Was unternimmt die Landesregierung, um die letzten Feldhamster in Nordrhein- Westfalen zu schützen?

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Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/8825 10.03.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3414 vom 19. Februar 2020 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8703 Was unternimmt die Landesregierung, um die letzten Feldhamster in Nordrhein- Westfalen zu schützen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der einst sogar regional als landwirtschaftlicher Schädling verfolgte Feldhamster (Cricetus cricetus) ist vom Aussterben bedroht und steht auf der Roten Liste. Um das Aussterben der Tiere zu verhindern, ließ das Land NRW im Jahr 2017 einige Tiere der letzten existierenden Feldhamsterpopulation in Zülpich der Natur entnehmen und in einem niederländischen Zoo sowie im Artenschutzzentrum Metelen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in einer eigens angelegten Erhaltungszucht für vom Aussterben bedrohte Tierarten nachzüchten. Die Existenz der Feldhamsterpopulation verhinderte bis zu ihrer Entnahme zur Nachzüchtung im Jahr 2017 die vollständige Realisierung des Bauprojektes Seegärten auf der Fläche oberhalb des Seeparks in Zülpich. Nach der Entnahme der letzten Feldhamster wurden die Planungen für das Neubaugebiet Seeterrassen (Bebauungsplan Nr. 11/71 Zülpich "Seeterrassen") wieder aufgenommen. 1 Das jetzige Plangebiet befindet sich zwischen Seepark, dem Nahversorgungszentrum an der Bonner Straße und der B56. Am 26. November 2019 stimmte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie der Stadt Zülpich der Vorlage-Nr. 138/2019 zu und beschloss damit die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11/71 Zülpich Seeterrassen" gemäß 2 Abs. 1 BauGB. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3414 mit Schreiben vom 10. März 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1 Eifelon (29.11.2019): Seeterrassen in Zülpich schlagen hohe Wellen. Im Internet: https://eifelon.de/zuelpich/seeterrasen-in-zuelpich-schlagen-hohe-wellen.html (Stand: 07.02.2020). Datum des Originals: 10.03.2020/Ausgegeben: 16.03.2020 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/8825 Vorbemerkung der Landesregierung Von dem auch in Nordrhein-Westfalen vom Aussterben bedrohten Feldhamster (Cricetus cricetus) wurden in den Jahren 2015 bis 2017 mehrere Tiere aus der Natur entnommen, die in der Folgezeit den Grundstock für eine Erhaltungszucht im Artenschutzzentrum Metelen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bildeten. Mit breiter Unterstützung seitens der Landwirtschaft (Rheinischer Landwirtschafts-Verband, Landwirtschaftskammer, Bewirtschaftende vor Ort), der Kreise und der Kommunen sowie der Biologischen Stationen konnten 2019 in Pulheim und in Rommerskirchen im Rahmen des "Artenschutzprogramms Feldhamster NRW" ins etwa 200 Feldhamster zur Bestandsstützung ausgesetzt werden, nachdem bereits 2018 Aussetzungen in der Stadt Aachen mit in den Niederlanden nachgezüchteten Feldhamstern erfolgt waren. Die über mehrere Jahre angesetzten Projekte zur Bestandsstützung haben zum Ziel, den Verpflichtungen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) nachzukommen und mittelfristig einen günstigen Erhaltungszustand dieser streng geschützten Art in ihren natürlichen Vorkommensgebieten in Nordrhein-Westfalen herbeizuführen. 1. Wieso wird nicht eine Wiederansiedlung von Feldhamstern in ihrem ursprünglichen Habitat in Zülpich wo sie 2017 aus der Natur entnommen wurden anstatt einer Realisierung des Neubaugebietes Seeterrassen in Betracht gezogen? Bitte aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht begründen. Das im Rahmen des "Artenschutzprogramms Feldhamster NRW" seit dem Jahr 2015 durch das LANUV entwickelte Bestandsstützungs- und Wiederansiedlungskonzept für den Feldhamster basiert auf den internationalen Vorgaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) für die Wiedereinbürgerung von Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet. Bei einer Wiederansiedlung des Feldhamsters muss jeder Auswilderungsbereich außerdem die strengen Anforderungen des Artikels 22 der FFH-Richtlinie erfüllen. Sofern die für die Prüfung der artenschutzrechtlichen Vorschriften zuständige untere Naturschutzbehörde eine Kreises oder einer kreisfreien Stadt zu dem Ergebnis kommt, dass die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, steht einer Wiederansiedlung grundsätzlich nichts im Wege. Bislang war dies nur bei den laufenden Auswilderungsmaßnahmen in Aachen (seit 2018), Pulheim und Rommerskirchen (seit 2019) der Fall. 2. Wie beurteilt die Landesregierung das geplante Bauprojekt Seeterrassen in Zülpich vor dem Hintergrund des Artenschutzes bzw. der andernorts getätigten Anstrengungen zur Wiederansiedlung nachgezüchteter Feldhamster? 3. Wird die Landesregierung bzw. das LANUV ebenfalls überprüfen, ob auf der Fläche, die Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 11/71 Zülpich Seeterrassen ist, derzeit Feldhamster leben? (Antwort bitte begründen.) Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Aufstellung von Bauleitplänen erfolgt durch die Städte und Gemeinden in deren Eigenverantwortung im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Es ist daher nicht die Aufgabe der Landesregierung, die artenschutzrechtlichen Belange bezüglich des Feldhamster-Vorkommens im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11/71 "Seeterrassen" zu beurteilen. Bebauungspläne selbst können zwar noch nicht die artenschutzrechtlichen 2

