Lehrkräfte von öffentlichen Schulen bei den Kap. 0405 bis 0428 können ohne Erstattung der anteiligen Bezüge wie folgt eingesetzt werden: - beim Landesschulzentrum für Umwelterziehung am Staatlichen Aufbaugymnasium Adelsheim (Kap. 0416) mit vollem Deputat (bis zur Dauer von 10 Jahren) oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung im Umfang von bis zu 118 Wochenstunden. Vgl. Erläuterungen bei Kap. 0416 Tit.Gr. 77. - bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen (Kap. 0448) mit vollem Deputat (in der Regel bis zur Dauer von zehn Jahren) oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung zur pädagogischen Betreuung der Lehrgänge bis zu insgesamt 17/17/17 Deputaten. - beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (Kap. 0442 Tit. 685 03) ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 8/8/8 Lehrkräften nicht übersteigt. - für Tätigkeiten in Medienzentren im Umfang von bis zu 40/40/40 Deputaten. - beim Landesinstitut für Schulentwicklung (Kap. 0442 Tit. 685 01), soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 180/180/ab 01.09.2015 140/140 Deputaten nicht überschreitet. Davon entfallen auf die Qualitätsentwicklung und - sicherung an Schulen (insbesondere Evaluation) 145/145/ab 01.09.2015 105/105 Deputate. - als Fachberater/innen Schulentwicklung im Rahmen der Selbstevaluation an Schulen im Umfang von bis zu 103/103/103 Deputaten. - beim Landesinstitut für Schulsport (Kap. 0448) ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 3/3/3 Deputaten nicht übersteigt. - bei Kap. 0445 mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung zur ersatzweisen Wahrnehmung der Bereichsleitungsfunktion, soweit die dortigen Stellen nicht besetzt sind. - bei Kap. 0445 als Fachleiter/innen und Lehrbeauftragte an Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung und an den Pädagogischen Fachseminaren. Lehrkräfte von öffentlichen Schulen bei den Kap. 0405 bis 0428 können im Umfang von bis zu 80/75/75 Deputaten im Rahmen der Weiterbildungskonzeption der Landesregierung (sog. Lehrerprogramm) für Tätigkeiten an Einrichtungen der Weiterbildung gegen einen Bezügeersatz i. H. v. 50 v. H. beurlaubt werden (s. auch Vermerk und Erläuterungen bei Kap. 0436 Tit. 282 01). Lehrkräfte von öffentlichen Beruflichen Schulen (Kap. 0428 und 0420) können mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung für Lehrgänge zur Ausbildung Technischer Lehrer bei Kap. 0445 Tit.Gr. 87 verwendet werden, ohne dass die anteiligen Bezüge erstattet werden. 422 01 127 Stellenplan für Beamtinnen und Beamte Zum Ausgleich unterschiedlicher Beförderungsverhältnisse können in Einzelfällen mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde - Planstellen der A13 und A14 (Studienrat, Oberstudienrat) der Kap. 0428, 0408, 0416, 0418 und 0420 sowie - bei den Technischen Lehrern/innen an einer Beruflichen Schule Planstellen der A10, A11, A12 der Kap. 0428 und 0420 vorübergehend gegenseitig in Anspruch genommen werden. Zu A12 bis A10 (Technische Lehrer): 2/2/2 Stelleninhaber/innen der A12 bis A10 erhalten als Fachberater/innen eine Stellenzulage von je 38,81 EUR nach der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April 1995 in der jeweils geltenden Fassung. -342-
