Altersvorsorgeprodukte für Kinder worauf sollten wir dabei achten? (Andreas Beckstette, Wolfgang Rippert) Es gibt zahlreiche Versicherungen, die für Kinder ab dem ersten Lebensjahr abgeschlossen werden können. Hierzu zählen schon seit langem etwa Versicherungen für die Risiken Unfall oder Invalidität sowie Produkte mit Sparprozess wie Termfix- und Ausbildungsversicherungen. Im Laufe des letzten Jahres hat sich eine weitere Kategorie von Produkten etabliert: langfristige Altersvorsorgeprodukte für Kinder. Darunter verstehen wir Renten- oder Kapitallebensversicherungen, die auf das Leben eines Kindes abgeschlossen werden können und eine lebenslange Altersrente für das Kind vorsehen oder bis mindestens zu dessen 60. Geburtstag laufen. Solche Produkte sind vor dem Hintergrund der aktuellen steuerlichen Veränderungen besonders interessant, da man mit dem Abschluss einer derartigen Versicherung dem eigenen Kind noch alte Steuervorteile sichern kann. Wir haben deshalb die diesbezüglichen Angebote der Versicherer genau analysiert. Das Produktkonzept Idealerweise liegt einem Altersvorsorgeprodukt für Kinder ein lebensbegleitendes Konzept zugrunde (vgl. Abb. 1). Unfall Invalidität/Pflegerente Kranken Entnahmemöglichkeiten Nachversicherungsoptionen - Erhöhung des Risikoschutzes - Einschluss einer BUZ Abruf Aufschub Zusatzabsicherung Flexibilität durch Optionen Flexibler Eintritt in den Rentenbezug 0 6 18 25 30 35 65 Einschulung Ausbildung/Studium Heirat, Kinder, Immobilienerwerb Ruhestand Absicherung des Sparvorgangs Eintritt ins Erwerbsleben: Übernahme des Vertrages Tod des Versorgers Berufsunfähigkeit des Versorgers Arbeitslosigkeit des Versorgers Abbildung 1: Das Kindervorsorgeprodukt im Lebenszyklus eines Kindes.
Die Angebote Diesem Idealbild versuchen sich die Versicherer auf verschiedene Arten zu nähern. Man findet zunächst Versicherungen, die sich von anderen Tarifen des jeweiligen Unternehmens nur dadurch unterscheiden, dass das minimale Eintrittsalter auf null Jahre gesenkt wurde. Bei diesen Produkten tritt das Kind lediglich als versicherte Person auf; Beitragszahler kann eine andere Person sein, deren Ausfall jedoch nicht abgesichert wird. Diese Produkte werden oft ohne ein speziell auf die Zielgruppe Kind ausgerichtetes Marketing vertrieben. Beispiele Kategorie 1 AXA (Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung) oder Debeka (DA1 Leibrentenversicherung auf ein Leben mit Beitragsrückgewähr und Rentengarantie, DA3 Leibrentenversicherung) In vielen Fällen ist die Grundstruktur des Produktes dieselbe, durch spezielle Namensgebung und angepasstes Marketing wird jedoch ein spezielles Kindervorsorgeprodukt erzeugt. Beispiele Kategorie 2 Berlinische Leben (Junior-Plus-Plan), Condor (Ziel 60+), Hanse Merkur (Knirps & Co.), Provinzial Rheinland (PrivaterGenerationenvertrag), RheinLand (MiniMaxx), Skandia (Teddy), Standard Life (FREELAX JUNIOR) und WWK (FondsRente kids) Und schließlich finden wir Versicherungen, bei denen nicht nur das Kind versicherte Person ist, sondern auch der Ausfall des Versorgers (Beitragszahlers) abgesichert wird. Beispiele Kategorie 3 Allianz (Kinderplan Vorsorge, bzw. Vorsorge Invest), Aspecta (EinsteinJunior), GSR (Rundum- Sorglos-Police), Nürnberger (Biene Maja Junior Schutz Brief), Signal Iduna (Alt für Jung SE) und Volksfürsorge (Best Invest Future). Insbesondere die Produkte der ersten beiden Kategorien sind also nicht unbedingt sehr innovativ. Die Produkte der letzten Kategorie beinhalten hingegen oft Features, welche sie als mögliches Altersvorsorgeprodukt für Kinder auszeichnen. So umfasst teilweise die Absicherung des Ausfalls des Versorgers neue Aspekte, wie beispielsweise eine Beitragsbefreiung