-266- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0405 Grund-, Haupt- und Werkrealschulen. Stellenzahl. Bes.Gr. Entg.Gr. Bezeichnung

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1 Bis zu 350/350/350 Lehrkräfte können vorübergehend bei Kap aus Kap eingesetzt werden. Bis zu 130/130/130 Lehrkräfte aus Kap können vorübergehend bei Kap.0408 eingesetzt werden. Lehrkräfte aus Kap können vorübergehend bei Kap eingesetzt werden und umgekehrt. Für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und ohne ausreichende Kenntnisse in Deutsch können für die Sprachförderung in den Grund-, Haupt- und Werkrealschulen bei Kap Lehrkräfte im Umfang von bis zu 50/50/50 Deputaten von Realschulen bei Kap und von bis zu 60/60/60 Deputaten von Gymnasien bei Kap eingesetzt werden, ohne dass zwischen den Kapiteln ein finanzieller Ausgleich erfolgt. Lehrkräfte von öffentlichen Schulen bei den Kap können ohne Erstattung der anteiligen Bezüge wie folgt eingesetzt werden: - beim Landesschulzentrum für Umwelterziehung am Staatlichen Aufbaugymnasium Adelsheim (Kap. 0416) mit vollem Deputat (bis zur Dauer von 10 Jahren) oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung im Umfang von bis zu 118 Wochenstunden. Vgl. Erläuterungen bei Kap Tit.Gr bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen (Kap. 0448) mit vollem Deputat (in der Regel bis zur Dauer von zehn Jahren) oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung zur pädagogischen Betreuung der Lehrgänge bis zu insgesamt 17/17/17 Deputaten. - beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (Kap Tit ) ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 8/8/8 Lehrkräften nicht übersteigt. - für Tätigkeiten in Medienzentren im Umfang von bis zu 40/40/40 Deputaten. - beim Landesinstitut für Schulentwicklung (Kap Tit ), soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 180/180/180 Deputaten nicht überschreitet. Davon entfallen auf die Qualitätsentwicklung und -sicherung an Schulen (insbesondere Evaluation) 145/145/145 Deputate. - als Fachberater/innen Schulentwicklung im Rahmen der Selbstevaluation an Schulen im Umfang von bis zu 103/103/103 Deputaten. - beim Landesinstitut für Schulsport (Kap. 0448) ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 3/3/3 Deputaten nicht übersteigt. - bei Kap mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung zur ersatzweisen Wahrnehmung der Bereichsleitungsfunktion, soweit die dortigen Stellen nicht besetzt sind. - bei Kap als Fachleiter/innen und Lehrbeauftragte an Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung und an den Pädagogischen Fachseminaren. Lehrkräfte von öffentlichen Schulen bei den Kap können im Umfang von bis zu 85/80/80 Deputaten im Rahmen der Weiterbildungskonzeption der Landesregierung (sog. Lehrerprogramm) für Tätigkeiten an Einrichtungen der Weiterbildung gegen einen Bezügeersatz i. H. v. 50 v.h. beurlaubt werden (s. auch Vermerk und Erläuterungen bei Kap Tit )

2 Turn- und Sportlehrkräfte aus Kap. 0405, 0408, 0410, 0416 und 0420 sind neben ihrem Lehrauftrag an den öffentlichen Schulen bei Turn- und Sportvereinen in den Stadt- und Landkreisen oder für sonstige Belange des Sports tätig. Die bei Kap Tit veranschlagten Mittel bilden die Obergrenze für den Einsatz von Lehrkräften bei Turn- und Sportvereinen bzw. für sonstige Belange des Sports. Zur Vermeidung einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit können Lehrkräfte aus Kap bis 0428 vorübergehend in der Verwaltung eingesetzt werden. Bis zu 21/21; ab /17 Lehrkräfte aus Kap bis 0420 können zum jeweiligen Schuljahresbeginn ohne Erstattung der Dienstbezüge für bis zu 4 Jahre im Rahmen des Programms zur Entsendung deutscher Lehrkräfte nach Mittel- und Osteuropa beurlaubt werden. Bis zu 3/3/3 Lehrkräfte aus Kap bis 0420 können zum jeweiligen Schuljahresbeginn ohne Erstattung der Dienstbezüge für bis zu 4 Jahre im Rahmen der Bund-Länder-Konzeption für die schulische Zusammenarbeit in die Volksrepublik China beurlaubt werden. 