vom 22. Februar 2013 (Stand 1. Februar 2013)



Ähnliche Dokumente
vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Februar 2015)

Sozialwissenschaften der Universität Luzern. vom 23. Januar 2008 * (Stand 1. Januar 2009)

vom 9. Mai 2007 (Stand 1. Januar 2009)

Nr. 542h Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion Wirtschaft Politik. vom 25. Juni 2008 (Stand 1.

Nr. 542e Reglement über das Weiterbildungsprogramm E-Learning und Wissensmanagement der Universität Luzern. vom 9. April 2003 (Stand 1.

vom 23. Januar 2008 (Stand 1. Februar 2015)

vom 15. Dezember 2017 (Stand 1. Januar 2018)

vom 23. Januar 2008* (Stand 1. Februar 2015)

Nr. 542p Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft»

Der CAS-Zertifikatslehrgang «Recht, Unternehmensführung und Leadership im Gesundheitswesen» vom 23. April 2014 (Stand 1.

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Nr. 540h Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Internationales Logistik-, Transport- und Vertriebsrecht (CAS Cargo)»

Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree. Degree-Masterstudiengang Religion Wirtschaft Politik. vom 24. Juni 2009* I. Allgemeine Bestimmungen

Nr. 541b Reglement über das Nachdiplomstudium Berufseinführung an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie an der Hochschule Luzern

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Nr. 467 Reglement über die Diplomierung an der Akademie für Erwachsenenbildung in Luzern. vom 18. November 1993 (Stand 20.

Nr. 516b Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement)

vom 24. Januar 2014 (Stand 1. Februar 2014)

Diplomreglement zum Master of Advanced Studies (MAS) Pädagogische Hochschule Zürich in Bildungsmanagement

Der Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern,

Studienordnung für den Diplomlehrgang Diplom of Advanced Studies (DAS) in Fundraising Management

Dieses Studiengangreglement regelt die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge

(als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005)

Nr. 539i Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie

Studienplan - Grundlagen der Beratung von Berufsbildungsverantwortlichen:

vom 12. Dezember 2012* (Stand 1. August 2013)

vom 26. Juni 2013 (Stand 1. Januar 2014)

Das Reglement regelt die Zulassung zum Lehrgang, dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikats "Judikative".

Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in tiergestützter Therapie» der Universität Basel

Z-SO-N Anhang Studienordnung MAS Facility Management. Life Sciences und Facility Management

an der Hochschule Luzern Technik & Architektur.

Das Prorektorat Weiterbildung und Forschung erlässt für jeden MAS-Studiengang einen Studienplan. 2

SO-T Anhang RSO MAS Wirtschaftsingenieurwesen. School of Engineering. Dok.-Verantw.: marr

Studienreglement für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern Wirtschaft

Reglement über den Zertifikatskurs Hochschullehre / Higher Education

Beschlossen von der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich am

Reglement über den Zertifikatskurs. Gesundheitswesen

Nr. 516c Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement)

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Nr. 540g Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Unternehmensführung und Recht für Verwaltungsräte»

Rahmenstudienordnung für Diplom- und Zertifikatslehrgänge an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Studienordnung für den Diplomlehrgang Diploma of Advanced Studies (DAS) in Koordinierter Versorgung & Recht im Gesundheitswesen

bzw. zum Inhaber, Art des Studienganges, zu Inhalt, Anforderungen, Studienleistungen und Abschluss enthält.

Studienordnung für den Masterstudiengang in Physiotherapie an der. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

IAP Institut für Angewandte Psychologie. Z-SO-P Anhang Studienordnung MAS Coaching & Organisationsberatung

Z-SO-G Anhang Studienordnung MAS Gerontologische Pflege. Gesundheit. Institut für Pflege

Z-SO-G Anhang Studienordnung MAS Onkologische Pflege. Gesundheit. Institut für Pflege

Nr. 541h Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Studiengang Bachelor of Arts in Religionspädagogik (BA Religionspädagogik)

Kooperationsvereinbarung über den Spezialisierten Joint Degree Masterstudiengang Antikes Judentum

am Departement Management, Technology, and Economics der ETH Zürich (Beschluss der Schulleitung vom )

Certificate of Advanced Studies in Nutrition for Disease Prevention and Health

Nr. 541d Promotionsordnung der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern. vom 23. Januar 2002 (Stand 1.

