GZ: BMG-11001/0280-I/A/15/2011 Wien, am 22. November 2011



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Transkript:

9233/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 9233/AB XXIV. GP Eingelangt am 23.11.2011 BM für Gesundheit Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Alois Stöger Bundesminister GZ: BMG-11001/0280-I/A/15/2011 Wien, am 22. November 2011 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9378/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt: Zur vorliegenden Anfrage wurde eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt. Frage 1: Unter dem Begriff Burnout wird eine Reihe von psychiatrischen Krankheitsdiagnosen in unterschiedlicher Ausprägung zusammengefasst. Burnout ist keine eigenständige Indikation, sondern ein Begriff der Symptomatologie von psychiatrischen Leidenszuständen, vielfach auch mit sozialem sowie beruflichfamiliärem Hintergrund.

2 von 5 9233/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) Die Frage, wie viele derartige Gesundheitseinrichtungen es gibt, kann in dieser Formulierung daher nicht eindeutig beantwortet werden. Wie auch aus dem in der Anfrage zitierten Zeitungsartikel hervorgeht, ist die Behandlung des Burnout- Syndroms in den entsprechenden Einrichtungen im Oberbegriff psychosoziale Gesundheit impliziert, es fehlt daher die Möglichkeit einer eindeutigen Zuordnung des Angebots. Da die Errichtungs- und Betriebsbewilligung gemäß 3 KAKuG im Zuständigkeitsbereich der Landesregierungen liegt, kann keine verbindliche Auskunft über die bundesweite Anzahl von derartigen Gesundheitseinrichtungen erteilt werden. Folgende Einrichtungen zur (stationären) Rehabilitation von psychischen Leidenszuständen in Österreich mit Vertragsbeziehungen zu österreichischen Sozialversicherungsträgern können beispielhaft angeführt werden: Reha Kliniken der pro mente Reha GmbH (www.promente-reha.at) neben dem bereits angesprochenen Sonnenpark Lans (Tirol) sind noch folgende Standorte zu nennen: Sonnenpark Bad Hall (Oberösterreich) Sonnenpark Neusiedlersee (Burgenland) Psychiatrische Rehabilitation im LKH St. Veit (Salzburg) Der Aufenthalt in den Einrichtungen von pro mente beträgt durchwegs sechs Wochen; es kann ein Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt an die Pensionsversicherungsanstalt gestellt werden. Reha Klinik für Seelische Gesundheit Klagenfurt (Kärnten) (http://seelischereha.com/) Reha Klinik Eggenburg, Psychosomatisches Zentrum Waldviertel (Niederösterreich) (www.pszw.at) Lebens.Resort Ottenschlag (Niederösterreich) (http://lebensresort.at/startseite.html) Klinik Bad Aussee für Psychosomatik und Psychotherapie (Steiermark) (www.ameos.eu/klinikum-badaussee.html) Privatklinik St. Radegund (Steiermark) (www.privatklinik-stradegund.at), Sonderkrankenanstalt für psychiatrische Rehabilitation (siehe Österreichischer Rehabilitationskompass).

9233/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 3 von 5 Fragen 2 und 3: Wie bereits unter Frage 1 festgehalten, wird unter dem Begriff Burnout eine Reihe von vielen psychiatrischen Krankheitsdiagnosen in unterschiedlicher Ausprägung zusammengefasst. Burnout selbst ist keine eigene Erkrankung und stellt daher für die Sozialversicherung per se keine Zuweisungsindikation für eine Rehabilitation dar. Psychiatrische Rehabilitation wird in Österreich angeboten und auch im Rehabilitationsplan 2009 als eigene Indikation dargestellt. Die Abschlusskompetenz für Verträge im Bereich der Rehabilitation liegt in der Ingerenz der Sozialversicherungsträger. Im Auftrag der Sozialversicherungsträger hat der Hauptverband zwei Rahmenverträge zur stationären psychiatrischen Rehabilitation mit der Privatklinik St. Radegund und der Rehabilitations-Klinik für Seelische Gesundheit, Klagenfurt, abgeschlossen. Diesen Verträgen sind die meisten Sozialversicherungsträger beigetreten bzw. besteht über diese Verträge die Möglichkeit der Einweisung von Patient/inn/en. Die WGKK hat mit der Rehabilitations-Klinik für Seelische Gesundheit, Klagenfurt, einen Vertrag abgeschlossen. Die BGKK hat mit Sonnenpark Neusiedlersee, Sonnenpark Bad Hall, Sonnenpark Lans und der Privatklinik St. Radegund vertragliche Beziehungen. Die OÖGKK weist Patient/inn/en zu den Bedingungen der bestehenden Rahmenverträge in die vorhandenen Einrichtungen, vornehmlich in die Rehabilitations-Klinik Sonnenpark Bad Hall, ein. Zuweisungen in weiter entfernte Einrichtungen werden vorgenommen, wenn dadurch ein früherer Termin wahrgenommen werden kann. Wegen des zu erwartenden Bedarfes wurde mit 1. April 2011 ein Vertrag zur Behandlung von psychisch erkrankten Personen auch mit der Rehabilitations-Klinik Jesuitenschlößl, Passau, abgeschlossen. Die STGKK ist dem Rahmenvertrag zwischen dem Hauptverband und der Privatklinik St. Radegund beigetreten. Zusätzlich steht in der Steiermark für Menschen mit psychischen Erkrankungen die Klinik in Bad Aussee zur Verfügung. Von der TGKK wurden keine Verträge mit derartigen Rehabilitationszentren abgeschlossen. In Einzelfällen kommt es zu einer Bewilligung in Anlehnung an den durch die PVA abgeschlossenen Vertrag mit direkter Kostenübernahme. Die NÖGKK hat Verträge für die Indikation psychiatrische Rehabilitation mit den Einrichtungen Rehabilitations-Klinik Sonnenpark Bad Hall und mit der Rehabilitations- Klinik für seelische Gesundheit Klagenfurt. Die KGKK hat keine eigenen Verträge dazu abgeschlossen.

