Kapitel 3. CAD-Vorgaben (geometrische Daten)
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- Siegfried Geiger
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1 Kapitel 3 CAD-Vorgaben (geometrische Daten) DRL-MI-PMU 06/2013
2 3. CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Inhaltsverzeichnis 3.1 Erläuterungen Allgemeine Vorgaben Fachliche Vorgaben Papierformate Planlayout Plankopf Übersichtsplan und Nordpfeil Legende Schriftsatz, Schriftfont Stiftdicken und Linienarten Flächenelemente: Schraffuren, Muster, Füllflächen CAD-spezifische Vorgaben Datenformat Globale Zeichnungsvorgaben Layer- Struktur Festlegungen zur Geometrie und Konstruktion Plotstile Qualitätsmanagement Flächennachweis/ Raumstempel Flächennachweis Raumstempel Kennzeichnungssystematik Nutzerspezifische Ergänzungen Ersteinrichtung/ Ausstellungsarchitektur Datenumfang der baulichen Ausstattungen...9 CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 2 von 9
3 3.1 Erläuterungen Für die Übergabe der digitalen Dokumentation ist die Einhaltung des CAD- Standards des Auftraggebers verbindlich. Der CAD- Standard des Auftraggebers setzt sich zusammen aus Layerstrukturen, Vorgaben für Stiftdicken, Linienarten, Mustern, Schraffuren, Schriftfont. Diese Vorgaben sind fachliche (zeichentechnische) und CAD-spezifische Anforderungen. Dieser CAD-Standard wird als Projektstandard in Form von Vorlagedateien oder Beispielprojekten vorgegeben. Mit den übertragenen Vorgaben und Konfigurationen ist die Dokumentation anzufertigen und vollständig als Papierdokumentation und in digitaler Form zu übergeben. Die als Grundlage einer Zeichnung zu verwendenden CAD-Vorgabe-Dateien und die zu beachtenden CAD-Richtlinien der SMB stehen auf der Homepage des BBR unter Baubereich Baufachlicher Service Dokumentationsrichtlinien DRL-MI-PMU 06/2013 zur Verfügung. Für eine Weiterverarbeitung der objektspezifischen Daten wird die Übergabe der Abbildungen von Gebäuden, Gebäudeteilen bzw. Abschnitten sowie Technischen Anlagen in Form von Vektordaten mit den dazugehörigen beschreibenden Informationen erwartet. Hierbei werden verschiedene Planinhalte, Darstellungsqualitäten und Datenaustauschformate unterschieden. 3.2 Allgemeine Vorgaben Diese Vorgaben gelten für die Pläne und Dateien aller am Prozess Beteiligten. Der produktive Arbeitsprozess des FbT/ Auftragnehmers und der Gebrauch von CAD- Werkzeugen wird hiermit nicht vorgegeben. Das Verwenden eigener CAD- Standards ist nur für die interne Bearbeitung erlaubt. Mit Übergabe der Daten müssen die Anforderungen des Auftraggebers umgesetzt sein. Unberührt davon bleiben qualitative Anforderungen an Zeichnungsdarstellungen nach allgemein gültigen und gewerkespezifischen Richtlinien. Grundsätzlich sind in den Plänen Rohbaumaße zu verwenden. Ist das nicht möglich, (z.b. bei Bestandsaufnahmen vorhandener Gebäude) sind Fertigmaße zu verwenden. In jede Zeichnung ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen. Die Darstellungstiefe der Ausführungsdetails ist dem jeweiligen Planungsfortschritt anzupassen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Auftragsvergabe werden Vorlagedateien gemäß den CAD-Vorgaben des Auftraggebers in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Diese digitalen Standardvorgaben des Auftraggebers sollen als Projektstandard eingespielt und als Vorlage verwendet werden. Der Auftraggeber übernimmt keine CAD-Koordination zwischen den Projektbeteiligten im Dokumentationsprozess. Die