Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2014

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1 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2014

2 2 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 A. Selbstbeschreibung von E.ON Deutschland Selbstbeschreibung/Kennzahlen Organisatorische Änderungen... 4 B. Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts... 6 I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements Gleichbehandlungsprogramm Gleichbehandlungsbeauftragter E-Learning/Schulung Kommunikation mit der Geschäftsleitung Interne Kommunikation mit den Mitarbeitern... 8 II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms Beschwerdemanagement-Prüfung Anfragen und Beratung... 9 III. Sanktionen... 9 C. Ausblick... 9

3 3 Präambel Mit diesem Bericht kommt E.ON Deutschland als für das deutsche Geschäft zuständige regionale Einheit der E.ON SE ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nach. Der Berichtszeitraum umfasst die Zeit vom bis zum Der Bericht wird vorgelegt von Herrn Ulrich Böhm, der seit dem als Gleichbehandlungsbeauftragter der E.ON SE für den Geschäftsbereich der E.ON Deutschland bestellt ist, und ist auf der Internetseite von E.ON ( Info-Service > Rechtliches > Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten > Gleichbehandlungsberichte) veröffentlicht. Der Bericht bezieht sich auf E.ON Deutschland (Netzaktivitäten Deutschland) und inhaltlich auf das zweite Halbjahr 2014, da erst zum das Gleichbehandlungsmanagement bei E.ON Deutschland implementiert wurde. Die regionalen Verteilnetzbetreiber (Bayernwerk AG, Avacon AG, HanseWerk AG und E.DIS AG) haben jeweils ein eigenes Gleichbehandlungsprogramm und eigene Gleichbehandlungsbeauftragte, die jeweils gesondert einen Gleichbehandlungsbericht abgeben. A. Selbstbeschreibung von E.ON Deutschland 1. Selbstbeschreibung/Kennzahlen E.ON Deutschland als für das deutsche Geschäft zuständige regionale Einheit der E.ON SE verantwortet das Management der operativen Einheiten im deutschen Markt, aufgeteilt in die Segmente Netz, Vertrieb und Dezentrale Energien. Beim Geschäftsbereich E.ON Deutschland waren zum Stichtag Mitarbeiter beschäftigt (inklusive 3 Praktikanten und 3 Werksstudenten).

4 4 2. Organisatorische Änderungen Im Berichtszeitraum 2014 gab es keine wesentlichen organisatorischen Änderungen bei E.ON Deutschland. Die aus der Verschmelzung der früheren Shared Service Gesellschaften E.ON Best Service GmbH und E.ON Service Plus GmbH sowie dem Betriebsteil Vertriebsabrechnung der früheren E.ON Ruhrgas AG zum entstandene E.ON Kundenservice GmbH wurde im Rahmen der laufenden Restrukturierungsmaßnahmen planmäßig zum in zwei eigenständige Kundenservice-Gesellschaften aufgespalten. Hierfür wurde der bisherige Geschäftsbereich Vertrieb der E.ON Kundenservice GmbH im Wege des Betriebsübergangs an die E.ON Energie Kundenservice GmbH veräußert. Die E.ON Energie Kundenservice GmbH mit Sitz in Landshut bündelt als 100%-Tochter der E.ON Energie Deutschland GmbH zukünftig sämtliche vertrieblichen Kundenservice-Aktivitäten in ihrem Unternehmen. Sämtliche Kundenservice-Aktivitäten für die E.ON-Netze verbleiben bei der E.ON Kundenservice GmbH als gemeinschaftlichem Tochterunternehmen der Avacon AG, Bayernwerk AG, E.dis AG, HanseWerk AG sowie der E.ON Beteiligungen GmbH 1 an den Standorten Hamburg, Helmstedt, Landshut, Potsdam und Bayreuth. Zum ist die Umfirmierung zur e. Kundenservice Netz GmbH mit Sitz in Hamburg geplant. Die bereits in den Jahren 2013 und 2014 vorgenommene Reorganisation aller netz- und vertriebsseitigen Kundenservice-Aktivitäten in voneinander getrennten Sparten mit jeweils eigenen Strukturen, Prozessen, IT-Systemen und Verantwortungsbereichen ist nun auch gesellschaftsrechtlich vollzogen. Rückwirkend zum wurde die E.ON Netz GmbH auf die Bayernwerk AG verschmolzen. Der Teilbetrieb Nord wurde in die HanseWerk AG, der Teilbe- 1 E.ON Beteiligungen GmbH hält die E.ON-Anteile an den regionalen Verteilnetzgesellschaften Avacon AG, Bayernwerk AG, E.DIS AG und HanseWerk AG sowie 24% an E:ON Kundenservice GmbH.

