CAD-RICHTLINIEN. für den CAD- Datenaustausch. Version 2013/02, Februar 2013. Immobilien Aargau

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Transkript:

CAD-RICHTLINIEN für den CAD- Datenaustausch Version 2013/02, Februar 2013 Immobilien Aargau

HERAUSGEBER Kanton Aargau Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau Tellistrasse 67, Postfach 2531 5001 Aarau Telefon 062 835 35 00 Telefax 062 835 35 09 E-Mail immobilien@ag.ch www.ag.ch/immobilienaargau VERFASSER Marcel Christen Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau Tellistrasse 67, Postfach 2531 5001 Aarau Telefon 062 835 35 18 E-Mail marcel.christen@ag.ch 2011 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen

CAD RICHTLINIEN VERSION 2013/2 INHALT 1 VORWORT 4 2 LIEFERUMFANG 4 3 REVIDIERTE AUSFÜHRUNGSPLÄNE 4 4 SAP-GRUNDRISSE 6 4.1 Detaillierungsgrad 6 4.2 Mauern und Trennwände 7 4.3 Fenster 7 4.4 Türen 8 4.5 Sanitäre - Apparate 10 4.6 Texte 10 4.7 Raumstempel 11 4.8 Einbauten 12 4.8.1 Fest montierte Einbauten 12 4.8.2 Technische Einbauten 12 4.9 Schraffur 13 4.10 Flächenpolygone 14 4.11 Schriftfeld 17 4.12 Schriftfeld mit Situation 17 4.13 Nord-Pfeil 18 5 VERBINDLICHKEITEN 19 6 NUTZUNGSRECHT 19 Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. Immobilien Aargau 3

CAD RICHTLINIEN VERSION 2013/2 1 VORWORT Im Wissen, dass CAD-Richtlinien, insbesondere Layerstrukturen, immer wieder zu Diskussionen Anlass geben, haben wir diese Richtlinien geschrieben. Wir möchten den Planungsunternehmen möglichst viele Freiheiten und Entfaltung belassen und dennoch kommen wir an verschiedenen Vorgaben nicht vorbei. Das Ziel war die Strukturen so einfach wie möglich zu halten. Dafür erwarten wir auch, dass sich die Planenden an diese Richtlinien halten, ansonsten müssten wir die Planunterlagen zur Korrektur zurückweisen. Ihr Ansprechpartner für Fragen oder Anregungen ist: Immobilien Aargau Sabine Kellen Fachprojektleitung CAD Tellistrasse 67, Postfach 2531 5001 Aarau Tel. 062 835 35 56 E-Mail: sabine.kellen@ag.ch 2 LIEFERUMFANG Nachfolgend unterscheiden wir zwei verschiedene Arten der Planerstellung, welche zum Lieferumfang der Planungsunternehmen gehören. - revidierte Ausführungspläne - SAP-Grundrisse 3 REVIDIERTE AUSFÜHRUNGSPLÄNE - Für die Erstellung der Ausführungspläne gelten die Normen und Empfehlungen des SIA. - Für die Richtigkeit und Lesbarkeit der Ausführungspläne tragen die Planungsbüros selbst die Verantwortung, daher stellen wir während der Bauausführung keine speziellen Bedingungen. Das gültige Schriftfeld (Plankopf) des Kantons Aargau wird den Planenden als DWG-Datei mitgeliefert. Immobilien Aargau 4

