Auslandsprogramme der FOM Summer Schools, Studies und Conferences FAQs (Stand: 04.05.2016)



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Transkript:

Auslandsprogramme der FOM Summer Schools, Studies und Conferences FAQs (Stand: 04.05.2016)

Inhalt 1. Allgemeine Informationen zu den Auslandsprogrammen... 3 2. Reiseorganisation... 7 3. Akademisches Programm vor Ort... 8 4. Vor Ort Allgemeines...10 5. Zurück an der FOM...11 6. Praktische Hinweise Tipps und Ratschläge...13 FAQs Auslandsprogramme: Stand 2016 2

Allgemeine Informationen zu Auslandsprogrammen 1. Allgemeine Informationen zu Auslandsprogrammen Wo kann ich mich über ein Auslandsprogramm der FOM informieren? Auf der Homepage des International Office der FOM unter: www.fom.de/international finden Sie erste Informationen zu unseren Auslandsangeboten. Für die einzelnen Programme finden Sie auch die Ansprechpartner auf der Homepage, die Ihnen per Mail unter international@fom.de oder telefonisch unter +49 800 660 8800 zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können Sie sich natürlich auch bei Ihrem Hochschulzentrum über unsere Auslandsangebote informieren. Erste Informationen finden Sie auch in der Gesamtbroschüre zu unseren Auslandsprogrammen und in den Flyern zu den einzelnen Programmen, die an den verschiedenen Hochschulzentren ausliegen. Wie erfolgt die Anmeldung zu einem Auslandsprogramm? Für jedes Programm gibt es ein eigenes Anmeldeformular, das ca. ein halbes Jahr vor Beginn des Programms auf der Homepage und in den Flyern zur Verfügung gestellt wird. Dieses muss bis zum Ende der Anmeldefrist an die im Anmeldeformular angegebene Adresse verschickt werden. Nach Eingang der Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung von der FOM versendet. Je nach Platzverfügbarkeit können Sie sich auch nach dem Anmeldeschluss noch für ein Programm anmelden. Kontaktieren Sie dazu direkt das International Office. Ob ein Programm startet oder nicht, wird nach dem Anmeldeschluss per Mail mitgeteilt. Die Durchführung eines Programms wird dann bestätigt, sobald die Mindestteilnehmerzahl, die je nach Programm variiert, erreicht wird. Diese Bestätigung erhalten Sie per Mail direkt durch das International Office. Kann ich mir einen Anmeldeplatz reservieren lassen? Sollte ein Anmeldeformular für das kommende Jahr noch nicht aktualisiert worden sein, so pflegt das International Office Wartelisten. Sobald dem International Office dann das Anmeldeformular vorliegt, wird dieses an die Studierenden zugeschickt und die Plätze werden nach dem Prinzip who comes first, serves first vergeben. Wann wird die Durchführung eines Auslandsprogramms bestätigt? Jedes Auslandsprogramm hat einen Anmeldeschluss und eine Mindestteilnehmerzahl. Nach dem regulären Anmeldeschluss bekommen Sie durch den Programmverantwortlichen des International Office eine Mail, ob ein Programm startet oder nicht. Die Durchführung eines Programms kann bestätigt werden, sobald die Mindestteilnehmerzahl, die je FAQs Auslandsprogramme: Stand 2016 3