oder eine Beitragsstundung nicht nur im Fall von Tod oder Invalidität, sondern auch bei Arbeitslosigkeit. Daneben werden manchmal so genannte Assistance-Leistungen angeboten, welche per Hotline eine telefonische Expertenberatung vor allem bei krankheitsbedingten Problemen rund ums Kind beinhalten. Die Verkaufsargumente Bereits aus unserer Kategorisierung der betrachteten Produkte wird deutlich, dass die Versicherer unterschiedliche Schwerpunkte im Vertrieb setzen möchten. Klar im Mittelpunkt steht aber stets: Die zukünftige Rente ist unsicher gerade auch für unsere Kinder. Deshalb kann man nie früh genug mit dem Sparvorgang anfangen. Die Auswirkungen des Zinseszinseffektes werden in den Infobroschüren der Anbieter zumeist graphisch veranschaulicht. Über lange Zeiträume kann auch mit kleinen Beiträgen eine große Summe aufgebaut werden. Dies ist grundsätzlich richtig. Bei der Beurteilung eines derartigen Produktes muss deshalb allerdings der nachhaltigen Ertragskraft des Versicherers eine besondere Bedeutung eingeräumt werden. Inklusive einer möglichen Rentenphase kann ein solcher Vertrag bis zu 100 Jahre laufen! Nur bei den Produkten in der letzten genannten Kategorie drängt neben dem Sparvorgang selbst die Absicherung desselben in den Vordergrund: Beitragsausfall etwa bei Tod, Invalidität oder Arbeitslosigkeit des Versorgers. In einigen Fällen kommt die Risikoabsicherung des Kindes noch hinzu, etwa in Form von Absicherungsoptionen bei Krankheit, Invalidität oder Unfall. Zielgruppen des Angebots sind im Übrigen nicht nur Eltern, sondern teilweise auch Großeltern und Patern, allerdings meist nur als Beitragszahler eines solchen Vertrages. Nur in einem Fall sind wir in ganz engen Grenzen auf Versicherungsschutz bei jungen Großeltern gestoßen. Hier gibt es in unserer alternden Gesellschaft durchaus noch Innovationsspielraum für die Versicherer!
Das bieten die Vorsorgeprodukte Leistung bei Tod des Kindes Bei der Todesfallleistung zeigt sich eine Besonderheit von Kindervorsorgeprodukten: Die Leistung bei Tod des Kindes vor der Vollendung des siebten Lebensjahres ist gemäß 159 VVG auf die Bestattungskosten begrenzt. Diese sind derzeit auf 8.000 festgesetzt. Nach Vollendung des siebten Lebensjahres findet man die üblichen Todesfall-Regelungen, wie fest vereinbarte (Mindest-)Todesfall- Summe, Prozentsatz der Beitragssumme etc. Als Alternative zur Begrenzung der Todesfallleistung auf die Bestattungskosten wird in der Branche auch die Beitragsrückgewähr bei Tod des Kindes angeboten. In den meisten Fällen steht der Sparvorgang für das Kind sicher im Vordergrund: Mit niedrigen Beiträgen soll viel angespart werden. Es macht keinen Sinn, Teile des ohnehin kleinen Beitrags für die unnötige Absicherung von Risiken einzusetzen. Keine Versicherungsleistung welcher Höhe auch immer kann den Verlust eines Menschen ersetzen oder entschädigen; lediglich die finanziellen Auswirkungen können durch die Versicherung aufgefangen werden. Solange das Kind selbst noch keine Angehörigen zu versorgen hat, entsteht durch seinen Tod außer den Bestattungskosten in der Regel kein finanzieller Aufwand. Eine Todesfallleistung in Höhe dieser Kosten ist daher aus der Sicht des finanziellen Risikos vollkommen ausreichend. Erst wenn das Kind erwachsen ist und eventuell selbst eine Familie zu versorgen hat, ist eine höhere Todesfallleistung notwendig und sinnvoll. Dann kommt es allerdings darauf an, dass das Produkt die Festlegung der Todesfallleistung in einer den dann vorherrschenden Umständen angemessenen Höhe und deren spätere Anpassung durch entsprechende Nachversicherungsoptionen (s.u.) ermöglicht. Bietet das Kindervorsorgeprodukt diese Flexibilität nicht, bleibt