projektbezogenen Vorgaben enthalten Präzisierungen zu Inhalt und Umfang der anzufertigen Unterlagen, welche sich aus den besonderen Erfordernissen der SMB ergeben. Neben der Übergabe der bauordnungsrechtlich relevanten Unterlagen (Bauakte) sind in Absprache mit dem BBR die Unterlagen zur Ersteinrichtung/ Ausstattung, Ausstellungsgestaltung und besondere Dokumentationen an den Bedarfsträger SMB zu übergeben. Die fachtechnischen Dokumentationen gliedern sich in den einzelnen Fachgewerken in Anlehnung an die DIN 276. Die AKS-Kennzeichnung erfolgt auf Grundlage des Kapitels 2 bzw CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 3 von 9
4 Abweichungen vom Kennzeichnungssystem beim Bauen im Bestand sind mit dem Bedarfsträger abzustimmen. Für bestehende Anlagen ist die nachträgliche Einführung der AKS- Kennzeichnung zusammen mit dem Bedarfsträger abzuwägen. Anzuwenden ist das Pflichtenheft: Anforderungen an die GA-Planung und Ausführung auf alle weiteren Bauten der SMB. 3.3 Fachliche Vorgaben Normen und Standards, die bei der Umsetzung von technischen Zeichnungen im Baubereich und deshalb auch für CAD-Systeme ihre Gültigkeit haben, sind in ihren aktuellen Fassungen einzuhalten. Umzusetzen sind insbesondere Regelungen zur zeichnerischen Darstellung in Plänen. Verbindlich sind die folgenden fachlichen Vorgaben. (Siehe hierzu Anhang Kapitel 6.3.5: Auszug wichtiger Normen für die zeichnerische Gestaltung von Plänen.) Papierformate Bei der Erstellung der Planunterlagen sind die genormten Blattgrößen nach DIN EN ISO 5457 einzuhalten. Das vorgegebene Verhältnis von Zeichnungsbreite zu Zeichnungshöhe von 1/ 2 kann bei stark vom Standardmaß abweichenden Darstellungen variiert werden, wobei grundsätzlich die nächstgrößeren Längenmaße zu wählen sind. Die genormten Streifenformate sind im entsprechenden Feld des jeweiligen Plankopfes in mm anzugeben Planlayout Alle Pläne sind gewerkeübergreifend mit einheitlichem Layout einzurichten, d.h. Planausschnitte sind über alle Geschosse möglichst jeweils gleich zu wählen, aufzuteilen und darzustellen (Abweichungen bei wechselnden Grundrissausdehnungen sind möglich). Pläne sollten jeweils einheitliche Papierformate haben. Im rechten Planabschnitt sind der Plankopf des Auftraggebers mit Indexfeld sowie der Übersichtsplan, die Legende und alle weiteren erforderlichen Informationen angeordnet. Wenn kein ausreichender Platz vorhanden ist, kann z.b. die Legende im nächstgelegenen Faltfeld eingefügt werden Plankopf Alle Pläne sind mit einem festgelegten, einheitlichen Format für den Plankopf auszustatten. (Siehe hierzu Anhang Kapitel 6.3.3: Plankopf.) Beim Einfügen des Plankopfes sind Schrifttypen-/ Schriftfonteinstellungen zu überprüfen. Der Plankopf ist als Block einzufügen und für die Bearbeitung aufzulösen. Abwandlungen des Plankopfes für DIN A3- bzw. DIN A4- Formate sind nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig. Hierbei ist der Informationsgehalt jedoch im Wesentlichen beizubehalten. Der Plankopf ist im Layoutbereich zu zeichnen, nicht im Modellbereich Übersichtsplan und Nordpfeil Ein Lage- bzw. Übersichtsplan der Liegenschaft bzw. des Gebäudes ist bei umfangreichen Geschossflächen, Gebäuden und bei der Arbeit mit Ansichtsfenstern in jeden Plan zu integrieren und mit einem Nordpfeil zu versehen. CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 4 von 9