Allgemeine Informationen zu Auslandsprogrammen nach Programm variiert, erreicht wird. Vor offizieller Benachrichtigung durch das International Office sollten Sie keine Flüge und Unterkünfte buchen. Die Veranlassung von Buchungen erfolgt somit dann auf eigene Gefahr / Kosten. Die Bestätigung Ihrer Anmeldung ist keine Bestätigung der Durchführung des Programms! Wann müssen die Gebühren für das Programm entrichtet werden? Die Kosten für ein Auslandsprogramm werden im Vorfeld an die FOM entrichtet. Für jedes Programm gibt es dafür individuelle Fristen, die im Anmeldeformular zu finden sind. Zusätzlich fallen noch Kosten für die Reise, Unterkunft und Verpflegung an, die teilweise vor, teilweise während und teilweise nach dem Programm von Ihnen gezahlt werden müssen. Warum laufen die Studiengebühren an der FOM weiter? Bei den Studiengebühren der FOM handelt es sich um einen Gesamtpreis für Ihr Studium, den Sie in monatlichen Raten zahlen. Sollten Sie an einem Auslandsprogramm teilnehmen, entfallen diese nicht, da unter anderem auch weiterhin Verwaltungsaufwand aufkommt und Sie weiterhin während des Semesters Prüfungsleistungen an der FOM erbringen können. Zudem umfassen die Teilnahmegebühren der Auslandsprogramme insbesondere auch die Studiengebühren, die seitens der Partnerhochschule im Ausland erhoben werden. Können die Gebühren für das Programm auch in Raten entrichtet werden? Nein, dies ist leider nicht möglich, da auch die FOM bestimmte Zahlungsfristen hat und die Teilnahmegebühren an die Partnerhochschule entrichten muss. In den jeweiligen Programmflyern sowie unter www.fom.de/international finden Sie weitergehende Informationen zu den Kosten und den Zahlungsbedingungen. Wie setzen sich die Gebühren für ein Auslandsprogramm zusammen? Generell umfassen die Gebühren die Studiengebühren an der Partnerhochschule. Des Weiteren umfassen die Gebühren je nach Programm auch die Verwaltung, Planung und Betreuung des akademischen Programms vor Ort sowie ggf. das Rahmenprogramm. Werden die Gebühren für das Auslandsprogramm reduziert, wenn nicht alle Module belegt werden? Nein, die Kosten für die Auslandsprogramme sind fix und somit unabhängig von der Anzahl der im Ausland belegten Module. Was passiert, wenn ich im Ausland erkranke und das Auslandsprogramm abbrechen muss? Bekomme ich dann einen Teil der Kosten zurückerstattet? In ernsten Krankheitsfällen und bei Vorlage einer gültigen Krankenbescheinigung, werden die Kosten unter bestimmten Bedingungen zurückerstattet. Dies kann nur in Härtefällen erfolgen und ist im Einzelfall zu prüfen. Bitte wenden Sie sich dementsprechend an Ihren FAQs Auslandsprogramme: Stand 2016 4

Allgemeine Informationen zu Auslandsprogrammen zuständigen Ansprechpartner im International Office. Die finale Entscheidung obliegt in der Regel der Kooperationshochschule. Kann ich für den Auslandsaufenthalt Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen? Nein. Die FOM ist als private Hochschule keine Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach dem deutschen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Auch unsere ausländischen Partnerhochschulen können nicht als deutsche Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt werden. Viele Arbeitgeber gewähren jedoch aus Kulanz Bildungsurlaub, sodass es sich trotzdem oft lohnt, das Thema anzusprechen. Welche Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten gibt es? Von der FOM werden keine Stipendien vergeben. Es gibt jedoch viele andere verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung: Auslands-BAföG: Das Auslands-BAföG stellt eine finanzielle Förderung für Auslandsaufenthalte dar. Auch wenn man kein Inlands-BAföG bezieht, könnte wegen der höheren Förderungssätze ein Anspruch auf Auslandsförderung bestehen. Je nach Zielland unterscheiden sich die Ansprechpartner, bitte informieren Sie sich unter: http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/antragstellung/ Stipendiendatenbanken: Eine Übersicht über weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten: Stipendiendatenbank des DAAD Stiftungssuche des Bundesverbands deutscher Stiftungen Stipendienlotse, die Stipendiendatenbank des BMBF mystipendium.de Bildungskredit: Für ein Auslandsstudium können Studierende einen zeitlich befristeten Bildungskredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Der Kredit kann zusätzlich zum BAföG in Anspruch genommen werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Bildungsfonds: Bildungsfonds vergeben einkommensunabhängige Kredite an Studierende von unterschiedlicher Höhe, Mindest- und Maximalförderdauer. Bundesweite Bildungsfonds, die auch Kredite für Auslandsstudienaufenthalte vergeben, gibt es bislang bei der Deutschen Kreditbank, der Deutschen Bildung und bei Career Concept. Wie sehen die Widerrufs- und Abmeldefristen aus? Sie können Ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen kostenlos in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. FAQs Auslandsprogramme: Stand 2016 5

