Erfassung von Erträgen aus in- und ausländischen Investmentfonds in der Steuererklärung



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Transkript:

ÖGWT-Club Erfassung von Erträgen aus in- und ausländischen Investmentfonds in der Steuererklärung Dr. Gernot Aigner 13. und 29.4.2010 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen. Agenda Definitionen Grundlagen der steuerlichen Behandlung von Investmentfonds Steuerliche Behandlung nach Investorengruppen Investmentfonds in der Unternehmensbilanz Fundstellen Steuerdaten für Fonds Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 1 1

Definitionen Inländischer Fonds Nach den Vorschriften des InvFG gebildet Besteht aus Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten und/oder anderen in 20 und 21 InvFG genannten liquiden Finanzanlagen Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt (Inländischen) Investmentfonds kommt keine Rechtspersönlichkeit zu Eine inländische kollektive Vermögensanlage ist nur dann ein Investmentfonds isd InvFG, wenn sämtliche gesetzliche Vorgaben erfüllt sind (formeller InvF-Begriff) Zu unterscheiden sind ausschüttende, teilausschüttende, thesaurierende und vollthesaurierende Fonds Verwaltung der Investmentfonds durch Kapitalanlagegesellschaft (KAG) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 2 Definitionen Ausländischer Fonds Ungeachtet der Rechtsform, jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist (Ausnahme: Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien; 14 KMG) Voraussetzung für die Qualifikation eines ausländischen Rechtsträgers als ausländischer Fonds ist demnach zum einen, ob der (passive) Kapitalveranlagungsgedanke im Vordergrund steht und zum anderen, ob die Veranlagung nach dem Grundsatz der Risikostreuung erfolgt Qualifikation eines ausländischen Rechtsgebildes als ausländischer Investmentfonds erfolgt daher ausschließlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (dh kein formeller Investmentfondsbegriff)! Abgrenzungsprobleme! Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 3 2

Definitionen Blütenweiße Fonds (Meldefonds) Sind als solche zu erkennen, wenn auf der Homepage der ÖKB (www.profitweb.at) unter KESt-Beträge für ausländische Fonds/Blütenweiß der Meldestatus Blütenweiß in ist (Folie 5) bzw laufend KESt-Beträge gemeldet werden (Folie 6) auch ersichtlich, wenn im Zuflusszeitpunkt KESt einbehalten wurde, obwohl keine Ausschüttung erfolgte (aus der Erträgnisaufstellung ersichtlich) Weiße Fonds Sind jene Fonds, die (durch ihren steuerlichen Vertreter) einmal jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge (agl Erträge) an das BMF melden Daten sind unter www.bmf.gv.at abrufbar (Folie 7)! Bitte beachten, dass oftmals auch Meldefonds die agl Erträge an das BMF melden! Beachtung des 42 Abs 4 InvFG; Sicherungssteuer! Schwarze Fonds Keine Daten veröffentlicht (Pauschalbesteuerung und Sicherungssteuer)! Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 4 Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 5 3

Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 6 Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 7 4

Grundlagen der steuerlichen Behandlung von Investmentfonds Ein inländischer Fonds ist kein Steuersubjekt (daher nicht unter 1 Abs 2 Z 3 ivm 3 KStG subsumierbar) Mangels l Steuersubjekteigenschaft ftkeine Ansässigkeit it isd DBA (folglich keine Reduzierung der QuSt auf DBA-Ausmaß möglich; Ausnahme uu bei Spezialfonds; daher idr QuSt-Rückerstattungen) Für steuerliche Zwecke (insbesondere KESt) stellt ein Anteil an einem Fonds ein Forderungswertpapier dar ( 93 Abs 3 Z 4 ff EStG)! Aufgrund des Transparenzprinzips Besteuerung auf Ebene der Anleger (grundsätzliche Vorgehensweise wie bei Personengesellschaft) Je nach Anleger ergeben sich unterschiedliche h steuerliche Konsequenzen (daher Differenzierung in Fonds-Steuerrechnung; nicht erfasst sind KöRs) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 8 Grundlagen der steuerlichen Behandlung von Investmentfonds Trennung in ordentliche (Zinsen & Dividenden) und außerordentliche Erträge (insb. VG, Derivate, Termingeschäfte usw) Ausschüttung des Fonds ist kein Ertrag eigener Art, sondern besteht aus verschiedenen Komponenten Keine Einkünfte aus Investmentfonds, sondern über Fonds bezogene Zinserträge Einkünfte aus in- und ausländischen Dividenden Substanzgewinne Sonstige Einkünfte (dann aber keine Endbesteuerung) Abzug von Aufwand zulässig (auch bei steuerbefreiten, zwischensteuerpflichtigen und endbesteuerten Erträgen) Verlustvortrag bei Substanzverlusten möglich ( 40 Abs 1 vorletzter Satz InvFG) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 9 5

