Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der WEMAG AG im Jahr 2017

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1 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der WEMAG AG im Jahr 2017

2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die WEMAG AG ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nach. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 und erläutert die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Netzgeschäftes bei folgenden Unternehmen: Vertikal integriertes Unternehmen gem. 3 Nr. 38 EnWG: - WEMAG AG Verteilernetzbetreiber: - WEMAG Netz GmbH Dienstleistungsgesellschaft mit direktem/ indirektem Kundenkontakt/ Shared Services: - e.dat GmbH In den genannten Unternehmen der WEMAG-Gruppe gelten das Gleichbehandlungsprogramm und die damit verbundenen Maßnahmen entsprechend. Der Bericht wird vorgelegt von Gerd Amtsberg, dem Gleichbehandlungsbeauftragten der WEMAG AG / WEMAG Netz GmbH. Der Bericht ist gemeinsam mit dem Gleichbehandlungsprogramm auf der Internetseite veröffentlicht. Rechtliche Entflechtung und Personalausstattung der Netzgesellschaft Der Verteilernetzbetreiber WEMAG Netz GmbH ist gemäß 7 EnWG hinsichtlich seiner Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung organisiert. Die Verteilernetzbetreibergesellschaft ist per wie unten angegeben strukturiert und der Mitarbeiterstamm gliederte sich zum selben Zeitpunkt wie unten angegeben. Die WEMAG Netz GmbH verfügt so über eine angemessene Personalausstattung i. S. von eigenen fachlich hinreichend qualifizierten Mitarbeitern: WNG-GF Geschäftsführung 2 Mitarbeiter WNG-NKR Regulierung / Wirtschaftliche Steuerung 5 Mitarbeiter WNG-NKN Netzzugang 7 Mitarbeiter WNG-NT Netz - Technik 1 Mitarbeiter WNG-NTA Assetmanagement / Grundsatzarbeit 7 Mitarbeiter WNG-NTE Netzanschluss / Kundenmanagement 12 Mitarbeiter WEMAG Netz GmbH 34 Mitarbeiter (Stand: ) Damit ist sichergestellt, dass der o. g. Netzbetreiber tatsächlich in der Lage ist, die Aufgaben des Netzbetriebes voll umfänglich wahrzunehmen. Bereits bei Ausgründung im Jahr 2007 erfolgte die Übertragung der für den Netzbetrieb relevanten Anlagen (Assets) auf den Verteilernetzbetreiber. Seite 2 von 12

3 Operationelle Entflechtung Die WEMAG AG ist seit dem im Eigentum des Zweckverbandes der kommunalen Anteilseigner der WEMAG AG (74,9 %) und der Thüga AG (25,1 %). Die WEMAG Netz GmbH und die e.dat GmbH befinden sich zu 100 % im Eigentum der WEMAG AG. Deshalb wurde für die WEMAG AG ein Gleichbehandlungsprogramm für das Jahr 2017 erarbeitet. Dieses wurde bei der Bundesnetzagentur bekannt gemacht. Als Gleichbehandlungsbeauftragter entsprechend 7a Abs. 5 EnWG ist seit dem Gerd Amtsberg bestellt. Er ist organisatorisch als Beauftragter für Umweltschutz, Datenschutz und Gleichbehandlung (EnWG) in den Bereich XS-Arbeitssicherheit und Umweltschutz der WEMAG AG eingegliedert. Dieser Bereich besteht aus zwei gleichberechtigten Mitarbeitern und ist dem Vorstand der WEMAG AG direkt unterstellt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat sich im Jahr 2017 an mehreren Fortbildungsmaßnahmen (z.b. den vom BDEW organisierten Informationstagen und Workshops) beteiligt. Seit dem ist Herr Andreas Haak Geschäftsführer der WEMAG Netz GmbH. Im Folgenden sind die Organisationen der WEMAG AG/WEMAG-Gruppe, WEMAG Netz GmbH und der e.dat GmbH dargestellt: o WEMAG AG / WEMAG-Gruppe: (Stand ) Seite 3 von 12