Allgemeine Informationen zu Auslandsprogrammen Darüber hinaus ist eine Abmeldung bis zum offiziellen Anmeldeschluss möglich. Den Termin Ihres Anmeldeschlusses finden Sie auf Ihrem Anmeldeformular. Meldet sich ein Teilnehmer bis zu dem auf dem Anmeldeformular genannten Anmeldeschluss ab, wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,- erhoben. Nach diesem Datum muss der gesamte Betrag bezahlt werden. Wo kann ich mich bezüglich der Integration eines Auslandsaufenthalts in meinen Studienverlauf beraten lassen? Das International Office berät in dieser Frage gerne und stellt Anrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Anrechnungsmöglichkeiten variieren dabei je nach Studiengang. Auch die jeweiligen Hochschulzentren beraten Sie gerne bei der Frage der Integration in Ihren Studienverlauf. Welches Englisch-Niveau brauche ich und muss dieses nachgewiesen werden? Da die meisten Auslandsprogramme auf Englisch stattfinden, sollten die Kenntnisse gut genug sein, um den Modulen im Ausland folgen zu können. Ein gesonderter Nachweis ist dafür in der Regel nicht erforderlich. Ausnahmen hierzu bilden aktuell der Additional Bachelor an der University of Wales und das Promotionsprogramm an der UCAM. Ist das Niveau an der Partnerhochschule ähnlich wie das an der FOM? Das Niveau der Auslandsprogramme entspricht in der Regel dem an der FOM, da viele Module extra für die Auslandsprogramme konzipiert werden. Nichtsdestotrotz ist der Workload relativ hoch, da gleich im Anschluss an den Vorlesungsblock die Klausuren geschrieben werden. Die Kompaktheit der Vorlesungen und des Unterrichtsstoffes sollten dabei nicht unterschätzt werden. Anders als bei Ihrem Studium an der FOM studieren Sie im Rahmen unserer Auslandsprogramme jedoch in Vollzeit, sodass Ihre Arbeitszeit im Job entfällt. Gibt es eine Möglichkeit der Vernetzung? Natürlich. Unsere Studierenden, die bereits an Auslandsprogrammen teilgenommen haben, stehen für Fragen und Antworten oftmals gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie das International Office, so dass wir Ihnen die Kontaktdaten zur Verfügung stellen können. Weiterhin bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich vor Beginn des jeweiligen Auslandsprogrammes mit den anderen Teilnehmern auszutauschen. Sind die Auslandsprogramme steuerlich absetzbar? In der Regel sind die Auslandsprogramme steuerlich absetzbar. Ihre steuerliche Absetzbarkeit ist von vielen individuellen Faktoren abhängig; wir empfehlen daher dies vorab mit einem Steuerberater abzuklären. FAQs Auslandsprogramme: Stand 2016 6

