Steuerliche Aspekte bei Finanzierung durch Venture Capital und anderer innovativer Fremdfinanzierung 9. Juli 2015, Luther Office Berlin 21. Juli 2015, Luther Office München Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther.
Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung zum Thema Aktuelle und unbeachtete Steuerthemen bei Finanzierung durch Venture Capital/Beteiligungskapital und innovativer Fremdfinanzierung Nicht nur das Thema Finanzierung befindet sich in steter Bewegung. Auch von Seiten des Steuerrechts gibt es hierzu laufende Neuerungen. Gesetzgebungsvorhaben zur steuerlichen Förderung von Gründern und Venture Capital, sowie Regelungen zum Crowdinvesting sind auf dem Weg. Häufig unberücksichtigt bleibt, dass bei Beteiligungsvorhaben und den Vertragswerken zwischen Gründern, Gesellschaftern, Investoren und Management nicht nur Ertragsteuern wichtig sind, sondern auch Schenkungsteuer eine Rolle spielen kann. So können z.b. disquotale Einlagen und der Erwerb neuer Anteile unter Verkehrswert als eine unentgeltliche Zuwendung angesehen werden, die der Schenkungsteuer unterliegt. Dies gilt auch für weitere verbreitete Gestaltungsinstrumente bei Beteiligungsvorhaben. Wir berichten über steuerliche Entwicklungen, die Unternehmer und Investoren kennen sollten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge. Jörg Rodewald Peter Fabry
Agenda 9. Juli 2015, Berlin und 21. Juli 2015, München 17.30 bis 18.00 Uhr Peter Fabry, Rechtsanwalt, Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht 18.00 bis 18.30 Uhr Prof. Dr. Jörg Rodewald, Rechtsanwalt 18.30 bis 19.00 Uhr ab 19.00 Uhr Aktuelle Problemfelder und Entwicklungen in der Gesetzgebung für Startups und Venture Capital Unternehmen Steuerliche Aspekte Verlustvorträge Immaterielle Wirtschaftsgüter / Forschung und Entwicklung Disquotale Einlagen und Schenkungsteuer Ausgabe neuer Anteile an Kapitalgesellschaft unter Verkehrswert Ausschüttungsvorrang und Liquidationspräferenz Verdeckte Gewinnausschüttung und Schenkungsteuer Signing Bonus Exit Bonus Ihre Fragen/unsere Antworten Eat & Meet
Anmeldung 9. Juli 2015, Friedrichstraße 140, 10117 Berlin zu unserer Veranstaltung zum Thema Steuerliche Aspekte bei Finanzierung durch Venture Capital und anderer innovativer Fremdfinanzierung Wir bitten um Rückmeldung bis zum 6. Juli 2015 über den senden -Button an Haike Ventzke, per Telefax an +49 30 52133 110 oder per E-Mail an haike.ventzke@luther-lawfirm.com. Ich komme gerne. Ich komme gerne in Begleitung von... Ich kann leider nicht kommen. Ich kann nicht kommen aber mein/e Kollege/Kollegin... Name... Firma... Position... Telefon... E-Mail...
Anmeldung 21. Juli 2015, Karlstraße 10-12, 80333 München zu unserer Veranstaltung zum Thema Steuerliche Aspekte bei Finanzierung durch Venture Capital und anderer innovativer Fremdfinanzierung Wir bitten um Rückmeldung bis zum 16. Juli 2015 über den senden -Button an Nanah Busch, per Telefax an +49 89 23714 110 oder per E-Mail an nanah.busch@luther-lawfirm.com. Ich komme gerne. Ich komme gerne in Begleitung von... Ich kann leider nicht kommen. Ich kann nicht kommen aber mein/e Kollege/Kollegin... Name... Firma... Position... Telefon... E-Mail...
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh berät in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Zu den Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen sowie die öffentliche Hand. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh ist das deutsche Mitglied von Taxand, einem weltweiten Zusammenschluss unabhängiger Steuerberatungsgesellschaften. Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, London, Luxemburg, München, Shanghai, Singapur, Stuttgart, Yangon Luther Corporate Services: Delhi-Gurgaon, Kuala Lumpur, Shanghai, Singapur, Yangon Ihren Ansprechpartner finden Sie auf www.luther-lawfirm.com www.luther-lawfirm.com Falls Sie künftig keine Informationen oder Einladungen der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh erhalten möchten, senden Sie bitte eine kurze E-Mail an unsubscribe@luther-lawfirm.com. Wir bitten Sie, vor der Annahme unserer Einladung sicherzustellen, dass Ihre Teilnahme in Übereinstimmung mit den für Sie ggf. geltenden Compliance-Vorschriften Ihres Arbeitsgebers/Dienstherrn bzw. den für Sie geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh führt für diese Veranstaltung eine Pauschalversteuerung gem. 37b EStG durch.