Tagung der Gleichbehandlungsbeauftragten 2017 Andreas Koch Tagung der Gleichbehandlungsbeauftragten Karlsruhe,
|
|
- Frank Baum
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Tagung der Gleichbehandlungsbeauftragten 2017 Andreas Koch Tagung der Gleichbehandlungsbeauftragten Karlsruhe,
2 Themenübersicht Feedback zu den vergangenen Berichten Schwerpunkte für den Bericht 2017 Aktuelle Themen 2
3 Feedback zu den vergangenen Berichten 3
4 Feedback I Häufig nur Organigramm des Netzbetreibers (daneben nur allgemeine Konzernstruktur) Namen der Geschäftsführer i.d.r. genannt, aber teilweise nicht die aller erforderlichen Führungsebenen Anzahl der Kunden bei Strom und Gas fehlt häufig Mitarbeiterzahl der Netzgesellschaft sehr selten aus Organigramm ersichtlich, wenn, dann meistens im Fließtext, fehlt aber auch teilweise
5 Feedback II Überwiegend wurde erwähnt, dass Geschäftsprozesse überprüft werden - häufig auch mit Nennung des konkreten Prozesses Meistens fehlt die Beschreibung, wie der Prozess geprüft wurde Fast immer wurde kein Datum benannt Meistens keine Kritikpunkte - wenn es sie gegeben hat, wurden sie nicht explizit benannt Wenn über ergriffene Maßnahmen berichtet wurde, wurde dazu oftmals nicht konkreter ausgeführt
6 Feedback III Erreichbarkeit des GBB und Kommunikation mit Geschäftsführung und Mitarbeitern fast immer unproblematisch Fast immer wurde über Schulungen berichtet Es wäre wünschenswert, wenn noch deutlicher angeben würde, wo genau der Bericht auf der Internetseite veröffentlicht ist also z.b. durch Angabe des Pfades
7 Feedback Fazit Größter Verbesserungsbedarf bei den Organigrammen und v.a. bei der Geschäftsprozessanalyse Sonstige Inhalte und Kommunikationsverhalten meistens mangelfrei Genauere Angabe wo der Gleichbehandlungsbericht zu finden ist wäre insgesamt wünschenswert Sanktionen nicht immer thematisiert
8 Schwerpunkt Bericht
9 Erwartungen an den Gleichbehandlungsbericht I Organisationsstruktur des gesamten vievu Namen der rechtlichen Vertreter bzw. Organe (Geschäftsführer/Vorstand) inklusive der Geschäftsverteilungszuständigkeit interne Organisation und Aufgabenverteilung des Netz- oder Speicherbetriebs transparent darstellen Wer übt Leitungsfunktionen aus? Wer ist Letztentscheider? 9
10 Erwartungen an den Gleichbehandlungsbericht II Prüfergebnisse aus der Prozessprüfung Regelmäßig, z.b. 1 Prozess pro Jahr Ergriffene Maßnahmen der Prozessoptimierung Prozess bei Konzessionen Zähl- und Messwesen (Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende) Marktraumumstellung Kalkulation und Veröffentlichung der Netzentgelte für
11 Aktuelle Themen NEMOG besondere Anforderungen an die Netzentgeltkalkulation 2018 Messstellenbetrieb 11
12 NEMOG EnWG (neu) Bei der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen, die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2018 gezahlt werden, sind als Obergrenze diejenigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene zugrunde zu legen, die für diese Netz- oder Umspannebene am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Für die Zwecke der Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen sind Netzentgelte für das Kalenderjahr 2016 auf neu zu berechnen. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, diese fiktiven Netzentgelte gemeinsam mit der Veröffentlichung ihrer Netzentgelte nach 20 Absatz 1 Satz 1 und 2 auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die für die jeweiligen Verteilernetzbetreiber nach Absatz 4 geltenden Obergrenzen sind je Netz- und Umspannebene den nach Absatz 5 ermittelten Obergrenzen der Übertragungsnetzbetreiber entsprechend anzupassen und unter Berücksichtigung dieser Absenkungen ebenfalls neu zu ermitteln. Nachgelagerte Verteilernetzbetreiber berücksichtigen dabei ebenfalls die Obergrenzen nach Satz 1 eines vorgelagerten Verteilernetzbetreibers. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, ihre jeweiligen nach Satz 1 ermittelten Netzentgelte je Netz- und Umspannebene gemeinsam mit ihren Netzentgelten nach 20 Absatz 1 Satz 1 und 2 auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Andreas Koch Länderausschuss Bundesnetzagentur