Reiseorganisation 2. Reiseorganisation Die Durchführung eines Programms wurde bestätigt wie sieht das weitere Vorgehen aus? Sobald feststeht, dass ein Programm stattfindet, werden die Teilnehmer von einem Ansprechpartner des jeweiligen Programms per Mail benachrichtigt und mit weiteren Informationen versorgt. Im Anschluss können die Flüge und die Unterkunft von den Studierenden reserviert und gebucht werden. Werden die Flüge durch das International Office organisiert? Nein, die Buchung der Flüge erfolgt eigenständig durch die Studierenden. Das International Office gibt in der Regel Empfehlungen zu einem Zielflughafen. Brauche ich ein Visum? Für Reisen außerhalb von Europa muss ein Visum beantragt werden. Informationen dazu sowie zu den Einreisebestimmungen erhalten die Teilnehmer von der jeweiligen Botschaft. Die Anträge sollten früh genug gestellt werden, da die Erfahrungen gezeigt haben, dass die Bearbeitung lange dauern kann. Welche Möglichkeiten der Unterkunft gibt es im Ausland? Je nach Programm werden unterschiedliche Empfehlungen ausgesprochen. Studierende können in WG s, Hotels oder im Studentenwohnheim unterkommen. Die Reservierung erfolgt in der Regel durch die Studierenden selbst, in Ausnahmenfällen auch gesammelt durch das International Office. Informationen dazu erhalten die Teilnehmer von dem jeweiligen Ansprechpartner des International Office der FOM. Was muss ich beachten, falls sich das Auslandsprogramm mit Klausuren oder Vorlesungen an der FOM überschneidet? Da sich die Vorlesungszeiten an Partnerhochschulen mit denen an der FOM manchmal überschneiden können, sollten die Studierenden vorab die Module dementsprechend wählen. Falls dabei Klausuren versäumt werden, können diese im Rahmen des Wiederholungstermins nachgeschrieben werden. Bei Präsentationen oder Abgaben von Seminararbeiten sollten die Studierenden eventuelle Terminüberschneidungen mit den jeweiligen Dozenten klären. FAQs Auslandsprogramme: Stand 2016 7

Akademisches Programm vor Ort 3. Akademisches Programm vor Ort Wie sehen die Vorlesungszeiten an der Partnerhochschule aus? Die Auslandsprogramme sind aufgebaut wie ein reguläres Vollzeitstudium (ggf. mit Anwesenheitspflicht). Wir empfehlen jedoch die Anwesenheit beim Unterricht, da teilweise auch Noten für die sonstige Beteiligung vergeben werden. In der Regel finden die Vorlesungen montags bis freitags (ca. 40 Stunden die Woche) statt; das Wochenende steht zur freien Verfügung. Wann werden welche Module angeboten? Die Partnerhochschule stellt zu Beginn eines Programms oder einige Wochen vorher einen Stundenplan zur Verfügung, woraus ersichtlich wird, wann welche Module angeboten werden und wann die Klausuren stattfinden. Gibt es einen Ansprechpartner vor Ort? Ja, bei allen Auslandsprogrammen sind Ansprechpartner der Partnerhochschule sowie in der Regel ein Ansprechpartner von der FOM, der die Teilnehmer unterstützt, vor Ort. Von wem werden die Module während des Auslandsaufenthalts gelehrt? Die Module im Ausland sind entweder die Module der Partnerhochschule oder eigens für das Programm kreierte Module. Diese werden entweder durch Dozenten der FOM oder durch Dozenten der Partnerhochschule unterrichtet. Welche Prüfungsleistungen müssen an der Partnerhochschule erbracht werden? Die Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Dozenten, die den Unterrichtsstoff lehren, festgelegt und variieren je nach Programm. Die Prüfungsleistungen müssen von allen Teilnehmern unabhängig vom eigenen Studiengang erbracht werden, damit die Leistung des Moduls auf eine Leistung der FOM angerechnet werden kann. Es können keine Teilprüfungsleistungen vorher oder im Nachgang an der FOM erbracht werden. Alternativ können sich die Studierenden gegen eine Anrechnung der Leistung entscheiden und das FOM Modul regulär an der FOM absolvieren. Einige Prüfungsleistungen können eine verlängerte Abgabefrist (z. B. Seminararbeiten, bis zu 2 Monate nach Beendigung des Auslandsprogramms) beinhalten. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen können nicht angerechnet bzw. überschrieben werden. Darunter fallen auch Fehlversuche, d.h. Prüfungsleistungen, die mit einer 5,0 bewertet worden sind. Was passiert, wenn eine Klausur nicht bestanden wird? Regelungen zum Nichtbestehen einer Klausur oder Fehlen in Krankheitsfällen (Nachweis erforderlich) sind unter dem Punkt 5. Zurück an der FOM aufgeführt. FAQs Auslandsprogramme: Stand 2016 8

