AUSWIRKUNGEN DES MESSSTELLENBETRIEBSGESETZES AUF GEWERBE UND WOHNUNGSWIRTSCHAFT
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- Jörn Sternberg
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1 AUSWIRKUNGEN DES MESSSTELLENBETRIEBSGESETZES AUF GEWERBE UND WOHNUNGSWIRTSCHAFT Energieforum Rhein-Neckar Mannheim, VOLTARIS GMBH VORNAME NAME 1 / VOLTARIS GnbH Peter Zayer 1
2 VOLTARIS Expertenlösungen für heute und morgen. Damit Sie mehr Energie für das Wesentliche haben. VOLTARIS ist der Experte für Lösungen im Energiedatenmanagement, Messstellenbetrieb und Smart Metering. Wir bieten Ihnen mit unseren energiewirtschaftlichen Dienstleistungen die größtmögliche Sicherheit und Flexibilität für heute und morgen VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 2
3 VOLTARIS IM ÜBERBLICK Dienstleistungsportrait Smart Meter Gateway-Administration Moderne Messeinrichtungen/ Messsysteme inkl. Visualisierung der Daten Metering-Dienstleistungen (Staatlich anerkannte Prüfstellen EL3 und EK3) Datenmanagement MDM / EDM Forschungsprojekte: On-Board Metering PolyEnergyNet Designnetz 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 3
4 VOLTARIS IM ÜBERBLICK Kennzahlen ca Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler Kunden: ca. 200 Stadtwerke, Netzbetreiber und Energieversorger Zielgruppen Stadt- und Gemeindewerke Netzbetreiber Energielieferanten Industrie und Gewerbe Kommunen 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 4
5 DIGITALISIERUNG DER ENERGIEWENDE Was wird das Messstellenbetriebsgesetz bringen? 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 5
6 MESSSTELLENBETRIEBSGESETZ Gang des Gesetzgebungsverfahrens 21. September 2015: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) legt Referentenentwurf (RefE) vor 9. und 14. Oktober 2015: Stellungnahme Frist zum RefE endet für die Verbände und Bundesländer 4. November 2015: Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf 18. Dezember 2015: Plenarberatung im Bundesrat (1. Durchgang ist abgeschlossen) 26. Februar 2016: erste Lesung im Bundestag des Regierungsentwurfs 13. April 2016 Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages September 2016: Voraussichtlicher Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 6
7 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Auszug Begriffsbestimmungen gem. 2 MsbG-E moderne Messeinrichtung mme: Basisvariante einer Messeinrichtung, bisher intelligenter Zähler (iz); kann jederzeit mittels SMGw zu einem intelligenten Messsystem ausgebaut werden mme verfügt über Grundausstattung an Funktionen zur Hebung von Einsparpotenzialen (EDL-Anzeige) Smart-Meter-Gateway SMGw: Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems die ein oder mehrere moderne Messeinrichtungen und weitere technische Einrichtungen unter Beachtung der besonderen Anforderungen von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden kann und über Funktionalitäten zur Erfassung, Verarbeitung und Versendung von Daten verfügt intelligentes Messsystem imsys: moderne Messeinrichtung + Smart-Meter-Gateway 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 7
8 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Auszug Begriffsbestimmungen gem. 2 MsbG-E moderne Messeinrichtung Smart-Meter- + = Gateway Intelligentes Messsystem + = 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 8
9 UMSETZUNGSPFLICHTEN Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gem. 29 MsbG-E Voraussetzungen: Umrüstbarkeit muss technisch möglich sein gem. 30 MsbG-E Wirtschaftlich vertretbar gem. 31. MsbG-E Einbaufristen: IMSys: mme: Ab 2017 bis 2032 Pflicht zur Umsetzung von 10% in 3 Jahren Wechsel bestehender Messeinrichtungen bis 2032 Neubauten und bei größerer Renovierung eines Gebäudes Pflicht gilt bei einer Ausstattung von 95 % gesamtem Messstellen als erfüllt 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 9
10 ZEITPLAN Letztverbraucher und Anlage gem. 14a EnWG Letztverbraucher kwh/a* Rollout- Start Rollout- Zeitraum POG Pflicht > Jahre keine** x Jahre 200 x Jahre 170 x Jahre 130 x Jahre 100 x optional optional optional < optional 14a EnWG*** x * Zur Bemessung maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte. ** gegen angemessenes Entgelt *** sofern Flexibilitätsmechanismus geschaffen 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 10
