Ein Unternehmen der DIE NEUE ENERGIEEINSPAR- VERORDNUNG (EnEV) Was verändert sich? Alle wichtigen Informationen für Bauherren und Immobilienbesitzer zur neuen Energieeinsparverordnung www.broetje.de
DAS WICHTIGSTE ZUERST Seit 01. Februar 2002 ist sie in Kraft: die Energieeinsparverordnung. Sie hat zum Ziel, in Neubauten den Energieverbrauch zu senken und die CO 2 -Immissionen um 25-30 % zu reduzieren. Noch immer herrscht Verunsicherung darüber, was sich mit der neuen Verordnung ändert, wie in Zukunft die neuen Normen erfüllt werden können und vor allem, was die Auswirkungen der EnEV für die Heiztechnik bedeuten. Die Situation hat sich deutlich verbessert. Bewertungsgrundlagen sind transparenter geworden, Berechnungsverfahren wurden vereinfacht, Öl- und Gas-Heizanlagen allen voran die Gas-Brennwerttechnik werden auch zukünftig das Mittel erster Wahl bleiben. DER PRIMÄRENERGIEBEDARF ALS NEUE GRÖSSE Die wichtigste Messgröße der EnEV ist der so genannte Primärenergiebedarf eines Gebäudes. Damit wird erstmals eine einheitliche Bewertungsgrundlage für unterschiedliche Anlagetechniken geschaffen. Nach der alten Wärmeschutzverordnung wurde lediglich der Jahresheizwärmebedarf eines Gebäudes begrenzt. Die Art der Wärmegewinnung spielte dabei keine Rolle. Auch bei der bisherigen Heizanlagenverordnung wurde die Effizienz eines Heizsystems nicht berücksichtigt. Bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs werden nun erstmals auch alle Energieverluste mit einbezogen, die durch die Anlagentechnik entstehen, sowie jene, die bei der Stromerzeugung im Kraftwerk selbst und beim Transport auftreten. Die Folge: Die EnEV bewertet Strom- Anlagen rund 3-mal schlechter als Öl- oder Gas-Anlagen. Quelle: asue Stromheizung Öl-Niedertemperaturkessel Gas-Brennwertkessel (55/45 C) Primärenergie 300 % 121 % 112 % Vom Wärmeerzeuger abgegebene Wärme 100 % 100 % 100 %
DIE VERKNÜPFUNG VON GEBÄUDE- UND HEIZANLAGENTECHNIK Mit der EnEV werden die bislang getrennt betrachteten Bereiche Gebäudeund Heizanlagentechnik zusammengeführt. Die neue DIN V 4108-6 regelt die Berechnung des Jahresheizwärmebedarfs in Abhängigkeit von der Wärmedämmung, während die DIN V 4701-10 die Berechnung der so genannten Anlagen-Aufwandszahl festlegt. Die Anlagen-Aufwandszahl ist die Kenngröße für die Effizienz einer Heizanlage. Beide Größen (Heiz- und Dämmtechnik) werden miteinander verrechnet. Daraus ergibt sich: Eine effiziente Heizanlage kann eine schlechte Wärmedämmung ausgleichen und umgekehrt. Jedoch kann eine Investition in modernste Heiztechnik günstiger ausfallen als umfassende Dämm-Maßnahmen. Ziel und Zweck der EnEV ist: In der Praxis in beiden Bereichen ein Höchstmaß an Effizienz zu erreichen und damit die Anforderungen der EnEV nicht nur zu erfüllen, sondern sie deutlich zu unterschreiten. Denn nur dann gelingt es, Energie- und Betriebskosten zu senken und ein Gebäude langfristig kostengünstig mit Wärme zu versorgen.
DER ENERGIEPASS Für alle Neubauten ist ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben. Darin sind die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes festgehalten. Dieser Energiepass wird zur Erteilung einer Baugenehmigung herangezogen. Erstellt wird er von einem Planungsbüro, einem Energieberater oder einem Schornsteinfeger mit Energieberater-Zulassung. Auch bestehende Gebäude unterliegen der Verpflichtung zur Modernisierung und Nachbesserung. Ausnahme: Einfamilienhäuser mit bis zu zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt. Hier wird erst bei einem Verkauf ein Energiepass verlangt, und dieser wird zur Wertermittlung der Immobilie beitragen. Darum sollte frühzeitig modernisiert werden, da die Immobilie unter Umständen später schwer verkäuflich ist und momentan noch günstige Kredite für die Nachbesserung bzw. Modernisierung zur Verfügung stehen. Heizkessel, die vor Oktober 1978 in Betrieb gegangen sind und weder NT- noch Brennwertkessel sind, müssen bis Ende 2006 ersetzt werden. Ist der Brenner nach dem Oktober 1996 ausgetauscht worden, verlängert sich die Frist um zwei Jahre bis zum 31.12.2008. DIE BERECHNUNG DES PRIMÄRENERGIEBEDARFS Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes wird berechnet nach der Formel: Qp = e p (Qtw + Qh) Dies mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist in der Praxis jedoch ganz einfach. Qp ist der tatsächliche Primärenergiebedarf des Gebäudes. Dieser darf nicht größer sein als der in der EnEV vorgegebene maximal zulässige Wert, der sich aus dem Verhältnis von Gebäudeoberfläche und umbautem Raum ergibt und somit durch die Planung des Architekten bestimmt wird. Qtw ist der Trinkwasserwärmebedarf. Dieser wird durch die EnEV unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch einheitlich mit 12,5 Kilowattstunden pro m 2 und Jahr festgesetzt.