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management and Leadership

vom 26. Juni 2013 (Stand 1. Januar 2014)

(vom 23. Oktober 2006) 1. Der Universitätsrat beschliesst: 1. Allgemeines

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN FÜR DIE WEITERBILDUNGSSTUDIENGÄNGE

"Certificate of Advanced Studies in Naturbezogene Umweltbildung" (CAS in Naturbezogene Umweltbildung)

vom 29. April 2009 (Stand 1. Februar 2011)

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang ZFH in Systemischer Psychotherapie mit kognitiv-behavioralem Schwerpunkt

Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Weiterbildung IAM

Studienreglement für die Weiterbildung. an der Hochschule Luzern Musik. I. Allgemeines. Zuständigkeiten. vom 31. August 2017

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management

Studiengangreglement «Master of Advanced Studies (MAS) in Psychotherapie mit kognitiv-behavioralem Schwerpunkt»

Studienreglement «Master of Business Administration in Academic Management» der Universität Basel

Reglement für die MAS-, DAS- und CAS-Programme der Foundation W.E. Simon Graduate School of. Business Administration in Switzerland

Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik der Universität Bremen. Vom 25. April 2012

BMaSFj. I. Allgemeines

Studienordnung für den Zertifikatslehrgang mit Certificate of Advanced Studies (CAS) in Gesundheitsökonomie

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

Studienplan für die Studienprogramme Soziolinguistik am Center for Studies in Language and Society der Philosophisch-historischen Fakultät

vom 29. Juni 2016 (Stand 1. August 2016)

Ordnung für das Bachelorstudium Biologie an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften gestützt auf 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom

Ordnung für das Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

School of Management and Law. Z-SO-W Studienordnung MAS Product Management

gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a der Organisationsverordnung ETH Zürich vom 16. Dez ,

Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel

Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Nr. 497 Verordnung über die berufliche Weiterbildung und die Berufseinführung der Lehrpersonen. vom 22. Juni 2001 (Stand 1.

vom 28. Januar 2005 * (Stand 1. März 2009)

Präambel. Inhaltsverzeichnis. 1 Geltungsbereich. 2 Prüfungsausschuss. 3 Regelstudienzeit. 4 Umfang der Prüfungs- und Studienleistungen.

Kanton Zug Reglement für das Nachdiplomstudium für Dozierende an Pädagogischen Hochschulen (Reglement NDS für Dozierende an PH)

Der Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern,

Prüfungsordnung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang ZFH in Leadership und Management

1. Diese Ordnung regelt das Studium der Physik an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel.

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2016)

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2011)

Transkript:

Nr. 54o Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom. Februar 0 (Stand. Februar 0) Der Universitätsrat der Universität Luzern, gestützt auf 6 Absatz g des Universitätsgesetzes vom 7. Januar 000, auf Antrag des Senats, beschliesst: Allgemeine Bestimmungen Gegenstand und Geltungsbereich Der Masterstudiengang Philosophie + Medizin der Universität Luzern (MAS Philosophie + Medizin) befähigt Akteure im Gesundheitswesen, ihre medizinischen Aufgaben im Zusammenhang von Wissenschaft und Gesellschaft philosophisch zu beurteilen, und zielt darauf ab, aktuelle Grenzfragen und Konfliktfelder der Medizin zu reflektieren. Der MAS Philosophie + Medizin richtet sich an Spezialärzte und Allgemeinpraktiker, an Spitalkader und im Gesundheitswesen tätige Fachleute. Soweit dieses Reglement keine besonderen Bestimmungen aufstellt, gilt das Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern. SRL Nr. 59 SRL Nr. 59i * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 0 47