11 ZEITPLAN EEG- und KWKG-Anlagen EEG+KWKG Rollout-Start Rollout-Zeitraum POG Pflicht > 100 kw Jahre keine* x kw Jahre 200 x kw Jahre 130 x 7-15 kw Jahre 100 x * gegen angemessenes Entgelt 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 11
12 ROLLOUTPFLICHT Informationspflichten des grundzuständigen MSB Mind. 6 Monate vor Beginn des Rollouts ist zu informieren über: Umfang ihrer Verpflichtungen aus 29 ihre Standard- und Zusatzleistungen nach 35 Preisblätter mit Preisangaben für mind. 3 Jahre Information der betroffenen Anschlussnutzer, -nehmer, Anlagenbetreiber und Messstellenbetreiber mind. 3 Monate im voraus es ist auf die Möglichkeit zur freien Wahl des Messstellenbetreibers nach 5 und 6 des MsbG-E hinzuweisen 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 12
13 ANSCHLUSSNEHMER UND -NUTZER Begriffsbestimmungen gem. 2 MsbG-E Anschlussnehmer: der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Energieversorgungsnetz angeschlossen ist oder die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Energieversorgungsnetz angeschlossen wird Anschlussnutzer: der zur Nutzung des Netzanschlusses berechtigte Letztverbraucher oder Betreiber von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 13
14 ROLLOUTPFLICHT Wahlrecht des Anschlussnutzers gem. 5 MsbG-E Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers (z.b. Mieter) kann der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem wettbewerblichen Dritten durchgeführt werden Der wettbewerbliche Dritte ist nicht an die vorgeschriebenen Preisobergrenzen gebunden, 36 Abs. 2 MsbG-E 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 14
15 ROLLOUTPFLICHT Wahlrecht des Anschlussnehmers gem. 6 MsbG-E Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anschlussnehmer (z.b. Vermieter) den Messstellenbetreibers wählen Wahlrecht des Anschlussnehmers sticht u. U. Recht des Anschlussnutzers Einzelvereinbarungen möglich Voraussetzungen: Ausstattung aller Zählpunkte der Liegenschaft Neben der Sparte Strom muss der Messstellenbetrieb für mindestens eine andere Sparte übernommen werden Preis muss im Vergleich zu der Summe der Kosten für den bisherigen getrennten Messstellenbetrieb niedriger sein 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 15
16 ROLLOUTPFLICHT Bewertung der Regelung Mögliche Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Messstellenbetriebs durch Synergieeffekte Position des Anschlussnutzers wird durch Vorgabe u.u. geschwächt (Gewerbe) Einzelvereinbarungen zwischen Anschlussnehmer und nutzer zulässig Anschlussnutzer haben Anspruch auf Einholung von Vergleichsangeboten durch den Anschlussnehmer Anschlussnutzer hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Bündelangebots durch den Anschlussnehmer 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 16
17 ROLLOUTPFLICHT Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Messstellenbetriebs durch Synergieeffekte Mehrwerte für die Anschlussnutzer durch die Nutzung von Portallösungen Möglichkeit zur Ergreifung von Energieeffizienzmaßnahmen Vereinfachte Abrechnung von Nebenkosten Anschlussnutzer hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Bündelangebots durch den Anschlussnehmer Anschlussnutzer haben Anspruch auf Einholung von Vergleichsangeboten durch den Anschlussnehmer Einzelvereinbarungen zwischen Anschlussnehmer und nutzer zulässig 2016 VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 17
18 ROLLOUTPFLICHT Auswirkungen auf Gewerbe Ab 2017 Anwendung von fernkommunizierenden Systemen ab kwh Möglichkeit für derzeit nicht RLM-Kunden zur Nutzung der ermäßigten Konzessionsabgabe gem. 2 Abs. 7 KAV Möglichkeit zur Ergreifung von Energieeffizienzmaßnahmen Optimierung der Energielieferungen durch variable Tarifierung anhand von Lastkurven Wahl des Messstellenbetreibers durch den Anschlussnehmer kann die Wahlfreiheit eines ansässigen Filialisten beeinträchtigen, der einen einheitlichen Messstellenbetreiber hat Hier sollte von dem Recht der Sondervereinbarung zwischen Anschlussnutzer und nehmer gebrauch gemacht werden VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 18
19 VIELEN DANK für Ihre Aufmerksamkeit. Kontakt VOLTARIS GmbH Doreen Hensel 19
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