Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2013
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- Lars Bayer
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1 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2013
2 INHALT 1 Präambel Vorbemerkung Strukturdaten der Stadtwerke Bochum Netz GmbH Gleichbehandlungsmanagement Gleichbehandlungsprogramm Gleichbehandlungsbeauftragter Aktivitäten des Gleichbehandlungsmanagements im Jahr Restrukturierung des Controllings im Konzern Kommunikationsverhalten und Markenpolitik Prüfung der Umsetzung der Marktprozesse für die Einspeisung von Strom (BK ) Prüfung der Umsetzung des Beschlusses der Bundesnetzagentur zum Installationsort von Messeinrichtungen bei Kleinerzeugungsanlagen (BK ) 8 Gleichbehandlungsbericht 2014 Stadtwerke Bochum Netz GmbH Seite 2 von 8
3 1 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Stadtwerke Bochum Netz GmbH ihrer Verpflichtung aus 7 a, Abs. 5, Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nach. Der Bericht betrifft die Zeit vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Seit dem 1. November 2011 ist die Stadtwerke Bochum Netz GmbH Netzbetreiberin des Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzes im Netzgebiet Bochum. Für den Netzbetrieb der Sparte Gas erfolgt dieser Gleichbehandlungsbericht freiwillig, da die Anzahl der angeschlossenen Zähler weniger als beträgt. Der Bericht wird vorgelegt von Stadtwerke Bochum Netz GmbH Der Gleichbehandlungsbeauftragte Dr. Andreas J. Meier Ostring Bochum Tel.: 0234 / Fax.: 0234 / andreas.meier@stadtwerke-bochum.de Der Bericht ist auf den Internetseiten der Stadtwerke Bochum Netz GmbH ( in der Rubrik Unternehmen veröffentlicht. Gleichbehandlungsbericht 2014 Stadtwerke Bochum Netz GmbH Seite 3 von 8
4 2 Vorbemerkung Die Anforderungen der neuen Marktordnung bei Strom und Gas sind fester Bestandteil der Unternehmenskonzeption der Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Für die Umsetzung der Entflechtungsbestimmungen wurden und werden beträchtliche Ressourcen aufgewendet. Führungskräfte und Mitarbeiter kennen die Maßgaben für einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb und richten ihr Handeln danach aus. Soweit externe Dienstleister sonstige Tätigkeiten des Netzbetriebs ausüben, sind sie vertraglich zur Einhaltung der Entflechtungsbestimmungen, insb. der Bestimmungen zur informatorischen Entflechtung, verpflichtet. Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die Strukturen des Unternehmens, der Unternehmensgruppe und des Gleichbehandlungsmanagements gegeben. Anschließend wird über Aktivitäten des Gleichbehandlungsbeauftragten im Berichtszeitraum 2013 berichtet. 3 Strukturdaten der Stadtwerke Bochum Netz GmbH Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH ist Eigentümerin und Netzbetreiberin der Strom- und Gasverteilnetze in der Stadt Bochum. Das Netzgebiet umfasst die Stadt Bochum mit ca Einwohnern und ca Entnahmestellen im Elektrizitätsversorgungsnetz sowie ca Entnahmestellen im Gasversorgungsnetz. Die Mitarbeiterzahl der Stadtwerke Bochum Netz GmbH zum betrug 430. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH verfügt über 10 Mio. Stammkapital. Die Unternehmensanteile liegen zu 100 % bei der Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Die Anforderungen an die gesellschaftsrechtliche Entflechtung gemäß 7 EnWG sind vollständig erfüllt. Organisation und Aufgabenverteilung der Stadtwerke Bochum Netz GmbH stellen sich wie folgt dar: Organisation und Aufgabenverteilung der Stadtwerke Bochum Netz GmbH Gleichbehandlungsbericht 2014 Stadtwerke Bochum Netz GmbH Seite 4 von 8
5 Mit dieser Organisation ist sichergestellt, dass die Verantwortung für diskriminierungsanfällige Netzbetreiberaufgaben vollständig bei der Stadtwerke Bochum Netz GmbH liegt. Zudem werden auch operative Netzbetreibertätigkeiten wie Netzplanung und -bau, Netzinformationssystem, Netzbetrieb, -wartung und -instandhaltung sowie Netzführung von der Stadtwerke Bochum Netz GmbH selbst erbracht. Zum 1. Januar 2014 kam es zu einer wesentlichen Erweiterung der Organisation: Seit diesem Datum ist die bisher konzernweit tätige Abteilung Betriebswirtschaft/Controlling aufgeteilt und mit den jeweils zu den Marktrollen gehörenden Aufgaben bei der Stadtwerke Bochum Holding GmbH (Marktrolle Lieferant) und bei der Stadtwerke Bochum Netz GmbH zugeordnet. Siehe dazu auch das Kapitel 5.1. Mit der dargestellten personellen, technischen und finanziellen Ausstattung verfügt die Stadtwerke Bochum Netz GmbH über hinreichende finanzielle und personelle Ressourcen, um