5 Darzustellen sind die wichtigsten objektbezogenen Informationen, wie z.b.: spezifische Bezeichnungen (Bauteil-Nummerierungen), übergeordnete Einteilungen (Achsen), Kennzeichnung des in der Zeichnung dargestellten Bereiches, die straßenmäßige Erschließung, die Grundgrenzen der Liegenschaft Legende Die Darstellung entspricht dem vorgegebenen einheitlichen Layout. Für alle Zeichnungen eines Bauvorhabens ist mit einheitlichen Legenden zu arbeiten, die dem jeweiligen Planungsstand angepasst werden müssen. Die Legende der Grundrisse der jeweiligen Gewerke wird im Layoutbereich abgelegt, mit Ausnahme der TGA-Gewerke Sicherheitstechnik und Elektrotechnik. In diesen Gewerken wird die Legende im Modellbereich abgelegt Schriftsatz, Schriftfont Die Bemaßung und Beschriftung der Konstruktion, der Legende u. a. textliche Darstellungen, müssen nach den dafür geltenden Zeichennormen (DIN ISO 128/ DIN EN ISO ) erfolgen. Projektspezifisch davon abweichend ist, mit Ausnahme des Gewerkes Sicherheitstechnik, der Schriftfont arial.ttf in den digitalen Dokumentationen einzusetzen. Im Gewerk Sicherheitstechnik ist der Schriftfont aus der Vorlagedatei zu übernehmen. Außerdem sind die Einheitennamen und Einheitenzeichen der DIN anzuwenden Stiftdicken und Linienarten Die Erstellung der Konstruktion, des Planrahmens u. a. geometrischer Darstellungen muss nach den dafür geltenden Normen (DIN ISO 128) erfolgen bzw. übergeben werden. Die nach DIN genormten Stiftdicken und die für die bauliche oder Gewerke spezifische Darstellung geforderten Linienarten sind anzuwenden. Dies gilt ebenso für die Wahl der farbigen Darstellung dieser Linien (Abriss, Neubau, Lüftungsleitungen, Warmwasser etc.). Ausnahme ist das Gewerk Sicherheitstechnik. In diesem Gewerk sind die Vorgaben aus der Vorlagedatei zu übernehmen Flächenelemente: Schraffuren, Muster, Füllflächen Die Darstellung von Flächenelementen erfolgt nach den geltenden Normen und nach dem Standard des Auftraggebers. 3.4 CAD-spezifische Vorgaben Mit Übergabe des Bauvorhabens werden sowohl Papierdokumentationen als auch CAD- Daten gem. dieser Richtlinie an den Bedarfsträger SMB übergeben. Diese Unterlagen und Dateien sind die Voraussetzungen für eine Bewirtschaftung der Gebäude während der Nutzungsdauer. Dieses Kapitel enthält die formalen Mindestanforderungen zur Umsetzung und Übergabe der digitalen Pläne. CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 5 von 9
6 3.4.1 Datenformat CAD-Daten sind in einem der vorgegebenen Formate (siehe Kapitel 6.1.3) lesbar auf einem Datenträger (CD-ROM oder ähnlich) zu übergeben. Sämtliche Daten sind umkomprimiert auf dem Datenträger zu speichern. Aus den Layouts sind Plotdateien als zusätzliche Dateien im programmunabhängigen PDF-Format mit Plotfaktor 1:1 zu erzeugen und zu übergeben. Näheres regelt Kapitel 1.3 / der Dokumentationsrichtlinie. Als Standard werden Vorlagedateien mit Layerstrukturen für die Gewerke der Kostengruppen 300 und 400, teilweise 500 der DIN 276, sowie für die Gebäudeverwaltung und für Feuerwehrpläne, weiterhin für Ausstellungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. Die Vorlagedatei für das Gewerk Sicherheitstechnik enthält eine Symbolbibliothek. Nur diese Symbole dürfen bei der Erarbeitung der Pläne und Strangschemen benutzt werden. Die SMB-CAD- Richtlinien Sicherheitstechnik sind zu beachten. Hierzu ist Rücksprache mit dem Referat Sicherheit der SMB zu halten, -Adresse: gdiii@smb.spk-berlin.de Globale Zeichnungsvorgaben Grundsätzlich werden für Zeichnungen Modell- und Layoutbereich genutzt. Gezeichnet wird im