GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2017
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1 GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2017 BERICHT AN DIE BUNDESNETZAGENTUR Vorgelegt durch den Gleichbehandlungsbeauftragten für die Stadtwerke Jena Netze GmbH
2 Inhaltsverzeichnis A. Vorbemerkungen... 3 B. Der Gleichbehandlungsbeauftragte... 4 I. Kontaktdaten... 4 II. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter... 4 C. Der Netzbetrieb... 5 I. Veränderungen in der Aufbauorganisation des Netzbetriebs im Berichtszeitraum... 5 II. Personelle Veränderungen... 7 D. Bericht über die nach 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres... 7 I. Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes ) Organisatorische Maßnahmen ) Veränderungen im Kommunikationsverhalten und in der Markenpolitik des Netzbetreibers ) Geschäftsprozessanalyse ) Weitere Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen II. Gleichbehandlungsprogramm ) Berichtszeitraum ) Weiterentwicklung Seite 2/12
3 A. Vorbemerkungen Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und ist im Internet in nicht personenbezogener Form auf folgenden Seiten veröffentlicht: der Stadtwerke Jena Netze GmbH der Stadtwerke Jena GmbH der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH und der varys. Gesellschaft fu r Software und Abrechnung mbh. Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht dient der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG. Danach ist die Stadtwerke Jena Netze GmbH (Stadtwerke Jena Netze) zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebs verpflichtet. Nachfolgend werden die geplanten, abgeschlossenen sowie die in der konkreten Umsetzung befindlichen Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Jena Netze dargestellt. Seite 3/12
4 B. Der Gleichbehandlungsbeauftragte Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist in seiner Aufgabenwahrnehmung vollkommen unabhängig und hat Zugang zu allen Informationen, über die der Verteilnetzbetreiber und etwaige verbundene Unternehmen verfügen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. I. Kontaktdaten Gleichbehandlungsbeauftragter ist Herr Andreas Müller Stadtwerke Jena Netze GmbH Rudolstädter Straße 39 in Jena Tel / Fax 03641/ II. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter Die Mitarbeiter der Stadtwerke Jena Netze und alle Mitarbeiter innerhalb der Stadtwerke Gruppe mit Zugang zu vertraulichen Netzdaten haben innerhalb der Geschäftszeiten über die genannten Kontaktdaten sowie über eine separate Mailadresse die uneingeschränkte Möglichkeit, den Gleichbehandlungsbeauftragten zu Fragen des diskriminierungsfreien Netzbetriebs zu konsultieren. Seite 4/12
5 C. Der Netzbetrieb I. Veränderungen in der Aufbauorganisation des Netzbetriebs im Berichtszeitraum Die Stadtwerke Jena Netze GmbH (Stadtwerke Jena Netze) ist eine 100 %-ige Tochter der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH (Stadtwerke Energie) und in den Unternehmensverbund der Stadtwerke Jena GmbH (Stadtwerke Jena) eingegliedert. Zum Beginn des Jahres 2017 wurde die bis dahin bestehende Dienstleistungsgesellschaft Stadtwerke Jena Anlagenservice GmbH zu einer großen Netzgesellschaft umstrukturiert und firmiert seit 2. Januar 2017 als Stadtwerke Jena Netze GmbH. Das Vermögen der Stromund Gasverteilnetze in Verbindung mit den Netzen für Informationsübertragung und verarbeitung (IT-Netze), die zugehörigen Forderungen und Verbindlichkeiten der Stadtwerke Energie wurden nach Feststellung des Jahresabschlusses 2016 rückwirkend auf die Stadtwerke Jena Netze übertragen. Abbildung 1 Eingliederung der Stadtwerke Jena Netze mit Shared Services Seite 5/12