lediglich der spätere Abschluss einer zusätzlichen Risikolebensversicherung. Zusatzabsicherung des Kindes Da erst mit Eintritt in den Kindergarten (und später in die Schule) das Kind zumindest in diesem Bereich gesetzlich unfallversichert ist, ist eine private Absicherung des Unfallrisikos bereits vorher sinnvoll. Aber auch für Kindergarten- oder Schulkinder ist eine solche Versicherung nicht überflüssig, da Unfälle in der Freizeit durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert sind. Allerdings zahlt eine Unfallversicherung nur für Schäden, die durch einen Unfall eingetreten sind, und nicht für solche aufgrund einer Krankheit. Um auch letztere abzudecken, ist eine Invaliditätsversicherung sinnvoll. Da ihr Leistungsumfang wesentlich größer ist als der einer Unfallversicherung, ist auch ihr Preis entsprechend höher. Das erklärte Ziel aller betrachteten Kindervorsorgeprodukte ist jedoch, möglichst früh mit dem Aufbau einer Altersversorgung zu beginnen. An dieses Sparprodukt muss nicht notwendigerweise eine Risikoabsicherung des Kindes (Unfall, Invalidität, Krankenzusatz etc.) geknüpft sein. Rechtlich handelt es sich bei der Unfallversicherung wegen der Spartentrennung sogar meist um einen eigenen Vertrag, der nicht mit dem Lebensversicherer, sondern mit dem Schaden-/Unfallversicherer des Konzerns abgeschlossen wird. Aus Sicht des Versicherungsunternehmens ist es natürlich sinnvoll, solche Zusatzversicherungen gemeinsam mit dem eigentlichen Kindervorsorgeprodukt anzubieten. Die Möglichkeit zu einem Abschluss auf einem gemeinsamen Formular schafft Kundenpotenzial und erspart dem Kunden die Suche nach einer entsprechenden eigenständigen Risikoabsicherung. Allerdings sollten sich Makler oder Kunde stets fragen, ob man den zusätzlichen Versicherungsschutz überhaupt benötigt und zu welchem Preis-Leistungs-Verhältnis man ihn im Paket bekommt. Der Abschluss des Kindervorsorgeproduktes darf daher nicht zwingend mit einer Unfall-, Pflegerenten- oder Krankenzusatzversicherung verknüpft sein. Eine solche zusätzliche Risikoabsicherung sagt schließlich nichts über die Qualität des eigentlich im Vordergrund stehenden Ansparproduktes aus. Anders sieht die Situation aus, wenn das Kind erwachsen ist und den Vertrag übernommen hat. In diesem Stadium erhält das Produkt ausreichende Flexibilität durch entsprechende Nachversicherungsoptionen, auf welche wir im folgenden Abschnitt genauer eingehen. Optionen Optionen sind Möglichkeiten des Versicherungsnehmers, seinen Vertrag individuell zu gestalten. Dazu gehören z. B. das Kapitalwahlrecht oder eine Beitragsdynamik, welche beide zum Standard bei
Versicherungspolicen gehören. Je länger die Laufzeit eines Vertrages, desto wichtiger ist die Möglichkeit der Anpassung. Wer weiß schon, was im Laufe eines Menschenlebens alles passiert? Wichtig für jede aufgeschobene Rentenversicherung sind eine Abruf- oder eine Aufschuboption, also die Möglichkeit, den Rentenbeginn innerhalb bestimmter Grenzen vorzuziehen bzw. nach hinten zu verschieben. Wegen der in der Regel langen Vertragslaufzeit ist bei Kindervorsorgeprodukten neben diesen beiden Optionen natürlich auch die Möglichkeit eines (partiellen) Kapitalwahlrechts von Bedeutung. Eine solche Flexibilität ist heute Standard. Die Möglichkeit, den Beginn der Rentenzahlung zwar individuell vereinbaren, aber anschließend nicht mehr ändern zu können, ist dagegen kein Zeichen einer hohen Produktqualität. Ab kommendem Jahr sollten im Übrigen alle Produkte als Rentenversicherung (mit Kapitalwahlrecht) ausgestaltet sein, um im Falle der Rente von den steuerlichen Vorteilen Erträge der Aufschubzeit sind steuerfrei profitieren zu können. Neben den Standardoptionen gehören