Modellbereich im Maßstab 1:1, die Einheit ist Millimeter. Es soll ein Basisgrundriss als Referenzzeichnung für das jeweilige Gewerk hinterlegt werden, der für alle Anwender/ Nutzer die gleiche Zeichnungsgrundlage bildet. Die Lage der Referenzzeichnung sowie die Lage der Zeichnungen der einzelnen Gewerke ist an dem Globalpunkt x=0.00 und y=0.00 auszurichten. Das bedeutet, die Grundrisszeichnung des Geschosses mit den größten äußeren Abmaßen des Gebäudes wird gewählt. Der Schnittpunkt des äußersten Maßes unten, mit dem äußersten Maß links entspricht diesem Globalpunkt 0.00/0.00. Die Zeichnungen der anderen Geschossebenen werden lagerichtig nach dieser Grundrisszeichnung ausgerichtet Layer- Struktur Die Layerstruktur ist für sämtliche Pläne der Dokumentation zu übernehmen. Sie gliedert sich in Basis-Layer und die Layer der einzelnen Nutzergruppen. Die Bezeichnung der Layer regelt die Zuordnung zum Gewerk bzw. Nutzer und ist zu übernehmen. Die Grundriss- und Raumnummerndarstellungen in den Revisionsplänen sind mit einer durch SMB vorgegebenen, minimierten Layeranzahl zu erstellen. Als Grundrisse sind die letztgültigen, aktuellen Revisionspläne des Architekten zu verwenden. Eine Zusammenfassung der einzelnen Layer der Architektenpläne zu einem einzigen, referenzierten Layer erfolgt nicht. Bei der Erstellung der Revisionsunterlagen sind die jeweils aktuellen CAD-Richtlinien der SMB zu berücksichtigen. Für das Gewerk Sicherheitstechnik gibt die Vorlagedatei sämtliche Einstellungen wie Layer- Struktur, Textstil, Linientypen, Layouts sowie sonstige globale Einstellungen für die Übersichtspläne und die Strangschemen vor, die ohne Ausnahme zu übernehmen sind. Änderungen der Linientypfaktoren oder Skalierungen sind nicht zulässig. Zusätzlich benötigte Layouts müssen in Abstimmung mit dem Referat Sicherheit der SMB ergänzt werden. Für das Gewerk Sicherheitstechnik ist eine Datei pro Geschossebene zu liefern, das bedeutet die komplette Sicherheitstechnik wird im Modellbereich gezeichnet, in den einzelnen Layouts werden dann die Layer fachlich zugeordnet (entsprechend dem Papierplan). Rücksprache ist mit dem Referat Sicherheit der SMB zu halten, -Adresse: gdiii@smb.spkberlin.de. CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 6 von 9
7 Layer- Code: 1. Ebene 001 übergreifend, Basislayer 010 Hochbau 020 Technik (KG 410, 420, 430, 440, 460, 470, 480, 540) 030 Sicherheit (KG 452, 454, 456, 459, 540) 040 Gebäudeverwaltung 050 Fernmelde- und Kommunikationstechnik (KG 451, 453, 455, 457, 459, zum Teil 479, 540) 060 Feuerwehrpläne 070 Ausstellung und Öffentlichkeitsarbeit Layer- Code: 2. Ebene Die Layer werden über die Bezeichnung, den Linientyp und die Farbzuordnung definiert. (Siehe hierzu Anhang Kapitel : Auszug Layerliste) Festlegungen zur Geometrie und Konstruktion Fluchten der Geschosse Die vertikale und horizontale Zuordnung eines Gebäudes ist vor Abgabe der Daten durch Messung der Koordinaten zu kontrollieren. Bei der Aufteilung in mehrere Abschnitte sind die Anschlüsse ohne Überlappungsbereiche auszubilden. Symbole und deren Bezeichnung sind immer vollständig (nicht geschnitten) in einem Abschnitt darzustellen. Es ist ein Übersichtsplan auf einer Folie (Layer) zu liefern. Maße Maße sind unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Vorschriften darzustellen. Es ist auf eine assoziative Vermaßung (Referenzpunkt) zu achten. Nischentiefen sind anzugeben. Bei der Angabe der Brüstungshöhe ist der Bezug anzugeben. Symbole