13 Diskriminierungsfreie Entgeltkalkulation Die Referenzpreisblätter der ÜNB sind seit bekannt. Das Referenzpreisblatt zur Bestimmung der vne ab dem Jahr 2018 kann durch die VNB damit entlang der Kaskade kalkuliert und veröffentlicht werden. Zum können dann die NE auf dieser Basis kalkuliert werden. Eine Preissenkung zwischen dem und dem enthält Diskriminierungspotential, das leicht vermieden werden kann. Hinweise der BK8 werden in Kürze zusammen mit den üblichen Hinweisen zur EOG 2018 auf der Internetseite der BNetzA veröffentlicht. Andreas Koch Länderausschuss Bundesnetzagentur
14 Gretchenfrage Die Digitalisierung der Energiewende schreitet voran. Wird jetzt wieder integriert gedacht und gehandelt? 14
15 Bisher praktizierte Marktkommunikation 15
16 Marktkommunikation nach MsbG 16
17 Abrechnung im Messstellenbetrieb I alte Welt und NB als grundzuständiger MSB : NB Netznutzung Entgelte Messwesen LF All-inclusive- Vertrag AN 17
18 Abrechnung im Messstellenbetrieb II neue Welt : Denkbar: LF schließt Vertrag über Messstellenbetrieb für AN ab und leitet Entgelte an MSB weiter gmsb NB Netznutzung LF All-inclusive- Vertrag Vollmacht Vertragsschluss / Weiterleitung Entgelt Messstellenvertrag AN 18
19 Rollenkonzentration beim MSB 19
20 Standardleistungen des gmsb Die Standardleistungen umfassen nach 35 Abs.1 MsbG alle für die Nutzung eines intelligenten Messsystems erforderlichen Grundfunktionen. Z.B. Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter- Gateway Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem EEG oder dem KWKG Der grundzuständige Messstellenbetreiber darf für die Erbringung der Standardleistungen nicht mehr als die im Gesetz festgeschriebenen Preisobergrenzen abrechnen. 20
21 Zusatzleistungen des gmsb Zusatzleistungen sind nach 35 Abs. 2 MsbG Leistungen, die über Standardleistungen hinausgehen und vom Anschlussnutzer beauftragt wurden. Z.B. das Bereitstellen von Strom- und Spannungswandlern, die Nutzung des intelligenten Messsystems als Prepaid-System, die Herstellung und die laufende Durchführung der Steuerung von Erzeugungsanlagen, die Bereitstellung und der Betrieb von Mehrwertdiensten (außerhalb der Energieversorgung) und sonstige Dienstleistungen in Ihrem Auftrag. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Es sind weitere Zusatzleistungen denkbar. Wichtig: Für Zusatzleistungen gelten die Preisobergrenzen nicht. Zusatzleistungen müssen diskriminierungsfrei erbracht werden. 21
22 Meinungsbildung Jahresbeginn 2016 Thema taucht erstmalig auf Tagung der GBB auf Herbst 2016 Folgediskussion mit den GBB erste Stimmen in der Literatur Vorstellung der Optionen im Länderausschuss (Einsetzen einer Arbeitsgruppe) Treffen Arbeitsgruppe Bund-Länder-AG Beschlussfassung auf dem Länderausschuss danach Veröffentlichung 22
23 Auslegungsgrundsätze MsbG 23
24 These I Im Ergebnis ist zu beachten, dass bei Unternehmen, welche die Deminimis-Schwelle des 7 Abs. 2 EnWG ( Netzkunden) überschreiten, der grundzuständige Messstellenbetrieb grundsätzlich nur durch die Netzgesellschaft erfolgen darf. 24
25 These II Im Ergebnis ist zu beachten, dass Unternehmen, welche die De-minimis- Schwelle des 7 Abs. 2 EnWG ( Netzkunden) überschreiten, ein Übertragungsvorgang nach 41 ff. MsbG erforderlich ist, falls andere Teile des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens den grundzuständigen Messstellenbetrieb (gmsb) durchführen sollen. 25