4 o WEMAG Netz GmbH: (Stand ) o e.dat GmbH: (Stand ) Seite 4 von 12

5 Informatorische Entflechtung Die Trennung des mit assoziierten Wettbewerbsbereichen gemeinschaftlich genutzten Abrechnungssystems Schleupen ist vollzogen. Analog dem Abrechnungssystem wurde die IT- Struktur auch für alle anderen Geschäftsprozesse des Netzbetriebes entflochten. Sofern Software mit diskriminierungssensiblen Daten nicht ausschließlich im Netzbetrieb verfügbar und durch dort tätige Mitarbeiter genutzt wird, erfolgt eine strikte Mandantentrennung über ein entsprechendes Berechtigungs- und Rollenkonzept. Darüber hinaus sind die entsprechenden Mitarbeiter in die Schulungsmaßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms einbezogen. So wird die informatorische Entflechtung sichergestellt und damit im Berichtszeitraum gewährleistet. Diskriminierungsanalyse der Geschäftsprozesse Dem Verteilernetzbetreiber WEMAG Netz GmbH obliegt die Wahrnehmung der für einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb wesentlichen Aufgaben. Die Untersuchung und Dokumentation der Geschäftsprozesse und Aufgaben des Netzbetreibers hinsichtlich ihres Diskriminierungspotenzials und der Verantwortlichkeiten wurde auch im Jahr 2017 fortgeführt. Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (im Folgenden PwC genannt) wurde mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Prüfungsobjekte waren im Wesentlichen die WEMAG AG und die WEMAG Netz GmbH (im Folgenden WNG" genannt). Die WNG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der WEMAG AG. Die Prüfrechte wurden durch die WEMAG AG sichergestellt. Ziel der Revision war die Beurteilung der Einhaltung der Unbundlingvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (im Folgenden EnWG" genannt) des Prozesses zur Beantragung und Ermittlung individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2 StromNEV bei der WNG. Gegenstand der Prüfung waren die unternehmensinternen Regelungen, Prozesse und Elemente des internen Kontrollsystems (im Folgenden IKS genannt) zu ausgewählten Teilprozessen im Zusammenhang mit der Beantragung und Ermittlung individueller Netzentgelte der WNG. Gegebenenfalls vorhandene Schwachstellen waren zu identifizieren und darauf aufbauend Verbesserungsvorschläge zu formulieren. Die Prüfung wurde mit Unterbrechungen in der Zeit vom 01. November bis 19. Dezember 2017 in den Geschäftsräumen der WEMAG, der WNG sowie in der PwC-Niederlassung Leipzig durchgeführt. Im Vorfeld wurde ein Auftaktgespräch geführt. In die Prüfung waren der Gleichbehandlungsbeauftragte der WEMAG und die Abteilung Regulierungsmanagement (im Folgenden NKR genannt) der WNG einbezogen. Im Verlauf der Prüfung wurden folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: Auswertung des Gleichbehandlungsprogramms bezüglich der Vorgaben zur Umsetzung einer diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Umsetzung der Prozesse bei der WNG, Aufnahme des Prozesses zur Beantragung und Ermittlung individueller Netzentgelte und Identifizierung der IKS-Elemente für die Sicherstellung der Unbundlingvorgaben des EnWG, Beurteilung der Angemessenheit der IKS-Elemente, Seite 5 von 12

