Checkliste für outgoing-students Studiensemester an einer Partnerhochschule
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- Mina Kruse
- vor 8 Jahren
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1 Checkliste für outgoing-students Studiensemester an einer Partnerhochschule Diese Checkliste gibt Ihnen eine Übersicht über die Vorbereitungsschritte für ein Studiensemester an einer Partnerhochschule. Erste Informationen über potentielles Auslandsemester (Studien- oder Praxissemester) einholen Informationsveranstaltung der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW besuchen. Die Einladung dazu erfolgt jedes Jahr im Oktober. Die Informationsveranstaltung findet Ende November/Anfang Dezember statt Beratungsgespräch mit dem International Office vereinbaren (Patrizia Rüefli: oder ggf. Andreas Schauder: Gerne können Sie sich schon vorab Gedanken über mögliche Destinationen für ein Studiensemester bzw. Praxissemester im Ausland machen. Dabei lohnt es sich, bereits einen Blick auf die Modulverzeichnisse der Partnerhochschulen zu werfen. Entscheidung treffen über Art des Auslandsemesters: Studiensemester an einer Partnerhochschule oder Praxisausbildung im Ausland. Es ist ebenfalls möglich, sowohl ein Studiensemester als auch ein Praxissemester im Ausland zu absolvieren. Anmeldefristen HSA FHNW beachten: für Herbstsemester: 30. April / für Frühlingssemester: 30. November 1. Konkretes Vorgehen für Studiensemester im Ausland 1.1.Vor dem Auslandsaufenthalt o Bewerbungsfristen und Semesterdauer der Partnerhochschule beachten o Bei Interesse Anmeldung für Erasmus-Intensivsprachkurs (EILC) für wenig verbreitete europäische Sprachen (nicht zugehörig: Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch) beim IO einreichen. Anmeldung über Deadline FS 2014: 22. Oktober 2013 o Anhand des Modulverzeichnisses der Partnerhochschule das Äquivalenzformular ausfüllen und ans International Office HSA FHNW senden. Es wird überprüft, ob die gewählten Module im Ausland von der HSA FHNW anerkannt werden o Application Form und Learning Agreement ausfüllen und ans International Office zur Unterschrift senden o Bei einigen Partnerhochschulen (bspw. Alice Salomon Hochschule Berlin; Universität Murcia, etc.) muss von den Studierenden zusätzlich eine Online-Bewerbung ausgefüllt werden, die ebenfalls vom International Office unterschrieben werden muss. Das genaue Bewerbungsverfahren der jeweiligen Partnerhochschule ist auf deren Webseiten zu entnehmen. o Das International Office reicht unterschriebene Application Form und Learning Agreement bei der Partnerhochschule ein. Die Originaldokumente erhält der/die Studierende und nimmt diese beim Antritt des Auslandsaufenthaltes an die Partnerhochschule mit o Partnerhochschule kontaktiert der/die Studierende und erteilt Informationen bezüglich des weiteren Anmeldeprozesses International Office, Hochschule für Soziale Arbeit (IO HSA FHNW) Prof. Andreas Schauder (andreas.schauder@fhnw.ch); Patrizia Rüefli (patrizia.rueefli@fhnw.ch) Webseite:
2 o HSA-Mentor/in über Auslandaufenthalt informieren o Bitte die Modul An- bzw. Abmeldungen an der HSA FHNW (ggf. auch für das Folgesemester) vornehmen o Hinweis: Während des Auslandsemesters bleiben die Studierenden an der FHNW immatrikuliert und zahlen die Semestergebühr der HSA FHNW. Es muss keine zusätzliche Semestergebühr an der Partnerhochschule bezahlt werden. o Wohnmöglichkeiten und vermittlungen im Gastland durch das International Office der Partnerhochschule abklären o Für die eigene Sicherheit im Gastland sind die Studierenden verantwortlich, bei Fragen bitte mit dem International Office Kontakt aufnehmen. 1.2.Nach der Einreise in das Gastland o Meldebestimmungen des Gastlandes beachten und einhalten o Stipendienanträge für Erasmus-Stipendien werden den Studierenden zu Beginn des Auslandsemesters per verschickt. Die Anträge müssen fristgerecht ausgefüllt werden o Allfällige Änderungen am Learning Agreement (bspw. Modulwechsel) können vor Ort vorgenommen werden. Die Partnerhochschule sendet das definitive Learning Agreement zur Bestätigung an das International Office HSA FHNW. Studierende müssen allfällige Änderungen am Learning Agreement auch ins Äquivalenzformular übertragen und zur nochmaligen Überprüfung ans International Office senden o Sollten Schwierigkeiten oder Probleme auftreten, so ist das International Office von den Studierenden zu informieren 1.3.Nach der Rückkehr in der Schweiz o Studierende, die ein Stipendium über Erasmus erhalten haben, sind verpflichtet, einen Bericht (Vorlage wird per Mail versendet) spätestens zwei Wochen nach der Rückkehr beim International Office einzureichen o Ebenso wird den Studierenden eine Online-Befragung des International Office per Mail zugestellt. Die Studierenden werden gebeten, diese auszufüllen o Das International Office erhält Leistungsnachweise der Studierenden von den entsprechenden Partnerhochschulen und leitetet diese für die Anrechnung der Studienleistungen an die Administration weiter o Termin für ein Abschlussgespräch mit dem International Office vereinbaren Seite 2 / 5