26 These III Im Ergebnis ist zu beachten, dass bei Unternehmen, welche die Deminimis-Schwelle des 7 Abs. 2 EnWG überschreiten, für Letztentscheider des Netzbetreibers auch in seinem Aufgabenbereich als grundzuständiger Messstellenbetreiber eine Anstellungspflicht beim Netzbetreiber und ein Angehörigkeitsverbot bei betrieblichen Einrichtungen, die für Gewinnung/Erzeugung oder Vertrieb zuständig sind, besteht. 26
27 These IV Im Ergebnis ist zu beachten, dass bei Unternehmen, welche die Deminimis-Schwelle des 7 Abs.2 EnWG ( Netzkunden) überschreiten, der Verteilernetzbetreiber eine Verwechslung zwischen seinem Netzbetrieb einschließlich gmsb zu Vertriebsaktivitäten ausschließen muss. 27
28 These V Im Ergebnis ist zu beachten, dass Bündelangebote/Beipackwerbung von gmsb und Vertrieb beim Zählertausch ( 37 MsbG) nur diskriminierungsfrei möglich sind. 28
29 These VI Im Ergebnis ist zu beachten, dass Die Kosten für den Messstellenbetrieb konventioneller Zähler weiterhin im Netzbetrieb zu buchen sind (Etwas anderes gilt ausdrücklich für Kosten die beim grundzuständigen Betrieb mme/imsys anfallen. Hierfür sind eigene Konten zu führen. Be im gmsb ist gemäß 6b EnWG auch ein Tätigkeitsabschluss zu erstellen und testieren zu lassen.). 29
30 These VII Im Ergebnis ist zu beachten, dass die informatorische Entflechtung den gesamten Netzbetrieb inklusive gmsb umschließt. 30
31 These VIII Im Ergebnis ist zu beachten, dass die Regeln für wirtschaftlich sensible und vorteilhafte Informationen aus 6a EnWG im Bereich Messstellenbetrieb Anwendung finden (unabhängig davon, ob konventionelle Zähler oder mme/imsys). 31
32 These IX Im Ergebnis ist zu beachten, dass eine weitergehende informatorische Trennung innerhalb des Netzbetreibers nicht notwendig ist. Aufgrund der Übernahme der Grundzuständigkeit ist keine (IT-)Systemtrennung beim Netzbetreiber notwendig. 32
33 Praxisbeispiel 1 Der gmsb darf auf die von ihm im Preisblatt veröffentlichten Beträge keine Rabatte gewähren, die den Abschluss eines Vertrages mit einem weiteren Unternehmen zur Bedingung haben. Dieses Verbot gilt insbesondere für den Fall, dass der Abschluss eines Stromliefervertrages bei Dritten zur Voraussetzungen gemacht wird. 33
34 Praxisbeispiel 2 Hat ein Netzbetreiber in seinem eigenen Stromnetzgebiet die Grundzuständigkeit für den grundzuständigen Strommessstellenbetrieb inn, dann darf er den Messstellenbetrieb für verschiedene weitere Medien mitanbieten, z.b. für die Bereiche Gas, Wärme und Wasser. Der Stromnetzbetreiber kann also insbesondere Dritter im Sinne des 5 MsbG für den Gasbereich sein, solange er in diesem Gebiet im Gasbereich weder Netzbetreiber noch gmsb ist. Sollte er nur den Strom- und Gasbereich bearbeiten und in beiden Bereichen gmsb sein, kann er ebenfalls den Messstellenbetrieb in beiden Bereichen kombiniert anbieten. 34
35 Praxisbeispiel 3 Ein gmsb darf insbesondere während Terminen vor Ort bei den Kunden auf Vertriebsprodukte anderer hinweisen, wenn er dieses Angebot allen interessierten Unternehmen diskriminierungsfrei zugänglich macht. Hierzu dürfen die Vertriebsunternehmen auch speziell auf das verwendete Messsystem angepasste Werbung unterbreiten, die die Funktionalitäten des einzubauenden intelligenten Messsystems für das Vertriebsprodukt herausstellen. Der gmsb darf insbesondere keinem Energievertrieb eine exklusive Zusammenarbeit anbieten. Deswegen darf der gmsb zu den Terminen vor Ort bei den Anschlussnutzern auch keine Vertriebsmitarbeiter mitnehmen. Diese besondere Gelegenheit für die Anbahnung eines Kundenkontaktes könnte nicht allen diskriminierungsfrei gewährt werden und scheidet damit von vorherein aus. 35
36 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Andreas Koch 36
Entflechtung nach Inkrafttreten des MsbG
Entflechtung nach Inkrafttreten des MsbG Andreas Koch Tagung der Gleichbehandlungsbeauftragten Bonn, 16.02.2017 www.bundesnetzagentur.de Ausgangsfrage Die Digitalisierung der Energiewende schreitet voran.