6 Stichprobenartige Prüfung der Umsetzung entsprechend 19 Abs. 2 StromNEV. Während der Prüfung wurden die zur Verfügung gestellten prüfungsrelevanten Unterlagen ausgewertet und Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern geführt. Dazu wurden PwC das Gleichbehandlungsprogramm der WEMAG-Gruppe, Version vom 1. Januar 2016, Gleichbehandlungsbericht 2015 vom 23. März 2016, Liste der Empfänger individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2 StromNEV, Testat Wirtschaftsprüfer (Mindererlöse 2016), Berechnung des Hochlastzeitfensters, Statistik (Fristenüberwachung), Beispiel Zahlungsanweisung sowie Unterlagen zu ausgewählten Sachverhalten, an Hand derer der komplette Prozess von der Beantragung des verminderten Netzentgeltes bis zur Abrechnung durch die WEMAG nachvollzogen werden konnte, übergeben und ausgewertet. Darüber hinaus hat PwC die durch die WEMAG veröffentlichten Angaben und die durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten Angaben zu Antragstellern eingesehen. Die Prüfung hat Folgendes ergeben (Zusammenfassung): 1. Zur Umsetzung von Anforderungen aus dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) bezüglich der Entflechtung von Verteilnetzbetreibern hat die WEMAG Regelungen in Form eines Gleichbehandlungsprogramms erlassen. 2. In Folge der Entflechtungsanforderungen wurde die WNG als kleine Netzgesellschaft (Netzmanagementgesellschaft) gegründet und bei der WEMAG eine Umstrukturierung der Geschäftsprozesse durchgeführt. Die WNG ist Eigentümerin der Netze. 3. Die WEMAG und die WNG haben einen Mitarbeiter als Gleichbehandlungsbeauftragten verpflichtet, der insbesondere für die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms verantwortlich ist und grundsätzlich in Präventivmaßnahmen und Prozesse eingebunden ist, die die diskriminierungsfreie Erfüllung von diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben im Sinne der Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden gewährleisten sollen. 4. Das Gleichbehandlungsprogramm stellt ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Netzgeschäftes dar. Diese Tätigkeiten sollen in Übereinstimmung mit 6 EnWG ausgeübt werden. Das Programm gilt für alle Mitarbeiter der WEMAG-Gruppe, welche sich mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassen. So auch für die WNG und die e.dat, welche in die Tätigkeiten der Messdienstleistungen und der Netzabrechnung involviert sind. 5. Der Gleichbehandlungsbericht 2016 bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember Hier werden die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Netzgeschäftes erläutert. Der Geltungsbereich erstreckt sich explizit auf die Unternehmen WEMAG, WNG und e.dat der WEMAG-Gruppe. Innerhalb dieser Prüfung konnten keine wesentlichen Verletzungen der Anforderung zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Netzgeschäftes identifiziert werden. Seite 6 von 12

7 6. Entsprechend 19 Abs. 2 StromNEV können Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzungen eine Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt mit dem Netzbetreiber vereinbaren. Die entsprechenden Voraussetzungen und Formulare sind auf der Seite der BNetzA veröffentlicht. Zurzeit der Prüfung gab es 30 Letztverbraucher, mit denen individuelle Netzentgelte vereinbart wurden und die der BNetzA angezeigt wurden. 7. Die Abwicklung der Antragsbearbeitung und Antragsprüfung, des Vertragsabschlusses und der Abrechnung wird bei der WNG durch einen Mitarbeiter der Abteilung Regulierungsmanagement umgesetzt. 8. Die Antragstellung erfolgt durch den Letztverbraucher bzw. einen beauftragten Dritten bei der Netzgesellschaft. Diese hat die Erfüllung der Voraussetzungen zu prüfen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen zur Antragstellung wird durch die WNG mit dem Letztverbraucher eine Vereinbarung über individuelle Netzentgelte getroffen. Der Antragsteller hat eine Anzeige bei der BNetzA vorzunehmen, welche eine Veröffentlichung vornimmt. Die BNetzA informiert die WNG mit einer Anzeigebestätigung. Erst danach wird die Vereinbarung wirksam. 9. Die Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass die in 19 Abs. 2 StromNEV festgelegten Voraussetzungen tatsächlich eintreffen. Nur wenn die Voraussetzungen für das individuelle Netzentgelt für das Kalenderjahr erfüllt wurden, wird die Differenz ermittelt und eine Gutschrift für den Letztverbraucher erstellt. 10. Zur Vorlage beim vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber zur Abwicklung der bundesweiten Ausgleichsregelungen wird durch die WNG jährlich eine Abrechnung der entgangenen Netzentgelte auf Basis eines Wirtschaftsprüfertestats erstellt. Diese bilden die Grundlage für die Erstattung der durch niedrigere Entgelte entgangenen Erlöse der WNG durch den Übertragungsnetzbetreiber. 11. Bei der Prüfung wurde festgestellt; Es werden ausschließlich die von der BNetzA vorgegebenen Musteranträge und Mustervereinbarungen verwendet. Zur Antragsprüfung und zur Ermittlung der individuellen Netzentgelte im Zuge der Abrechnung werden Berechnungsschemen verwendet, in denen die Bedingungen der BNetzA abgebildet sind. Die zugrundeliegenden Daten (z.b. Lastgänge und Hochlastzeitfenster) werden durch die WNG bzw. den Messdienstleister ermittelt und liegen nachvollziehbar vor. Die zu den eingesehenen Sachverhalten vorliegende Dokumentation war vollständig. Die fortlaufend geführte Aufstellung zu Anträgen auf individuelle Netzentgelte, deren Prüfung und Genehmigung sowie der Veröffentlichung war vollständig. Die WNG setzt die Veröffentlichungspflichten um, sodass für beantragende Unternehmen die Möglichkeit besteht, ihre Produktion/Kapazitäten entsprechend den fixen Hochlastzeitfenstern des Folgejahres anzupassen. Seite 7 von 12