- Vor der Abgabe müssen die Ausführungspläne auf den aktuellsten Stand gebracht werden, dies gilt auch für Schnitte und Fassaden. (siehe Aufmassleitfaden) - Die in diesen Richtlinien abgebildete Layerstruktur muss zwingend eingehalten werden. - Bei Umbauten muss der Layer für Abbruch gelöscht sein. Der Inhalt der Layer für neue Elemente muss den einzelnen, dafür vorgesehenen Layern zugeordnet werden. - Die Pläne müssen im M 1:1 mit der Masseinheit cm gezeichnet sein. Schriftfeld und Blattrahmen müssen so vorbereitet sein, dass die Pläne in einem geeigneten Massstab (z.b. 1:50 oder 1:100) ausgedruckt werden können. Der Detaillierungsgrad entspricht der Darstellung im Massstab M 1:50. - Die Linienstärken werden beim Plotten über die Farbe zugeordnet. - Es dürfen keine referenzierten Dateien oder Bilder aufgerufen werden. - Die dargestellten Grundrisse, Schnitte und Fassaden müssen zusammen mit dem Schriftfeld und Blattrahmen im Modellbereich gezeichnet sein. Schriftfelder im Layout sind nicht zulässig. Ausserhalb des Blattrahmens dürfen keine Details, Hilfskonstruktionen, Legenden usw. vorhanden sein. - Mauern und Wände sind mit geschlossenen Polylinien zu zeichnen. - Die Polylines zur Flächenermittlung werden im Bereich der Fenster bis Innenkante Aussenmauer gezogen - Mauern werden entsprechend dem Baustoff schraffiert. - Die Darstellung der Pläne, insbesondere die Bemassung sollte zweckmässig sein, schliesslich ist das Gebäude zu diesem Zeitpunkt bereits gebaut. - Die Daten werden in 2-facher Ausführung, jeweils als DWG- und PDF-Dateien, auf elektronischem Datenträger wie CD, DVD, USB-Stick usw.abgegeben. Aufmassleitfaden: - Die Raumbezeichnungen und Raumnummern müssen vor Ort geprüft werden und gegebenenfalls korrigiert werden. Im Besonderen, wenn sich dadurch die Nutzung nach DIN ändert. - Die Raumhöhe wird von OK Fertigboden bis UK Fertigdecke gemessen. Sollten in einem Raum zwei Raumhöhen vorhanden sein, so wird die Kleinere in den Raumstempel eingetragen - Fensterflächen werden aussen von Leibung zu Leibung gemessen, bei Rundbögen wird von OK Fensterbank bis zur höchsten Stelle gemessen - Die Glasflächen innerhalb von Räumen werden immer beidseitig, ohne Rahmen gemessen und jeweils in den Raumstempel der betroffenen Räume anteilig eingetragen - Spiegel werden erfasst, wenn sie nicht über einem Lavabo hängen und grösser als einen Quadratmeter sind - erfasst werden: festeingebaute Anlagen, wie Lüftungsanlagen, EDV-Schränke, Einbauschränke, Tresen, Feuerlöschposten, Lavabos, Boiler, Oberlichter, Fensterbänke, Unterzüge, Schwellen - kontrolliert und nachgeführt werden: Grundrissänderungen, Treppenläufe, Türdarstellungen (Rahmenart, Öffnungsrichtung), unschlüssige Plandarstellungen, Besonderheiten wie Klappen in der Wand Immobilien Aargau 5

4 SAP-GRUNDRISSE Die Inhalte von Raumstempeln und Flächenpolygone dieser Grundrisse werden in das SAP übertragen, ebenfalls die Grafik der Geschosspläne. Es ist daher wichtig, dass die nachfolgenden Vorgaben zwingend eingehalten werden, wobei die Beachtung der vorgegebenen Layerstruktur, besonders wichtig ist, um den Datentransfer gewährleisten zu können. Vorgaben - Die nachfolgenden Abbildungen sind ein Bestandteil dieser Vorgaben. - Die Pläne müssen im Massstab M 1:1 gezeichnet sein, Schriftfeld und Rahmen müssen so vorbereitet sein, dass sie im M 1:100 geplottet werden können. - Das Schriftfeld (Plankopf) und der Grundriss müssen zwingend beide im Modellbereich sein. Darstellungen im Layout sind nicht zulässig. - Es dürfen keine referenzierten Dateien, Bilder oder Listen aufgerufen werden. - Das mitgelieferte Schriftfeld des Kanton Aargau muss zwingend verwendet werden. - Ein Musterplan wird zur Verfügung gestellt. 4.1 DETAILLIERUNGSGRAD Der Detaillierungsgrad ist einfach gewählt, etwas detaillierter als die Darstellung M 1:100. Die Bemassung wird nicht verwendet. Damit die Zeichnung im SAP eingelesen werden kann ist die Einhaltung der Layerstruktur entscheidend. Die Layerstruktur wird getrennt zu diesen Richtlinien mitgeliefert. Darstellung Detaillierungsgrad besonders wichtig: Einhaltung der Layerstruktur Immobilien Aargau 6

4.2 MAUERN UND TRENNWÄNDE Mauern werden bei einer Baustoffstärke von >= 12cm oder tragendem Baustoff auf dem Layer: A_30_Mauern-Stützen gezeichnet. Trennwände werden bei einer Baustoffstärke von < 12cm oder nichttragendem Baustoff auf dem Layer: A_36_Trennwände gezeichnet. Darstellung von Mauern und Wänden Layer: A_30_Mauern-Stützen geschlossene Polylinie Layer: A_36_Trennwände geschlossene Polylinie 4.3 FENSTER Die Fensterdarstellung ist detaillierter als im M 1:100 üblich ist. Die Fenster werden mit zwei Linien gezeichnet, wie das nachfolgende Beispiel zeigt. Beispiel von Fenstern, Layer: A_50_Fenster_Türen_Treppen, Fenster inkl. Sims und Fensterbrett Immobilien Aargau 7