Nachversicherungsgarantien zu den beachtenswerten Merkmalen von Kindervorsorgeprodukten. Hierunter versteht man die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit das Absicherungsniveau (unter bestimmten Voraussetzungen) zu erhöhen. Dies kann die Erhöhung einer Versicherungsleistung oder aber auch den Einschluss bisher nicht abgesicherter Risiken bedeuten. Hat beispielsweise das (nun erwachsene) Kind den Vertrag selbst übernommen, kann der Einschluss einer Todesfallleistung sinnvoll sein. Allerdings gilt auch hier: Eine Leistung bei Tod macht nur Sinn, wenn sie eine risikoadäquate Absicherung darstellt. Wenn man also eine solche Option beurteilt und für wichtig hält, so ist sie nur dann wertvoll, wenn die Versicherungssumme beim Eintritt bestimmter Ereignisse (Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienerwerb) ausreichend erhöht werden kann, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird. In der Regel sind die angebotenen Grenzen (oft nur 30.000 bzw. Verdoppelung der bestehenden Summe) viel zu klein. Auch bei der Beurteilung des Nutzens einer Option, später eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abschließen zu können, ist der Aspekt einer bedarfsgerechten Risikoabsicherung zu beachten. Je nach Gestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Beitragbefreiung der Hauptversicherung im Leistungsfall nicht immer gegeben. Nur wenn sie als echte Zusatzversicherung und nicht als selbstständiger Vertrag geführt wird, gilt die Beitragsbefreiung im Leistungsfall für den gesamten Vertrag. Zwar ermöglicht diese Option den späteren Einschluss einer BU-Rente auch mit Vorerkrankung, allerdings ist deren Höhe schon bei Vertragsabschluss im Kindesalter auf z. B. 500 festgelegt. Da eine solche BU-Rente bei einer angenommenen Inflationsrate von 1,5 % p. a. nach 25 Jahren nur noch knapp 325 wert ist, kann von einer bedarfsgerechten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos keine Rede sein. Wenn zudem noch die jeweiligen Versicherungsbedingungen, auf die man sich bereits mit Abschluss des Kindervorsorgeproduktes festgelegt hat, nicht zu den besten am Markt gehören, muss der Nutzen einer solchen Option in Frage gestellt werden. Aus aktuarieller Sicht stellt jede (zu) hohe Nachversicherungsoption ohne Gesundheits-Check ein erhebliches Risiko für ein Versicherungsunternehmen dar. Es besteht nämlich die Gefahr der Antiselektion, also dass vor allem so genannte schlechte Risiken (beispielsweise kranke Versicherte mit erhöhten Sterbe- bzw. Invalidisierungswahrscheinlichkeiten) solche Optionen ausüben. Da aber die Flexibilität des Produktes ein wichtiges Kriterium ist, sollten auch bedarfsgerechte hohe Summen abgesichert werden können. Dies kann dann beispielsweise über eine vereinfachte Gesundheitsprüfung ermöglicht werden. Nachversicherungsoptionen können die Qualität eines Kindervorsorgeproduktes steigern, sofern sie tatsächlich eine bedarfsgerechte Risikoabsicherung bieten. Sie sind jedoch nicht zwingend notwendig, wenn der Sparvorgang im Vordergrund steht. Unabdingbar sind jedoch Entnahmemöglichkeiten. Ein Vertrag, der über 60 Jahre hinweg Geld nur ansammelt, ohne Entnahmen vorzusehen, kann schlicht nicht bedarfsgerecht sein. Zumindest zu bestimmten Ereignissen (z. B. Beginn eines Studiums) sollte es daher möglich sein, einen Teil des angesparten Kapitals ohne Abschläge zu entnehmen. Auch wenn solche Aktionen steuerschädlich sein sollten, so kann es dennoch erforderlich sein, dies in Kauf zu nehmen. In anderen Fällen (niedriges eigenes Einkommen, Entnahme kleinerer Beträge) kann es sogar steuerlich attraktiv sein. Und wer weiß schon, welche steuerlichen Regelungen in 50 Jahren gelten?