1/1/1 Lehrkraft aus Kap bis 0420 kann ohne Erstattung der Dienstbezüge für bis zu 4 Jahre über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zur Mitarbeit an der Deutschen Schule in Pretoria verwendet werden. 2/2/2 Lehrkräfte können bei Kap ohne Erstattung der Dienstbezüge gemäß 20 BeamtStG an die Deutsch-Französische Grundschule in Straßburg zugewiesen werden. 1/1/1 Lehrkraft aus Kap oder 0410 kann ohne Erstattung der Dienstbezüge beim Schulbauernhof in Niederstetten verwendet werden (vgl. Kap Tit.Gr. 99). 1/1/1 Lehrkraft kann bei Kap oder Kap bis zur Hälfte ihres Deputats ohne Erstattung der Dienstbezüge für die Mitarbeit beim Deutschen Roten Kreuz Landesverband Baden- Württemberg im Projekt Schulsanitätsdienst beurlaubt werden. 1/1/1 Lehrkraft aus Kap bis 0420 kann für die Mitarbeit beim Deutschen Roten Kreuz - Landesverband Baden-Württemberg - im Bereich Jugendrotkreuz gegen einen Bezügeersatz i.h.v. 50 v.h. beurlaubt werden (s. auch Vermerk und Erläuterungen bei Kap Tit ). Lehrkräfte aus den Kapiteln 0405, 0408, 0410 und 0416 können im Umfang von bis zu 6/6/6 Deputaten im Rahmen der Maßnahme "Integration durch Bildung" verwendet werden. Lehrkräfte aus den Kapiteln 0405, 0410 und 0416 können im Umfang von bis zu 21/25/25 Deputaten ohne Erstattung der Dienstbezüge im Rahmen der Konzeption des naturwissenschaftlich-technischen Lernens von Kindern und Jugendlichen an außerschulischen Forschungszentren verwendet werden. Im Rahmen von Pilotprojekten können bei Kap und 0416 insgesamt 4/4/4 im Kirchendienst beschäftigte Kirchenmusiker/innen zugleich mit einem halben Deputat im Schuldienst wie folgt beschäftigt werden: Zu Tit A9 bis A11: Kirchenmusiker/innen, die auch die Laufbahnvoraussetzungen als Fachlehrer/innen für musisch-technische Fächer erfüllen

3 Zu Tit A12 und A13: Kirchenmusiker/innen, die auch die Laufbahnvoraussetzungen als Grund- und Hauptschullehrer/innen erfüllen. Zu Tit c) 1.1 wissenschaftliche Lehrer/innen etc. und 1.2 Fachlehrer/innen: Kirchenmusiker/innen, die auch die Laufbahnvoraussetzungen als wissenschaftliche Lehrer/innen etc. bzw. als Fachlehrer/innen für musisch-technische Fächer erfüllen. Veranschlagte Schulleiterhebungen dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen nach 91 Abs. 1 LBesGBW erfüllt sind Stellenplan für Beamtinnen und Beamte Insgesamt 205/169/178 Stellen bei den Kap bis 0420 werden ab / / gesperrt aufgrund der seit 2007 angestiegenen Zahl der Anwärter/innen und Referendare/innen sowie der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Anwärter/innen und Referendare/innen im Bereich der wissenschaftlichen Lehrämter. Die Anzahl der gesperrten Stellen vermindert sich bei geringerer Inanspruchnahme der bei Kap Tit ausgebrachten Stellen für Beamte/innen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im Umfang der dementsprechend reduzierten zusätzlichen Unterrichtsverpflichtungen. Zum Ausgleich unterschiedlicher Beförderungsverhältnisse bei Fachlehrern/innen können mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde Planstellen der A9, A10, A11 und A11 +Amtszulage der Kap. 0405, 0408, 0410, 0416 und 0420 vorübergehend gegenseitig in Anspruch