Für die geometrische Darstellung von Ausstattungsobjekten sind standardisierte Symbolkataloge für normgerechte Abbildungen, z.b. in den Bereichen Architektur, Elektrotechnik und Haustechnik zu verwenden. Weitere benötigte Objekte sind als Symbole oder Blöcke jeweils projektspezifisch zu definieren und deren Verwendung anzugeben. Für die Sicherheitstechnik sind die unter Kapitel genannten Symbole zu verwenden Plotstile Wird mit Plotstilen gearbeitet, sind die Angaben zur Stiftzuordnung, zu Linienstärken und Linientypen in farbabhängigen Plotstil- Dateien zu speichern Qualitätsmanagement Mit Beginn der Erstellung digitaler Dokumentationen initiiert der FbT / Auftragnehmer einen Datenabgleich mit Testdateien. Dieses Pilottest genannte Verfahren dient der frühzeitigen Korrektur fehlerhaft erstellter/ abgespeicherter Dokumentationen durch Optimierungshinweise. CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 7 von 9
8 Der FbT / Auftragnehmer überlässt hierfür dem Auftraggeber für die aktuelle Baumaßnahme repräsentative digitale Zeichnungen in den geforderten Formaten. Nach beendetem Pilottest erfolgt die Benachrichtigung an die Projektleitung bzw. die Aushändigung eines Zertifikats an den FbT / Auftragnehmer. Die durch den Pilottest festgelegten Verfahrensweisen zur Erstellung, Speicherung und Übergabe der Daten müssen mit Übergabe der digitalen Dokumentationen in den Leistungsphasen 5, 8 und 9 (HOAI) umgesetzt werden. Die Abnahme dieser Datensätze erfolgt durch die Anfertigung eines Prüfberichts, der wiederum Optimierungshinweise enthalten kann bzw. die korrekturlose Übernahme der Daten bestätigt. 3.5 Flächennachweis/ Raumstempel Flächennachweis Ein Flächennachweis ist immer so anzufertigen, dass eine Überführung in ein datenbankgestütztes Raum- und Gebäudebuch möglich ist. Die Erstellung eines datenbankgestützten Raum- und Gebäudebuchs ist bauvorhabenspezifisch mit dem BBR abzustimmen. (Siehe Kapitel 4) Für die Verwendungszwecke der SMB sind sowohl digitale Unterlagen (Exceltabellen) als auch Papierunterlagen (DIN A4, kopierfähig) zu übergeben. Die Vorlagen dazu werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Raumpolygone werden nach den Regeln der DIN 277-1:2005 erstellt und raumweise strukturiert. Das Raumblatt muss die im Kapitel 6, RGB- Vorgaben, Kapitel 6.4.1, Teil 4 geforderten Informationen enthalten. Die bauliche Ausstattung wird gemäß Kapitel 6.4.1, Teil 5 in seinem Datenumfang definiert und in Absprache mit dem BBR bei Bedarf beauftragt. Der zusätzliche Datenumfang gem. Kapitel wird derzeit für die BV der SMB nicht gefordert Raumstempel In den Zeichnungen sind für jeden Raum nur die wichtigsten Informationen mittels Raumstempel einzutragen. Die Struktur und die Inhalte werden in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vor Baubeginn definiert und als Muster zur Verfügung gestellt. Raumdefinitionen (Raumpolygone) sind auf Basis der Raumbuchdaten nach folgendem Schema zu beschriften: Raum-Nummer max. 12-stellig Raum-Bezeichnung Text Fläche Format: **.## m² Höhe Format: **.## m Dieser Raumstempel ist innerhalb des Raumes abzulegen. Ist dies aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht möglich, kann der Raumstempel auch außerhalb der Gebäudedarstellung eingefügt werden. In diesem Fall muss der eindeutige Bezug zwischen Raum und Raumstempel herstellbar sein (z.b. Verbindung mittels Linie) Kennzeichnungssystematik Bei Bauvorhaben in bereits bestehenden Gebäuden, deren bauliche Einbauten, Räume und technische Anlagen mit einem bestehenden Kennzeichnungssystem versehen sind, ist diese Kennzeichnung am Bestand orientiert weiterzuführen. CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 8 von 9