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/8825 Zugriffsverbote des 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfüllen. Möglich ist dies jedoch später durch die Realisierung der konkreten Bauvorhaben. Deshalb ist bereits bei der Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die planende Kommune sicher zu stellen, dass der Verwirklichung der Planung keine unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernisse entgegenstehen werden. Die Stadt Zülpich hat im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11/71 "Seeterrassen" dafür Sorge zu tragen, dass die artenschutzrechtlichen Belange die notwendige Beachtung finden. 4. Wie hat sich die Feldhamsterpopulation in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kreisen, Anzahl der Tiere.) Tabelle 1 gibt die von den Biologischen Stationen im Rahmen des Feldhamster-Monitorings ermittelten Baue von Feldhamstern von 2015 bis 2019 wieder. Die Anzahl der Baue entspricht nicht der genauen Anzahl der dort lebenden Tiere, kann aber als Maß für diese angesehen werden. Außerdem sind weitere (Zufalls-) Beobachtungen (Sichtungen, Totfunde) sowie die Zahlen der ausgesetzten nachgezüchteten Feldhamster angegeben. 5. In welcher Höhe wurden von der Landesregierung in den letzten fünf Jahren finanzielle für Maßnahmen des Feldhamster-Vertragsnaturschutzes zur Verfügung gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Höhe der gewährten pro Empfänger.) In Tabelle 2 sind die von den Kreisen (untere Naturschutzbehörden) erfassten Auszahlungsbeträge im Vertragsnaturschutz nach Vorkommensgebieten des Feldhamsters für die Jahre 2015 bis 2019 zusammengestellt. Für das Auszahlungsjahr 2019 ist zu beachten, dass nur in diesem Jahr eine hundertprozentige Förderung über EU- erfolgte, also keine Landesmittel eingesetzt wurden. Hintergrund war die Ausschöpfung noch vorhandener EU- der laufenden Förderperiode. Ebenfalls zu beachten ist, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu den einzelnen Empfängern der gewährten gemacht werden dürfen. 3

Feldhamster-Vorkommensgebiet Monitoringergebnisse (einschließlich Zufallssichtungen, Totfunden, Lebendfängen für die Nachzucht und Aussetzungen) 2015 2016 2017 2018 2019 Kreis Euskirchen (Zülpich) 10 Baue, 2 Lebendfänge 10 Baue, 3 Lebendfänge 2 Baue, 2 Lebendfänge keine Funde keine Funde Rhein-Erft-Kreis (Pulheim) 1 Bau 1 Bau keine Funde 1 Sichtung 128 Tiere aus NRW Zucht ausgesetzt Rhein- Kreis Neuss (Rommerskirchen) 1 Bau 1 Bau keine Funde keine Funde 70 Tiere aus NRW Zucht ausgesetzt Stadt Aachen (Hornbach) keine Funde 1 Totfund 1 Totfund keine Funde, 26 Tiere aus niederländ. Zucht ausgesetzt 31 Baue, weitere 16 Tiere aus niederländ. Zucht ausgesetzt Kreis Heinsberg (Selfkant) 7 Baue 7 Baue 2 Baue 4 Baue keine Funde

Auszahlungsbeträge im Vertragsnaturschutz (in Euro) 2015 2016 2017 2018 2019 Feldhamster-Vorkommensgebiet Kreis Euskirchen (Zülpich) 5.263 2.368 2.895 33.132 14.909 18.223 33.530 15.088 18.442 31.741 14.283 17.458 37.477 37.477 0 Rhein-Erft-Kreis (Pulheim) 67.811 30.514 37.296 98.179 44.180 53.999 91.264 41.068 50.196 85.427 38.441 46.985 85.375 85.375 0 Rhein- Kreis Neuss (Rommerskirchen) 21.281 9.576 11.705 19.384 8.722 10.661 31.750 14.287 17.463 1.975 889 1.087 3.765 3.765 0 Stadt Aachen (Hornbach) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 62.319 62.319 0 Kreis Heinsberg (Selfkant) 0 0 0 2.729 1.228 1.501 2.380 1.071 1.309 2.349 1.057 1.292 2.489 2.489 0