Leitbild für Freiwilligenarbeit



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Transkript:

Leitbild für Freiwilligenarbeit der Evangelisch reformierten Kirchgemeinde Unteres Neckertal [Geben Sie den Dokumenttitel ein] Seite 1 von 6

Freiwilligen Leitbild Inhaltsverzeichnis FREIWILLIGENARBEIT IN DER KIRCHGEMEINDE... 3 KONZEPT UND RICHTLINIEN FÜR DIE FREIWILLIGENARBEIT... 4 EINLEITUNG... 4 RAHMENBEDINGUNGEN DER FREIWILLIGENARBEIT... 4 DEFINITION VON FREIWILLIGENARBEIT... 4 ABGRENZUNG GEGENÜBER FREIWILLIGENARBEIT... 4 ARBEITSBEDINGUNGEN... 5 Schweigepflicht... 5 Geschenke und Aufmerksamkeiten... 5 Begleitung... 5 Spesen... 6 Versicherung... 6 ANNERKENNUNG... 6 Weiterbildung... 6 Mittarbeiter Nachtessen... 6 Sozialzeitausweis... 6 Die hier gebrauchten Begriffe wie z. B. Mitarbeiter, Freiwillige etc. sind sowohl für männliche wie weibliche Personen gemeint und in keiner Weise abwertend. LEITBILD FREIWILLIGENARBEIT UNTERES NECKERTAL SEITE 2 VON 6 11.11.13

Freiwilligenarbeit in der Kirchgemeinde In unserer Kirchgemeinde ist man auf Hilfe angewiesen und diese wird gern in Anspruch genommen. Es ist uns ein Anliegen, diese Arbeit zu würdigen. Wir setzen Freiwillige Mitarbeiter ihren Fähigkeiten und Begabungen entsprechend ein. Es werden Besuch von Einsteigerkursen empfohlen und gewünscht. DEFINITION Freiwilligenarbeit wird in der Schweiz als zeitlich beschränkte Arbeit, für die es keinen Lohn gibt, definiert. Die Ressortverantwortlichen begleiten die Freiwilligen in ihrem Ressort. EINLADUNG Wir sprechen Freiwillige persönlich an und begeistern sie für unsere Sache. Wir laden sie zur Mitarbeit und Einbringen ihrer Ressourcen ein. BEGEGNUNG Freiwillige begegnen vielen Menschen, lernen diese kennen und zu respektieren. Es ist ein gegenseitiges Profitieren in der Begegnung. Wir beteiligen unsere Freiwilligen am Gemeindeleben. BEGLEITUNG Wer in unserer Kirchgemeinde mitarbeitet, hat eine Ansprechperson in der Mitarbeiterschaft die ihr zur Seite steht. FÖRDERUNG Wir unterstützen unsere Freiwilligen bei der Ausübung ihrer Aufgaben, und fördern ihre Weiterbildung. WERTSCHÄTZUNG Wir anerkennen den Einsatz unserer Freiwilligen in dem wir ihn ausweisen und würdigen. DANKEN Wir danken unseren Freiwilligen regelmässig und auf vielfältige Weise. LEITBILD FREIWILLIGENARBEIT UNTERES NECKERTAL SEITE 3 VON 6 11.11.13

Konzept und Richtlinien für die Freiwilligenarbeit Einleitung Frauen, Männer und Jugendliche engagieren sich als freiwillig Mitarbeitende in der evangelisch reformierten Kirchgemeinde Unteres Neckertal. Die Kirchgemeinde ist bestrebt das Leben, das diese Mitarbeiter in der Gemeinde ermöglichen, zu erhalten und Wert zu schätzen. Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Behördenmitglieder halten sich an das Leitbild Freiwilligenarbeit. Rahmenbedingungen der Freiwilligenarbeit Die Kirchenvorsteherschaft regelt die Rahmenbedingungen: die Aufgaben der Vorsteherschaft und der Verantwortlichen in Bezug auf Freiwilligenarbeit regelt die Rechte und Pflichten der Freiwilligen. sie sichert die Finanzen für Rekrutierung, Weiterbildung und Anerkennung der Freiwilligen sie ist für die Information nach innen und aussen zuständig sie bestimmt eine Person der Vorsteherschaft mit der Zuständigkeit für die Koordinationsaufgaben. Die Ressortverantwortlichen sind für die Umsetzung im eigenen Ressort zuständig. Die Verantwortlichen begleiten die Freiwilligen im Sinne dieser Richtlinien. Definition von Freiwilligenarbeit Freiwilligenarbeit ist unbezahlte, selbst gewählte Arbeit. Sie kommt Mitmenschen zugute und entspricht auch den eigenen Interessen und Gaben. Die Freiwilligenarbeit ermöglicht Angebote, die sonst nicht realisiert werden könnten. Freiwilligenarbeit ergänzt die bezahlten Dienste unserer Kirchgemeinde. Abgrenzung gegenüber Freiwilligenarbeit Behördenarbeit: Behördenmitglieder sind Ehrenamtliche, die auf eine beschränkte Dauer gewählt sind. Sie müssen über ihr Amt Rechenschaft ablegen und erhalten eine Behördenentschädigung. Mitarbeitende stehen in einem arbeitsrechtlich geregelten Lohnverhältnis. Beauftragte haben für ihren Einsatz eine Ausbildung absolviert und/oder übernehmen eine Leitungsfunktion, für welche sie eine Entschädigung erhalten LEITBILD FREIWILLIGENARBEIT UNTERES NECKERTAL SEITE 4 VON 6 11.11.13