Grundlagen der steuerlichen Behandlung von Investmentfonds Periodenverschiebung und Zufluss Erträge sind Anlegern nicht bereits mit Zugehen an die Miteigentumsgemeinschaft zuzurechnen Aufspeicherung der Erträge beim Fonds und konzentrierter Zufluss an den Anleger Zufluss gem 19 EStG bzw Erfassung nach Regeln der ordnungsgemäßen Buchführung Steuerpflichtig sind gem 40 Abs 1 InvFG nur ausgeschüttete Erträge Ausschüttungsfiktion nach 40 Abs 2 Z 1 InvFG für alle nicht tatsächlich ausgeschütteten Erträge des Jahresertrages (agl Erträge) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 10 Grundlagen der steuerlichen Behandlung von Investmentfonds Evidenzposten über zugeflossene agl Erträge Anrechnung auf spätere Ausschüttung Anrechnung auf späteren Veräußerungsüberschuss/-gewinn Wichtig: Ertrag (Pkt 3 und nicht Pkt 7 des VÖIG-Musters) Teilwertabschreibung im betrieblichen Bereich nach VwGH möglich Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 11 6

Grundlagen der steuerlichen Behandlung von Investmentfonds Zuflusszeitpunkte ( 40 Abs 2 Z 1 InvFG) Grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausschüttung Unterbleibt eine Ausschüttung des Jahresertrages, fließen mit Auszahlung der KESt auch die agl Erträge zu (dies gilt nicht für SG, wenn die Anteile im Betriebsvermögen gehalten werden) Betrifft grundsätzlich alle thesaurierenden Fonds! Wird diese Auszahlung nicht innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vorgenommen, gelten die nicht ausgeschütteten Jahresgewinne nach Ablauf dieser Frist als ausgeschüttet Betrifft alle vollthesaurierenden Fonds! Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 12 Grundlagen der steuerlichen Behandlung von Investmentfonds Zuflusszeitpunkte ( 40 Abs 2 Z 1 InvFG) Wird vor diesen Zeitpunkten oder während des Geschäftsjahres das Anteilsrecht veräußert (Rückgabe isd 10 Abs 2 InvFG gilt auch als Veräußerung), so ist für die zum Veräußerungszeitpunkt direkt oder indirekt zu erfassenden Zinsen eine Ausschüttung anzunehmen Bei Veräußerung fließen (nur!) die Zinsen anteilig zu bei inländischen Fonds und Meldefonds durch tägliche KESt-Meldung kein Problem bei schwarzen Fonds sind d08% 0,8 pro Monat anzusetzen bei weißen Fonds? Im Zeitpunkt der Veräußerung fließen anteilig Zinsen zu; mangels Nachweis sind diese - unter Anwendung des 42 Abs 2 InvFG - zu schätzen (Rz 214 InvFR 2008) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 13 7