MehrGemeinsame Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu entflechtungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem
Gemeinsame Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu entflechtungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb - Stand: 14.07.2017 1 Einleitung und Zusammenfassung
MehrGleichbehandlungsbericht 2014
erstellt für die Stadtwerke Leipzig GmbH 31. März 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als vertikal integriertes Unternehmen 3 3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des
MehrDas Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Ulm, 5. November 2015 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Ingenieure,
MehrAuswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie von Änderungen des HGB auf die buchhalterische Entflechtung nach 6b EnWG
Bundesnetzagentur (BNetzA) Herrn Karsten Bourwieg Leiter des Referats 604 Tulpenfeld 4 53113 Bonn Düsseldorf, 3. Februar 2017 524/617 Vorab per E-Mail: Karsten.Bourwieg@BNetzA.de Auswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes
MehrPreisblatt für die Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte gem. 18 StromNEV
Preisblatt für die Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte gem. 18 StromNEV der eneregio GmbH Rastatter Straße 14/16 76461 Muggensturm Gültig ab 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Version 1.1 Stand:
MehrMessstellenbetrieb / Smart Metering gem. Messstellenbetriebsgesetz
Gersemann & Kollegen Landsknechtstraße 5 79102 Freiburg Rechtsanwälte Dieter Gersemann Gregor Czernek LL.M. Landsknechtstraße 5 79102 Freiburg Tel.: 0761 / 7 03 18-0 Fax: 0761 / 7 03 18-19 freiburg@gersemann.de
MehrBericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG
Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG) und der Regensburg Netz GmbH im Jahr 2015 2
MehrBERICHT ÜBER DIE MAßNAHMEN ZUR - GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT DISKRIMINIERUNGSFREIEN AUSÜBUNG DES NETZGESCHÄFTS. DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH
DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH BERICHT ÜBER DIE MAßNAHMEN ZUR DISKRIMINIERUNGSFREIEN AUSÜBUNG DES NETZGESCHÄFTS - GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2013 - für die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH und die 1 Inhaltsverzeichnis
MehrDas Messstellenbetriebsgesetz
Das Messstellenbetriebsgesetz Die Regensburg Netz GmbH beantwortet Ihre häufigsten Fragen MsbG Inhalt 1. Allgemein 1.1. Welche Ziele werden mit dem Einbau von intelligenten Zählern verfolgt?...3 1.2. Was
MehrMessstellenbetriebsgesetz
Messstellenbetriebsgesetz Zusammenfassung Auf einen Blick: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Was? Unterstützung der Digitalisierung der Energiewende durch den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen
MehrDas Digitalisierungsgesetz und was ab auf uns zukommt
Das Digitalisierungsgesetz und was ab 01.01.2017 auf uns zukommt 03.05.2016 NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH, Marc-André Müller (Abteilung U03-613 ) 1 Netzstabilität Grafik: RWE, VISA 2 Negativer
MehrAuswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) auf die buchhalterische Entflechtung nach 6b EnWG
E v e r s h e i m S t u i b l e T r e u b e r a t e r G m b H MANDANTENRUNDSCHREIBEN März 2017 Auswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) auf die buchhalterische Entflechtung nach 6b EnWG Sehr
MehrDie Haftung der Netzbetreiber im Rahmen der Kaskade BDEW/VKU-Praxisleitfaden 13 Abs. 2 EnWG
Die Haftung der Netzbetreiber im Rahmen der Rechtsfragen zur Anreizregulierung Kaskade BDEW/VKU-Praxisleitfaden zu 13 Abs. 2 EnWG RA Dr. Michael Koch Aktuelle Anwendungs- und Umsetzungsfragen RA Dr. Michael
MehrFormblatt für Stellungnahmen
Formblatt für Stellungnahmen In den Verfahren BK6-17-042/BK7-17-026 zur Anpassung von Standardverträgen an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende Ich bin damit einverstanden,
MehrSmart Meter I. Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014. www.bundesnetzagentur.
Smart Meter I Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht 1. Aktueller Rechtsrahmen Smart Meter 2. künftiger
MehrGleichbehandlungsbericht 2016
Gleichbehandlungsbericht 2016 ENRO Ludwigsfelde Energie GmbH Jährlicher Bericht der ENRO Ludwigsfelde Energie GmbH über die bis zum 31.12.2016 getroffenen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung
MehrSmart Meter Rollout ab 2017? Umsetzung gesetzlicher Vorgaben bei den SWM
Smart Meter Rollout ab 2017? Umsetzung gesetzlicher Vorgaben bei den SWM Fachforum im Bauzentrum München Andreas Graf 03.02.2016 Öffentlich SWM intern Inhaltsübersicht 1. SWM Positionierung/Lobbying 2.
MehrBericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Rudolstadt GmbH und der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH im Jahre 2016
Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Rudolstadt GmbH und der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH im Jahre 206 Gleichbehandlungsbericht KJ 206 Seite 2 Inhaltsverzeichnis
MehrStart Rollout Smart Meter 2017
Start Rollout Smart Meter 2017 Mirko Vogel Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh Magdeburger Straße 36 06112 Halle (Saale) www.mitnetz-strom.de Rahmenbedingungen 07.02.2017 Seite 2 Ablauf der Gesetzgebung
MehrWorkshop zum MessstellenbetriebsG. Die Organisation des Messstellenbetriebs in der Praxis. RA Dr. Marc Salevic 12. Mai 2017
Workshop zum MessstellenbetriebsG Die Organisation des Messstellenbetriebs in der Praxis RA Dr. Marc Salevic 12. Anzeige der Grundzuständigkeit für den imsb bis zum 30. Juni 2017 schriftlich bei der BNetzA
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Kosten Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) Netzbetreiber (VNB): Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Betriebsnummer der Bundesnetzagentur:
MehrBericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Stadtwerke Kiel AG
Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Kiel AG Berichtszeitraum 01.01.2016 31.12.2016 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Stadtwerke Kiel AG ihrer Verpflichtung aus
MehrVorgelegt durch. Silke Szillat-Meißner. (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für die Unternehmen:
Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten an die Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas Gleichbehandlungsbericht 2016 Vorgelegt durch Silke Szillat-Meißner (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für
MehrGleichbehandlungsbericht 2016
erstellt für die Netz Leipzig GmbH 31. März 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als eigenständiges Tochterunternehmen im vertikal integrierten Unternehmensverbund der Leipziger
MehrMODERNE MESSEINRICHTUNGEN UND INTELLIGENTE MESSSYSTEME ALS TREIBER DER DIGITALISIERUNG DER ENERGIEWENDE
MODERNE MESSEINRICHTUNGEN UND INTELLIGENTE MESSSYSTEME ALS TREIBER DER DIGITALISIERUNG DER ENERGIEWENDE VDE-Veranstaltungen am 11./17. Mai 2017 in Frankenberg und Korbach Dr.-Ing. Oliver Belz INHALT 1.