Arbeitsbedingungen Freiwillige können frei entscheiden, wann und wie lange sie sich engagieren, bzw. ihr Engagement wieder beenden wollen. Möchten Freiwillige ihre Tätigkeit aufgeben ist eine frühzeitige Mitteilung erwünscht, damit die Arbeit ohne Unterbruch weitergeführt werden kann. Freiwillige haben Mitsprachemöglichkeit bei der Ausgestaltung ihrer Aufgabe. Sie werden von Verantwortlichen begleitet. Ergeben sich Schwierigkeiten oder sehen sich Freiwillige der Aufgabe nicht gewachsen, wird mit der verantwortlichen Person gemeinsam nach Lösungen gesucht. Freiwillige sind sich bewusst, dass sie als Vertretung der Kirchgemeinde wahrgenommen werden. Sie identifizieren sich mit einer christlichen Grundhaltung. Der Zugang zur Infrastruktur (Räume, Fotokopierer etc.) ist gewährleistet. Die Freiwilligen werden mit den für sie relevanten Informationen versorgt. Freiwillige Arbeit soll im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 4 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Schweigepflicht Die Freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen der Schweigepflicht. Diese bezieht sich auf Informationen über Personen und spezielle Sachverhalte im Zusammenhang ihres freiwilligen Einsatzes. Die Schweigepflicht erstreckt sich auch auf die Zeit nach der Freiwilligenarbeit. Geschenke und Aufmerksamkeiten Die Freiwilligen Mitarbeiter dürfen kleinere Geschenke und Aufmerksamkeiten annehmen. Bei Angebot von Geldbeträgen verweisen sie an den Hilfs und Spendenfonds der Kirchgemeinde mit entsprechender Zweckbestimmung. Begleitung Die Freiwilligen werden von den Verantwortlichen eingeführt und begleitet. Die Zusammenarbeit ist partnerschaftlich und beruht auf gegenseitigem Respekt. Die Verantwortlichen umschreiben den vorgesehenen Einsatz transparent und sprechen mit den Freiwilligen sorgfältig ab, was von ihnen erwartet und was ihnen geboten wird. Dabei achten sie darauf, dass die Freiwilligen ihre Fähigkeiten am richtigen Ort einsetzen können. LEITBILD FREIWILLIGENARBEIT UNTERES NECKERTAL SEITE 5 VON 6 11.11.13

Spesen Folgende Spesenentschädigungen werden ausgerichtet: Fahrkosten Weitere Auslagen werden gegen Quittung und nach Absprache mit der Ansprechperson vergütet. Versicherung Die Freiwillig Mitarbeitenden sind während der Ausübung ihres Dienstes durch die Kirchgemeinde versichert. Die Kantonal Kirche hat folgende Versicherungen abgeschlossen: Haftpflichtversicherung Unfallversicherung Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge bei Dienstfahrten Annerkennung Weiterbildung Weiterbildung ist für Freiwillige eine Form der Anerkennung, ermöglicht die persönliche Weiterentwicklung und steigert die Qualität der Angebote. Die Verantwortlichen informieren die Freiwilligen über geeignete Weiterbildungen oder organisieren selber Weiterbildungsveranstaltungen in der Kirchgemeinde. Mittarbeiter Nachtessen Die Mitarbeiter Nachtessen werden alle zwei Jahre in den graden Jahre, erstmals 2014 mit Partner in den jeweiligen Kirchkreisen durchgeführt. Sollte es nicht möglich sein an diesem Anlass teil zunehmen wird er nicht ausgezahlt. Die betreffenden Kirchkreise laden zu diesem Anlass ein. Eingeladen werden alle Freiwilligen, die das Konfirmationsalter hinter sich haben. Sozialzeitausweis Wird auf Antrag von der zuständigen Behörde ausgefüllt bzw. erstellt. Der Ausweis dient als Bestätigung geleisteter Freiwilligenarbeit und kann zum Beispiel als Beilage für Stellenbewerbungen verwendet werden. erstellt im Oktober 2013 zuletzt überarbeitet 25.10.2013 LEITBILD FREIWILLIGENARBEIT UNTERES NECKERTAL SEITE 6 VON 6 11.11.13