8 Die abgerechneten Beträge werden jährlich von einem Wirtschaftsprüfer testiert. Die Prüfung umfasst die mathematische und sachliche Richtigkeit. 12. Bei der Prozessanalyse zur Antragsbearbeitung, Vereinbarung und Abrechnung individueller Netzentgelte sowie Analyse der Kommunikationswege und der dafür notwendigen Input- und Output-Informationen wurden keine Hinweise darauf ermittelt, dass der Prozess Risiken hinsichtlich der Unbundlingvorgaben aufweist. 13. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass zum Prüfungszeitpunkt die Vorgaben des 19 Abs. 2 StromNEV vollständig umgesetzt wurden. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat im selben Zeitraum untersucht, inwieweit die Vorgaben der Entflechtung bei der Vergabe von Konzessionen und der sichere Umgang mit Daten im Zuge des Zähl- und Messwesens gewährleistet sind. Die Vergabe von Konzessionen durch Gemeinden beinhaltet die Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Wege zum Betreib von Strom- bzw. Gasversorgungsnetzen. Insofern handelt es sich hierbei um eine mögliche Vertragsbeziehung zwischen Netzbetreiber und Gemeinde. Im Rahmen der Bewerbung um ausgeschriebene Konzessionen sind ausschließlich Personen, die bei der WEMAG Netz angestellt sind bzw. im Rahmen von Belehrungen nach 6a EnWG zur vertraulichen Behandlung der entsprechenden Daten verpflichtet sind, eingebunden. Mit Hilfe technischer Mittel wird auch der Zugriff von Personen, die mit vertrieblichen Tätigkeiten befasst sind, auf die Daten des Konzessionsverfahrens verhindert. Die Daten der Konzessionsverfahren sind logisch getrennt von vertrieblichen Daten im zentralen Dateisystem abgelegt. Zugriffsrechte haben ausschließlich der technische Vorstand der WEMAG AG, der Abteilungsleiter Finanzen der WEMAG AG, der Abteilungsleiter Recht und Versicherungen der WEMAG AG, der Geschäftsführer der WEMAG Netz GmbH, der Gruppenleiter Regulierungsmanagement/wirtschaftliche Steuerung der WEMAG Netz GmbH und der Mitarbeiter kommunale Betreuung und Projekte der Abteilung Unternehmensentwicklung der WEMAG AG als Betreuer der Gemeinden mit Konzessionsvertrag. Die genannten zugriffsberechtigten Personen sind entsprechend 6a EnWG schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Mit juristischen Bewertungen beauftragte Rechtsanwälte haben ausschließlich Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen der Gemeinden und in die Interessensbekundungen der WEMAG Netz GmbH. Sie haben keinen Zugriff auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die geltenden Regelungen für Rechtsanwälte verpflichten sie zu einer besonderen Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Somit haben vertrieblich tätige Bereiche der WEMAG-Gruppe als vertikal integriertem Energieversorgungsunternehmen keine Möglichkeit, wirtschaftlich vorteilhafte oder sensible Daten aus den Vergabeverfahren von Konzessionen zur Kenntnis zu nehmen und zu nutzen. Für das Zähl- und Messwesen hat die WEMAG Netz GmbH die e.dat GmbH als Dienstleister beauftragt. Die Abrechnung für die vom Netz erbrachten Leistungen erfolgt dabei in einem eigenen Mandanten auf dem Abrechnungssystem Schleupen. Der genannte Mandant hat, abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Marktkommunikation, keine Berührung zu Bereichen vertrieblicher Aktivitäten. Durch Einstellung entsprechender Zugriffsrechte in der Abrechnungssoftware Schleupen und der technischen Geräteverwaltung, einem Modul in Schleupen, ist sichergestellt, dass nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Messservice der e.dat GmbH lesenden oder schreibenden Zugriff auf Daten des Zähl- und Messwesens haben. Andererseits sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Messservice der e.dat GmbH fast ausschließlich für den grundzuständigen Messstellenbetreiber WEMAG Netz GmbH tätig und über die besonderen Anforderungen an die Vertraulichkeit von Daten belehrt. Der Netzbetreiber ist sowohl in seiner Rolle als Netzbetreiber als auch in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme den Vorgaben des Unbundling unterworfen. Seite 8 von 12