Fonds im Privatvermögen einer natürlichen Person Zinsen aus in- und ausländischen FWP und Bankguthaben Inländische Dividenden KESt bei depotführender Bank (Ausschüttung bzw agl Erträge) KESt bei Zugang an Fonds Ausländische Dividenden KESt (unter Anrechnung der ausländischen Quest; 2 Auslands-KESt-VO) Substanzgewinne (inkl. Derivate) KESt-pflichtig (ein Fünftel zu 25 % = 5 %) Substanzgewinne FWP (inkl. Derivate) KESt-frei, steuerpflichtig mit Tarif agl Erträge (blütenweißer Fonds) KESt-pflichtig (je nach Meldung) agl Erträge (weißer Fonds) Besteuerung durch Veranlagung! Die KESt ( 93 Abs 3 Z 4 EStG) entfaltet für natürliche Personen Endbesteuerungswirkung Bei Auslandsverwahrung: Veranlagung der Ausschüttungen und agl Erträge nach 37 Abs 8 EStG (Sondersteuersatz von 25 %) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 14 Fonds im Betriebsvermögen einer natürlichen Person Zinsen aus in- und ausländischen FWP und Bankguthaben Inländische Dividenden Ausländische Dividenden Substanzgewinne (inkl. Derivate) Substanzgewinne FWP (inkl. Derivate) agl Erträge (blütenweißer Fonds) agl Erträge (weißer Fonds) Ausl. Substanzgewinne ( 42 Abs 3 InvFG) KESt bei depotführender Bank (Ausschüttung bzw agl Erträge) KESt bei Zugang an Fonds KESt (unter Anrechnung der ausländischen Quest; 2 Auslands-KESt-VO) KESt-frei, steuerpflichtig bei Ausschüttung KESt-frei, steuerpflichtig bei Ausschüttung KESt-pflichtig (je nach Meldung) Besteuerung durch Veranlagung! KESt-frei, steuerpflichtig!! (Pkt 2.c) Die KESt ( 93 Abs 3 Z 4 EStG) auf ordentliche Erträge entfaltet für natürliche Personen im BV ebenfalls Endbesteuerungswirkung Bei Auslandsverwahrung: Veranlagung der ordentlichen Erträge nach 37 Abs 8 EStG (Sondersteuersatz von 25 %) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 15 8

Fonds im Betriebsvermögen einer Körperschaft Zinsen aus in- und ausl. FWP und BG Inländische Dividendenid d Ausländische Dividenden Substanzgewinne Substanzgewinne FWP agl Erträge (blütenweißer Fonds) agl Erträge (weißer Fonds) Ausl. Substanzgewinne ( 42 Abs 3 InvFG) KESt-Befreiung möglich, steuerpflichtig KESt bei Zugang an Fonds, anrechenbar auf KöSt (Ausweis unter Pkt 14) KESt-Befreiung möglich, Besteuerung nach 10 KStG KESt-frei, steuerpflichtig mit Tarif KESt-frei, steuerpflichtig mit Tarif KESt-frei (Besteuerungsgrundlagen?) Volle Besteuerung ( 10 KStG?) KESt-frei, steuerpflichtig (Pkt 2.c) Eine allenfalls einbehaltene KESt (falls keine Befreiungserklärung nach 94 Z 5 EStG abgegeben) entfaltet keine Endbesteuerungswirkung, ist aber anrechenbar auf die KöSt Substanzgewinne sind zur Gänze steuerpflichtig, bei inländischen Fonds nur im Fall der Ausschüttung, bei ausländischen Fonds auch als agl Ertrag Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 16 Fonds im Privatvermögen einer Privatstiftung Zinsen aus in- und ausländischen FWP und Bankguthaben Inländische Dividenden Ausländische Dividenden Substanzgewinne Substanzgewinne FWP agl Erträge (blütenweißer Fonds) agl Erträge (weißer Fonds) KESt-frei, zwischensteuerpflichtig KESt bei Zugang an Fonds, anrechenbar KESt-frei, Besteuerung nach 13 Abs 2 KStG KESt-frei, 20 % der SG zwischensteuerpflichtig (= 5 %) KESt-frei, zwischensteuerfrei KESt-frei (Besteuerungsgrundlagen?) Volle Besteuerung ( 10 KStG?) Stiftung ist nach 94 Z 11 EStG von der KESt befreit Ausländische Dividenden sind gemäß Transparenzprinzip nach Maßgabe des 13 Abs 2 ivm 10 KStG zu besteuern (Nachweis der Dividenden bei ausländischen Fonds?) Substanzgewinne sind im gleichen Ausmaß wie bei einem Privatanleger (zwischen-)steuerpflichtig Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 17 9