4 von 5 9233/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) Die SGKK hat dazu Folgendes mitgeteilt: Mit Ausnahme der neu eingerichteten Rehabilitationszentren in Lans und in Rust sind uns Verträge mit den Pensionsversicherungsträgern bekannt und bestehen auch über Hauptverbandsverträge Möglichkeiten der Einweisung in St. Radegund und St. Veit, Klinik Sonnenpark in Bad Hall und im Zentrum für seelische Gesundheit in Klagenfurt. Es ist zu erwarten, dass nach Vertragserrichtung zwischen Hauptverband und den beiden neuen Rehabilitationszentren in Rust und in Lans auch Krankenversicherungsträger für ihr Versorgungsklientel Zugänge haben werden. Die VGKK hat keinen Vertrag mit der in der Anfrage genannten Klinik. Es ist darauf hinzuweisen, dass in erster Linie die Pensionsversicherungsanstalt und die anderen Pensionsversicherungsträger Vertragspartner entsprechender Rehabilitationszentren sind. Die PVA hat derzeit mit sieben Rechtsträgern psychiatrischer Rehabilitationseinrichtungen bilaterale Verträge abgeschlossen und ist zusätzlich den beiden Rahmenverträgen des Hauptverbandes beigetreten. Somit unterhält die PVA mit insgesamt neun psychiatrischen Einrichtungen Vertragsbeziehungen. Über die genannte Anzahl an psychiatrischen Gesundheitseinrichtungen hinaus gibt es bundesweit noch weitere Einrichtungen, mit denen die PVA jedoch in keinem Vertragsverhältnis steht. Seitens der VAEB werden im Rahmen der Verträge der PVA (insbesondere Sonnenpark Bad Hall und Sonnenpark Neusiedlersee) Einzelfälle eingewiesen. Die BVA hat Verträge mit der Privatklinik St. Radegund und der Rehabilitations-Klinik für Seelische Gesundheit, Klagenfurt, abgeschlossen. Die SVA hat sich an die mit den stationären Rehabilitationseinrichtungen bestehenden bilateralen Vereinbarungen der PVA (Lebens.Resort Ottenschlag, Sonnenpark Neusiedlersee, Sonnenpark Bad Hall, Psychiatrische Reha St. Veit, Sonnenpark Lans) in Form von Probeeinweisungen angeschlossen. Weiters ist die SVA auch den Rahmenverträgen des Hauptverbandes beigetreten. Angemerkt wird, dass sich ein Projekt zur stationären Burnout-Rehabilitation mit dem Rehabilitationszentrum Bad Pirawarth, NÖ, in Planung befindet. Der Start dieses Projektes wird noch für Ende 2011 angestrebt. Die SVB hat mit den Einrichtungen Sonnenpark Bad Hall, Sonnenpark Neusiedlersee, Sonnenpark Lans und Lebens.Resort Ottenschlag Verträge über die medizinische Rehabilitation mit der Indikation Psychiatrie abgeschlossen. Außerdem ist sie den Rahmenverträgen des Hauptverbandes beigetreten.

9233/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 5 von 5 Fragen 4 und 5: Das Krankheitsbild Burnout führt überwiegend zu Behandlungen im niedergelassenen Bereich, nur in wenigen Fällen erfolgen stationäre Aufnahmen. Im niedergelassenen Bereich gibt es bis dato noch keine einheitliche Diagnosecodierung, im intramuralen Bereich erfolgt sie im Rahmen der leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung nach ICD. Burnout wird im ICD 10, dem geltenden Internationalen Klassifikationssystem der Erkrankungen unter dem Diagnoseschlüssel Z73.0 (Ausgebranntsein, Burnout, Zustand der totalen Erschöpfung) als Zusatzdiagnose erfasst, aber nicht als Hauptdiagnose, daher ist es auch nicht möglich, spezifisches Zahlenmaterial (Angaben zu Inzidenz und Prävalenz) abzuleiten oder Aussagen über die durchschnittliche Krankenstandsdauer zu treffen.