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Transkript:

Kanton Zürich Wegleitung Gesuchformular Diese Wegleitung dient dazu, Sie beim Ausfüllen des Gesuchformulars zu unterstützen. 1 Vorgehen 2 EigentümerIn (GesuchstellerIn) 3 Technische Bearbeitung der Sanierung Der Beizug einer Energiefachperson ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch im Falle eines Projektes mit mehr als reinem Fensterersatz empfohlen. In jedem Fall ist eine Kontaktperson für technische Rückfragen anzugeben, die tagsüber telefonisch erreichbar ist. 4 Gebäude Parzellen- / Kataster- / Grundbuch-Nr. Diese Nummer ist nicht zu verwechseln mit der Nummer der Gebäudeversicherung. Sie ist auf dem Katasterplan ersichtlich. Diesen erhalten Sie beim Grundbuchamt Ihrer Gemeinde. Gebäudeversicherungsnummer Die Gebäudeversicherungs- oder Assekuranznummer wird jedem Gebäude vom Grundbuchamt zugeteilt. Sie ist auf der Versicherungsrechnung oder auf dem Versicherungsnachweis zu finden. Seite 1 von 8

Baujahr Baujahr des Gebäudes. Falls das Baujahr nicht bekannt ist, so genügt eine Schätzung. Politische Gemeinde Sehr wenige Gemeinden der Schweiz werden postalisch von einer anderen (manchmal ausserkantonal liegenden) Gemeinde bedient. In diesen Fällen stimmen die Postleitzahl und Ortsbezeichnung nicht mit der Gemeinde überein. In diesen Fällen ist in diesem Feld zusätzlich die politische Gemeinde zu nennen. Energiebezugsfläche vor der Sanierung Die Energiebezugsfläche (EBF) entspricht der beheizten Bruttogeschossfläche eines Gebäudes, welche innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegt (gemäss SIA Norm 380/1). Die Bruttogeschossfläche kann aus den Bauplänen oder direkt am Gebäude ermittelt werden. Sie umfasst die Aussenabmessungen aller beheizten Geschosse, das heisst die Dicke der Aussenmauern und Trennwände wird mitgemessen. Für die EBF ziehen Sie unbeheizte Räume wie Keller, Estrich, Garagen, etc. von der allenfalls durchgemessenen Fläche ab. Falls Anbauten, Aufbauten oder eine Aufstockung geplant sind und somit die EBF durch die Sanierung zunimmt, ist die EBF des Gebäudes vor der Sanierung anzugeben. Wärmeerzeugung vor der Sanierung Unterschieden wird zwischen Ölheizung, Erdgasheizung, Wärmepumpen (Luft/Wasser, Wasser/Wasser, Sole/Wasser), Elektroheizung, Fern-/Nahwärme (Abwärmenutzung Kehrichtverbrennungsanlage, zentrale Heizung für mehrere Gebäude, etc.), Holzheizungen (Stückholz, Schnitzel, Pellet) und andere. Wenn mehr als eine Art der Wärmeerzeugung genutzt wird, soll diejenige angegeben werden, die den Hauptteil an Wärme liefert. Hauptnutzung nach der Sanierung Es soll die Hauptnutzung des Gebäudes angegeben werden. Unterschieden wird zwischen folgenden Nutzungen: Wohnen Ein-/Zweifamilienhaus Ein- und Zweifamilienhäuser, Ein- und Zweifamilien-Ferienhäuser, Reihen-Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung. Wohnen Mehrfamilienhaus Mehrfamilienhäuser, Alterssiedlungen und -wohnungen, Hotels, Mehrfamilien-Ferien- Seite 2 von 8

häuser und Ferienheime, Kinder- und Jugendheime, Tagesheime, Behindertenheime, Drogenstationen, Kasernen, Strafanstalten, etc. Nichtwohnbauten Industrie, Verwaltung, Schulen, Verkauf, Restaurants, Versammlungslokale, Spitäler, Lager, Sportbauten und Hallenbäder. Gebäude und Gebäudeteile unter Schutz Als geschützt im Sinne des Gebäudeprogramms gelten Gebäude, die in den Inventaren des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden als Gebäude von nationaler oder regionaler Bedeutung eingetragen, und Gebäudeteile, die von einer offiziellen Behörde als "geschützt" oder "schützenswert" definiert werden. 5 Projekt Baubewilligungs-Nummer Nummer der Baubewilligung für das Gebäudesanierungsprojekt. Ist eine Baubewilligung nicht nötig oder ist sie noch nicht eingeholt worden, kann dieses Feld leer gelassen werden. Geschätzte energetische Investitionskosten Hier sind die Kosten im Zusammenhang mit der geförderten Massnahme anzugeben. Dazu gehören allgemeine Investitionen wie Planung, Bewilligungen, Gerüstbau, Abbruch, Entsorgung, etc. wie auch spezifische Kosten wie Dämmmaterial, Vorbereitung, Verkleidung, Spenglerarbeiten, Fensterleibungen, etc. Anbauten, Aufbauten oder eine Aufstockung Sind Anbauten, Aufbauten oder eine Aufstockung geplant, ist dies hier zu vermerken. Sie sind nicht förderberechtigt, da das Gebäudeprogramm nur die Wärmedämmung bereits im Ausgangszustand beheizter Gebäudeteile unterstützt. Zu sanierende Gebäudeteile Hier sind die beitragsberechtigten Flächen anzugeben. Beitragsberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand beheizte Gebäudeteile (d.h. mind. 16 C für Industrie, Lager und Seite 3 von 8