genommen werden. Insgesamt bis zu 25/25/25 Stelleninhaber/innen der A12 bis A14 aus Kap. 0405, 0408, 0410, 0416 und 0420 erhalten als Akademiereferenten/innen an der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen nach Maßgabe der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April 1995 in der jeweils geltenden Fassung eine Stellenzulage von monatlich 79,89 EUR. Insgesamt bis zu 45/45/45 Stelleninhaber/innen aus Kap. 0405, 0408, 0410, 0416 und 0420 erhalten als Fachleiter/innen an den Pädagogischen Fachseminaren eine Stellenzulage von 79,89 EUR nach der Lehrkräftezulagenverordnung vom in der jeweils geltenden Fassung. Insgesamt bis zu 64/64/64 Stelleninhaber/innen aus Kap. 0405, 0408, 0410, 0416 und 0420 erhalten als Lehrbeauftragte an den Pädagogischen Fachseminaren eine Stellenzulage von 38,81 EUR nach der Lehrkräftezulagenverordnung vom in der jeweils geltenden Fassung. Zu A15 bis A12: Eine Stellenzulage von 79,89 EUR nach der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April 1995 in der jeweils geltenden Fassung erhalten 1055/695/0 Stelleninhaber/innen als Lehrkräfte an Ausbildungsklassen der Pädagogischen Hochschulen ab / /

4 Zu A15, A14 +Amtszulage, A14, A13 +Amtszulage, A13 und A12 +Amtszulage: -Rektoren- bei Kap. 0405, 0408 und 0410 je Tit /280/280 Stelleninhaber/innen erhalten als geschäftsführende Schulleiter/innen im Sinne des 43 des Schulgesetzes eine Stellenzulage von 79,89 EUR nach 47 und 57 Abs. 1 Nr. 3 Landesbesoldungsgesetz in Verbindung mit Anlage 14 zu 47 Landesbesoldungsgesetz. Diese Zulagen und die im Kap.0416 für denselben Zweck ausgebrachten Zulagen können gegenseitig in Anspruch genommen werden. Zu A15 bis A9: -Rektoren und Konrektoren, Hauptlehrer, Realschullehrer und Sonderschullehrer, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Oberlehrerinnen HHT und Hauptlehrerinnen HHT, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen bei überwiegender Verwendung in Hauptschul- oder Werkrealschulbildungsgängen, Fachoberlehrer und Fachlehrer bei Kap. 0405, 0408, 0410 und 0416 je Tit eine Stellenzulage für Fachberater/innen von 38,81 EUR nach der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April 1995 in der jeweils geltenden Fassung erhalten 988/988/988 Fachberater/innen als Leiter/innen von Seminaren und Arbeitsgemeinschaften in der Lehrerfortbildung. Zu Bes. Gr. A12: - 220/210/195 Stelleninhaber/innen erhalten als Fachleiter/innen an Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen) eine Stellenzulage von 79,89 EUR nach der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April 1995 in der jeweils geltenden Fassung /375/375 Stelleninhaber/innen erhalten als Lehrbeauftragte an Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen) eine Stellenzulage von 38,81 EUR nach der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April 1995 in der jeweils geltenden Fassung. a) Planstellen für Beamtinnen und Beamte A 15 Rektor an einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule -mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mehr als 360 Grundund/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern -mit mehr als 360 Realschülern Rektor einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule -mit bis zu 180 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern -mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit bis zu 360 Grundund/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern Konrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule -mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern -mit mehr als 360 Realschülern 43,0 47,0 47,0 19,0 19,0 19,0 41,0 45,0 45,0-269-

