Gleichbehandlungsbericht 2008. OMV Gas GmbH



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Transkript:

Gleichbehandlungsbericht 2008 OMV Gas GmbH

Fragenkatalog der ECG zum Gleichbehandlungsprogramm Gemäß 7 Abs 3 lit d GWG hat der Netzbetreiber und der Inhaber von Transportrechten ein Gleichbehandlungsprogramm aufzustellen, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen zum Ausschluss diskriminierenden Verhaltens getroffen werden. Folgende Fragen sind von den Netzbetreibern (Inhaber von Transportrechten) wahrheitsgemäß im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Lieferanten durch den Netzbetreiber im Rahmen des Gleichbehandlungsprogramms zu beantworten. Wenn im Folgenden von Netzbetreiber bzw. -gesellschaft gesprochen wird, ist immer auch der Inhaber von Transportrechten gemeint. Zur Person des Gleichbehandlungsbeauftragten 1) Wer ist als Gleichbehandlungsbeauftragter benannt? Gab es Änderungen der Person? Mag. Marcus Willmann nimmt unverändert die Funktion des Gleichbehandlungsbeauftragten wahr. 2) Welche weiteren Funktionen/Aufgaben (Stellenbeschreibung) nimmt der Gleichbehandlungsbeauftragte sowohl in der eigenen Gesellschaft als auch im konzernverbundenen Unternehmen wahr? Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist Abteilungsleiter der Rechtsabteilung von OMV Gas GmbH und Aufsichtsrat der AGGM AG. Behandlung im Unternehmen Behandlung im Unternehmen 3) Gibt es seitens des Gleichbehandlungsbeauftragten Schulungen hinsichtlich Maßnahmen zum Ausschluss diskriminierenden Verhaltens für Mitarbeiter - der Netzgesellschaft Führungskräfte und Mitglieder der Rechtsabteilung, sowohl der Netzgesellschaft als auch der Holding, wurden im Jahr 2007 mit Unterstützung einer Anwaltskanzlei geschult. Stand vom 18.03.2009 Seite 2 / 11

- von konzernverbundenen Gesellschaften, Im Rahmen des sogenannten Gas & Power 1x1, einer Art Einführungs- und Orientierungsprogramm für neue Mitarbeiter, in welchem die einzelnen Bereiche, sowie das technische, wirtschaftliche und rechtliche Umfeld vorgestellt werden, wurde auch das Gleichbehandlungsprogramm sämtlichen neuen Mitarbeitern der Business Unit Gas & Power nicht nur von OMV Gas GmbH-, mittels einer ein stündigen Power Point Präsentation, nähergebracht. Das Gas & Power 1x1 geht auf eine Initiative der Personalabteilung zurück, es ist vorgesehen die Präsentationen in gewissen Zeitabständen zu wiederholen. Nach wie vor erhalten sämtliche Mitarbeiter von OMV Gas GmbH das Gleichbehandlungsprogramm bei Arbeitsantritt ausgehändigt und bestätigen dessen Kenntnisnahme mit ihrer Unterschrift. Nunmehr wird diese Maßnahme durch eine Präsentation des Gleichbehandlungsbeauftragten flankiert. Auf die Gelegenheit jederzeit, also auch außerhalb der Schulungen, mit Fragen an den Gleichbehandlungsbeauftragten heranzutreten, wird in den Schulungen selbst hingewiesen. Insgesamt ist durch diese Maßnahmen gewährleistet, dass Mitarbeiter der OMV Gruppe im Bereich Gas & Power über das Thema Gleichbehandlung Bescheid wissen. - von Gesellschaften, dessen Dienstleistungen zugekauft werden. Mitarbeiter von Gesellschaften deren Dienstleistungen zugekauft werden, wurden im Rahmen des GMS Berechtigungskonzeptes geschult, welches Mitarbeitern der EC-G im Jahr 2008 vorgestellt wurde. Darüber hinaus wird Anfang Mai eine Präsentation des Gleichbehandlungsprogramms im Rahmen der Finanzplattform zwischen OMV Gas GmbH und OMV Global Solutions durchgeführt werden. In welcher Art und Weise und mit welcher Regelmäßigkeit werden neue bzw. bestehende Mitarbeiter geschult? Beschreiben Sie den Inhalt der Schulungsmaßnahmen. Während einer Abteilungsleiterbesprechung Mitte des Jahres 2008 wurde erwogen einen zusätzlichen Schulungstermin speziell für bestehende Mitarbeiter festzusetzen. Aufgrund der Allgegenwärtigkeit des Inhaltes, nicht zuletzt auch in Prozessen und IT Systemen wurde dies aber letztlich nicht als erforderlich erachtet, zumal auch bestehende Mitarbeiter die Gelegenheit hatten, freiwillig die bereits erwähnte Gas & Power 1x1 Veranstaltung zu besuchen. Sämtliche neue Mitarbeiter werden vom Inhalt des Gleichbehandlungsprogramms wie oben ausgeführt informiert. Stand vom 18.03.2009 Seite 3 / 11