a) Planstellen für Beamtinnen und Beamte A 16 A 15 Oberstudiendirektor als Leiter einer Beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern Studiendirektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern + Amtszulage A 15 Studiendirektor als Leiter einer Beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 0,0 1,0 1,0 A 15 Studiendirektor als Fachberater in der Schulaufsicht 1,0 1,0 1,0 A 15 Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben 3,0 3,0 3,0 A 14 Oberstudienrat 9,0 9,0 9,0 A 13 Studienrat 5,0 5,0 5,0 A 13 Gewerbeschulrat, Handelsschulrat, Hauswirtschaftsschulrat, Landwirtschaftsschulrat, Lehrer, Realschullehrer, Sonderschullehrer 0,0 2,0 2,0 A 12 Technischer Oberlehrer an einer Beruflichen Schule als Fachbetreuer 6,0 6,0 6,0 A 11 Technischer Oberlehrer an einer Beruflichen Schule 12,0 12,0 12,0 A 10 Technischer Lehrer an einer Beruflichen Schule 12,0 13,0 13,0 Summe a) Planstellen für Beamtinnen und Beamte 52,0 56,0 56,0 A 15 A 13 A 10 ( Studiendirektor als Leiter ) übertragen von Kap. 0420 Tit. 422 01 für die ( Gew.,Han.,HW,Landw.Schulrat;Lehrer A 13 ) übertragen von Kap. 0420 Tit. 422 01 für die ( Tech-Lehrer Berufl. A10 ) übertragen von Kap. 0420 Tit. 422 01 für die 2,0 - - - zus. a) Planstellen für Beamtinnen und Beamte 4,0 - - - bleiben 4,0 0,0 0,0 0,0 Summe Stellenplan für Beamtinnen und Beamte (ohne Leerstellen) 52,0 56,0 56,0 428 01 127 Stellenübersicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) TV-L c) Tarifliche Beschäftigte 1. Technischer Dienst 8 1,0 1,0 1,0 5 0,0 2,0 2,0 ku 0/2/2 nach E 4 TV-L mit Ausscheiden der Stelleninhaber/innen -343-
3 1) 2,0 0,0 0,0 Summe 1. Technischer Dienst 3,0 3,0 3,0 1) 2/0/0 Stellen der Entgeltgruppe 3 dürfen entsprechend 3a des StHG 2013/14 besetzt werden. 5 von E 3 TV-L mit persönlichem ku-vermerk aufgrund der Anpassung an 3 nach E 5 TV-L unter Wegfall der Fußnote 1) aufgrund der Anpassung an 2,0 - - - zus. 1. Technischer Dienst 2,0 2,0 - - bleiben 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Sonstige Lehrkräfte (Sport, Musik, Kunst) 11 0,0 1,5 1,5 10 0,0 1,0 1,0 Summe 2. SonstLehrkräfte (Sport, Musik, Kunst) 0,0 2,5 2,5 11 übertragen von Kap. 0420 Tit. 428 01 für die 1,5 - - - 10 übertragen von Kap. 0420 Tit. 428 01 für die zus. 2. SonstLehrkräfte (Sport, Musik, Kunst) 2,5 - - - bleiben 2,5 0,0 0,0 0,0 3. Bürodienst 9 0,0 1,0 1,0 ku 0/1/1 nach E 8 TV-L mit Ausscheiden der Stelleninhaber/innen 6 0,0 5,0 5,0 5 1) 4,0 0,5 0,5 ku 0/0,5/0,5 nach E 4 TV-L mit Ausscheiden der Stelleninhaber/innen 4 0,0 0,5 0,5-344-
3 1) 1,0 0,0 0,0 Summe 3. Bürodienst 5,0 7,0 7,0 1) 3/0/0 Stellen der Entgeltgruppe 5 und 0,5/0/0 Stellen der Entgeltgruppe 3 dürfen entsprechend 3a des StHG 2013/14 besetzt werden. 9 übertragen von Kap. 0420 Tit. 428 01, Ziffer 5 Büro- und Hausdienst, E 8 TV-L für die mit persönlichem ku-vermerk aufgrund der Anpassung an 6 von E 5 TV-L aufgrund der Anpassung an 2,0 - - - 6 von E 5 TV-L aufgrund der Anpassung an 2,0 - - - 6 übertragen von Kap. 0420 Tit. 428 01, Ziffer 5. Büro- und Hausdienst für die 6 neu 0,5 Stellen gegen strukturelle Einsparung bei Sachausgaben der HGr. 5 in den Schulkapiteln 5 von E 3 TV-L mit persönlichem ku-vermerk aufgrund der Anpassung an 5 nach E 6 TV-L aufgrund der Anpassung an 5 nach E 6 TV-L unter Wegfall der Fußnote 1) aufgrund der Anpassung an 4 von E 3 TV-L aufgrund der Anpassung an 3 nach E 4 TV-L aufgrund der Anpassung an - 0,5 - - 3 nach E 5 TV-L unter Wegfall der Fußnote 1) aufgrund der Anpassung an - 0,5 - - zus. 3. Bürodienst 7,0 5,0 - - bleiben 2,0 0,0 0,0 0,0 4. Hausdienst 5 0,0 4,0 4,0 4 1,0 0,0 0,0 3 1) 2,0 0,0 0,0 Summe 4. Hausdienst 3,0 4,0 4,0-345-
1) 2/0/0 Stellen der Entgeltgruppe 3 dürfen entsprechend 3a des StHG 2013/14 besetzt werden. 5 von E 4 TV-L aufgrund der erfüllten Tätigkeitsmerkmale 5 von E 3 TV-L aufgrund der erfüllten Tätigkeitsmerkmale 2,0 - - - 5 übertragen von Kap. 0420 Tit. 428 01, Ziffer 5. Büro- und Hausdienst für die 4 nach E 5 TV-L aufgrund der erfüllten Tätigkeitsmerkmale - 1,0 - - 3 nach E 5 TV-L unter Wegfall der Fußnote 1) aufgrund der erfüllten Tätigkeitsmerkmale zus. 4. Hausdienst 4,0 3,0 - - bleiben 1,0 0,0 0,0 0,0 Summe c) Tarifliche Beschäftigte 11,0 16,5 16,5 Summe Stellenübersicht für Arbeitnehmer/innen 11,0 16,5 16,5 Summe Staatliche Berufliche Schulen (ohne Leerstellen) 63,0 72,5 72,5-346-