MehrRechtsfragen der Einspeisemessung aus Sicht der Bundesnetzagentur
www.bundesnetzagentur.de Rechtsfragen der Einspeisemessung aus Sicht der Bundesnetzagentur Jens Lück Beisitzer Beschlusskammer 6, Bundesnetzagentur EEG-Clearingstelle, 11. Fachgespräch, Messwesen bei EEG-Anlagen
MehrRundmail der Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen (LRegB NRW) zu folgenden Themen:
Rundmail der Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen (LRegB NRW) zu folgenden Themen: (1) Netzentgelte 2017; Veröffentlichung zum 15.10.2016 gemäß 20 EnWG (1a) Erlösobergrenzen 2017 für Strom und
MehrDas Messstellenbetriebsgesetz kommt Ausblick auf die Digitalisierung des Messwesens in der Energiewirtschaft
Das Messstellenbetriebsgesetz kommt Ausblick auf die Digitalisierung des Messwesens in der Energiewirtschaft Stuttgart, 11.05.2016 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten
MehrUnabhängigkeit, Zertifizierung und Unbundling der Netzbetreiber
Unabhängigkeit, Zertifizierung und Unbundling der Netzbetreiber Dr. Chris Mögelin, Besitzer, Beschlusskammer 7 enreg - Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin, 08.04.2014 www.bundesnetzagentur.de
MehrGleichbehandlungsbericht der Gemeindewerke Lilienthal GmbH und der Gemeindewerke Ritterhude GmbH
Gemeindewerke Lilienthal GmbH und Gemeindewerke Ritterhude GmbH Gleichbehandlungsbericht der Gemeindewerke Lilienthal GmbH und der Gemeindewerke Ritterhude GmbH Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember
MehrRechtliche Anforderungen an die Zertifizierung und an das Unbundling - Aktuelle Fragen
Rechtliche Anforderungen an die Zertifizierung und an das Unbundling - Aktuelle Fragen Dr. Chris Mögelin, Beisitzer Beschlusskammer 7 enreg - Workshop zum Unbundling Berlin, 14.04.2014 www.bundesnetzagentur.de
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10001445 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):
MehrPositionspapier. zu den. technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG Dezember 2012
Positionspapier zu den technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG 2012 Dezember 2012 Betreiber von EE-, Grubengas- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt sind
Mehr18 StromNEV Ermittlung und Vergütung der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Einspeisung
Die Abrechnung der vermiedenen Netznutzungsentgelte durch dezentrale Einspeisungen erfolgt auf Basis der in 18 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vorgegebenen Regelungen und nach VDN Kalkulationsleitfaden
MehrPreisblatt Netznutzung
Preisblatt Netznutzung Elektrizitätsversorgungsnetz der Netz & Energie Betriebsgesellschaft mbh für das Objekt: Forum Steine, Forum 1, in 90457 Stein Dieses Preisblatt wird gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): enercity Netzgesellschaft mbh Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10002966 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01 Vorgelagerter
MehrMessstellenbetriebsgesetz Was kommt auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu?
