Feierliche Amtseinführung des Präsidenten des Landgerichts Mühlhausen. 11. Oktober 2012, 14 Uhr Mühlhausen, Kornmarktkirche



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Transkript:

Feierliche Amtseinführung des Präsidenten des Landgerichts Mühlhausen 11. Oktober 2012, 14 Uhr Mühlhausen, Kornmarktkirche Ansprache des Thüringer Justizministers Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Thüringer Landtags, werte Herren Chefpräsidenten der Thüringer Justiz, verehrte Herren Landräte, werte Leitende Oberstaatsanwältin, werte Leitende Oberstaatsanwälte der Thüringer Staatsanwaltschaften, werte Präsidentinnen und Präsidenten, werte Direktorinnen und Direktoren der Thüringer Gerichte, verehrte Frau Bürgermeisterin, meine sehr geehrten Damen und Herren, aber vor allem, liebe Frau Hükelheim, lieber Herr Hükelheim, ich freue mich, dass Sie alle aus einem feierlichen Anlass den Weg in dieses ehrwürdige und erhabene Gebäude im Herzen der Stadt Mühlhausen gefunden haben. Die Mühlhäuser Kornmarktkirche, die das Gesicht dieser Stadt seit der Mitte des 13. Jahrhunderts in markanter Weise prägt, wurde vorrangig aus zwei Erwägungen heraus als Ort für diesen Festakt ausgewählt: Zum einen wurde der seit über 200 Jahren (1802) profanierte Sakralbau als Veranstaltungsort für den Festakt gewählt, weil er einen würdigen und feierlichen Rahmen und ein ganz besonderes Flair in dieser stolzen ehemaligen Reichsstadt bietet. Zum anderen sollte bewusst ein Schritt nach außen getan werden, um die Verbundenheit Werner-Seelenbinder-Straße 5 D - 99096 Erfurt Tel.: (0361) 37 95840 FAX: (0361) 3795848

der Justiz mit dem Standort Mühlhausen, der Stadt und ihren Menschen, auch symbolisch zu dokumentieren. Die große Resonanz der örtlichen, aber auch regionalen Honoratioren verdeutlicht eindrucksvoll, dass diese Verbundenheit auch in umgekehrter Richtung besteht und gelebt wird. Die vergangenen Jahre haben immer wieder bewiesen, wie stark sich die Menschen in dieser Region mit dem Justizstandort identifizieren, welche Wertschätzung der Justiz allgemein entgegen gebracht und welche Bedeutung dem Erhalt des Justizstandortes beigemessen wird. Dies beeindruckt mich, und ich bin sicher: Die beschriebene starke Identifikation vor Ort ist zugleich eine der wesentlichen Garantien dafür, dass der Justizstandort Mühlhausen auch langfristig eine herausgehobene Bedeutung behält. Ich will persönlich, das habe ich schon gelegentlich betont, meinen Beitrag für den langfristigen Erhalt des Standortes leisten. wir sind heute aus einem freudigen und feierlichen Anlass zusammen gekommen. Allerdings soll nicht verschwiegen werden, dass damit auch ein tragisches Ereignis verbunden ist. Völlig überraschend verstarb im Dezember 2010 im Alter von nur 59 Jahren in der Blüte seines Lebens und Schaffens der damalige Mühlhäuser Landgerichtspräsident Ernst Dünisch. Er war erst im Juli 2008 gemeinsam mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Harko Krieg ins Amt eingeführt worden. Ernst Dünisch zählte zu jenen Männern der ersten Stunde, die sich um den Wiederaufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in Thüringen verdient gemacht haben. Dies gilt ebenso für Norbert Hükelheim. mit Norbert Hükelheim wurde im August dieses Jahres einem qualifizierten Juristen und erfahrenen Richter die Leitung des Mühlhäuser Landgerichts übertragen. Herr Hükelheim hat ähnlich wie Ernst Dünisch den Wiederaufbau der Thüringer Justiz seit Januar 1991, also bereits wenige Monate nach der Gründung des Freistaats Thüringen begleitet. Norbert Hükelheim wurde anfänglich, das heißt in der Zeit von Januar 1991 bis August 1993, an das damalige Thüringer Ministerium für Justiz und Europaangelegenheiten abgeordnet. Begonnen hat Ihre juristische Laufbahn, lieber Herr Hükelheim, nach einem rechtswissenschaftlichen Studium an den Universitäten in Mainz und Regensburg. Sie haben im März 1979 die erste und im September 1981 die zweite Juristische Staatsprüfung erfolgreich absolviert. Wenige Monate später, im November 1981, erfolgte Ihre Berufung als Richter auf Probe in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz.