Absicherung des Versorgerausfalls Der Sparvorgang eines Kindervorsorgeproduktes soll so früh wie möglich beginnen. Diese frühen Beiträge vor Eintritt des Kindes in das eigene Erwerbsleben werden vom Versorger (Eltern, Großeltern) finanziert. Ein Kindervorsorgeprodukt weist also nur dann einen tatsächlichen Vorteil gegenüber z. B. einer herkömmlichen, nach Abschluss der Berufsausbildung abgeschlossenen Rentenversicherung auf, wenn der Ausfall des Versorgers abgesichert und die Beitragszahlung somit bis zur Übernahme des Vertrages durch das dann erwachsene Kind sichergestellt ist. Damit ist die Absicherung des Versorgerausfalls ein zentrales Qualitätsmerkmal für ein Kindervorsorgeprodukt. Die Ursache eines solchen Versorgerausfalls kann der Eintritt verschiedener Risiken sein: Neben dem Tod und der Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit zählt hierzu auch der Verlust des Arbeitsplatzes. Dabei ist die Arbeitslosigkeit im Gegensatz zu den beiden anderen ein weniger gut kalkulierbares Risiko. Die Möglichkeit der Absicherung ist deshalb oft beschränkt. Gegebenenfalls kann aus Preis-Leistungs- Gesichtspunkten die bloße Möglichkeit der Beitragsstundung in einem solchen Zeitraum attraktiver sein. Grundsätzlich bietet die Absicherung der Beitragszahlung an dieser Stelle Versicherungsprodukten ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Sparformen, welche diese nicht offerieren können ein klares Wettbewerbs-Plus für eine gute Kinderversicherung. Die Produkte Abschließend geben wir einen Überblick über einen Ausschnitt des aktuellen Angebots der Produkte der Kategorie 3. Aufgrund der Vielzahl der neu erscheinenden Produkte können wir dabei nicht alle Angebote berücksichtigen; zumal wir auch nicht von allen Unternehmen Informationsmaterial zu ihren Produkten erhalten haben.