4) Gibt es hinsichtlich der Gleichbehandlung bzw. dem Ausschluss diskriminierenden Verhaltens (schriftliche Arbeits-) Anweisungen für Mitarbeiter der Netzgesellschaft? Wie wird die Einhaltung überprüft? Wie viele Verstöße wurden im letzen Jahr verzeichnet und welcher Art waren diese? Welche innerbetriebliche Sanktion besteht für den Fall, dass Mitarbeiter gegen das Gleichbehandlungsprogramm verstoßen? Hat es diesbezüglich Sanktionen im letzten Jahr gegeben? Wenn ja, wie viele, was war der Auslöser und was wurde unternommen bzw. wird zukünftig gewährleistet, dass ein Verstoß dieser Art nicht mehr vorkommen kann? Durch die weite Verbreitung des Gleichbehandlungsprogramms, sowie durch Diskussionen in den Abteilungsleiterbesprechungen, Besprechungen mit der Geschäftsführung und nicht zuletzt dem mandantenbasierenden Gasmanagementsystem, wird die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms sichergestellt. Stichprobenhafte Überprüfungen entfallen, da jeder Zugriff eines Nichtberechtigten auf Systeme, welche wirtschaftlich sensible Daten enthalten, bzw. neue Anträge auf Zugriffsberechtigungen, vorab vom Gleichbehandlungsbeauftragten genehmigt werden müssen. Da das Gleichbehandlungsprogramm als Teil der Unternehmensphilosophie der OMV Gas GmbH betrachtet wird, versteht es sich als Arbeitsanweisung an alle Mitarbeiter der Netzgesellschaft. Im Gleichbehandlungsprogramm wird auch explizit darauf hingewiesen, dass Verstöße disziplinäre Folgen nach sich ziehen können. Bei den Präsentationen wird deutlich gemacht, dass jeder Mitarbeiter der OMV Gas GmbH insbesondere für missbräuchliche Verwendung wirtschaftlich sensibler Informationen persönlich belangt werden kann. Strikte Anweisungen bestehen auch im Zusammenhang mit dem GMS. Im Jahr 2008 wurden keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm festgestellt. Einzelne mit Vertretern der EC-G diskutierte Punkte wurden bereinigt, so besteht zum Beispiel keine Doppelfunktion des Personalmanagers mehr, das Gleichbehandlungsprogramm findet sich in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage der OMV Gas GmbH. Stand vom 18.03.2009 Seite 4 / 11

Organisation 5) Gibt es gegenüber dem Vorjahr (seit dem Jahr 2008) neu abgeschlossene bzw. abgeänderte Dienstleistungsverträge in Bezug auf die Aufgaben der Netzgesellschaft? Wenn ja, sind diese mit dem Gleichbehandlungsbericht zusammen an die Energie-Control GmbH zu übermitteln. Gegenüber dem Vorjahr gibt es inhaltlich keine Änderungen in Dienstleistungsverträgen welche die Netzgesellschaft mit konzernverbundenen Unternehmen (Service Level Agreements) abgeschlossen hat. 6) Werden beim Abschluss eines Netzzugangsvertrages (inklusive Leistungsänderung) die Kunden über die Möglichkeit der freien Lieferantenauswahl informiert (z.b. Informationsblatt bei Herstellung des Netzanschlusses, etc.)? Gibt es bei einer telefonischen Anmeldung eines neuen Netzanschlusses/Leistungsänderung einen Hinweis über die Wahl alternativer Lieferanten? Wie wird die Gleichbehandlung sämtlicher Versorger gewährleistet? Diese Frage scheint auf Verteilungsnetzbetreiber abzuzielen. 7) Werden bei Anmeldung eines Netzzugang/Leistungsänderung gleichzeitig ein Netzzugangsvertrag und ein Energieliefervertrag mitgeschickt? Führen die für den Netzzugang zuständigen Mitarbeiter bei Kundenkontakt Energielieferverträge vom verbundenen Unternehmen mit? Führen sie Lieferverträge von nicht verbundenen Unternehmen mit? Wie wird sichergestellt, dass der Kunde nur jene Verträge erhält, die dieser ausdrücklich verlangt? Keinesfalls übersendet OGG Energielieferverträge, gleichzeitig mit Netzzugangsverträgen an ihre Kunden, auch hier scheinen Verteilungsnetzbetreiber im Focus zu stehen. 8) Befüllen der Liste 101 gemäß Wechselprozess Für wie viele Kunden wurde der Prozess im Jahr 2008 in Anspruch genommen? Für wie viele Kunden davon wurde der Prozess von einem alternativen Lieferanten in Anspruch genommen? Für wie viele Kunden wurde der Prozess vom konzernverbundenen Lieferanten in Anspruch genommen? Erläutern Sie in beiden Fällen den Prozessvorgang? Stand vom 18.03.2009 Seite 5 / 11