Sportbauten, sowie mind. 18 C für andere Nutzungskategorien nach SIA 380/1:2009). Als Ausnahme zu dieser Regel wird der Ausbau des Estrichs trotzdem gefördert. Fenster Die Fensterflächen sind in m 2 Mauerlichtmass anzugeben. Dies ist nicht das Aussenmass des Fensters, sondern das Mass der Maueröffnung von aussen gesehen. Das Mauerlichtmass entspricht in den meisten Fällen den Massen in der Offerte des Fensterbauunternehmens. Wir empfehlen, die Fenster so einzubauen, dass bei nachträglicher Fassadensanierung eine Dämmung der Leibung von mindestens 2cm möglich ist, falls nicht bereits eine gleichwertige Dämmung vorhanden ist. Dach, Wände und Böden Die Angaben der Flächen in m 2 sollten in der Offerte ersichtlich sein. Bei Wänden gegen aussen müssen die Fensterflächen abgezogen werden (auch Mauerlichtmass, siehe oben unter Fenster). Minergie-Modul Als Alternative zur U-Wert-Bedingung kann der Nachweis erbracht werden, dass das Bauteil ein Minergie-Modul ist. Bauteile, die gewisse Anforderungen an Energieverbrauch, Gebrauchstauglichkeit, mechanische Festigkeit, Wartungsfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen, werden von Minergie als "Minergie-Modul" zertifiziert. Die Liste der Module für Fenster sowie Dach- und Wandkonstruktionen sind auf www.minergie.ch zu finden. Die Module können unabhängig von einer Minergie-Zertifizierung des Gebäudes eingesetzt werden. U-Wert Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von einem Kelvin (= 1 Grad) verloren geht (Angabe in [W/m 2 K]). Je kleiner der U-Wert, desto weniger Wärme geht verloren und desto besser ist der Wärmeschutz des Bauteils. Unter Punkt 7 finden Sie weitere Angaben zur Berechnung der U-Werte. Gesamtsanierung nach Minergie Hier ist anzugeben, ob mit dem Projekt eine Gesamtsanierung nach Minergie (oder auch Minergie-P) erreicht wird. Voraussetzung für die Beitragsgewährung ist das Minergie- Zertifikat für das Gesamtgebäude. Der Antrag für das Minergie-Zertifikat ist separat an die Minergie Zertifizierungsstelle c/o AWEL, Abt. Energie, 8090 Zürich einzureichen. Seite 4 von 8

6 Beitragssätze 7 Einzureichende Unterlagen 7.1 Situationsplan Ein Situationsplan des Gebiets mit Kennzeichnung des Gebäudes muss eingereicht werden. Der Situationsplan kann, muss aber nicht, ein Katasterplan sein und muss nicht beglaubigt sein. 7.2 U-Wert Berechnungen Die Berechnungen der U-Werte sind dem Gesuchformular beizulegen. Zur U-Wert Berechnung wird der Schichtaufbau des Bauteils benötigt. Dabei sind für alle Schichten folgende Angaben notwendig. Stärke in cm Art des Materials Wärmeleitfähigkeit Lambda des Materials (aus dem Herstellerkatalog oder dem Merkblatt SIA 2001: Wärmedämmstoffe - Deklarierte Werte der Wärmeleitfähigkeit und weitere Angaben für bauphysikalische Berechnungen, Ausgabe 2009) Wärmeleitfähigkeit Lambda Lambda beschreibt die Wärmeleitfähigkeit eines Baumaterials. Es misst, wie viel Watt pro Kelvin und pro Meter Dicke des Baumaterials nach aussen geleitet wird (Angabe in [W/mK]). Je kleiner Lambda, desto weniger Wärme wird geleitet und desto besser ist die Dämmung des Baumaterials. Die Angaben können in der Tabelle im Anhang dieser Wegleitung aufgelistet werden. Anhand des Schichtaufbaus und vor allem der Wärmeleitfähigkeit sowie der Dämmstärke des Dämmmaterials kann in den Anhängen des Dokuments "U-Wert-Berechnung und Bauteilekatalog: Sanierungen" der U-Wert abgelesen werden. Der geforderte U-Wert von 0.20 W/m 2 K wird sicherlich erreicht, wenn ein konventionelles Dämmprodukt (Lambda höchstens 0.04 W/mK) von mindestens 20 cm Stärke benutzt wird. Bei Bauteilen, die inhomogen gedämmt werden, wie beispielsweise zwischen Sparren, muss die Dämmstärke bei mindestens 22 cm liegen. Seite 5 von 8