den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Netze eigenständig und unabhängig durchzuführen. Der Einfluss der Muttergesellschaft auf die Ausgestaltung des Netzbetriebs ist auf das gesellschaftsrechtlich Mögliche begrenzt. Eine Dienstleistungsbeziehung besteht nunmehr nur noch in den Bereichen allgemeine Verwaltung, Unternehmenskommunikation, Personal, Recht, Finanzbuchhaltung sowie im Mess- und Zählerwesen. Sämtliche Vertriebseinheiten der Stadtwerke Bochum Gruppe sind in einer eigenständigen Gesellschaft konzentriert. Mit dieser Maßnahme hat die Muttergesellschaft der Stadtwerke Bochum Netz GmbH auch keine direkten Vertriebsaktivitäten und -interessen mehr. Entflechtungssensible Massenprozesse der Ablesung, Abrechnung, des Forderungs- und Stammdatenmanagements werden von der evu zählwerk Abrechnungsund Servicegesellschaft mbh (evu zählwerk) erbracht. Die evu zählwerk ist Dienstleister für die Stadtwerke Bochum Netz GmbH und hat keine eigenen vertrieblichen Interessen im Bereich der Energieversorgung. Sie ist vertraglich zur Wahrung der Vertraulichkeit im Rahmen der informatorischen Entflechtung verpflichtet. 4 Gleichbehandlungsmanagement 4.1 Gleichbehandlungsprogramm Das Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Stadtwerke Bochum Netz GmbH ist seit März 2012 in Form einer Unternehmensanweisung in Kraft. 4.2 Gleichbehandlungsbeauftragter Gleichbehandlungsbeauftragter der Stadtwerke Bochum Netz GmbH ist Dr. Andreas J. Meier. Die Kontaktdaten befinden sich auf Seite 3 dieses Berichts. Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist organisatorisch der Hauptabteilung Verwaltung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH zugeordnet und nimmt dadurch eine neutrale und unabhängige Stellung ein. Neben der Funktion des Gleichbehandlungsbeauftragten hat er weitere Funktionen im Unternehmen, die weder netzbetreiber-, noch vertriebsspezifisch sind. Gleichbehandlungsbericht 2014 Stadtwerke Bochum Netz GmbH Seite 5 von 8
6 Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat in Entflechtungsangelegenheiten regelmäßig Kontakt zum Geschäftsführer sowie zu weiteren mit Leitungsaufgaben betrauten Personen der Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist für Mitarbeiter sowohl der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, als auch der Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie der Abrechnungsgesellschaft evu-zählwerk GmbH jederzeit persönlich ansprechbar, was im Berichtszeitraum einige Male zur Klärung konkreter Fragen in Anspruch genommen wurde. Für unternehmensexterne Personen besteht die Möglichkeit, über die Internet- Präsenz der Stadtwerke Bochum Netz GmbH ( mittels Kontaktformular oder telefonisch Kontakt mit dem Gleichbehandlungsbeauftragten aufzunehmen. Dies ist im Berichtszeitraum kein Mal der Fall gewesen. Insbesondere ist in keinem Fall von einer externen Stelle eine Beschwerde über diskriminierendes Verhalten des Netzbetreibers an den Gleichbehandlungsbeauftragten herangetragen worden. Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist Mitglied verschiedener unternehmensübergreifender Arbeitskreise zu den Themen Entflechtung und Gleichbehandlung. Er ist diesbezüglich auch in die Aktivitäten des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) sowie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eingebunden. 5 Aktivitäten des Gleichbehandlungsmanagements im Jahr 2013 Für das Berichtsjahr 2013 kann über folgende gleichbehandlungsrelevante Aktivitäten berichtet werden: Restrukturierung des Controllings im Konzern Umsetzung der Anforderungen an das Kommunikationsverhalten und der Markenpolitik Prüfung der Umsetzung der Marktprozesse für die Einspeisung von Strom (BK ) Prüfung der Umsetzung des Beschlusses der Bundesnetzagentur zum Installationsort von Messeinrichtungen bei Kleinerzeugungsanlagen (BK ) 5.1 Restrukturierung des Controllings im Konzern Im Rahmen einer konzernweiten Reorganisation wurde der Funktionsbereich Betriebswirtschaft/Controlling von der Muttergesellschaft nach Marktrollen getrennt und auf die jeweiligen Gesellschaften übertragen. Acht Mitarbeiter einschließlich des Abteilungsleiters wurden mitsamt ihren Aufgaben und Betriebsmitteln mit Ablauf des im Wege eines arbeitsrechtlichen Teilbetriebsübergangs nach 613a BGB in die Stadtwerke Bochum Netz GmbH übergeleitet. Gleichbehandlungsbericht 2014 Stadtwerke Bochum Netz GmbH Seite 6 von 8