Nr. 54o Organisation Der MAS Philosophie + Medizin wird im Auftrag der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften unter der Verantwortung eines ordentlichen Professors oder einer ordentlichen Professorin der Fakultät (wissenschaftliche Gesamtleitung) sowie eines Co- Leiters oder einer Co-Leiterin (operative Studienleitung) durchgeführt. Diese werden von der Fakultät eingesetzt und bilden gemeinsam die Studienleitung. Zur Durchführung kann die Studienleitung Partnerschaften mit anderen Institutionen aus der akademischen Lehre und Forschung oder aus der medizinischen Weiterbildung eingehen. Zulassung Zulassung In den MAS Philosophie + Medizin kann aufgenommen werden, wer über ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium oder über eine vergleichbare Ausbildung verfügt. Höchstens 0 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit Bachelorabschluss und Berufserfahrung «sur dossier» zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Zulassungsstelle der Universität. Pro Kurs werden in der Regel 5 bis maximal 5 Teilnehmende zugelassen. Bei weniger als 5 zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern entscheidet die Studienleitung in Absprache mit der Dekanin oder dem Dekan über die Durchführung des Kurses. Studienstruktur 4 Umfang und Struktur des Studiengangs Der Studiengang ist ein «Master of Advanced Studies» der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern. Der Studiengang wird berufsbegleitend durchgeführt. Der Studiengang wird durch Themenblöcke strukturiert. Jeder Themenblock besteht aus einer oder mehreren Lerneinheiten. Der gesamte Studiengang umfasst 4 Lerneinheiten. Eine Lerneinheit besteht aus Präsenzstunden (jeweils Kurstag) sowie Vor- und Nachbereitungszeit. 4 Zusätzlich zur Absolvierung der Module muss eine kürzere schriftliche Arbeit und eine umfangreichere Masterarbeit erstellt und eine mündliche Prüfung abgelegt werden.

Nr. 54o 5 Im Masterstudiengang sind Studienleistungen im Umfang von 64 ECTS-Credits (Cr) wie folgt zu erbringen: a. 4 Cr durch die erfolgreiche Absolvierung von 4 Lerneinheiten, b. 5 Cr durch die Abfassung einer kürzeren schriftlichen Arbeit, c. 5 Cr durch die Abfassung der Masterarbeit inklusive einer Masterprojektpräsentation, d. Cr durch Absolvierung der mündlichen Prüfung. 6 In vergleichbaren Studiengängen absolvierte Cr sind anrechenbar. Über die Anrechnung entscheidet die Studienleitung. 5 Themenblöcke, schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfung Die Themenblöcke sind erfolgreich absolviert durch ein Referat oder eine schriftliche Arbeit, durch bestätigte Teilnahme am Unterricht oder den Nachweis von im Selbststudium erbrachten Studienleistungen. Zudem müssen 80 Prozent des erforderlichen Präsenzunterrichts besucht werden. Absenzen, die über 0 Prozent der Präsenzzeiten hinausgehen, müssen kompensiert werden. Die Studiengangsleitung kann zusätzliche schriftliche Arbeiten vergeben, welche mit Kreditpunkten versehen sind. Die schriftlichen Arbeiten sollen die Befähigung zur Integration des Unterrichtsstoffes in die eigene Berufspraxis anhand eines konkreten Praxisfalls im Sinne von Absatz nachweisen. 4 Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt über die Studienleitung und setzt die erfolgreiche Absolvierung der einzelnen Themenblöcke voraus. Die Masterarbeit muss ab Datum der Anmeldung nach maximal einem Jahr eingereicht sein. Nach Anmeldung der Masterarbeit ist ein Rückzug oder die Verlängerung der Abgabefrist um ein weiteres Jahr nur unter Angabe von triftigen Gründen zulässig. Über einen entsprechenden Antrag entscheidet die Studienleitung. 5 Die Begutachtung der Studienleistungen obliegt der Studienleitung. Für die Studienleistungen werden die Wertungen «bestanden» oder «nicht bestanden» erteilt. Die Masterarbeit wird zudem benotet. Die Masterarbeit gilt auch dann als nicht bestanden, wenn die Bearbeitungsfrist überschritten wurde. 6 Nicht bestandene Studienleistungen können einmal wiederholt werden. Das gilt auch für die Masterarbeit. Für die Wiederholung der Masterarbeit gilt eine Bearbeitungszeit von maximal 6 Monaten ab Kenntnis des Nichtbestehens. Die Masterarbeit gilt als endgültig nicht bestanden, wenn die Wiederholung als nicht bestanden bewertet oder die Bearbeitungszeit der Wiederholung überschritten wurde.