6 Die Stadtwerke Jena Netze ist Eigentümer der Elektrizitäts- und Gasverteilnetze sowie der IT-Netze. An die Elektrizitäts- und Gasnetzverteilnetze der Stadtwerke Jena Netze sind weniger als Kunden angeschlossen. Aufgrund der Gesellschafterstruktur für die Stadtwerke Energie findet allerdings Art. 3 der Fusionskontrollverordnung Anwendung, sodass die kumulierte Kundenzahl den fu r die de-minimis -Regelung vorgesehenen Schwellenwert übersteigt und eine rechtliche Entflechtung zwischen Netzbetrieb und Vertrieb verpflichtend ist. Für die Firmierung der Stadtwerke Jena Netze wurde im Vorfeld ein umfangreiches Reorganisationsprojekt anhand eines Entflechtungskonzepts durchgeführt und mit neuer Organisations- und Prozessstruktur zum 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Die Analyse und ständige Optimierung der Geschäftsprozesse nahm den gesamten Berichtszeitraum in Anspruch und dauert darüber hinaus weiter an. Im Berichtszeitraum gab es in der Aufbauorganisation eine wesentliche Änderung. Im März 2017 wurden die Abteilungen Technik, jeweils innerhalb der Bereiche Netzbetrieb eingeführt. Abbildung 2 Organisation der Stadtwerke Jena Netze (Stand 31. Dezember 2017) Seite 6/12
7 II. Personelle Veränderungen Mit Beginn des Jahres 2017 ist die Prokura für drei Prokuristen erloschen. Gleichzeitig wurde eine neue Prokura erteilt. Die Netzgesellschaft wurde seitdem von zwei Geschäftsführern gemeinsam mit zwei Prokuristen geleitet. Zum 30. September 2017 ist ein Geschäftsführer der Netzgesellschaft ausgeschieden. Die Geschäftsführung hat seitdem ein Geschäftsführer allein inne. Weitere personelle Veränderungen sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. D. Bericht über die nach 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres I. Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes 1) Organisatorische Maßnahmen Die 6 ff. EnWG verpflichten vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, d. h. die Stadtwerke Energie, den rechtlich selbständigen Verteilernetzbetreiber Stadtwerke Jena Netze sowie Shared Service Bereiche, also Unternehmen, die Serviceleistungen für die Stadtwerke Energie und die Stadtwerke Jena Netze erbringen (Abbildung 1). Die Organisation der betroffenen Unternehmen entspricht vollumfänglich den Anforderungen der 6 7 a EnWG, d. h. es herrscht das Prinzip der eindeutigen Verantwortung für einzelne Tätigkeiten und Geschäftsfelder. Bei den mit der Stadtwerke Energie verbundenen Unternehmen wurden Doppelverantwortlichkeiten für die jeweiligen Organisationseinheiten Verteilernetz einerseits und die Wettbewerbsbereiche andererseits durch die Benennung einer im Sinne der gesetzlichen Vorgaben des 7 a EnWG unabhängigen Leitungsebene ausgeschlossen. Die varys. Gesellschaft für Software und Abrechnung mbh (varys) und die Stadtwerke Jena erbringen Shared Services u. a. für die Stadtwerke Energie und die Stadtwerke Jena Netze. Die varys ist zu 100 % im Eigentum der Stadtwerke Energie. Die Stadtwerke Jena befindet sich vollständig in kommunaler Hand und ist Mehrheitsgesellschafter der Stadtwerke Energie. Seite 7/12
8 Das leitende Personal der Stadtwerke Jena Netze ist gemäß 7 a EnWG unabhängig von den Bereichen der Stadtwerke Energie. Alle mit Leitungsaufgaben für den Netzbetreiber betrauten Personen und Personen, die Befugnis zur Letztentscheidung besitzen, sind keine Angehörigen der Stadtwerke Energie, so dass Interessenkonflikte aus einer Doppelfunktion von Mitarbeitern im Hinblick auf einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb nicht entstehen können. Sonstige Tätigkeiten des Netzbetriebes i. S. d. 7 a Abs. 2 Nr. 2 EnWG können in anderen Teilen des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens oder von Dritten wahrgenommen werden. Derartige Tätigkeiten werden auf der Grundlage von Verträgen durch Querschnittsabteilungen der Stadtwerke Energie oder durch mit der Stadtwerke Energie verbundenen Unternehmen (Shared Service Bereiche) oder auf der Grundlage von Verträgen von Dritten erbracht. Shared Service Bereiche erbringen dabei Dienstleistungen, auf die sowohl vom Netzbetreiber als auch von Energievertriebs- oder anderen Geschäftsbereichen zugegriffen werden kann. Die Stadtwerke Energie gewährleistet die berufliche Unabhängigkeit der für die Leitung des Netzbetreibers zuständigen Personen gemäß 7 a Abs. 3 EnWG. Das leitende Personal des Netzbetreibers steht in keiner Verbindung zu den wettbewerblichen Bereichen der Stadtwerke Energie