Akademisches Programm vor Ort Muss ich mich für Klausuren, die im Rahmen eines Auslandsprogramms absolviert werden, im Online-Campus anmelden? Die Anmeldungen zu den Prüfungen erfolgen nicht über den Online Campus der FOM. Die Teilnehmer melden sich vor Ort bei dem jeweiligen Dozenten an. Studiert man mit internationalen Studenten? Je nach Programm befinden sich auch internationale Studierende in den Gruppen. Allerdings sind die meisten Programme auf Ihren Studienverlauf zugeschnitten, so dass in der Regel nur FOM-Studierende in den Gruppen sind. FAQs Auslandsprogramme: Stand 2016 9

Vor Ort Allgemeines 4. Vor Ort Allgemeines Wie sieht die Mobilität während eines Auslandsprogramms aus? In der Regel kommt man in den meisten Ländern gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln vor Ort zurecht. Bei manchen Programmen wird ein Shuttle-Bus zum Transfer vom Hotel zum Campus angeboten. In manchen Fällen sollte jedoch ein Auto (z. B. mit mehreren Studierenden) gemietet werden. Empfehlungen dazu erhalten die Teilnehmer vorab von dem jeweiligen Ansprechpartner. Welche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung gibt es während eines Auslandsprogramms? Während jedes Auslandsprogramms gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und möglichen Ausflügen. Die jeweiligen Ansprechpartner kommunizieren viele Empfehlungen und Tipps an die Studierenden. Kulturschock? Wir empfehlen jedem Studierenden sich vorab mit dem Zielland zu beschäftigen und sich mit der jeweiligen Kultur auseinanderzusetzen. Häufig unterscheiden sich die Menschen in der Tagesplanung, in den Erwartungen an das Gegenüber oder im Umgang miteinander. Gerade bei länger geplanten Aufenthalten sollte man sich vorher Informationen über das Zielland und die Gasthochschule einholen. Sie sollten sich immer bewusst machen, dass Sie Gast im jeweiligen Land sind und Unterschiede zum Heimatland tolerieren. FAQs Auslandsprogramme: Stand 2016 10