3 Checkliste für outgoing-students Praxissemester im Ausland Diese Checkliste gibt Ihnen eine Übersicht über die Vorbereitungsschritte für ein Praxissemester im Ausland. Erste Informationen über potentielles Auslandsemester (Studien- oder Praxissemester) einholen Informationsveranstaltung der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW besuchen. Die Einladung dazu erfolgt jedes Jahr im Oktober. Die Informationsveranstaltung findet Ende November/Anfang Dezember statt Beratungsgespräch mit dem International Office vereinbaren (Patrizia Rüefli: oder ggf. Andreas Schauder: Gerne können Sie sich schon vorab Gedanken über mögliche Destinationen für ein Studiensemester bzw. Praxisorganisationen im Ausland machen. Ebenfalls lohnt es sich, die Modulverzeichnisse der Partnerhochschulen zu studieren und sich Gedanken über eine mögliche Modulwahl zu machen. Entscheidung treffen über Art des Auslandsemesters: Studiensemester an einer Partnerhochschule oder Praxisausbildung im Ausland. Es ist ebenfalls möglich, sowohl ein Studiensemester als auch ein Praxissemester im Ausland zu absolvieren. Anmeldefristen HSA FHNW beachten: für HS --> 30. April / für FS --> 30. Oktober 2. Konkretes Vorgehen für Praxisausbildung im Ausland 2.1.Vor dem Auslandsaufenthalt Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine Praxisausbildung im Ausland organisiert werden kann: a.) Praxisstelle wird über eine Partnerhochschule vermittelt: Bewerbungsfristen der Partnerhochschule beachten Nominierung an der Partnerhochschule durch das International Office HSA FHNW beantragen Praxisstelle suchen (evt. haben Studierende Zugriff auf Stellenplattform der Partnerhochschule) Application Form, Learning Agreement und Äquivalenzformular ausfüllen, falls neben der Praxisausbildung und Ausbildungssupervision noch weitere Module an der Partnerhochschule besucht werden. Nur Training Agreement einreichen, falls nebst der Ausbildungssupervision keine weiteren Module an der Gashochschule besucht werden. Grundsätzlich muss keine Praxisvereinbarung erstellt werden, da die Praxisstelle über die Partnerhochschule bereits anerkannt ist. Dennoch sollten die Studierenden überprüfen, ob eine Praxisausbildende der Sozialen Arbeit vor Ort ist, die den Kompetenzerwerb mit den Studierenden vorbereitet und die Bewertung am Ende der Praxisausbildung vornimmt (gemäss Wegleitung zum Kompetenzerwerb HSA FHNW). Ggf. kann eine Praxisvereinbarung erstellt werden. b.) Praxisstelle wird eigenständig akquiriert Reglement über die Praxisausbildung in den Bachelor-Studiengängen an der Hochschule für Soziale Arbeit, Paragraph 10, beachten. Dort werden die Anforderungen an eine Praxisstelle im Ausland beschrieben Praxisstelle suchen: den entsprechenden Praxisorganisationen Wegleitung zum Kompetenzerwerb mitschicken, damit Organisation von Beginn weg darüber in- Seite 3 / 5
4 formiert ist, welche Aufgaben mit der Aufnahme von Studierenden auf sie zukommt (bspw. Planung Kompetenzerwerb, etc.) Sobald möglich Praxisstelle in Aussicht, das International Office informieren, damit Anerkennungsverfahren in die Wege geleitet werden kann Falls Praxisstelle anerkannt wird (durch IO und Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration), wird eine Praxisvereinbarung erstellt Innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU können Erasmus-Praxisstipendien beantragt werden. Dazu muss neben der Praxisvereinbarung das Training Agreement unterschrieben werden o Supervision über Partnerhochschule organisieren oder im folgenden Semester nachholen. Modulleitende Frau Beate Knepper (beate.knepper@fhnw.ch) ist zwingend zu informieren. o BA 135 kann zeitgleich neben der Auslandpraxis abgeschlossen werden. Modulleiter Stephan Kösel (stephan.koesel@fhnw.ch) informiert über das Vorgehen. o HSA-Mentor/in über Auslandaufenthalt informieren o Bei Interesse Anmeldung für Erasmus-Intensivsprachkurs (EILC) für wenig verbreitete europäische Sprachen (nicht zugehörig: Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch) beim IO einreichen. Anmeldung über Deadline FS 2014: 22. Oktober Nach der Einreise in das Gastland o Meldebestimmungen des Gastlandes beachten und einhalten o Stipendienanträge für Erasmus-Stipendien werden den Studierenden zu Beginn des Auslandsemesters per verschickt. Die Anträge müssen fristgerecht ausgefüllt werden o Allfällige Änderungen am Learning Agreement (bspw. Modulwechsel) können vor Ort vorgenommen werden. Die Partnerhochschule sendet das definitive Learning Agreement zur Bestätigung an das International Office HSA FHNW. Studierende müssen allfällige Änderungen am Learning Agreement auch ins Äquivalenzformular übertragen und zur nochmaligen Überprüfung ans International Office senden o Sollten Schwierigkeiten oder Probleme auftreten, so ist das International Office von den Studierenden zu informieren 2.3.Nach der Rückkehr in der Schweiz o Studierende, die ein Stipendium über Erasmus erhalten haben, sind verpflichtet, einen Bericht (Vorlage wird per Mail versendet) spätestens zwei Wochen nach der Rückkehr beim International Office einzureichen o Ebenso wird den Studierenden eine Online-Befragung des International Office per Mail zugestellt. Die Studierenden werden gebeten, diese auszufüllen o Das International Office erhält Leistungsnachweise der Studierenden von den entsprechenden Partnerhochschulen und leitetet diese für die Anrechnung der Studienleistungen an die Administration weiter o Termin für ein Abschlussgespräch mit dem International Office vereinbaren Seite 4 / 5
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