und ist in seinen Entscheidungen im Hinblick auf den Netzbetrieb frei. Sowohl für die Geschäftsleitung als auch für das im Netzbetrieb tätige leitende Personal bestehen arbeitsrechtliche Vertragsbeziehungen nur mit der Stadtwerke Jena Netze. Die berufliche Entwicklung durch die Tätigkeit für die Stadtwerke Jena Netze wird nicht beeinträchtigt. Die Stadtwerke Energie gewährleistet, dass die Stadtwerke Jena Netze im Rahmen des gesellschaftsrechtlich Zulässigen und nach den Vorgaben des 7 a Abs. 4 EnWG die tatsächliche Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Netzes erforderlichen Vermögenswerte besitzt. Weisungen zum laufenden Geschäftsbetrieb sowie zu einzelnen Entscheidungen, zu Modernisierungsmaßnahmen und Netzausbauplanung werden nicht erteilt. 2) Veränderungen im Kommunikationsverhalten und in der Markenpolitik des Netzbetreibers Die Netzgesellschaft tritt mit einer eigenständigen Wort-/Bildmarke auf und wird damit klar von den wettbewerblichen Bereichen der Stadtwerke Energie abgegrenzt. Seite 8/12
9 Die Stadtwerke Jena Netze verfügt über einen eigenen Internetauftritt. Geschäftspapiere, wie Briefe, Preislisten, Verträge etc. werden mit dem Logo und Namen der Stadtwerke Jena Netze versehen. Dadurch wird eine Verwechslung mit den Vertriebsaktivitäten der Stadtwerke Energie ausgeschlossen. Ebenfalls ist der technische Kundenservice der Netzgesellschaft vom vertrieblichen Kundenservice der Stadtwerke Energie durch unterschiedliche Telefonnummern und eine räumliche Trennung eindeutig zu unterscheiden. Fahrzeuge, welche im Rahmen der Tätigkeit des Netzbetriebes genutzt werden, sind mit dem Logo der Stadtwerke Jena Netze versehen. 3) Geschäftsprozessanalyse Im Berichtsjahr wurden die unbundlingkritischen Prozesse auf ihre grundsätzliche Diskriminierungsfreiheit und ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben des 7a Abs. 5 EnWG überprüft. Der Prozessablauf wurde jeweils schriftlich dokumentiert und die Ergebnisse den Mitarbeitern mit dem Gleichbehandlungsprogramm zur Verfügung gestellt. Beispielhaft sei an dieser Stelle auf drei konkrete Geschäftsprozesse verwiesen: Kalkulation und Veröffentlichung der Netzentgelte für 2018 Die Planung der Netzentgelte wurde im Bereich Strategie der Netzgesellschaft, konkret durch die für das Regulierungsmanagement verantwortlichen Mitarbeiter bearbeitet. Das Controlling erfolgte durch den Bereich Betriebswirtschaft der Stadtwerke Energie (Shared Service). Die Regulierungsmanager werteten hierzu Anfang Oktober die erforderlichen Anpassungen der Erlösobergrenze für das kommende Jahr aus und bereiteten die singulären Netzentgelte nach Strom-bzw. GasNEV vor. Aktuelle Verbrauchs- und Anschlusswerte wurden dazu über den Dienstleister für die Abrechnungsleistungen abgefordert. Nach der Veröffentlichung der vorläufigen vorgelagerten Netzentgelte wurde die Netzentgeltberechnung selbständig vorgenommen. Die Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte 2018 erfolgte fristgerecht zum 15. Oktober Die Daten wurden anschließend im Controllingprozess auf Plausibilität geprüft und unverändert zum 31. Dezember 2017 veröffentlicht. Im gesamten Prozess der Erarbeitung waren somit ausschließlich Mitarbeiter der Stadtwerke Jena Netze, der Stadtwerke Energie sowie der varys eingebunden, die die Verpflichtungserklärung des konzerninternen Gleichbehandlungsprogramms nach 6a EnWG unterzeichnet haben. Seite 9/12
10 Zähl- und Messwesen Die Stadtwerke Jena Netze übernehmen die Pflichten eines grundzuständigen Messstellenbetriebs nach 4 Abs. 2 MStBG. Die informatorische Entflechtung erfolgt entsprechend der Regelungen des als Dienstanweisung DA/AO/10 erlassenen Gleichbehandlungsprogramms. Zur buchhalterischen Entflechtung wurde in der Netzgesellschaft eine separate Kostenstelle für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gebildet, auf der alle Einzelkosten direkt erfasst und die Gemeinkosten verrechnet werden. Die Verrechnungsschlüssel der Gemeinkosten werden im Zuge der Erstellung der Unbundling-Bilanzen erarbeitet und in diesem Zuge durch den Wirtschaftsprüfer geprüft. Konzessionen Die Stadtwerke Energie hatte sich bis zum 31.Dezember 2016 auf verschiedene Gas- und Stromkonzessionen in Ostthüringen beworben. Diese Bewerbungen sind mit dessen Gründung zum 1.Januar 2017 auf den neuen Netzbetreiber Stadtwerke Jena Netze übergegangen. Die Gesellschaft hat ihre Bewerbungen selbständig vertreten und dabei die Maßgaben des Gleichbehandlungsprogramms eingehalten. Mittlerweile sind alle Bewerbungsverfahren beendet; die Stadtwerke Jena Netze hat dabei keine weiteren Konzessionen erwerben können. 