7 Das gesamte operative Controlling der Marktrolle Netzbetreiber einschließlich der diskriminierungsrelevanten Aufgabenfelder des Netzcontrollings unterliegt nunmehr dem direkten Kontroll- und Einflussbereich der Geschäftsführung der Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Mit dieser Maßnahme ist die Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Bereich der betriebswirtschaftlichen Unternehmenssteuerung noch unabhängiger von der Muttergesellschaft geworden. 5.2 Kommunikationsverhalten und Markenpolitik Gemäß dem neu in das Energiewirtschaftsgesetz eingefügten 7a, Absatz 6 haben Verteilernetzbetreiber in ihrem Kommunikationsverhalten und ihrer Markenpolitik zu gewährleisten, dass eine Verwechslung zwischen ihnen und den Aktivitäten des assoziierten Vertriebs ausgeschlossen ist. Zur Konkretisierung und Orientierung haben die Regulierungsbehörden im Juli 2012 gemeinsame Auslegungsgrundsätze veröffentlicht. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH und die Muttergesellschaft Stadtwerke Bochum Holding GmbH haben diese Vorgaben im Berichtszeitraum umgesetzt. In Form einer für beide Unternehmen gültigen Unternehmensanweisung wurden folgende Festlegungen getroffen: Es gilt der Grundsatz, dass bei jeglichem Außenkontakt der Stadtwerke Bochum Netz GmbH durch sie selbst oder durch in ihrem Namen auftretende Dienstleister sicherzustellen ist, dass die Stadtwerke Bochum Netz GmbH als solche erkannt wird und nicht mit dem Vertriebsunternehmen der Unternehmensgruppe verwechselt wird. Dieser Grundsatz wird wie folgt konkretisiert: Auf sämtlichen Papier- und Drucksachen der Stadtwerke Bochum Netz GmbH werden Name und Logo entsprechend des Corporate Designs umgesetzt. Neue oder neu zu gestaltende Fahrzeuge, Anlagen und sonstige Arbeitsmittel (z.b. Arbeitskleidung) der Stadtwerke Bochum Netz GmbH werden entweder neutral oder mit dem eigenen Namen und Logo gekennzeichnet. Fahrzeuge und Anlagen der Stadtwerke Bochum Netz GmbH werden nicht als Werbeträger für den Strom- oder Gasvertrieb genutzt. Bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird darauf geachtet, dass die Stadtwerke Bochum Netz GmbH eindeutig zu identifizieren ist. Dies ist durch eine Unternehmensanweisung zum Kommunikationsverhalten und die Schulung der entsprechenden MA sichergestellt. Die Internetseite der Stadtwerke Bochum Netz GmbH unterscheidet sich in Adresse und Erscheinungsbild von der Internetseite der Stadtwerke Bochum GmbH. In der elektronischen Kommunikation sind die Stadtwerke Bochum Netz GmbH und ihre Mitarbeiter/innen eindeutig identifizierbar (eigene Mailadressen, Signaturen u.ä.). Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat sich davon überzeugt, dass diese Vorgaben im Rahmen der von der Bundesnetzagentur eingeräumten Umsetzungszeiträume eingehalten werden. Gleichbehandlungsbericht 2014 Stadtwerke Bochum Netz GmbH Seite 7 von 8
8 5.3 Prüfung der Umsetzung der Marktprozesse für die Einspeisung von Strom (Beschluss der Bundesnetzagentur BK ) Die Vorgaben gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur für die Marktprozesse für Einspeisestellen Strom wurden fristgerecht zum 1. Oktober 2013 umgesetzt. Die Betreuung und Durchführung der Prozesse erfolgt durch eigenes Personal der Stadtwerke Bochum Netz GmbH auf dem eigenen, vollständig entflochtenen IT- System. Im Netzgebiet befanden sich zum ca Einspeisestellen. Durch die Abwicklung der Marktprozesse in automatisierter Form besteht wie bei den GPKE-Prozessen kein Diskriminierungspotenzial. 5.4 Prüfung der Umsetzung des Beschlusses der Bundesnetzagentur zum Installationsort von Messeinrichtungen bei Kleinerzeugungsanlagen (Beschluss der Bundesnetzagentur BK ) Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat überprüft, ob im Rahmen von Netzanschlüssen von Kleinerzeugungsanlagen die Anforderungen der Bundesnetzagentur eingehalten werden. Dies ist der Fall. Im Netzgebiet der Stadtwerke Bochum Netz GmbH sind über 100 Kleinerzeugungsanlagen an das Stromnetz angeschlossen. In keinem Fall kam es zu Streitigkeiten hinsichtlich des Installationsortes der Messeinrichtungen. Voraussetzung ist jeweils, dass die technischen und eichrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Im Dialog mit den Anschlussnehmern konnte bisher in allen Fällen eine einvernehmliche, dem technischen Regelwerk entsprechende Lösung erreicht werden. Eine Vorgabe durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH an die Anschlussnehmer, dass die Messeinrichtung im zentralen Zählerschrank vorzusehen sei, besteht nicht. Bochum, im März 2014 Stadtwerke Bochum Netz GmbH Der Gleichbehandlungsbeauftragte i.a. Dr. Andreas J. Meier Gleichbehandlungsbericht 2014 Stadtwerke Bochum Netz GmbH Seite 8 von 8
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