5 Rektor einer Grundschule, Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit mehr als 360 Schülern (enthalten sind 3/3/3 Stellen für den Leiter einer Abteilung Hauptschule mit mehr als 360 Schülern an einem Schulartenverbund) Konrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule -mit bis zu 180 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern -mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit bis zu 360 Grundund/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern Zweiter Konrektor einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schülern -mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mehr als 360 Grundund/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern -mit mehr als 360 Realschülern Rektor - einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit bis zu 360 Schülern (enthalten sind 5/5/5 Stellen für den Leiter einer Abteilung Hauptschule mit bis zu 360 Schülern und 1/1/1 Stelle für den Leiter einer Abteilung Grundstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern an Schulartenverbünden sowie 1/1/1 Stelle für den Leiter einer Abteilung Grundstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern an einer Schule besonderer Art) Konrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule -mit insgesamt mehr als 180 Schülern Konrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit mehr als 180 Schülern (enthalten sind 7/7/7 Stellen für den ständigen Vertreter des Leiters einer Abteilung Hauptschule mit mehr als 180 Schülern an einem Schulartenverbund) 586,0 557,0 557,0 22,0 22,0 22,0 38,0 40,0 40, , , ,0 1,0 1,0 1,0 994,0 872,0 872,0 Zweiter Konrektor an einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule -mit insgesamt mehr als 540 Schülern 13,0 12,0 12,0 Rektor einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern 657,0 665,0 665,0 Konrektor - als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern 22,0 93,0 93,0-270-

6 Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen bei überwiegender Verwendung in Hauptschul- oder Werkrealschulbildungsgängen 1/1/1 Stelleninhaber/innen behalten für ihre Person die Bezüge der A14 +Amtszulage und die Amtsbezeichnung Konrektor. 5/6/6 Stelleninhaber/innen behalten für ihre Person die Bezüge der A14 und die Amtsbezeichnung Rektor. 4/4/4 Stelleninhaber/innen behalten für ihre Person die Bezüge der A13 +Amtszulage und die Amtsbezeichnung Rektor. 1/1/1 Stelleninhaber/innen behalten für ihre Person die Bezüge der A13 +Amtszulage und die Amtsbezeichnung Konrektor. 4/4/4 Stelleninhaber/innen behalten für ihre Person die Bezüge der und die Amtsbezeichnung Konrektor. 1/1/1 Stelleninhaber/innen behalten für ihre Person die Bezüge der A13 und die Amtsbezeichnung Fachschulrat sowie eine ruhegehaltfähige Stellenzulage von 38,81 EUR. 3/3/3 Stelleninhaber/innen behalten für ihre Person die Bezüge der A12 +Amtszulage und die Amtsbezeichnung Konrektor. zum aufgrund der Übertragung der Stellen nach Kap Tit zum aufgrund der Übertragung der Stellen nach Kap Tit ku 0/2.329/2.292 nach A12 (Lehrer) Rektor einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern Konrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (enthalten ist 1/1/1 Stelle für den ständigen Vertreter des Leiters einer Abteilung Grundstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern an Schulartenverbünden sowie 1/1 Stelle für den ständigen Vertreter des Leiters einer Abteilung Grundstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern an einer Schule besonderer Art) Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Oberlehrerin für Hauswirtschaft, Handarbeit und Turnen. 