7.3 Flächenberechnungen bei Anbauten oder Aufstockungen Werden zusätzliche Anbauten oder Aufstockungen erstellt, muss auf jeden Fall der Plansatz für die Baubewilligung beigelegt werden. Die Flächenberechnung muss sich auf den Zustand vor der Erweiterung des Gebäudes beziehen. In den Plänen muss angezeichnet werden, welche Flächen vor dem Sanierungsprojekt bestehen und welche dieser Flächen gedämmt werden. Als Beilage ist eine detaillierte Flächenzusammenstellung einzureichen. 8 Allgemeine Bedingungen 8.1 Doppelförderungen Doppelförderungen durch andere Fördermassnahmen des Bundes (beispielsweise Schallschutzfenster) oder durch die Stiftung Klimarappen sind ausgeschlossen. Doppelförderungen durch weitere Fördermassnahmen anderer (Gemeinden, Wirtschaft, NGOs, Vereine, etc.) sind möglich. Die Kopie einer solchen Zusage ist dem Gesuch beizulegen. 8.2 Denkmalgeschützte Bauten / geschützte Bauteile Für geschützte Bauten, die Bestandteil der Inventare des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden sind und in diesen Inventaren als von "nationaler" oder "regionaler" Bedeutung eingetragen sind oder für geschützte Bauteile, die von einer offiziellen Behörde als "geschützt" oder "schützenswert" definiert werden, können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen gewährt werden. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Als denkmalgeschützt gelten nur Bauten, die Bestandteil der Inventare des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden sind und in diesen Inventaren als von "nationaler" oder "regionaler" Bedeutung eingetragen sind. Dem Gesuch muss eine schriftliche Bestätigung beiliegen. Als geschützte Bauteile gelten solche, die von einer offiziellen Behörde als geschützt definiert werden (z.b. Baubehörde, Orts- und Stadtbildkommissionen, etc.). Dem Gesuch muss eine schriftliche Bestätigung beiliegen. Die Erleichterungen gelten nur für die Bauteile, bei denen ein schriftlicher Nachweis vorliegt, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind. Bei Fenstern (A) muss bei entsprechendem Nachweis ein Glas-U-Wert (mit Glasabstandhalter aus Kunststoff oder Edelstahl und ohne Bewahrung eines Aluminiumrahmens) von 1.1 W/m 2 K statt 0.7 W/m 2 K erreicht werden. Seite 6 von 8

Bei Wand, Dach, Boden gegen aussen (B1-B5) muss ein U-Wert von 0.25 W/m 2 K erreicht werden. Bei Wand, Decke, Boden gegen unbeheizt bzw. gegen Erdreich (mehr als 2 Meter im Erdreich, C1-C5) muss ein U-Wert von 0.28 W/m 2 K erreicht werden. 8.3 Zusätzliche Bedingungen für den kantonalen Förderbetrag Liegt der Förderbeitrag für den Minergie-Bonus über 100'000 Fr. pro Objekt kann der Kanton zusätzliche Angaben verlangen und allenfalls eine Kürzung des Beitrages vornehmen. 9 Zusätzliche Hinweise 9.1 Eigenleistungen Grundsätzlich können alle Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden. In diesem Fall muss dem Gesuch keine Offerte beigelegt werden. Nach der Sanierung müssen der Ausführungsbestätigung Kaufbelege der Isolationsmaterialien beigelegt werden und die Arbeiten anhand von Fotos nachvollziehbar dokumentiert werden. Isolationsarbeiten sollen zu diesem Zweck mit einem Massstab fotografiert werden. Die Situation im Sparrenbereich bei Steildächern muss ebenfalls fotografiert werden. Die Flächenberechnungen müssen plausibel sein. 9.2 Mietrecht Gemäss geltendem Mietrecht müssen Fördergelder, die für energetische Sanierungen an Eigentümer entrichtet werden, bei der Berechnung der Mietzinserhöhungen von den Investitionskosten in Abzug gebracht werden. 9.3 Stichprobenkontrollen Das Gebäudeprogramm behält sich vor, die Ausführung vor Ort zu überprüfen. Unrechtmässig beanspruchte Fördermittel sind zurückzuerstatten. Seite 7 von 8

Anhang: Tabelle zur Angabe der Dämmprodukte Bauteil U- Wert Fläche (m 2 ) Dämmstärke (cm) Produkt z. B. Steinwolle, Weichfaser, Schafwolle, Zellulose etc. Wärmeleitfähigkeit Lambda Einbauort Fassade (B2) 230 16 X 0.035 Kompakt aussen Steil / Flachdach (B1) 100 14 X 0.035 zwischen Sparren 5 X 0.047 auf Sparren 4 X 0.035 unter Sparren zw. Lattung Seite 8 von 8