Diese Frage scheint auf Verteilungsnetzbetreiber abzuzielen. 9) Wie kann der Anrufer beim Call Center sicherstellen, mit welcher Gesellschaft (Netzbetreiber, Vertriebsunternehmen, etc.) er verbunden ist? Gibt es unterschiedliche Call Center Mitarbeiter für die einzelnen Bereiche? Wie erfolgt die Trennung/Kanalisierung der Daten zwischen Netz-, Vertriebsbereich und sonstigen Bereichen im Call Center? Wie wird die Überwachung der Datenweitergabe zum Vertrieb und Netz sichergestellt? OGG betreibt kein Call Center, auch diese Frage zielt wohl eher auf Verteilungsnetzbetreiber ab. 10) Wie werden Daten und Informationen eines Anrufers beim Call Center behandelt? Welcher Gesellschaft stehen die Daten und Informationen zur Verfügung? Siehe Antwort Frage 9. 11) Anzahl der neuen Netzzugangsverträge die im Jahr 2008 abgeschlossen wurden; wie viele wurden zum Zeitpunkt des Neuanschlusses vom Local Player versorgt, wie viele wurden zum Zeitpunkt des Neuanschlusses alternativ versorgt? Die OMV Gas GmbH hat im Jahr 2008 fünfundfünfzig (55) Netzzugangsverträge abgeschlossen. Sämtliche angebotenen Services der OGG wurden dabei in Anspruch genommen, so wurden Verträge auf firm, interruptible, short- und longterm, original- und reverseflow- Basis abgeschlossen. Die anderen Teile Frage scheinen wiederum auf Verteilungsnetzbetreiber abzuzielen. 12) Wieviele der Kunden mit neuen Netzzugangsverträgen im Jahr 2008 haben innerhalb der ersten drei Monate gewechselt? Diese Frage scheint auf Verteilungsnetzbetreiber abzuzielen. Stand vom 18.03.2009 Seite 6 / 11

Shared Services 1 /Dienstleistungsverträge 13) Wie wird die diskriminierungsfreie Erbringung von Dienstleistungen gewährleistet? Es existieren je Applikation detaillierte Leistungsverzeichnisse mit eindeutig aufgeschlüsselten Kostenpositionen und Service Level Agreements, welche sowohl Datenschutz- als auch Geheimhaltungsklauseln enthalten. Über Zugangsberechtigungskonzepte und Schulungen im Zusammenhang mit dem GMS haben wir bereits im Vorjahr berichtet. 14) Wie wird die Einhaltung von Gleichbehandlungsfragen bei Shared Services überprüft? Wie werden etwaige Verstöße sanktioniert? Werden die Mitarbeiter der Dienstleister hinsichtlich wirtschaftlich sensible/vorteilhafte Daten geschult? Wir verweisen vollinhaltlich auf unsere Angaben zum Fragebogen aus 2008. Zusätzlich ist freilich die geplante Veranstaltung im Mai anzuführen, bei welcher Mitarbeitern der Finanzabteilung von OMV Global Solutions das Gleichbehandlungsprogramm präsentiert wird. Mitarbeiter des IT Dienstleisters OMV Global Solutions werden wie bisher im Rahmen des GMS Berechtigungssystems geschult. 15) Wie wird die Erbringung von Dienstleistungen in Bereichen mit besonderem Diskiminierungspotential sichergestellt (z.b. Konzernrechnungswesen, Revision, Billing, Forderungsmanagement, etc)? Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter darin gewonnene Erkenntnisse nicht weitergeben? Auch in den Rahmenverträgen des gesamten Finanzbereiches existieren detaillierte Datenschutz- und Geheimhaltungsklauseln. Seit 1.7.2008 nimmt der besonders sensible Bereich Transit die Fakturierung der eigenen Leistungen selbst wahr. Selbstverständlich wird das gesamte Rechnungswesen der OMV Gas GmbH über einen eigenen Buchungskreis abgewickelt. Wird in ihrer Netzgesellschaft das Billing als Dienstleistung von einem konzernverbundenen Unternehmen erbracht? Wenn ja, welches Unternehmen erbringt die Dienstleistung 1 Shared Service Einheiten: Zentralisierter Dienstleistungsprozess eines Unternehmens, wobei Prozesse von einer zentralen Stelle zusammengefasst werden, um sie in weiterer Folge unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens zur Verfügung zu stellen, d.h. es handelt sich um eine interne Dienstleistung wie z.b. Personalwesen, Recht, Konzerncontrolling, Fuhrpark, Öffentlichkeitsarbeit, IT usw. Stand vom 18.03.2009 Seite 7 / 11