Unternehmen Entnahme Nachversicherung bei bestimmten Ereignissen möglich? Allianz: Kinderplan Vorsorge Allianz: Kinderplan Vorsorge Invest (fondsgebunden) ASPECTA: Einstein JUNIOR GSR: Rundum Sorglos Nürnberger: Biene Maja Signal Iduna: Alt für Jung SE Bei Ausbildungsbeginn können bereits zugeteilte Überschussanteile entnommen werden Policendarlehen ohne rechtlichen Anspruch, Teilkündigung bei bestimmten Ereignissen möglich Nach 4 Jahren bis zu 90% des Rückkaufswertes als Policendarlehen ohne rechtlichen Anspruch darauf Policendarlehen ohne rechtliche Anspruch darauf Keine Auskünfte erhalten. Policendarlehen ohne rechtliche Anspruch darauf Todesfallschutz bis max. 50.000 oder 6.000 jährliche Hinterbliebenenrente einschließbar Todesfallschutz erhöhen um maximal 50.000 Versicherungsschutz darf maximal verdoppelt werden und 150.000 nicht übersteigen BUZ für das Kind möglich? Beitragbefreiung bzw. Rente s.o. Nur Rente; bis 600 Monatsrente ohne bzw. 1.200 mit vereinfachter Gesundheitsprüfung (als selbständige BU) Beitragsbefreiung bzw. Rente; bis 500 Monatsrente ohne bzw. 1000 mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, falls Kinderinvaliditätsversicherung eingeschlossen war Weitere Zusatzabsicherungen für das Kind möglich? Pflegeversicherung, nach deren Ablauf Einschluss einer Erwerbsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung bis 1000 Besondere Zusatzabsicherungen für den Versorger (außer bei Tod, BU)? Beitragsstundung bei Arbeitslosigkeit (24 Monate) Assistance Abruf / Aufschub s.o. s.o. s.o. s.o. Unfallversicherung Kinderinvaliditätszusatzversicherung - / beliebige Entnahme nach Ablauf der vereinbarten Aufbauphase Unfallversicherung; private Krankenzusatzversicherung Beitragsbefreiung bei BU oder Tod des 2. versicherten Versorgers, Beitrgaspause bei Zahlungsschwierigkeiten (24 Monate) Arbeitslosigkeitszusatzversicherung Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten Ja, Expertenberatung bei allen Fragen rund ums Kind 5 / 5 5 / - Im Rahmen der Kinder- Invaliditäts- Zusatzversicherung. Bei drohendem Leistungsfall 24-h- Servicetelefon - / -
Signal Iduna: Alt für Jung SE (fondsgebunden) Nach 12 Jahren kann Rente / Kapital verlangt werden nein s.o. s.o. s.o. s.o. 12 Jahre nach Vertragsabschluss / - Volksfürsorge: Best Invest Future Nach Ablauf von 12 Jahren kann ein Betrag bis zur Höhe des Gesamtguthabens entnommen werden Beitragssumme verdoppeln, maximal dabei um 20.000 erhöhen (einmalig) oder um 30.000 innerhalb von 5 Jahren Beitragsbefreiung bzw. Rente; bis 500 Monatsrente ohne Gesundheitsprüfung, falls Kinderinvaliditätsversicherung eingeschlossen war Invaliditäts- Zusatzversicherung Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten ohne rechtlichen Anspruch darauf 5 / - Abbildung 2: Angebote im Markt der Altersvorsorgeprodukte für Kinder
Fazit Im Prinzip kann sich jeder ein Kindervorsorgeprodukt aus den einzelnen am Markt befindlichen Bausteinen zu Unfallversicherung und Invaliditätsrente für Kinder, Risikoversicherung mit BU-Rente und (Fonds-)Sparplänen zusammenstellen. Dem einzelnen Verbraucher wird es aber in der Regel nicht möglich sein, mit vertretbarem Aufwand dieses Ziel zu erreichen. Insofern sind die Kindervorsorgeprodukte generell eine sinnvolle Alternative zu diversen Einzelverträgen. Wegen der langen Vertragsbindung sollten grundsätzlich strenge Maßstäbe an die Qualität solcher Produkte und die finanzielle Stärke ihres Anbieters gestellt werden. Neben den für eine gute Kinderversicherung zentralen Punkten Versorgerabsicherung und Flexibilität sollten Erhöhungsoptionen für den Versicherungsschutz in sinnvoller Höhe angeboten werden und die Bausteine zur Risikoabsicherung von Kind und Versorger frei kombinierbar sein. Wir haben uns in diesem Beitrag auf die qualitative Betrachtung der Produkte beschränkt. Wie auch bei Versicherungsprodukten für Erwachsene gibt es darüber hinaus erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern bei der Kostenbelastung. Für gegebenenfalls in die engere Auswahl genommene Produkte sollte daher immer auch das Preis-Leistungs-Verhältnis als weiteres Kriterium untersucht werden. Die oben genannten Qualitätskriterien gelten auch nach der Änderung der steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen fort. Gute Kindervorsorgeprodukte, die Sparvorgang und dessen Absicherung gepaart mit Flexibilität über die ganze Laufzeit hinweg bieten, dürften auch künftig für die Zielgruppe Eltern und Familie von Interesse sein.