Sie waren zu Beginn Ihrer Laufbahn an den Staatsanwaltschaften in Koblenz und Mainz, später beim Landgericht in Mainz und beim Amtsgericht in Worms tätig. Ihre endgültige Berufung zum Lebenszeitrichter erfolgte dann im März 1986 als Richter beim Amtsgericht in Mainz. Seit Ihrem Wechsel in den Thüringer Justizdienst haben Sie auch im Freistaat zahlreiche Stationen durchlaufen und diverse Justizstandorte kennengelernt. Nach der Tätigkeit im Thüringer Justizministerium waren Sie zeitweilig an die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft und das Thüringer Oberlandesgericht abgeordnet. Im September 1994 wurden Sie schließlich nach Thüringen versetzt und zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Dort wurden Sie im Januar 2000 zum Vorsitzenden Richter berufen. Die erste erweitere Leitungsfunktion wurde Ihnen vier Jahre später im April 2004 übertragen. Zunächst wurden Sie als Vizepräsident an das Landgericht Erfurt berufen. Im April 2008 kehrten Sie an das Oberlandesgericht in Jena zurück und nahmen dort seither die Stellung des Vizepräsidenten ein. Den (vorläufigen) Höhepunkt Ihrer beruflichen Laufbahn im Thüringer Justizdienst stellt nunmehr die vor wenigen Wochen erfolgte Ernennung zum Präsident des Landgerichts Mühlhausen dar. Sie, lieber Herr Hükelheim, waren aber nicht nur am Wiederaufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in Thüringen seit 1991 beteiligt. Sie haben sich darüber hinaus auch aktiv in Modellprojekte eingebracht. Ich möchte hier speziell das Thüringer Projekt Güterichter erwähnen, das Sie als engagierter Leiter der begleitenden Projektgruppe maßgeblich unterstützt und zum Erfolg geführt haben, indem Sie dort den unverzichtbaren Sachverstand aus der berufsrichterlichen Praxis haben einfließen lassen. Am Thüringer Güterichter-Projekt, dessen Pilotphase zum Jahresende 2011 ausgelaufen ist, war seit Januar 2010 auch das Landgericht Mühlhausen beteiligt. Wenngleich die Zahl der erfolgreich verlaufenen Güteverfahren im Vergleich zur Arbeitsgerichtsbarkeit und den Landgerichten in Gera und Erfurt etwas geringer ausgefallen ist, lässt sich doch festhalten, dass auch das Mühlhäuser Landgericht einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Erfolg des Gesamtprojektes geleistet hat. Hierfür möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten ganz herzlich danken! Nicht nur die positive Entwicklung im weiteren Projektverlauf seit Jahresbeginn 2011, sondern auch der Umstand, dass mit dem neuen Landgerichtspräsidenten ein ausgewiesener Förderer des Güterichter-Modells hier vor Ort Verantwortung übernimmt, lässt mich hoffen, dass dieses Angebot der einvernehmlichen Konfliktlösung zukünftig auf einen noch größeren Zuspruch in der Region stoßen wird.

Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie, lieber Herr Hükelheim, in dem Ihnen anvertrauten Amt die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen werden, damit das Güterichter-Modell am Landgericht Mühlhausen sich weiter erfolgreich entfalten kann. Die abschließende Evaluation der dreijährigen Pilotphase hat bestätigt, dass im Projektverlauf das Interesse an alternativen Formen der Verhandlungsführung und Konfliktbehandlung deutlich zugenommen hat. Auch wenn mit dem Thüringer Güterichter-Modell nicht zwingend eine nachhaltige Reduzierung des Geschäftsanfalls bei den Gerichten zu erwarten ist, dies war primär auch nicht beabsichtigt, so lässt sich doch konstatieren, dass mit Hilfe dieses Ansatzes zumindest perspektivisch eine positive Veränderung der Streitkultur erreichbar scheint und dass die Justiz auf diesem Wege insgesamt einen zusätzlichen Vertrauensgewinn und Ansehenszuwachs erfahren kann. Angesichts des vielerorts nachlassenden Vertrauens in die staatlichen Institutionen sollte man solche Begleiteffekte auch nicht gering schätzen! Davon abgesehen sollten uns auch die (erfolgreichen) Thüringer Bemühungen um die bundesgesetzliche Verankerung des Güterichter-Modells im Rahmen der Verhandlungen um das sogenannte Mediationsgesetz dazu ermuntern, diesen Ansatz zur Konfliktlösung dauerhaft fortzuschreiben und ihm möglichst flächendeckend zum Durchbruch zu verhelfen. was es bedeuten und welche Folgen es zeitigen kann, wenn das Vertrauen gegenüber den staatlichen Institutionen und die Bereitschaft, staatliche Institutionen anzuerkennen und zu respektieren, in gefährlichem Ausmaß erodiert, will ich anhand eines weiteren Themas, das die gegenwärtige politische Agenda mit bestimmt, kurz skizzieren. Ich spiele damit auf die Frage der Sicherheit in den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften an. Wir alle haben spätestens seit 2009 in teils tragischer Weise beobachten müssen, dass es vermehrt nicht nur Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten, sondern auch auf Justizbedienstete gibt. Da mich diese zunehmenden Übergriffe und die steigende Gewaltbereitschaft mit Sorge erfüllen, habe ich bereits kurz nach meinem Amtsantritt, noch im Dezember 2009 eine erste Arbeitsgruppe zur Frage der Sicherheit in den Justizgebäuden einberufen, die im Frühjahr 2010 einen ersten Abschlussbericht vorgelegt hat. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Thüringer Justiz bei mir hohe Priorität genießt. Unsere gemeinsamen Anstrengungen um die Verbesserungen der Sicherheit in den Justizgebäuden dürfen allerdings nicht darauf hinauslaufen, diese zu Festungen auszubauen und gegenüber der Öffentlichkeit abzuschotten. Eine Wagenburgmentalität wäre nicht nur dem Ansehen der Justiz abträglich. Sie würde zum Teil auch dem Öffentlichkeitsgrundsatz, der bei Verhandlungen in der Regel gewahrt bleiben muss, zuwider laufen.