5 5 trieb Mitte in die Avacon AG integriert. Dadurch hat sich das Netzgeschäft der genannten regionalen Verteilnetzbetreiber um die 110 kv Hochspannung erweitert. Das 110 kv-hochspannungsnetz spielt als Bindeglied zwischen Höchst- sowie Mittel- und Niederspannung bei der Gestaltung der Energiewende eine zentrale Rolle. Durch die Integration der nächsthöheren Netzebene werden unter anderem Schnittstellen reduziert und die regionale Steuerung der Stromnetze insbesondere vor dem Hintergrund der Einspeisung erneuerbarer Energien deutlich verbessert. Für die im Rahmen der Verschmelzung übergegangenen Mitarbeiter gilt seit dem Übergang auch das Gleichbehandlungsprogramm der jeweiligen Gesellschaft. Als letzte der vier regionalen Verteilnetzgesellschaften der E.ON-Gruppe firmierte zum die E.ON Hanse AG zur HanseWerk AG um. Hintergrund der Umfirmierung sind Vorgaben des Gesetzgebers und der Bundesnetzagentur, wonach die Verteilnetzbetreiber eine Verwechslung in ihrem Kommunikationsverhalten und bei ihrer Markenpolitik zwischen Netz- und Vertriebsaktivitäten auszuschließen haben. Die Namensänderung erfolgte über einen entsprechenden satzungsändernden Beschluss der Hauptversammlung zur Änderung der Unternehmenssatzung, anschließend wurde die Namensänderung durch Eintragung in das Handelsregister zum 1.Oktober 2014 wirksam. Hinsichtlich etwaiger weiterer organisatorischer Veränderungen bei in den regionalen Verteilnetzbetreibern wird auf deren jeweilige Gleichbehandlungsberichte verwiesen.

6 6 B. Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 1. Gleichbehandlungsprogramm Im August 2014 wurde ein Gleichbehandlungsmanagement bei E.ON Deutschland eingeführt. Dieses wurde im Rahmen des Antrittsbesuchs des neuen Geleichbehandlungsbeauftragen in Grundzügen gegenüber der BNetzA erläutert. Dementsprechend war gemäß EnWG auch ein neues Gleichbehandlungsprogramm bei E.ON Deutschland zu entwickeln. Dieses ist zum 1. Februar 2015 in Kraft getreten. In dem Gleichbehandlungsprogramm wurden die Mitarbeiterpflichten in den Mittelpunkt gestellt sowie das Gleichbehandlungsmanagement konkretisiert. Es ist für alle Mitarbeiter von E.ON Deutschland mit Inkrafttreten verbindlich. Es ist Bestandteil des Organisationshandbuchs und für jeden Mitarbeiter über das Intranet verfügbar. Das Inkrafttreten wurde in einer an alle Mitarbeiter von E.ON Deutschland bekannt gemacht. 2. Gleichbehandlungsbeauftragter Gleichbehandlungsbeauftragter von E.ON Deutschland ist seit dem Herr Ulrich Böhm, Leiter Grundsatzfragen Regulierung und Energierecht bei E.ON Deutschland. Die Stellung des Gleichbehandlungsbeauftragten entspricht den Anforderungen des 7a Abs. 5 EnWG. Die Unabhängigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten wurde entsprechend den Vorgaben der BNetzA durch die Konkretisierung der Tätigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten im Gleichbehandlungsprogramm sichergestellt.