Messstellenbetriebsgesetz Was kommt auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu? Intelligente Energie in der Landwirtschaft Brakel, 11.11.2016 Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Gesetz zur Digitalisierung
MehrBei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Moritz Manthey,
Preisblatt Gas - RLM (inkl. vorgelagerter Netze, gültig ab 01.01.2018) Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine Veröffentlichung der Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das
MehrAnlage a. Preisblatt des Netzbetreibers. Netzentgelte Gas ab ELE Verteilnetz GmbH
Anlage a. Preisblatt des Netzbetreibers Netzentgelte Gas ab 01.01.2017 Preisblatt 1: Arbeitspreise für Ausspeisepunkte mit Leistungsmessung Preisblatt 2: Leistungspreise für Ausspeisepunkte mit Leistungsmessung
MehrBericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014
Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2013 Netzbetreiber (VNB): EWE NETZ GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001846 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter
MehrPreisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2
Netzentgelte Strom Netzgebiet Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein ohne die Stadt Neumünster und ohne die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Bissee, Böhnhusen, Bönebüttel mit Husberg, Boostedt, Brügge, Dätgen,
MehrPREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM
PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2015 1. Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene
MehrAUSWIRKUNGEN DES MESSSTELLENBETRIEBSGESETZES AUF GEWERBE UND WOHNUNGSWIRTSCHAFT
AUSWIRKUNGEN DES MESSSTELLENBETRIEBSGESETZES AUF GEWERBE UND WOHNUNGSWIRTSCHAFT Energieforum Rhein-Neckar Mannheim, 19.04.2016 01.10.2010 VOLTARIS GMBH VORNAME NAME 1 / 40 28.09.2011 VOLTARIS GnbH Peter
MehrVorgelegt durch. EVU-Assist GmbH. Rathausplatz 11. 24558 Henstedt-Ulzburg. (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für
BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011 Vorgelegt durch EVU-Assist GmbH Rathausplatz 11 24558 Henstedt-Ulzburg (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für
MehrPreisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom (gültig ab )
Stand: 01.01.2017 Netznutzung Strom Preisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom (gültig ab 01.01.2017) Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung
MehrBERICHT DER GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT vorgelegt durch. für.
BERICHT DER GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2016 vorgelegt durch Sandra Mergl für und 1 Inhaltsverzeichnis A. Vorbemerkungen 3 B. Der Gleichbehandlungsbeauftragte
MehrGleichbehandlungsbericht Stadtwerke Leipzig GmbH
Stadtwerke Leipzig GmbH 31. März 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als vertikal integriertes Unternehmen 3 3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes
MehrG r oupement Européen des entreprises et Organismes de Distribution d Energie
GEODE Magazinstraße 15-16 10179 Berlin Clearingstelle EEG Herrn Dr. rer. publ. Sebastian Lovens Leiter der Clearingstelle EEG Charlottenstr. 65 10117 Berlin - Unser Az.: 00427-08/3222056 (Bitte stets angeben)
MehrSmarte Quartiere aus der Sicht des Energierechts
Smarte Quartiere aus der Sicht des Energierechts Karlsruhe, 13. März 2017 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie
MehrEntgelte für Netznutzung Strom der SWS Netze Solingen GmbH gültig ab (inkl. Kosten des vorgelagerten Netzes)
Strom der SWS Netze Solingen GmbH Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der SWS Netze Solingen GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Transportnetzes
MehrDIGITALE STROMZÄHLER
DIGITALE STROMZÄHLER Für Unternehmen, Gewerbe und Haushalte DAS GESETZ ZUR DIGITALISIERUNG DER ENERGIEWENDE Mit dem 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schafft die Bundesregierung
MehrDas Digitalisierungsgesetz Interimsmodell ( )
Whitepaper; 10.04.2017 Das Digitalisierungsgesetz Interimsmodell (10.2017 12.2019) Ein Überblick über anstehende Änderungen von Markus Tronnier Der Status quo Am 02.09.2016 wurde das Gesetz zur Digitalisierung
MehrNetzentgelte für Netznutzung im Elektrizitätsverteilnetz
der gültig ab 1. Januar 017 (unter Vorbehalt) 1) Blatt 1 von 7 Für die Nutzung des Netzes der werden neben den Netzentgelten Preise für Messstellenbetrieb, die jeweils gültige Konzessionsabgabe und die
MehrRegelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG):
Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG): Entgelt für dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte) Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen, bzw. gleichzusetzende Kunden (im Folgenden
MehrA. Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
A. Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung A.1. Netznutzung Das Entgelt für die Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung setzt sich aus einem Grundpreis sowie einem Arbeitsentgelt zusammen.
MehrPreise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 1.
Preisblatt Strom Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft mbh im Bereich der Stadt Hannover, Stadt Langenhagen, Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 1.
MehrBericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG. EEG Einspeisungen im Jahr 2013
Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG Einspeisungen im Jahr 2013 Netzbetreiber (VNB): Harz Energie Netz GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 1002823 Netznummer der Bundesnetzagentur: Vorgelagerter
MehrBeschreibung der Änderungen der Unternehmensorganisation
Bericht über die Maßnahmen der Umsetzung und Überwachung des Gleichbehandlungsprogramms gemäß 7a Abs. 5 EnWG der Städtische Werke Borna GmbH und der Städtische Werke Borna Netz GmbH im Jahre 2012 März
MehrBERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN BAYERISCHE STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE
BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DAS BAYERISCHE STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE - GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2015 - Vorgelegt durch Heinz Reitberger für
MehrGleichbehandlungsbericht
Vorgelegt durch Jörg Kettler für Stadtwerke Altena GmbH 28.03.2006 1 Inhaltsverzeichnis A. Vorbemerkung... 3 B. Aufstellung des Gleichbehandlungsprogramms... 4 I. Bekanntmachung... 4 Festlegung... 4 I
Mehrvorläufiges Preisblatt 1 für die Netznutzung Strom (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)
vorläufiges Preisblatt 1 für die Netznutzung Strom (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2018 Das EnWG verlangt in 20 Abs. 1 die Veröffentlichung der
MehrLEW Verteilnetz GmbH Augsburg. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2016
LEW Verteilnetz GmbH Augsburg Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2016 Inhalt Allgemeine Erläuterungen 5 Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung 6 Erklärung der gesetzlichen Vertreter 13 3 4
MehrFAQ Häufig gestellte Fragen zu modernen Messeinrichtungen Wir helfen Ihnen und geben Antworten!
Die bestehenden Regeln für das Messwesen im Strombereich ändern sich durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende grundlegend. Wichtigster Bestandteil dieses Artikelgesetzes ist das neue Messstellenbetriebsgesetz,
MehrSmart-Meter, intelligente und effiziente Stromnutzung aus der Sicht von Stadtwerken am auf Haus Düsse
Smart-Meter, intelligente und effiziente Stromnutzung aus der Sicht von Stadtwerken am 12.03.2013 auf Haus Düsse Dietmar Hillebrand, BeSte Stadtwerke GmbH, Steinheim Leiter Vertrieb bbswenergie GmbH und
MehrPreisblatt 1 für die Netznutzung Strom (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)
Preisblatt 1 für die Netznutzung Strom (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2017 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung
MehrGesetz zur Digitalisierung der Energiewende. und dessen Auswirkungen auf das Messwesen
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und dessen Auswirkungen auf das Messwesen 04. November 2015: Sicher ins intelligente Netz Energiewende digital: Ab 2017 sorgen intelligente Messsysteme nach
MehrStadtwerke Gotha NETZ GmbH
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem
MehrEnergieversorgung Rudolstadt GmbH Gleichbehandlungsbericht 2011
Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Rudolstadt GmbH als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen für die EVR Netze GmbH im Jahre 2011 Inhaltsverzeichnis
MehrPreisblatt Netzentgelte Strom ab 1. Januar 2017
1. NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%), der Entgelte für Messstellenbetrieb, sowie der Konzessionsabgabe, der KWKG-Aufschläge, der StromNEV-Umlage,
MehrAnlage a. Preisblatt des Netzbetreibers. Voraussichtliche Netzentgelte Strom ab voraussichtliche Netzentgelte Strom ab
voraussichtliche Netzentgelte Strom ab 01.01.2018 Anlage a. Preisblatt des Netzbetreibers Voraussichtliche Netzentgelte Strom ab 01.01.2018 Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.
MehrAnmerkungen der Deutsche Telekom AG zum Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende vom 21. September 2015
Anmerkungen der Deutsche Telekom AG zum Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende vom 21. September 2015 Die Energiewirtschaft in Deutschland befindet sich in einer entscheidenden Umbruchphase.
MehrPreisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH. gültig ab
Seite 1 von 5 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der gültig ab 01.01.2017 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung 2.500 h/a Entnahmestelle im Mittelspannungsnetz
MehrPreisblatt für Netznutzungsentgelte 2017 einschließlich vorgelagerter Netze
Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2017 einschließlich vorgelagerter Netze der (Netzbetreiber) Südring 1/3 59065 Hamm Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile: Die Preisbestandteile
MehrBericht gemäß 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Bericht gemäß 52 Abs. 1 Nr. 2 -Einspeisungen im Jahr 2012 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Verden GmbH (Netz) Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000286 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter
MehrStadtwerke Gotha NETZ GmbH
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird
MehrPreisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)
Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2016 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung
MehrGleichbehandlungsbeauftragten. an die Bundesnetzagentur. gemäß 8 Absatz 5 Satz 3 EnWG
Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten der Stadtwerke Aachen AG an die Bundesnetzagentur gemäß 8 Absatz 5 Satz 3 EnWG Einleitung Dieser Bericht ist Teil der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen
MehrEINFÜHRUNG VON SMART METERN
EINFÜHRUNG VON SMART METERN HINTERGRUND. TECHNIK. MEIN SMART METER. FAQ s INHALT HINTERGRUND 4 1. Was ist der nationale Smart-Meter-Rollout?... 4 2. Warum findet der Smart-Meter-Rollout statt?... 4 3.