Fonds im Vermögen einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft Zinsen aus in- und ausländischen FWP und Bankguthaben Inländische Dividenden Ausländische Dividenden Substanzgewinne Substanzgewinne FWP agl Erträge (blütenweißer Fonds) agl Erträge (weißer Fonds) KESt-pflichtig KESt bei Zugang an Fonds, erstattbar KESt-pflichtig, steuerpflichtig nur hinsichtlich nicht befreiter Dividenden, erstattbar KESt-frei KESt-frei KESt-pflichtig ( 10 KStG?) Volle Besteuerung ( 10 KStG?) Steuerpflicht nur für Einkünfte, bei denen die Steuer durch Steuerabzug erhoben wird Ausnahme für Beteiligungserträge isd 10 KStG Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 18 Investmentfonds in der Einkommensteuererklärung Privatvermögen natürliche Person Grundsätzlich kein Ansatz von Erträgen in Steuererklärung, falls keine Optionsausübung nach 97 Abs 4 EStG erfolgt, daher bei Inlandsverwahrung von inländischen und blütenweißen ausländischen Fonds kein Ansatz von Ausschüttungen oder agl Erträgen bei Inlandsverwahrung von weißen oder schwarzen Fonds Ansatz der agl Erträge, aber nicht von Ausschüttungen (schon mit KESt belastet); Sicherungssteuer auf ESt anrechenbar Bei Auslandsverwahrung von Fonds Ansatz sowohl der Ausschüttungen als auch der agl Erträge als Einkünfte nach 37 Abs 8 EStG Veranlagung dann, wenn anrechenbare Steuern vorhanden sind (zb matching credit, QuSt auf Zinsen und uu auf Dividenden, Pkt 10 prüfen) Veranlagung dann, wenn DBA-befreite Zinsen vorhanden sind (Anrechnung der KESt, Pkt 15.b; Progressionsvorbehalt) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 19 10

Investmentfonds in der Einkommensteuererklärung Betriebsvermögen natürliche Person Hinsichtlich der ordentlichen Erträge analoge Behandlung wie im Privatvermögen (sowohl Ausschüttungen als auch agl Erträge) Substanzgewinne in vollem Umfang nach Tarif steuerpflichtig, bei inländischen Fonds Besteuerung nur bei tatsächlicher Ausschüttung, bei ausländischen Fonds Zufluss auch als Bestandteil der agl Erträge ( 42 Abs 3 InvFG) Berücksichtigung anrechenbarer Steuern prüfen (zb matching credit, QuSt auf Zinsen und uu auf Dividenden, Pkt 10 prüfen) Anrechnung der KESt, wenn DBA-befreite Zinsen vorhanden sind (Pkt 15.b; Progressionsvorbehalt) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 20 Investmentfonds in der Körperschaftsteuererklärung Privatstiftung Bei Kenntnis der steuerlichen Behandlung bei inländischen Fonds (Aufschlüsselung Erträge in Zinsen, in- und ausländische Dividenden usw) Ansatz der zwischensteuerpflichtigen und nunmehr auch KöStpflichtigen Erträge, bei ausländischen Fonds (Meldung des agl ordentlichen Ertrags als Ganzes ohne Aufschlüsselung in Bestandteile) uu Ansatz der gesamten Ausschüttungen und agl Erträge erforderlich Problem: Dividendenerträge bei ausländischen Fonds Problem 2009: Neu- und Altregelung des 13 Abs 2 KStG Berücksichtigung anrechenbarer Steuern prüfen (zb matching credit, QuSt auf Zinsen und auf steuerpflichtige Dividenden, Pkt 10 prüfen) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 21 11