7 7 Danach besitzt der Gleichbehandlungsbeauftragte ein direktes Vortragsrecht bei der Geschäftsführung von E.ON Deutschland. Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist in Ausübung dieser Funktion weisungsfrei und der Geschäftsführung direkt unterstellt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte von E.ON Deutschland leitet seit seiner Bestellung den informellen Arbeitskreis Gleichbehandlung, dem die Gleichbehandlungsbeauftragten der regionalen Verteilnetzbetreiber und der Koordinator für Gleichbehandlung der E.ON Kundenservice GmbH angehören. Der Arbeitskreis dient dem Informationsaustausch und der Koordination bzw. der Findung netzbetreiberübergreifender Lösungen von Gleichbehandlungsfragen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass bei allen E.ON-Verteilnetzbetreibern sämtliche Gleichbehandlungsfragen einheitlich umgesetzt werden. Der Arbeitskreis führt regelmäßige Telefonkonferenzen im 2-Wochen-Rhythmus durch sowie halbjährliche Workshops zu ausgewählten Gleichbehandlungsthemen. Zudem nimmt regelmäßig mindestens einer der Gleichbehandlungsbeauftragten der Gruppe an der jährlichen BDEW-Veranstaltung zur Gestaltung des Gleichbehandlungsberichts teil und berichtet im Arbeitskreis ausführlich über die Ergebnisse. 3. E-Learning/Schulung Ein Schwerpunkt bei der Sicherstellung der Gleichbehandlung bei E.ON Deutschland bildet die Schulung der Mitarbeiter. Die Führungskräfte sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der relevanten Regeln des EnWG zu unterweisen. Dabei steht ihnen der Gleichbehandlungsbeauftragte beratend zur Verfügung. Im Berichtsjahr 2014 wurde ein Schulungskonzept von den Gleichbehandlungsbeauftragten der E.ON-Gruppe erarbeitet. Für das Jahr 2015 ist eine Umsetzung der Schulungsinhalte als E-Learning-Programm vorgesehen. Mit diesem Pro-

8 8 gramm wird eine flächendeckende, intensive Schulung aller Mitarbeiter von E.ON Deutschland erfolgen. 4. Kommunikation mit der Geschäftsleitung Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat uneingeschränkten Zugang zur Geschäftsleitung und berichtet in dieser Funktion der E.ON Deutschland Geschäftsführung direkt. Dies geschah im Berichtszeitraum anlassbezogen im Rahmen von Geschäftsführungssitzungen sowie in regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit dem für das Netzgeschäft zuständigen Geschäftsführer. 5. Interne Kommunikation mit den Mitarbeitern Zur Sicherstellung der internen Kommunikation sind in dem allen Mitarbeitern über das E.ON Deutschland Intranet zugänglichen Gleichbehandlungsprogramm die Kontaktdaten des Gleichbehandlungsbeauftragten angegeben. Der Gleichbehandlungsbeauftragte steht den Mitarbeitern mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen und Abläufen jederzeit als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung. II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms 1. Beschwerdemanagement-Prüfung Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat eines der für die regionalen Verteilnetzbetreiber betriebenen CallCenter besucht um festzustellen, ob bei Auskunftsersuchen von Netzkunden in Hinblick auf wettbewerbliche Tätigkeiten (Vertriebsprodukte) die Unbundling-Regeln strikt eingehalten werden. Hierzu wurden verschiedene Prozesse erörtert sowie stichprobenartig Gespräche mitgehört und anschließend mit dem Call-Agent analysiert.

9 9 2. Anfragen und Beratung Im Berichtsjahr 2014 wurden von Marktteilnehmern und Netzkunden keine Beschwerden direkt an die Gleichbehandlungsbeauftragte gerichtet. Die meisten Anfragen und Beratungen von Mitarbeitern im Unternehmen betrafen die Umsetzung der Unbundling-Vorgaben im Arbeitsalltag. Dabei wurde konsequent auf die strikte Trennung von Netz- und Vertriebsaktivitäten hingewirkt. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die deutliche Abgrenzung von Netz und Vertrieb beim Marktauftritt, die Verwendung von Informationen ( 6a EnWG) und die Einhaltung des Verbotes personeller Verflechtungen ( 7a Abs. 2 EnWG). III. Sanktionen Das Gleichbehandlungsprogramm hat bei E.ON Deutschland die Qualität einer Geschäftsanweisung. Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm stellen somit eine Verletzung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen dar. Da die Schwelle bei arbeitsrechtlichen Sanktionen relativ hoch ist und solche insoweit eher bei schwereren Verstößen in Betracht kommen, sieht das neue Gleichbehandlungsprogramm bei kleineren Verstößen Sanktionselemente wie beispielweise Nachschulungen oder Abhilfe- bzw. Kontrollmechanismen vor. Im Berichtszeitraum mussten keine Sanktionen verhängt werden. C. Ausblick Im Jahr 2015 plant E.ON Deutschland in Zusammenarbeit mit den vier regionalen Verteilnetzbetreibern und E.ON Kundenservice, ein E-Learning-Programm zur Schulung aller Mitarbeiter umzusetzen. Essen, 31. März 2015 Ulrich Böhm

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