9 Für Neubauvorhaben und Grundinstandsetzungen wird eine mit dem Bedarfsträger abgestimmte Kennzeichnungsstruktur erarbeitet und mit Beginn der Maßnahme festgelegt. Bei abschnittsweise Instandsetzungen und Erneuerungen der Gebäude ist sicherzustellen, dass das im Bestand vorhandene Kennzeichnungssystem beibehalten wird. Jedes neu errichtete Bauwerk, das keinen Kennzeichnungsbezug zu bestehenden Gebäuden bzw. technischen Anlagen hat, ist mit dem neuen Kennzeichnungssystem zu versehen. 3.6 Nutzerspezifische Ergänzungen Diese Ergänzungen werden immer in Abstimmung mit den Projektleitungen und dem Referat A5 des BBR sowie mit dem Bedarfsträger SMB im Einzelfall festgelegt. Je nach BV können zusätzliche Unterlagen, Angaben oder Spezifikationen erforderlich sein, die über die bisher geforderte Standarddokumentation hinausgehen, um dem Dokumentationsbedarf des Nutzers gerecht zu werden. Der Bedarfsträger hat seine Anforderungen hierfür für jedes BV anzumelden und die Beauftragung der nachfolgenden Bedarfspositionen mit dem BBR abzustimmen Ersteinrichtung/ Ausstellungsarchitektur Der Bedarfsträger benötigt zusätzlich zur baulichen und technischen Dokumentation folgende Pläne und Informationen: Ersteinrichtung/ Ausstellungsarchitektur Die Unterlagen sind in mehrfacher Ausfertigung gemäß der Übersicht Dokumentationsunterlagen (Kapitel 6.3) zu übergeben. Das Kapitel 6A, Gewerke spezifischer Anhang ist anzuwenden. Die Übergabe der Einrichtung und Ausstattung an den Bedarfsträger ist zu protokollieren. Die Protokolle sind dem Bedarfsträger zu übergeben. Im Hinblick auf die Inventarisierung im Hause SMB/ SPK sind auch Angaben zu Preisen erforderlich. Daher ist die Übergabe von Kopien der Rechnungsbelege oder der Lieferscheine im konkreten Fall mit dem Bedarfsträger abzustimmen. Für die Ersteinrichtung ist ein Möblierungsplan zu übergeben, der ebenenweise die Raumzuordnung der Möblierung darstellt (in der Regel M 1:100). Eine Geschossebene ist in der Regel auf einem Plan darzustellen. Abweichungen hiervon sind mit dem Bedarfsträger abzustimmen. Die Ausstellungsarchitektur ist geschossweise in Übersichtsplänen (in der Regel Grundrisse im Maßstab 1:100) darzustellen. Für Einbauten, Vitrinen, Sockel, Konsolen sind die Werkplanungen (Revisionszeichnungen) zu übergeben. Analog dem Hochbau werden die Unterlagen ergänzt durch Materialangaben, Produkthinweise, Zulassungen etc. Für Maßnahmen mit bauordnungsrechtlicher Relevanz sind die Zustimmungsunterlagen gemäß Kapitel zu übergeben Datenumfang der baulichen Ausstattungen Der Bedarfsträger benötigt die Erfassung der baulichen Ausstattungen gemäß Kapitel 6.4.1, Teil 5: Datenumfang der baulichen Ausstattung für folgende Flächen: Flächen für Wand-, Decken- Bodenbeläge nach Materialien getrennt ausgewiesen Glasreinigungsflächen und Fensterreinigungsflächen nach Materialien getrennt ausgewiesen Türflächen und Flächen sonstiger Festeinbauten nach Materialien getrennt ausgewiesen Die Beschreibungsmerkmale richten sich nach den Bewirtschaftungserfordernissen (siehe geforderte Beschreibungsmerkmale der baulichen Ausstattungen: Kapitel 6, Tab ). CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 9 von 9
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