GAG Immobilien AG Köln WKN 586353 / ISIN DE0005863534 WKN 586350 / ISIN DE0005863500. Wir berufen hiermit unsere diesjährige



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Transkript:

Einladung 2013

GAG Immobilien AG Köln WKN 586353 / ISIN DE0005863534 WKN 586350 / ISIN DE0005863500 Wir berufen hiermit unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung ein auf Freitag, den 24. Mai 2013, 10.00 Uhr, im Konferenzzentrum Technologiepark Köln, Josef-Lammerting-Allee 17-19, 50933 Köln. 2

Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der im festgestellten Jahresabschluss der GAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2012 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 17.082.561,38 wird wie folgt verwandt: Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 0,00 Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,00 auf 16.701.019 dividendenberechtigte Aktien, insgesamt EUR 16.701.019,00 Gewinnvortrag EUR 381.542,38 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 28.756 von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien (Stand: 31. Januar 2013), die gemäß 71b, 71d AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich durch weiteren Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verringern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung in Höhe von EUR 1,00 je dividen- 3

denberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Die Höhe des Gewinnvortrages ändert sich in diesem Fall entsprechend. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Köln wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestellt. Der Aufsichtsrat folgt mit seinem Beschlussvorschlag der Empfehlung des Prüfungsausschusses. 4

Teilnahme an der Hauptversammlung Unterlagen Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum Tagesord - nungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeit punkt der Einberufung und die in Tagesordnungspunkt 1 ge - nannten Unter lagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/ haupt versammlung/ zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auf Verlangen jedem Aktionär unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Grundkapital, Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 16.729.775,00 und ist eingeteilt in 16.729.775 Stückaktien und zwar in 7.369.775 Stückaktien Buchstabe A (Vorzugsaktien) und 9.360.000 Stück aktien Buchstabe B (Stammaktien). Die Gesamtzahl der Stimmrechte aus allen Aktien beträgt 16.729.775 wovon insgesamt 330.472 Stimmrechte gemäß 71b, 71d Abs. 1 AktG ruhen. Die Gesamtzahl der mit den Stückaktien Buchstabe A (Vorzugsaktien) verbundenen Stimmrechte beträgt 7.369.775, hiervon ruhen gemäß 71b, 71d Abs. 1 AktG 330.472 Stimmrechte. Die Gesamtzahl der mit den Stückaktien Buchstabe B (Stammaktien) verbundenen Stimmrechte beträgt 9.360.000. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. 5

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach 121 ff., 67 Abs. 2 AktG und 15 und 16a der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 15 Abs. 4 Satz 2 der Satzung am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. vom 18. Mai 2013, 0.00 Uhr bis einschließlich 24. Mai 2013, Löschungen und Ein tragungen im Aktienregister nicht erfolgen. Die Anmeldung muss bei der nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens in Textform ( 126b BGB) erfolgen. Die An meldung kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt werden und muss bei der nachfolgend genannten Adresse spätestens am 17. Mai 2013, 24.00 Uhr (sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden) eingehen. Die Anmeldung ist zu richten an: GAG Immobilien AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax-Nr. 089 210 27 288 E-Mail anmeldung@haubrok-ce.de Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit den Mitteilungen gemäß 125 AktG sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen Bevollmächtigten werden Eintrittskarten zugesandt. 6

Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.b. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden. Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des 135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach 135 Abs. 8 AktG oder nach 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit 125 Abs. 5 AktG, gleich - gestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform ( 126b BGB) zu erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per Post oder Telefax an die vorstehend unter Punkt Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts genannte Anschrift oder Telefax-Nr. sowie per E-Mail an die E-Mail-Adresse: vollmacht@haubrok-ce.de übermittelt werden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Wider ruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechts - voll macht übersandt. Dieses Formular steht auch zum Download unter http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/ hauptversammlung/ bereit. 7

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Mitteilung gemäß 125 Abs. 2 AktG zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse http://www.gag-koeln.de/ investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 8

Rechte der Aktionäre Tagesordnungsergänzungsverlangen Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis zum 23. April 2013, 24.00 Uhr zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter: GAG Immobilien AG c/o Herrn Markus Thiele Vorstandsbüro/Öffentlichkeitsarbeit Josef-Lammerting-Allee 20-22 50933 Köln Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.gag-koeln.de/investor-relations/ publikationen/hauptversammlung/ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung 9

versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: GAG Immobilien AG Vorstandsbüro/Öffentlichkeitsarbeit Josef-Lammerting-Allee 20-22 50933 Köln Telefax-Nr. 0221 2011 190 E-Mail: Markus.Thiele@gag-koeln.de Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktio - närs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Ein gang unter der Internetadresse http://www.gag-koeln.de/ investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 9. Mai 2013, 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Auskunftsrecht Nach 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens ( 290 Abs. 1 und 2 HGB) in der Haupt - versammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 10

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Den Aktionären sind die Informationen gemäß 124a AktG im Internet unter http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/ hauptver sammlung/ zugänglich. Nähere Informationen zu den Rechten gemäß 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären ebenfalls unter http://www.gag-koeln.de/ investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ zur Verfügung. Anfragen und Anforderung von Unterlagen Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die: GAG Immobilien AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax-Nr. 089 210 27 288 E-Mail anmeldung@haubrok-ce.de Köln, im April 2013 GAG Immobilien AG Der Vorstand GAG Immobilien AG Josef-Lammerting-Allee 20-22 50933 Köln Tel.: 0221 2011 0 Fax: 0221 2011 222 info@gag-koeln.de www.gag-koeln.de 11

Konferenzzentrum TechnologiePark Köln Anreise mit dem Auto Sie erreichen den TechnologiePark Köln am besten über den Autobahnring Köln, und zwar von der Westseite der Stadt aus, Auto - bahn A1, Ausfahrt Köln-Lövenich, Nr. 103, etwa 1km nördlich des AK Köln-West; dann weiter in Richtung Innenstadt und der Ausschilderung TechnologiePark Köln folgen. Fahren Sie von der Aachener Straße in die Eupener Straße/Richtung Widdersdorfer Straße. An der Ampel weiter geradeaus fahren in Richtung TechnologiePark. Folgen Sie der Markierung auf dem Lageplan. Anreise mit der Bahn Vom Kölner Hauptbahnhof nehmen Sie die S-Bahn-Linie S 12 oder S 13 in Richtung Düren/Horrem. In ca. 8 Minuten erreichen Sie die S-Bahn- Haltestelle TechnologiePark/Müngersdorf. Von dort aus sind Sie in ca. 5 Minuten zu Fuß am Konferenzzentrum oder Sie nehmen den Bus Nr. 140 in Richtung Braunsfeld und fahren 1 Haltestelle bis zur Josef- Lammerting-Allee. 12