MehrVorläufiges Preisblatt der Stadtwerke Andernach Energie für den Netzzugang Strom
Vorläufiges Preisblatt der Stadtwerke Andernach Energie für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netzkosten, Stand: 15.10.2016, voraussichtlich gültig ab 01.01.2017 Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2015
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10001705 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015 EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): WSW Netz GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001781 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01
MehrBetriebsnummer der Bundesnetzagentur: Nr (e-netz Südhessen) Netznummer der Bundesnetzagentur: Nr. 1. Dipl.-Ing.
Bericht der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG nach 52 Absatz 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2016 Netzbetreiber: e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Dornheimer Weg 24 D-64293 Darmstadt Sitz der Gesellschaft: Darmstadt,
Mehre-netz Südhessen GmbH & Co. KG nach 77 Absatz 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2014
Bericht der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG nach 77 Absatz 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2014 Netzbetreiber (bis 30.06.2014): Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG Frankfurter Straße 100
MehrEntgelte für Netznutzung gültig ab:
Die Entgelte für Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. Entgelte für Netznutzung Preisblatt 1 für Zählpunkte mit registrierender Leistungsmessung Netznutzungsentgelte
MehrWSW Netz GmbH. Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG. EEG-Einspeisungen im Jahr Vorbemerkung. 2. Grundsystematik. 3.
WSW Netz GmbH Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 212 Netzbetreiber (VNB): WSW Netz GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 11781 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter
MehrFAQ zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) Stand:
FAQ zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) Stand: 17.11.2017 A. Warum digitalisiert der Gesetzgeber die Energieversorgung und was hat der Verbraucher davon? (1) Warum werden neue Zähler eingebaut?
MehrNetznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016
Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016 Die Erlösobergrenze für das Jahr 2016 kann nicht endgültig bestimmt werden, da das vorläufige Ergebnis der Kostenprüfung vom 25.06.2013 noch nicht rechtskräftig
MehrNetznutzungsentgelte Erdgas für Kunden mit 1-h-Lastgang-Zählung - Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM)
Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte Erdgas für Kunden mit 1-h-Lastgang-Zählung - Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze Jahresarbeit Obergrenze
MehrStadtwerke Rostock Rostock, 26. März 2012 Aktiengesellschaft. Bericht. zum. Gleichbehandlungsprogramm. der. Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft.
Stadtwerke Rostock Rostock, 26. März 2012 Aktiengesellschaft Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft und Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh Krohn Gleichbehandlungsbeauftragter
MehrVorläufige Entgelte gemäß 20 Abs.1 EnWG
Seite 1 von 5 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Unter Vorbehalt gültig ab 01.01.2014 Vorläufige Entgelte gemäß 20 Abs.1 EnWG 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung
MehrDürfen wir vorstellen? Der Neue in Ihrem Haushalt!
10.000 imp/kwh Dürfen wir vorstellen? Der Neue in Ihrem Haushalt! Ihr neuer digitaler Stromzähler ist da. 10.000 imp/kwh 10.000 imp/kvah Cl.2 Abbildung ähnlich 10.000 imp/kwh 10.000 imp/kvah Cl.2 Neue
MehrPreisblatt für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Stadtwerke Bad Homburg v.d.höhe
Steinmühlstraße 26 61352 Bad Homburg v. d. Höhe Telefon 06172 4013-0 Telefax 06172 489442 http://www.stadtwerke-bad-homburg.de gasnetzzugang@sw.bad-homburg.de Amtsgericht Bad Homburg v.d.h., HRA 3300 Steuer-Nr.
MehrSmart Meter Rollout ab 2017? Digitalisierungsgesetz - aktueller Stand im Gesetzgebungsverfahren
Smart Meter Rollout ab 2017? Digitalisierungsgesetz - aktueller Stand im Gesetzgebungsverfahren Fachforum im Bauzentrum München Andreas Graf 03.02.2016 Öffentlich SWM intern Digitalisierungsgesetz - aktueller
MehrBericht der Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG nach 52 Abs. 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2013
Bericht der Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG nach 52 Abs. 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2013 Netzbetreiber (bis 30.06.2014): Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG Frankfurter
MehrEntgelt für den Messstellenbetrieb: 519,50 pro Jahr
Preisblatt für die Ersatzversorgung mit Strom in Niederspannung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 1. Der Kunde zahlt einen Arbeitspreis Energie in Höhe von: 15,00 Cent pro kwh. Der Arbeitspreis
MehrPreise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 1.
Preisblatt Strom Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft mbh im Bereich der Stadt Hannover, Stadt Langenhagen, Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 1.
MehrNetznutzung Gas Preisblatt für das Kalenderjahr 2016
Netznutzung Gas Preisblatt für das Kalenderjahr 2016 Ansprechpartner Netznutzungsmanagement Uhlenkrog 32 24113 Kiel Telefon 0431 594-3410 Fax 0431 594-3884 E-Mail Netznutzung-Gas@SWKiel-Netz.de Internet
MehrNetzentgelte Strom 2016
Netzentgelte Strom 2016 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)
Mehr