4 Nr. 54o 6 Bestehen des Studiengangs Der Weiterbildungsstudiengang ist bestanden, wenn die erforderlichen Kreditpunkte vorhanden sind, die Masterarbeit bestanden und der Notendurchschnitt nicht weniger als 4.0 beträgt. 4 Weitere Regelungen 7 Lehrkörper Der Lehrkörper setzt sich zusammen aus Dozentinnen und Dozenten der Universität Luzern, vornehmlich der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften, sowie aus beigezogenen Dozentinnen und Dozenten, die an anderen Universitäten und Hochschulen oder in der Praxis tätig sind. Die Studienleitung ist für die Auswahl des Lehrkörpers verantwortlich, die nach wissenschaftlichen und didaktischen Kriterien erfolgt. Der Lehrkörper wird für seine Tätigkeit separat entschädigt. Der Honoraransatz ist einheitlich und wird von der Studienleitung festgelegt. Für Dozentinnen und Dozenten der Universität Luzern besteht keine Verpflichtung und kein Anspruch zur Mitwirkung am Studiengang. 8 Lehrplan Inhaltlich berücksichtigen die Module aktuelle Themen des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses im Gesundheitswesen. Der Lehrplan wird von der Studienleitung entwickelt und bei Bedarf angepasst. 9 Qualitätssicherung und Reporting Der MAS Philosophie + Medizin wird durch systematische Rückmeldeverfahren und Auswertungen kontrolliert und permanent evaluiert. Die Studienleitung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Qualitätskontrollen bei der fortlaufenden Planung und Entwicklung sowie bei der Verpflichtung von Lehrpersonen. Die Studienleitung erstattet der Fakultätsversammlung jährlich Bericht. 0 Master-Diplom Wer den Studiengang erfolgreich abschliesst, erwirbt den universitären Abschluss «Master of Advanced Studies». Das Dokument wird von der Studienleitung ausgestellt und zusätzlich vom Dekan oder von der Dekanin der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften unterzeichnet. Das Diplom enthält die Bezeichnung «Master of Advanced Studies (MAS) in Philosophie + Medizin der Universität Luzern».

Nr. 54o 5 Neben dem Diplom wird ein Diploma Supplement ausgestellt, welches die Studienleistung, die Ausbildungsthemen und weitere Informationen zum Studiengang näher umschreibt. 5 Schlussbestimmungen Überschüsse Der Dekan oder die Dekanin und die Studienleitung entscheiden über die Verwendung von Überschüssen. Rechtsmittel Gegen Entscheide im Zusammenhang mit diesem Reglement kann nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes und des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege 4 beim Bildungs- und Kulturdepartement Verwaltungsbeschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist beträgt 0 Tage. Inkrafttreten Das Reglement tritt am. Februar 0 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen. SRL Nr. 59 4 SRL Nr. 40

6 Nr. 54o Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass.0.0 0.0.0 Erstfassung G 0 47

Nr. 54o 7 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G.0.0 0.0.0 Erlass Erstfassung G 0 47