9 Alle im Rahmen der grundzuständig wahrzunehmenden Funktionen werden nur von Personal erbracht, welches entsprechend 6a EnWG belehrt und verpflichtet ist. Eine Beteiligung bzw. Wahrnehmung der möglichen Rolle eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers wird von Seiten der WEMAG Netz GmbH als rechtlich entflochtenem Netzbetreiber nicht ausgeübt und nicht geplant. Die WEMAG Netz GmbH beschränkt sich im Rahmen der Tätigkeiten nach dem Messstellenbetriebsgesetz einzig auf die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers in ihrem Netzgebiet. Die Information der Kunden und Händler im Rahmen der Ausstattung der Messstellen mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen erfolgt für alle zu einem Zeitpunkt betroffenen Kunden zentral und einheitlich ohne zeitlichen Verzug. Damit wird sichergestellt, dass verbundene Unternehmen den gleichen Informationsstand wie dritte Unternehmen haben. Dritte Messstellenbetreiber, die im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH wettbewerblich tätig sind, sind alle nicht Teil des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens der WEMAG-Gruppe und haben keinerlei Zugriff auf Daten des Zähl- und Messwesens der WEMAG Netz GmbH bzw. ihres Dienstleisters e.dat GmbH. Markenpolitik und Kommunikationsverhalten des Verteilernetzbetreibers Der Verteilernetzbetreiber firmiert seit seinem Bestehen unter dem eigenen Namen WEMAG Netz GmbH. Das Geschäftspapier ist ebenfalls mit einem entsprechenden Layout und den dazugehörigen Daten versehen. Ein kleines Sortiment von Werbemitteln wird für die WEMAG Netz GmbH in einem eigenständigen Design hergestellt und vorgehalten. Der Verteilernetzbetreiber WEMAG Netz GmbH hat einen eigenen Internetauftritt. Die Unternehmensfahrzeuge sind mit dem Logo der WEMAG Netz GmbH versehen und damit als Fahrzeuge des Verteilernetzbetreibers zu erkennen. Des Weiteren wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Entfernung des Links zur WEMAG Netz GmbH von der Internetseite der WEMAG AG, sukzessive Umgestaltung (auf Neuanlagen und bei Auswechslungen) der Kennzeichnungen von Anlagen und Einrichtungen der WEMAG Netz GmbH, die Arbeitsschutzkleidung der Mitarbeiter der WEMAG Netz GmbH ist mit dem Logo der Gesellschaft versehen der Kundenservice der WEMAG Netz GmbH ist unter einer eigenen Telefonnummer erreichbar. Diese ist in entsprechenden Unterlagen, Veröffentlichungen, Mitteilungen und Hinweisen an die Kunden zu Netzthemen kommuniziert. Entsprechende Vorlagen und Dokumente sind angepasst. Die WEMAG Netz GmbH hat ihr Firmendesign und den Firmenauftritt überarbeitet und seit 2015 umgesetzt. Beispielhaft seien hier der neue Briefkopf und die Startseite des Internetauftritts wiedergegeben: Seite 9 von 12

