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Transkript:

Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen, Mitarbeiter führen oder sich technischen Herausforderungen stellen. Dazu brauchen Sie verlässliche Informationen, direkt einsetzbare Arbeitshilfen und Tipps aus der Praxis. Es ist unser Ziel, Ihnen genau das zu liefern. Dafür steht seit mehr als 25 Jahren die FORUM VERLAG HERKERT GMBH. Zusammen mit Fachexperten und Praktikern entwickeln wir unser Portfolio ständig weiter, basierend auf Ihren speziellen Bedürfnissen. Überzeugen Sie sich selbst von der Aktualität und vom hohen Praxisnutzen unseres Angebots. Falls Sie noch nähere Informationen wünschen oder gleich über die Homepage bestellen möchten, klicken Sie einfach auf den Button In den Warenkorb oder wenden sich bitte direkt an: FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostr. 18 86504 Merching Telefon: 08233 / 381-123 Telefax: 08233 / 381-222 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Alle Rechte vorbehalten. Ausdruck, datentechnische Vervielfältigung (auch auszugsweise) oder Veränderung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages.

Seite 1 7.1.3 7.1.3 sind die Kosten, die zusammen mit der Honorarzone, der ein Objekt angehört, die Eingangsdaten in die Honorartabelle zu 52 Abs. 1 bilden. Ihre Höhe bestimmt damit wesentlich die Honorarhöhe. Die Basis der anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung wird durch die Kostenermittlung der Objektplanung Gebäude bzw. Ingenieurbauwerke geliefert. Kostengliederung Kostenschätzungen und Kostenberechnungen für Gebäude sind gemäß Anlage 10.1 (Leistungsphasen 2 g und 3 g) nach DIN 276 aufzustellen. Dabei sind verschiedene Arten der Kostengliederung zulässig, z. B. nutzungsbezogene Verfahren, bauwerksbezogene Verfahren, Bauelementverfahren, ausführungsorientierte Verfahren und Mischverfahren. Die anrechenbaren Kosten der Tragwerke von Gebäuden sind nach 50 Abs. 1 in Abhängigkeit der anrechenbaren Kosten für Baukonstruktion und Technische Anlagen der Gebäude selbst anzusetzen. In den Beschreibungen der Grundleistungen für Ingenieurbauwerke in Anlage 12.1 ist wie in den vorherigen Fassungen der HOAI auch keine bestimmte Art der Kostengliederung vorgeschrieben, da im Ingenieurbau mit einem großen Anteil öffentlicher Auftraggeber recht häufig eigene Kostenvorschriften Verwendung finden. Verschiedene Arten der Kostengliederung zulässig Kosten der Tragwerke von Gebäuden von Ingenieurbauwerken Die Regelmethode der Bestimmung anrechenbarer Kosten von Ingenieurbauwerken hat sich mit der HOAI

7.1.3 Seite 2 2013 geändert. Die bisherige gewerkeorientierte Gliederung wurde komplett aufgegeben; nunmehr wird das Honorar ähnlich wie bei Gebäuden, aber mit anderen Prozentsätzen der beiden wesentlichen Kostenanteile Baukonstruktionen und Technische Anlagen gebildet. bei Gebäuden Ansatz zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten Für die Tragwerksplanung der Gebäude wird nach 50 Abs. 1 i. d. R. der folgende Ansatz zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten verfolgt: der Tragwerksplanung = 55 % der Kosten der Baukonstruktion + 10 % der Kosten der Technischen Anlagen Die Baukonstruktionskosten ergeben sich z. B. nach DIN 276 als Summe der Kostengruppe 300. Unter Technische Anlagen ist die Summe der Kostengruppe 400 nach DIN 276 zu verstehen. Diese beinhalten auch die Kostengruppe 490, obwohl deren Planung gem. 53 Abs. 2 nicht nach 53 bis 55 HOAI honoriert wird. bei Ingenieurbauwerken Für die Tragwerksplanung der Ingenieurbauwerke gilt abweichend von den Regelungen in vorigen HOAI- Versionen nach 50 Abs. 3 der folgende Ansatz für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten: der Tragwerksplanung = 90 % der Kosten der Baukonstruktion + 15 % der Kosten der Technischen Anlagen

Seite 3 7.1.3 bei Gebäuden mit hohem Anteil an Kosten der Gründung und Tragkonstruktionen Mit schriftlicher Vereinbarung bei Auftragserteilung können die anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung bei diesen Objekten gem. 50 Abs. 2 wie bei den Ingenieurbauwerken berechnet werden. Die bisherige Anwendungsmöglichkeit dieser Regelung auch für jegliche Umbauten in Gebäuden, die 48 Abs. 2 HOAI 2009 erlaubte, ist nach HOAI 2013 nicht mehr gegeben. bei Traggerüsten für Ingenieurbauwerke Bei diesen Objekten sind nach 50 Abs. 4 die Herstellkosten einschließlich der Baustelleneinrichtung anrechenbar, bei mehrfach verwendeten Bauteilen zum Neuwert. bei Rückbauten Die frühere Regelung, wonach (gem. 66 Abs. 5 HOAI 1996/2002) bei Gebäuden und Ingenieurbauwerken ausschließlich bei Umbauten die Kosten für das Abbrechen von Bauwerksteilen anrechenbar waren, war bereits mit der HOAI 2009 zugunsten der Regelung, dass alle Kosten der Baukonstruktion bei Gebäuden anrechenbar sind, entfallen.