Investmentfonds in der Körperschaftsteuererklärung Kapitalgesellschaft Bei Kenntnis der steuerlichen Behandlung Ansatz der steuerpflichtigen Erträge (MWR zb bzgl. über Fonds bezogener steuerfreier Dividenden und Zinsen) Ausschüttungen schon zur Gänze unternehmensrechtlich erfasst agl Erträge in MWR nur, falls nicht schon unternehmensrechtlich erfasst Berücksichtigung anrechenbarer Steuern prüfen (zb matching credit, QuSt auf Zinsen und auf steuerpflichtige Dividenden, Pkt 10 prüfen) Wichtig: Evidenzposten Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 22 Investmentfonds in der Körperschaftsteuererklärung Beschränkt steuerpflichtige Körperschaft Da nur abzugsteuerpflichtige Erträge steuerpflichtig sind, ist in der Regel kein Ansatz von über Fonds bezogenen Erträgen erforderlich Ausnahme für vergleichbare ausländische Erträge isd 21 Abs 3 KStG Berücksichtigung anrechenbarer Steuern prüfen (zb matching credit, QuSt auf Zinsen und auf steuerpflichtige Dividenden, insoweit noch nicht bei der KESt gem 2 Auslands-KESt-VO berücksichtigt, Pkt 10 prüfen) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 23 12

Investmentfonds in der Unternehmensbilanz - Ansatz Fachgutachten der KWT KFS RL 16 Erfassung agl Erträge steht nicht im Widerspruch zu den GoB (Erhöhung der AK) SG > SV und buchmäßige Kursverluste Dürfen zur Aufstockung verwendet werden Rücknahmepreis bildet Obergrenze Bei Nichterfassung der agl Erträge sind Anhangsangaben erforderlich VwGH 24.9.2008, 2006/15/0376 Realisierte Erträge sind aus steuerlicher Sicht auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen. Auch bei einem thesaurierenden Investmentfonds führen sie zu einem Wirtschaftsgut, können sie doch zumindest im Wege des Verkaufes des Investmentfondsanteiles übertragen und verwertet werden. TWA somit auch bei Erfassung der agl Erträge möglich (sollte auch bei außerbilanzieller Erfassung [über MWR] möglich sein) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 24 Investmentfonds in der Unternehmensbilanz - Ansatz Ansatz mit den Anschaffungskosten abzüglich Stückzinsen bei Erwerb Kaufpreis inklusive Ertragsausgleich Anschaffungsnebenkosten (Ausgabeaufschlag) Anteile Stückzinsen als sonstige Forderung erfassen Zum Bilanzstichtag Teilwertabschreibung, wenn Wiederbeschaffungskosten unter den Anschaffungskosten Obergrenze: Wert zum Bilanzstichtag Abschreibung zwingend (faktisch strenges Niederstwertprinzip auch im Anlagevermögen), weil vorübergehende Wertminderung nicht absehbar bzw kein garantierter Rücknahmepreis Abschreibung steuerlich wirksam Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 25 13

Investmentfonds in der Unternehmensbilanz - Ertragsrealisation Zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung Verbuchung der im Folgejahr zugeflossenen Erträge mit Wirkung für abgelaufenes Wirtschaftsjahr Alternativer Praktikeransatz: Ertragsrealisierung erst im Jahr des Zuflusses Stetigkeitsgrundsatz ist zu beachten Steuerlicher Zufluss laut BMF mit Fondsgeschäftsjahresende gegeben (Rz 181 InvFR) aa Adeutsche Finanzverwaltung (hier ist tdas Datum des Ausschüttungsbeschlusses maßgeblich) Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 26 Fundstellen für Fondsdaten Inländische Fonds Steuerliche Behandlungen von (Publikum-)Fonds: Homepage der VÖIG (Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften) www.voeig.at Steuerliche Behandlungen von Spezialfonds: regelmäßig nur bei der KAG Ausländische Fonds Daten zu weißen Fonds: BMF-Homepage Daten zu blütenweißen Fonds: www.profitweb.at Status eines ausländischen Fonds als blütenweiß ebenfalls www.profitweb.at Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds in der Steuererklärung 27 14