4.4 TÜREN Die unten abgebildeten Darstellungen zeigen Beispiele wie Türen gezeichnet werden können. Diese Darstellungen dienen als Empfehlungen, zusätzliche Türanschläge sind ebenfalls möglich. Darstellung von Türen bei Mauern mit Abstand zeichnen Layer: A_50_Fenster_Türen_Treppen - Geschlossene Polylinie Darstellung von Türen mit Absatz oder Schwelle Absatz/Schwelle Layer: A_37_Draufsicht Schwelle bis zur Mauer zeichnen Layer: A_50_Fenster_Türen_Treppen Immobilien Aargau 8

Darstellung von Türen bei Trennwänden Türe direkt auf Wand zeichnen Layer: A_50_Fenster_Türen_Treppen - Geschlossene Polylinie Darstellung von Türen Blendrahmentüre Layer: A_50_Fenster_Türen_Treppen Absatz: Layer: A_37_Draufsicht Darstellung von Türen Schiebetüren Schiebetüren Layer: A_50_Fenster_Türen_Treppen Layer: A_38_Untersicht Immobilien Aargau 9

4.5 SANITÄRE - APPARATE Damit die Sanitäranlagen in den Grundrissen ein einheitliches Bild abgeben, stellen wir die Symbole für WC-Anlagen zur Verfügung. Layer: A_75_Sanitär. Layer: A_75_Sanitär Die Symbole werden zur Verfügung gestellt 4.6 TEXTE Unter normalen Texten verstehen wir alle Bezeichnungen ausser, Raumstempeln und Bezeichnungen von technischen Einbauten, wie sie unter Abbildung 3.8.b beschrieben sind. Als Textstil wird Arial verwendet. Beispiel normaler Text Layer:A_80_Text_klein, Textstil Arial Raumstempel Layer: FM--Z261_Raumstempel Immobilien Aargau 10

4.7 RAUMSTEMPEL Die Immobilien Aargau arbeiten mit Autocad. Die Raumstempel dienen zum Erfassen verschiedener Attribute. Die dort verwendeten Block-Text-Attribute sind nicht zu allen CAD-Systemen kompatibel. Wir erwarten daher von den Planungsbüros die unten abgebildeten Angaben in jedem Raum. Bitte verwenden Sie normale Texte mit dem Stil Arial. Angaben über die Fläche benötigen wir nicht, diese werden automatisch über die Flächenpolygone gerechnet und in unsere Raumstempel-Attribute geschrieben. Darstellung von Raumstempeln Layer: FM--Z261_Raumstempel Raumnummer Raumbezeichnung Raumhöhe Bodenbelag Fensterfläche Glasflächen (Innenverglasungen) wenn vorhanden, z.b. Glastüren, Glaswände, Vitrinen usw. Immobilien Aargau 11

4.8 EINBAUTEN 4.8.1 Fest montierte Einbauten Fest montierte Einbauten, sind nicht bewegliche Einrichtungen wie, Einbauschränke, Küchenkombinationen, Wandtafeln usw. Bewegliche Einrichtungen wie, Tische, Stühle und Betten, werden nicht gezeichnet. Darstellung Einbauten Layer: A_65_Einbauten 4.8.2 Technische Einbauten Technische Einbauten sind: Elektro- und Telefonverteiler UKV-Rack, Sanitär- und Heizungs-Verteiler, aber auch FLP usw. Diese Einbauten werden symbolisch gezeichnet. Die Texte z.b. "El-Verteilung" und die Grafik sind auf dem gleichen Layer. Dies hat nur Gültigkeit für technische Einbauten. Grafik und Text Layer: A_65_Einbauten, Textstil Arial Immobilien Aargau 12

4.9 SCHRAFFUR Im Gegensatz zu den Abgabeplänen werden in den SAP-Grundrissen alle Mauern und Stützen mit dem Schraffurmuster Solid versehen. Dies betrifft alle Elemente vom Layer: A_30_Mauern-Stützen. Schraffur Solid Layer: A_40_Schraff_Solid Trennwände Layer: A_36_Trennwände, werden nicht schraffiert Immobilien Aargau 13