10 Briefkopf: Startseite des Internetauftritts: Seite 10 von 12

11 Beratungsfunktion/ Beantwortung Anfragen/ Entgegennahme von Beschwerden durch Netznutzer In einer Anzahl von Fällen unterstützte der Gleichbehandlungsbeauftragte die Fachbereiche und Mitarbeiter bei der entflechtungskonformen Erfüllung ihrer Aufgaben sowie der Ausgestaltung von Prozessen. Schulungsbedarf bestand bei der e.dat GmbH, den Fachbereichen der WEMAG Netz GmbH und der WEMAG AG hinsichtlich aktueller Anforderungen der Entflechtung. Während des Berichtszeitraumes wurden keine Beschwerden von Kunden, Anschlussnehmern oder Lieferanten an den Gleichbehandlungsbeauftragten herangetragen. Wahrnehmung des Vortragsrechtes bei der Geschäftsleitung des Netzbetreibers und des vertikal integrierten EVU Der Gleichbehandlungsbeauftragte der WEMAG AG übt regelmäßig sein Vortragsrecht bei der Geschäftsleitung des vertikal integrierten Unternehmens aus. Dieses umfasst die Einbindung von Unbundlingthemen in die Vorstandssitzungen der WEMAG AG und regelmäßige Treffen mit dem Vorstand. Das Vortragsrecht bei der Geschäftsleitung der WEMAG Netz GmbH und der e.dat GmbH wird zu jeder Zeit auch auf eigene Initiative des Gleichbehandlungsbeauftragten ausgeübt. Aktuelle Fragestellungen zur Entflechtung werden durch den Gleichbehandlungsbeauftragten umgehend mit den Geschäftsführungen bzw. Vorständen der beteiligten Unternehmen persönlich, telefonisch oder per behandelt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte verfügt zu jeder Zeit über ungehinderten Zugang zu allen Informationen, über die der Verteilernetzbetreiber, das vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen und verbundene Unternehmen verfügen, soweit dies zu Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Prüfung der Einhaltung der Entflechtungsanforderungen Die ordnungsgemäße Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms sowie die entflechtungskonforme Erfüllung der Netzbetreiberaufgaben wurden im vergangenen Jahr sowohl planmäßig (vgl. Abschnitt Diskriminierungsanalyse der Geschäftsprozesse ) als auch im Rahmen von ad-hoc-maßnahmen überprüft. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, dem Gleichbehandlungsbeauftragten Beschwerden und Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm mitzuteilen. Sanktionen bei Entflechtungsverstößen Im Berichtszeitraum wurden innerhalb der WEMAG Unternehmen keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm festgestellt oder gemeldet. Schulungsmaßnahmen Die Schulungsmaßnahmen zum Gleichbehandlungsprogramm der WEMAG AG wurden auch im Jahr 2017 sowohl planmäßig für neue Mitarbeiter als auch auf Anfrage durch die Fachbereiche fortgeführt. Seite 11 von 12

12 Schulungen haben am 27. und , am sowie am für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der e.dat GmbH stattgefunden. Hier wurde auf die besonderen Anforderungen im Kundentelefon hingewirkt. Die Mitarbeiter wurden entsprechend ihrer besonderen Situation bei der Beachtung der Verpflichtungen aus 6a EnWG und dem Gleichbehandlungsprogramm unterwiesen. Am wurden die neueingestellten Auszubildenden im Rahmen ihrer Einführungswoche durch den Gleichbehandlungsbeauftragten über ihre Verpflichtungen aus 6a EnWG und dem Gleichbehandlungsprogramm unterwiesen. Die Inhalte des Schulungsprogramms wurden an die Anforderungen in der Konzernorganisation sowie Neuerungen im EnWG angepasst. Ausblick Schwerpunkte des Jahres 2018 werden die weiteren detaillierten Prüfungen von Geschäftsprozessen in der WEMAG AG bzw. WEMAG Netz GmbH sowie aktualisierte Schulungen von Mitarbeitern der WEMAG-Gruppe sein. Außerdem wird es weitere Untersuchungen der Ablauforganisation und Prozesse im Hinblick auf die Einhaltung der Entflechtungsregeln geben. Schwerin, 26.März 2018 Gerd Amtsberg Gleichbehandlungsbeauftragter WEMAG AG Obotritenring Schwerin Tel Seite 12 von 12

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