7.1.3 Seite 4 Damit gehören sowohl die Kosten der Abbruchmaßnahmen (KG 394) als auch die Kosten der Materialentsorgung (KG 396) immer anteilig zu den anrechenbaren Kosten des Tragwerks für ein Gebäude (siehe Formel oben). Bei den Tragwerken von Ingenieurbauwerken (und Gebäuden, deren anrechenbare Kosten wie bei Ingenieurbauwerken berechnet werden, siehe oben) waren bis einschließlich der HOAI 2009 die Kosten des Abbruchs nicht anrechenbar, auch nicht bei Umbaumaßnahmen. Diese Einschränkungen bezüglich der Anrechenbarkeit von Kosten aus der Kostengruppe 300 sind nun mit der neuen Berechnungsformel komplett entfallen (immer vorausgesetzt, dass die Rückbaumaßnahmen auch im Rahmen des Objektplanungsauftrags bearbeitet werden). Sonstige anrechenbare Kosten Über die o. g. Kosten hinaus können nach 50 Abs. 5 weitere Kosten ganz oder teilweise anrechenbar sein, wenn der Auftragnehmer wegen dieser Arbeiten Mehrleistungen für das Tragwerk erbringt und wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren; dies gilt in Erweiterung der Regelungen der HOAI 2009 nun für alle Arbeiten, deren Kosten nicht in den vorgenannten Kosten für Gebäude und Ingenieurbauwerke erfasst sind.

Anforderung per Fax (08233) 38 12 22 Bestellung im Internet www.hoai-praxis.com Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2013 Im Handbuch Schnelleinstieg HOAI 2013 Gegenüberstellungen der HOAI-Fassungen 2009 und 2013 Begriffsbestimmungen der HOAI 2013 Grundlagen des Honorars Honorarvereinbarung und Bonus-/Malushonorar Beauftragung von Einzelleistungen Vertragliche Änderungen des Leistungsumfangs Auftrag für mehrere Objekte Leistungen im Bestand und mitzuverarbeitende Bausubstanz Fälligkeit des Honorars Vergütung der Nebenkosten Honorarermittlung für Gebäude und Innenräume Freianlagen Ingenieurbauwerke Verkehrsanlagen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung Flächenplanungen inkl.: Objektbildung, Ermittlung der anrechenbaren Kosten, Leistungsbild und Besondere Leistungen, Bewertung der Leistungsphasen Honorierung von Beratungsleistungen Aktuelle Rechtsprechung Wichtige Grundsatzurteile und aktuelle Rechtsfälle Auf CD-ROM: Berechnungshilfen zur Honorarermittlung Für Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Musterverträge Architektenverträge für Gebäude, Innenräume, Freianlagen Architektenvollmacht Ingenieurverträge für Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung, Generalplanervertrag Musteranschreiben Bestätigung der Auftragserteilung Beteiligung von Sonderfachleuten Vereinbarung über mehrere Planungen Abnahmeverlangen Schlussrechnung Kündigung des Architekten- und Planervertrags Arbeitshilfen Die neuen Honorartafeln aller Flächen-, Objekt- und Fachplanungen der HOAI 2013 Interpolierte Honorartafeln Gebäude, Ingenieurbauwerke, Übersichten über die Leistungsbilder und Besonderen Leistungen der Objekt- und Fachplanungen Objektlisten Gesetze und Verordnungen Volltext der HOAI 2013 inkl. Anlagen Volltext der HOAI 2009 inkl. Anlagen Ja, ich bestelle Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2013 Ich entscheide mich für die: (bitte ankreuzen) Print-Ausgabe Premium-Ausgabe Handbuch + CD-ROM Ringordner DIN A5, ca. 480 Seiten mit Berechnungshilfen, Verträgen, etc. auf CD-ROM Handbuch Ringordner DIN A5, ca. 480 Seiten Bestell-Nr. 6378/1/99141104/1 Digitale Ausgabe des kompletten Werks Preis: 168,- EUR zzgl. MwSt., und Versandkosten Schnelle Navigation, praktische Suchfunktion mit farblich hinterlegten Suchergebnissen Download alle Berechnungshilfen, Verträge etc. für PC/Laptop für mobile Endgeräte Bestell-Nr. 56378/1/99141104/1 Preis: 248,- EUR zzgl. MwSt., und Versandkosten Profitieren Sie von unserem Updateservice. Updates erscheinen bei rechtlichen oder inhaltlichen Änderungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Durch Mitteilung an den Verlag beenden Sie den Service. Damit erlischt auch der Zugang zur Online-Ausgabe und den zugehörigen Online-Diensten. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Widerrufsbedingungen des Verlags. Diese finden Sie unter www.forum-verlag.com/agb. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen ab Erscheinen. Die Systemanforderungen sind unter www.hoai-praxis.com nachzulesen. Absender:...... Firma Telefon Telefax... Straße Zur Auftragsbearbeitung bitte E-Mail-Adresse angeben.... PLZ, Ort...... Name, Vorname des Bestellers Datum, Unterschrift und Stempel Wenn Sie zukünftig keine interessanten Angebote mehr erhalten wollen, können Sie der Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch an: FORUM VERLAG HERKERT GMBH, Fax (08233) 3 81 98 76 oder Tel. (08233) 38 11 56.