Nach den besorgniserregenden Vorkommnissen in der jüngeren Vergangenheit ist es jedoch geboten, die notwendigen Rückschlüsse und vor allem Konsequenzen zu ziehen. Ich habe daher, aufbauend auf dem ersten Abschlussbericht mit allgemeinen Empfehlungen nochmals eine weitere Arbeitsgruppe einberufen, die konkrete Handlungsstrategien und standortbezogene Sicherheitskonzepte entwickelt hat. die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit haben uns allen schmerzhaft vor Augen geführt, dass heutzutage nicht mehr automatisch zwischen Gerichtsverfahren mit hohem und geringem Gewaltgefährdungspotenzial unterschieden werden kann und dass sich emotionale Stresssituationen kaum vorhersehen lassen. Aufgrund dieser grundsätzlich veränderten Gefährdungslage ist eine deutliche Verbesserung der Sicherheitsstandards an den Gerichten und Staatsanwaltschaften erforderlich. Ich meine, dies ist unbestritten. Ich will nachfolgend kurz konkret auf die wesentlichen Maßnahmen, insbesondere im personellen und sächlichen Bereich, eingehen: Abstrakt formuliert, braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um das Sicherheitsniveau in den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu erhöhen. Im Hinblick auf die sächliche Ausstattung bedeutet dies vorrangig die Anschaffung von Metalldetektorrahmen für sämtliche Gerichte sowie von Durchleuchtungsanlagen für alle Landgerichte, so ist zumindest unsere Zielstellung. Darüber hinaus müssen auch die Ausstattung der Justizwachtmeister weiter modernisiert und die Gerichtssäle, dort wo noch nicht geschehen, mit Notruftastern ausgestattet werden. In Bezug auf die personelle Ausstattung dürfte jedoch unbestreitbar sein, dass die alleinige Anschaffung von Technik keinen Sinn macht. Sie muss auch durch zusätzliches Justizwachtmeisterpersonal untersetzt sein. Auf diesem Wege sollten insbesondere bei den Landgerichten entsprechende Personalpools für den jeweiligen Gerichtsbezirk geschaffen werden. Auf kurze Sicht und ergänzend mag es hinnehmbar sein, bei der geplanten Personalaufstockung eventuell auch auf private Sicherheitsdienste zurückzugreifen. Da es sich im Kern aber um eine hoheitliche Aufgabe handelt, verbietet sich allerdings nach meiner Meinung eine ausschließliche und dauerhafte Aufgabenübertragung auf private Sicherheitsdienste, um den personellen Mehrbedarf abzudecken. Auch die standortspezifischen Sicherheitskonzepte sollen ferner in regelmäßigen Abständen überprüft und fortgeschrieben werden.

viele der angedeuteten Maßnahmen werden natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Ich werde mich auch gegenüber dem Thüringer Landtag dafür einsetzen, damit die angedachten Maßnahmen so zügig wie möglich realisiert werden können.

Dass dies angesichts der immer knapper bemessenen Haushaltsmittel und der angestrebten Haushaltskonsolidierung eine große Herausforderung darstellt, muss ich nicht weiter ausführen. Gleichwohl will ich noch einmal ausdrücklich betonen: Die Fürsorgepflicht gegenüber den Landesbediensteten muss auch zukünftig Vorrang vor etwaigen Einsparbemühungen haben! Lieber Herr Hükelheim, bevor ich meine Ansprache abschließe, will Ihnen natürlich alles Gute für die bevorstehende Aufgabe wünschen. Ich bin sicher, dass Sie das Ihnen entgegen gebrachte Vertrauen rechtfertigen werden und für die zu bewältigenden Herausforderungen hervorragend gerüstet sind. Ich bin überzeugt, dass Sie die nötige Erfahrung, die Umsicht und die Souveränität mitbringen, um das Ihnen anvertraute Amt auszufüllen und hier in Mühlhausen auch Akzente zu setzen. Dafür spricht, dass Sie in den ersten Wochen nach Ihrer Ernennung durch die Bediensteten vor Ort, aber auch weit darüber hinaus sehr positiv aufgenommen worden sind und sich in kürzester Zeit in Mühlhausen gut eingelebt haben. Gehen Sie mit dem gleichen Engagement und der gleichen Leidenschaft ans Werk wie bisher!