Billing? Wie wird sicher gestellt, dass dieses Unternehmen im Fall der Fremdversorgung des jeweiligen Kunden, sensible Daten vertraulich behandelt? Bis auf die Abteilung Transit wird Billing als Dienstleistung von einem konzernverbundenen Unternehmen erbracht. Die angefragte Sicherstellung erfolgt durch die bereits angeführten Maßnahmen wie Schulungen, separate Buchungskreise sowie Geheimhaltungsund Datenschutzbestimmungen in den einschlägigen Verträgen, bzw. Service Level Agreements. 16) Für den Fall die Dienstleistung der Abrechnung wird durch den konzernverbundenen Lieferanten erbracht: Wie wird sichergestellt, dass aus Sicht des Datenschutzes, die Daten von fremdversorgten Kunden den verbundenen Lieferanten im Rahmen der Dienstleistung zur Verfügung stehen darf? Diese Frage bezüglich fremdversorgter Kunden scheint auf Verteilungsnetzbetreiber abzuzielen. 17) Wie wird sichergestellt, dass dem alternativen Lieferanten die Daten für die Abrechnung diskriminierungsfrei (zu den gleichen Kosten, in der gleichen Zeit, in der gleichen Qualität) zur Verfügung gestellt werden kann wie dem konzernverbundenen Lieferanten? Diese Frage nach alternativen Lieferanten scheint auf Verteilungsnetzbetreiber abzuzielen. Externe Kommunikation 18) Gibt es zwischen der Netzgesellschaft und dem konzerneigenen Vertrieb eine unterschiedliche Markenpolitik und unterschiedliche Kommunikationswege (Telefonnummern, Homepage, etc)? Wenn ja, welche? Zur Beantwortung dieser Frage verweisen wir auf den Inhalt des Gleichbehandlungsprogramms, zumal auch diese Frage wohl ebenfalls auf Verteilungsnetzbetreiber zugeschnitten ist. Stand vom 18.03.2009 Seite 8 / 11

19) Gibt es von der Homepage des Netzbetreibers einen Link zur Homepage des konzernverbundenen Vertriebes? Wenn ja, werden an dieser Stelle auch Links von alternativen Lieferanten angeboten? Die Homepage der OMV Gas GmbH enthält keinen Link zu einem Erdgasvertriebsunternehmen. Es ist jedoch anzumerken, dass sowohl OMV Gas GmbH als auch Econgas GmbH, welche beide der OMV Business Unit Gas & Power angehören, unter der Rubrik Geschäftsfelder, OMV Gas & Power auf der Homepage www.omv.com angeführt sind. 20) Welche generellen Differenzierungsmöglichkeiten werden bei der Öffentlichkeitsarbeit angewendet? Die Differenzierungen sind im Gleichbehandlungsprogramm angeführt. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass OMV Gas GmbH, OMV AUT GmbH (Produktion) und EconGas GmbH getrennte Firmensitze innehaben, sowie, dass weder die OMV Gas GmbH, noch deren Tochterunternehmungen in das gemeinsame Betriebsgebäude V2 des OMV Konzerns übersiedeln werden. Somit wird die physische Trennung des Netzbetreibers OMV Gas GmbH gegenüber sämtlichen regulatorisch relevanten Unternehmungen der OMV Gruppe unverändert aufrechterhalten, beziehungsweise sogar noch verstärkt. Stand vom 18.03.2009 Seite 9 / 11