4) Weitere Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen Im Berichtszeitraum wurden weitere Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms durchgeführt. Dabei wurden entsprechend dem gesetzlichen Auftrag in 7a Abs. 5 EnWG die Abteilungen und Mitarbeiter überwacht, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs betraut sind. Die Überprüfung ergab, dass im Berichtszeitraum keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm festgestellt werden konnten. Bei der Feststellung geringfügigen Unsicherheiten im Umgang mit dem Gleichbehandlungsprogramm konnten diese durch eine entsprechende Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter zeitnah behoben werden. II. Gleichbehandlungsprogramm 1) Berichtszeitraum Zum Zwecke der Erfüllung der durch 7 a Abs. 5 EnWG statuierten Verpflichtung haben die Stadtwerke Energie, die Stadtwerke Jena Netze, die Stadtwerke Jena und die varys (alle gemeinsam nachfolgend auch als Unternehmen bezeichnet) Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz und diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebes umzusetzen. Seite 10/12
11 Vor diesem Hintergrund haben die Unternehmen gemeinsam ein Gleichbehandlungsprogramm aufgestellt, welches die verbindliche Grundlage des Gleichbehandlungsmanagement bildet. Das Gleichbehandlungsprogramm gilt nach dem Vorgenannten für die Stadtwerke Energie sowie die mit ihr verbundene Stadtwerke Jena Netze, die die Tätigkeit des Netzbetriebes ausübt und die mit der Stadtwerke Energie verbundenen Unternehmen Stadtwerke Jena und varys (nachfolgend auch Shared Service Bereiche genannt), die Serviceleistungen für die Stadtwerke Energie und die Stadtwerke Jena Netze erbringen. Ziel des Gleichbehandlungsprogramms ist es, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeiter der Unternehmen ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien und den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nach 6 a EnWG entsprechenden Ausgestaltung des Netzgeschäftes festzulegen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb der Stadtwerke Jena Netze ausgeübt werden. Das Gleichbehandlungsprogramm enthält Anforderungen an das Verhalten der mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Beschäftigten und konkretisiert diese für einzelne Geschäftsprozesse. Weiterhin werden die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchsetzung der Ziele dieses Gleichbehandlungsprogramms geschaffen. Dieses Gleichbehandlungsprogramm gilt für alle Beschäftigten der Unternehmen i. S. d. Ziffer 1.1 dieser Dienstanweisung, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs (Elektrizitäts- und Gasverteilernetze) unmittelbar oder mittelbar befasst sind oder Kenntnis von vertraulichen Netzdaten (Informationen) haben, unabhängig davon, ob die Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der Stadtwerke Jena Netze ausgeübt wird. Beschäftigte im Sinne dieses Gleichbehandlungsprogramms sind nicht nur fest angestellte Beschäftigte, sondern auch Auszubildende, befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Leiharbeitnehmer und freie Beschäftigte. Die Unternehmen geben ihr Gleichbehandlungsprogramm in Form der vorliegenden Dienstanweisung gegenüber allen Beschäftigten bekannt. Alle Beschäftigten der Unternehmen werden aktenkundig auf Grundlage dieser Dienstanweisung von ihren Bereichs- bzw. Sachgebietsleitern unterwiesen. Jedem Beschäftigtem steht das Gleichbehandlungsprogramm in Textform über das Intranet zur Verfügung. Seite 11/12
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