Zurück an der FOM 5. Zurück an der FOM Das Auslandsprogramm ist erfolgreich beendet worden was passiert nun? Nach dem Ende eines Programms werden die Noten von den Dozenten der Partnerhochschule an die FOM übermittelt. Das International Office leitet die Noten (ggf. nach einer Umrechnung) an die Studierenden weiter. Diese können nun entscheiden, ob sie die Noten auf das FOM-Studium angerechnet haben möchten. Welche Anrechnungsmöglichkeiten gibt es? Im Rahmen des Auslandsaufenthaltes absolvieren die Studierenden Prüfungsleistungen an der Partnerhochschule. Grundsätzlich ist immer die gesamte Prüfungsleistung zu erbringen. Die erfolgreich absolvierten Programme können auf einzelne Module der FOM Studiengänge angerechnet werden, sofern keine Fehlversuche in den jeweiligen Modulen vorliegen. Bereits erbrachte Leistungen können nicht angerechnet bzw. überschrieben werden. Je nach Auslandsprogramm und Studiengang bestehen individuelle Anrechnungsmöglichkeiten, die die Studierenden von dem International Office der FOM sowie Ihrem Hochschulzentrum erhalten. Wie läuft eine Anrechnung an der FOM ab? Die Anrechnung erfolgt mit Note. Die Gesamtnoten des jeweiligen Moduls werden gesammelt im Nachgang an das Auslandsprogramm angerechnet. Die erreichte Note wird nach Prüfung durch die Prüfungsabteilung ins Studienbuch bei allen Prüfungsleistungen des jeweiligen FOM Moduls eingetragen. Es können keine Teilleistungen angerechnet werden, sondern stets die gesamte Note! Was passiert, wenn ich eine Klausur aus dem Auslandsprogramm nachschreiben möchte? Nur bei einer Klausur, die im Rahmen des Auslandsprogramms absolviert und nicht bestanden wurde, besteht die Möglichkeit des Nachschreibens. Hier haben die Studierenden i.d.r. zwei Möglichkeiten: Nachschreiben der Prüfung des Dozenten von der Partnerhochschule an ihrem FOM Hochschulschulzentrum: In diesem Falle lässt der jeweilige Dozent dem International Office eine Nachschreibprüfung zukommen und dieses organisiert dann einen Nachschreibtermin an der FOM. Teilnahme an der regulären Klausur in Deutschland: Ist kein Nachschreiben gewünscht, erfolgt auch keine Anrechnung des entsprechenden Moduls auf das FOM-Studium. Die im Ausland nicht bestandene Prüfungsleistung wird nicht als Fehlversuch gewertet. Erst der erste Nachschreibtermin in Deutschland zählt als Fehlversuch. FAQs Auslandsprogramme: Stand 2016 11

Zurück an der FOM Was passiert, wenn ich mir die Noten aus dem Programm nicht anrechnen lassen möchte? Falls Sie sich Prüfungsleistungen aus dem Ausland nicht anrechnen lassen möchten, müssen diese nach der Rückkehr regulär an der FOM in Deutschland absolviert werden. Hier zählt der Versuch im Ausland nicht als Fehlversuch. Erst der erste Nachschreibtermin in Deutschland zählt als Fehlversuch. FAQs Auslandsprogramme: Stand 2016 12

Praktische Hinweise Tipps und Ratschläge 6. Praktische Hinweise Tipps und Ratschläge Sie sollten sich auf die Kultur des Ziellandes beispielsweise auf die Gastfreundschaft der Amerikaner und die Gelassenheit der Australier einlassen. In einigen Ländern sind Kreditkarten ein gängiges Zahlungsmittel (z. B. in den USA oder Australien). Achten Sie darauf, dass Sie über ausreichend Impfschutz verfügen. Klären Sie Ihren Versicherungsschutz im Ausland mit Ihrer Krankenkasse ab. Für längere Aufenthalte lohnt es sich, eine Handykarte im Ausland zu besorgen. Bitte beachten Sie für einzelne Veranstaltungen einen möglichen Dresscode! Sie sollten sich auch über die Möglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel informieren, da es auch hierbei viele Vergünstigungen für Studenten gibt. Hier sollte man das Fahrgeld immer passend haben, da die Fahrer aus Sicherheitsgründen oft kein Wechselgeld aushändigen können. In den USA und Australien ist der Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit verboten. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie zu Gast an der Partnerhochschule sind. An vielen Universitäten ist das Rauchen untersagt. Bitte beachten Sie die Hausregeln an den Gasthochschulen sowie in den Studentenwohnheimen. Diese haben oft noch einmal eigene Vorschriften. Lassen Sie sich auf die Kultur des Landes ein! Entdecken Sie die Vielfalt Ihres Gastlandes und passen Sie sich den akademischen und kulturellen Gepflogenheiten an. Bitte bedenken Sie, die Sitten, Höflichkeit und Freundlichkeit des Gastlandes zu achten, damit Ihr Aufenthalt sowohl für Sie als auch für Ihre Gastgeber eine unvergessliche Erfahrung wird. Ihr Team des International Office FAQs Auslandsprogramme: Stand 2016 13