4.10 FLÄCHENPOLYGONE Mit den Flächenpolygonen werden die einzelnen Raumflächen (NGF) erfasst und automatisch in die Raumstempel (Block-Text-Attribute) im Autocad geschrieben. Das Zeichnen von Flächenpolygonen ist nicht immer ganz einfach, daher empfehlen wir die nachfolgenden Darstellungen genau anzusehen. Gerne stehen wir auch beratend und unterstützend zur Seite. Jeder Raum erhält ein Flächenpolygon entsprechend der Raumgrösse. Layer: FM--Z122_NGF-Polygon. Einbauten wie Schränke liegen innerhalb vom Polygon. Linienführung Flächenpolygone Darstellung Polylinie bei Türöffnungen, die Polygone beider Räume liegen übereinander, immer in Richtung Türöffnung. Immobilien Aargau 14

Spezielle Darstellungen von Flächenpolygonen Der Liftschacht ist mitten im Lager. Da beide unterschiedliche Nutzungen haben (Lager HNF4.1 und Liftschacht VF9.3) muss der Liftschacht von der Fläche des Lagers subtrahiert werden. Das Raumpolygon vom Lager muss als geschlossene Polylinie um den Liftschacht herum und wieder zurück geführt werden. Die richtige Linienführung ist entscheidend ( Blaue Pfeile), damit der Liftschacht auch tatsächlich vom Lager subtrahiert wird. Alle Polygone sind auf dem Layer: FM--Z122_NGF-Polygon. Flächenpolygon Lager Flächenpolygon Pausenraum Linienführung der Polylinie Um die Fläche vom Liftschacht zu erfassen erhält er ebenfalls ein eigenes Flächenpolygon. Immobilien Aargau 15

Die Treppe hat eine andere Nutzung als das Archiv und muss ebenfalls von der Fläche des Archivs subtrahiert werden (Abbildung unten). Das Polygon des Archivs muss um die Treppe herum geführt werden, somit wird die Fläche der Treppe automatisch vom Archiv abgezogen. Die Treppe erhält ein eigenes Polygon. Dieses liegt genau auf dem Raumpolygon vom Archiv. Das Flächenpolygon Layer: FM--Z122_NGF-Polygon Linienführung Flächenpolygon Archiv Die Treppe erhält ein eigenes Flächenpolygon in Form eines Rechtecks Immobilien Aargau 16

4.11 SCHRIFTFELD Das Schriftfeld (Plankopf) wird als DWG-Datei dem Planungsbüro mitgeliefert. Das Schriftfeld wird auf dem Plan immer rechts unten eingefügt. Dieses Schriftfeld muss zwingend verwendet werden. Massskala Objektbezeichnung Adresse des Objektes Layer: A--XK_Plankopf Geschoss SAP-ID Wirtschaftseinheit/Gebäude-Nr./Geschoss Planart: Grundriss/Schnitt/Fassaden usw. 4.12 SCHRIFTFELD MIT SITUATION Im Schriftfeldbereich ist ein Situationsplan gemäss Abbildung einzufügen. Für die Schriftfelder der Planungsbüros ist auf dem Plan die rechte, obere Ecke vorgesehen. Situation: hervorgehoben das gezeichnete Gebäude. Layer: A--XK-Situation Schematische Gebäudedarstellung. Schraffiert wird das gezeichnete Geschoss Faltmarkierung Schnittlinie des Planes. Layer: A--XR_Planrahmen Immobilien Aargau 17

4.13 NORD-PFEIL Jeder Grundrissplan erhält einen Nord-Pfeil, welcher auf dem Plan unterhalb der Grundrisszeichnung platziert wird. Um Verwirrungen zu vermeiden, darf dieser Nord-Pfeil nicht bei der Situation oberhalb des Schriftfeldes liegen, da sich der Nordpfeil auf die Lage des gezeichneten Grundrisses bezieht und nicht auf die Situation. Nord-Pfeil unterhalb des Grundrisses Layer: A_90_Hilfsobjekte Immobilien Aargau 18

5 VERBINDLICHKEITEN Diese Richtlinien sind verbindlich für alle Beauftragten, welche für die Immobilien Aargau CAD-Pläne erstellen oder bearbeiten. Die Richtlinien sind integrierter Bestandteil des Honorarvertrages zwischen den Immobilien Aargau und den Auftragnehmenden. 6 NUTZUNGSRECHT Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin übergibt der Immobilien Aargau mit der Planabgabe das vollständige Nutzungsrecht, insbesondere jegliche Verwertungsrechte an den darin enthaltenen Daten. Dies gilt auch für Daten, welche durch den oder die externen Planenden, von Dritten übernommen worden sind. Der oder die Auftragnehmende darf keine Plan-Symbole oder Informationen in die CAD-Daten übernehmen, an welchen Urheber- oder Nutzungsrechte bei Dritten liegen. Immobilien Aargau 19