterien zu bewerten, sollen diese bei der Klassifizierung addiert werden. Beispiel: Ein Bauteil behält bei einem Brandversuch die Tragfähigkeit 155 Minuten lang, die raumabschließende Funktion 115 Minuten lang und die geforderte Wärmedämmung 42 Minuten lang, auch unter Stoßbeanspruchung. Dieses Bauteil soll dann die Klassifizierung R 120/RE 90/REI 30/REI-M erhalten ZEar - 5 -

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