Datenzugriff/Vertraulichkeitsbehandlung Datenzugriff/Vertraulichkeit 21) Wir bitten Sie, uns ein vollständiges und umfassendes zentrales Datenkonzept inklusive Datenzugriffskonzept bezüglich sämtlicher in der Netzgesellschaft anfallenden Daten, die wirtschaftlich sensible/vorteilhaft Informationen beinhalten, zu übermitteln. Dieses Datenkonzept soll eine - Definition aller Prozesse (insbesondere die Prozesse Lieferantenwechsel, Netzzugang und Wartung der Stammdaten der Kunden) und der damit verbundenen Daten - Datenfluss von der Entstehung über die Verwendung bis zur Vernichtung der Daten - Datenzugriffsberechtigung - Verwendungszweck sowie etwaige Auswertungsvorgänge (z.b. Controlling, Statistiken etc.) - Weitergabe und Veröffentlichung der Daten im Detail dokumentieren. Ergänzend zum Status des Vorjahres wurden folgende Erweiterungen durchgeführt: Systemtechnische Trennung des bisher von AGGM und OMV Gas GmbH gemeinsam genutzten Leitsystems (Gasmonitoring-System). Die zentrale Dokumentation der IT-Berechtigungen wurde von GMS um die folgenden Applikationen erweitert: SAP, Berechtigungen für Fileserver, Grundstücksdatenbank, Pipepline-GIS (Geografisches Informationssystem), mandantenfähige Vertragsdatenbank Contractus, Bescheidverwaltungssystem Legal Compliance. Darüber hinaus existieren nunmehr für alle gaswirtschaftlichen Systeme ein eigenes hochverfügbares Netzwerk, eigene Hardware und eigenes Mailsystem. Sicherheitstechnisch betrachtet ist das Gesamtsystem mit einer Firewall gesichert. 22) Welche wirtschaftlich sensible/vorteilhafte Informationen, von denen sie bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit Kenntnis erlangen, werden vertraulich behandelt und welche werden in nicht diskriminierender Weise über welches Medium und in welcher Granularität (Genauigkeit, Häufigkeit) offengelegt. Dazu ist es notwendig, die wirtschaftlich sensiblen/vorteilhaften Informationen gemäß der vorgegebenen Definition in Beilage 2 einzuteilen, die angeführte Liste soll als Unterstützung dienen. Stand vom 18.03.2009 Seite 10 / 11

Zur Beantwortung dieser Frage verweisen wir vollinhaltlich auf unsere Antwort zu Frage 13 des letztjährigen Erhebungsbogens, in welchem wir bereits auf Medien und Granularität eingegangen sind, wobei davon auszugehen ist, dass die im Internet, beziehungsweise auf der Homepage bereitgestellten Informationen jederzeit und für jedermann verfügbar sind. 23) Wie wird im Fall von Shared Services bzw. bei Dienstleistungen durch Dritte die vertrauliche Behandlung von wirtschaftlich sensiblen Daten gewährleistet? Bitte geben Sie an, welche Daten welchen Marktteilnehmern wie zur Verfügung gestellt werden, und zwar für folgende Prozesse: Lieferantenwechsel Netzzugang/Netznutzung/Kapazitätsänderung Diese Frage nach dem Lieferantenwechsel scheint auf Verteilungsnetzbetreiber abzuzielen. Der Netzzugang, die Netznutzung und Kapazitätsänderungen werden allesamt über das OCB tool (Online Capacity Booking) abgedeckt. In diesem findet sich der Netzzugangsantrag, ebenso wie eine Netznutzungsdarstellung. Die Netznutzungsdarstellung enthält Vergangenheitsdaten, was kontrahierte und tatsächlich genutzte Kapazitäten betrifft, sowie Zukunftsdaten was kontrahierte Kapazitäten betrifft. Kapazitätsänderungen werden in den sogenannten Kapazitätscharts des OCB angeführt. Auf der Homepage finden sich schließlich die Allgemeinen Bedingungen für grenzüberschreitende Transporte (ABgüT) sowie der veröffentlichte Standardvertrag. Durch die Summe dieser Maßnahmen werden Ungleichbehandlungen soweit wie möglich ausgeschlossen. Stand vom 18.03.2009 Seite 11 / 11