Qh ist der Jahres-Heizwärmebedarf. Dieser ist abhängig von den verwendeten Wärmedämmverfahren und anderen Details der Gebäudetechnik. (Qtw + Qh) ist somit der Gesamtwärmebedarf des Gebäudes. e p ist die Anlagen-Aufwandszahl. Sie gibt die Effizienz der gewählten Anlage an. Dabei gilt: kleine Anlagen-Aufwandszahl = hohe Effizienz. Da nun der Gesamtwärmebedarf mit der Anlagen-Aufwandszahl multipliziert wird, folgt: Um den maximal zulässigen Primärenergiebedarf nicht zu überschreiten, muss entweder der Wärmebedarf oder die Anlagen-Aufwandszahl niedrig gehalten werden. Für die Trinkwassererwärmung wurde durch die EnEV ein fester Wert festgelegt, auf den die Gebäudetechnik keinen Einfluss hat. Wie in zahlreichen Studien festgestellt wurde, kann der Primärenergiebedarf durch eine effektive Heizanlage leichter und kostengünstiger gesenkt werden als durch aufwändige gebäudetechnische Maßnahmen. DIE BESTIMMUNG DER ANLAGEN-AUFWANDSZAHL Wie dargestellt gilt: Je kleiner die Anlagen-Aufwandszahl, desto effizienter die Heizanlage, desto besser können die Vorschriften der EnEV eingehalten werden. Die einfachste Methode zur Bestimmung sind die standardisierten Tabellen der DIN V 4701-10. Schon bei diesen Werten zeigt sich deutlich der große Vorsprung von Öl- und Gas-Heizanlagen gegenüber z. B. elektrischen Systemen. Es empfiehlt sich, unbedingt mit den tatsächlichen Werten zu arbeiten, die von den Heiztechnik-Herstellern angegeben werden. Denn diese liegen deutlich unter den Standardwerten der DIN V 4701-10. Heizung Elektro- Direktheizung Elektro- Direktheizung Niedertemperatur- Ölheizung 70/55 C Gas-Brennwert- Heizung 70/55 C Gas-Brennwert- Heizung 70/55 C E-Durchlauferhitzer E-Durchlauferhitzer Speicher Speicher Speicher Lüftung Fensterlüftung mit Wärmerückgewinnung Fensterlüftung Fensterlüftung mit Wärmerückgewinnung Warmwasserbereitung Anlagen- Aufwandszahl ep* 3,09 2,29 1,47 1,39 1,25 * Standardwerte nach DIN V 4701-10; Gerät und Verteilungsleitungen innerhalb der beheizten Hülle Quelle: asue
DIE WIRTSCHAFTLICHKEIT VERSCHIEDENER HEIZSYSTEME In der Betrachtung sämtlicher Kosten für Wärmedämmung, Anlageninstallation, Wartung und Energieverbrauch erweist sich moderne Gas-Brennwerttechnik als günstigste und effiziente Lösung. Dies demonstriert das Rechenbeispiel des Lehrstuhls für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik und Regenerative Energien der Hochschule Bremen. Prof. Dr.-Ing. Rolf-Peter Strauß hat für ein beispielhaftes Gebäude die anfallenden Kosten bei Verwendung gängiger Heizsysteme gegenübergestellt.
UMWELTTECHNIK ZUM SPARTARIF- MIT EXTRA HOHEN STAATLICHEN ZUSCHÜSSEN NUTZEN SIE DIE UMWELTSCHONENDE SONNENENERGIE Mit dem BRÖTJE SOLARSYSTEM W können Sie bis zu 60 % des Jahresenergieverbrauchs für die Warmwasserbereitung abdecken. Mit dem neuen SOLARSYSTEM WH unterstützen Sie zusätzlich die Hausheizung mit Solarenergie in der Übergangszeit. Damit sparen Sie Energiekosten, schonen die Ressourcen und entlasten die Umwelt. So werden zum Beispiel in einem Einfamilienhaus mit vier Personen durch eine Solaranlage ca. 230 bis 350 l Heizöl bzw. m 3 Erdgas weniger verbraucht und ca. 600 bis 800 kg weniger Kohlendioxid im Jahr emittiert. FÖRDERGELDER BUNDESWEIT FÜR SOLARANLAGEN Wer in energiesparende und umweltschonende Heiztechnik investiert, kann Förderprogramme von Bund, Ländern oder Kommunen nutzen. Alle Anträge und Bewilligungen müssen der Investition voraus gehen. Da die Fördermittel häufig begrenzt sind, heißt es schnell zu handeln. Dies gilt bei Neu- als auch bei Altbauten für den Einbau einer Solaranlage. Bis Ende 2003 zahlt die Bundesregierung 125,- /m 2 Brutto - Kollektorfläche. Anträge bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn. Solarkollektor FK 26 WT für Aufdachmontage Solarkollektor IK 20 für Indachmontage
Ein Unternehmen der BRÖTJE BRENNWERTTECHNIK EINE GENERATION WEITER Ecotherm Plus WGB 2 N Top-Gas-Brennwerttechnik für die Wand Nennbelastung: 3,5-70 kw EcoCondens BBS 2 N Das modulare Brennwert-Gas- Wärmezentrum Nennbelastung: 15, 20 und 28 kw Der Inhalt dieser Broschüre wurde sorgfältig nach bestem Wissen zusammengetragen. Irrtum vorbehalten. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. AUGUST BRÖTJE GmbH August-Brötje-Straße 17 D-26180 Rastede Postfach 13 54 D-26171 Rastede Tel. (0 44 02) 80-0 Fax (0 44 02) 80-583 http://www.broetje.de