1) Auf diesen Stellen werden auch Hauptlehrerinnen für Hauswirtschaft, Handarbeit und Turnen der A11 geführt. 0/175/175 besetzbar ab , 0/0/158 besetzbar ab /290/290 Stellen dürfen ab mit Pädagogischen Assistenten/innen an Haupt- und Werkrealschulen besetzt werden. 0/210/210 Stellen dürfen ab mit Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten an Grundschulen besetzt werden. 20/20/20 Stellen sind seit und weitere 6/6/6 Stellen sind ab bis gesperrt zur Refinanzierung des Projekts Amtliche Schulverwaltung(ASV). Diese 26 Stellen fallen zum weg , , ,0 * 0,0 * 37,0 * 0,0 * 0,0 * 0,0 * 62,0 386,0 408,0 408,0 456,0 449,0 449, , , ,5 zum * 0,0 * 428,0 * 0,0 zum aufgrund der Übertragung der Stellen nach Kap Tit * 0,0 * 148,0 * 0,0 zum * 387,0 * 469,0 * 469,0 zum aufgrund der Übertragung der Stellen nach Kap Tit * 0,0 * 0,0 * 248,0 zum * 26,0 * 26,0 * 26,0-271-

7 zum * 360,0 * 660,0 * 660,0 zum * 324,0 * 601,0 * 601,0 zum * 275,0 * 530,0 * 530,0 zum * 244,0 * 468,0 * 468,0 zum * 0,0 * 423,0 * 423,0 zum * 0,0 * 377,0 * 377,0 A 11 Fachoberlehrer als Fachbetreuer 276,0 276,0 276,0 A 11 Fachoberlehrer 550,0 550,0 550,0 A 10 Fachoberlehrer 412,0 412,0 412,0 A 9 Fachlehrer 1) 642,0 642,0 642,0 Summe a) Planstellen für Beamtinnen und Beamte , , ,5 Summe * 1.616,0 * 4.167,0 * 3.864,0 1) Zur Inanspruchnahme weiterer Stellen vgl. Kap.0436, Tit , a) Planstellen für Beamtinnen und Beamte, 2. Spitzenausgleich in der Unterrichtsversorgung, (Studienrat) in Verbindung mit der dortigen Fußnote 2). A 15 ( Rektor-GHWRS RS/361GHWS; 361RS ) von Bes. Gr. + Amtszulage (R-GHWRSb180RS/361GHWS; RS/b360GHWS) A 15 ( Rektor-GHWRS RS/361GHWS; 361RS ) von Bes. Gr. (Rektor- GHWS 361) A 15 ( Rektor-GHWRS RS/361GHWS; 361RS ) von Bes. Gr. + Amtszulage (Rektor-GS ; bis 360 GHWS) ( R-GHWRSb180RS/361GHWS; RS/b360GHWS ) von Bes. Gr. + Amtszulage (Rektor-GS ; bis 360 GHWS) ( R-GHWRSb180RS/361GHWS; RS/b360GHWS ) nach Bes. Gr. A 15 (Rektor-GHWRS RS/361GHWS; 361RS) 2, ( KonR-GHWRS RS/361GHWS; 361RS ) von Bes. Gr. (KR- GHWRS 180RS/361GHWS; RS/360GHWS) ( KonR-GHWRS RS/361GHWS; 361RS ) von Bes. Gr. + Amtszulage (Konrektor-GHWS/RS 181) ( KonR-GHWRS RS/361GHWS; 361RS ) von Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12) ( Rektor-GHWS 361 ) von Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12) ( Rektor-GHWS 361 ) nach Bes. Gr. (Rektor-GS ; bis 360 GHWS) 2, ,0 - - ( Rektor-GHWS 361 ) nach Bes. Gr. (Rektor-GS ) - 3,

8 ( Rektor-GHWS 361 ) nach Bes. Gr. A 15 (Rektor-GHWRS RS/361GHWS; 361RS) ( KR-GHWRS 180RS/361GHWS; RS/360GHWS ) von Bes. Gr. + Amtszulage (KonRHWS-181) ( KR-GHWRS 180RS/361GHWS; RS/360GHWS ) nach Bes. Gr. + Amtszulage (KonR-GHWRS RS/361GHWS; 361RS) ( 2.KonR-GHWRS RS/361GHWS; 361RS ) von Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12) 3, ( 2.KonR-GHWRS RS/361GHWS; 361RS ) nach Bes. Gr. + Amtszulage (2.Konrektor-GHWS/RS 541) ( Rektor-GS ; bis 360 GHWS ) von Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12) ( Rektor-GS ; bis 360 GHWS ) von Bes. Gr. (Rektor-GHWS 361) 26, ( Rektor-GS ; bis 360 GHWS ) nach Bes. Gr. (R- GHWRSb180RS/361GHWS; RS/b360GHWS) ( Rektor-GS ; bis 360 GHWS ) nach Bes. Gr. (Rektor-GS ) - 23,0 - - ( Rektor-GS ; bis 360 GHWS ) nach Bes. Gr. (Rektor-GS bis 80) - 2,0 - - ( Rektor-GS ; bis 360 GHWS ) nach Bes. Gr. A 15 (Rektor-GHWRS RS/361GHWS; 361RS) - 2,0 - - ( KonRHWS-181 ) von Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12) ( KonRHWS-181 ) nach Bes. Gr. (KR-GHWRS 180RS/361GHWS; RS/360GHWS) ( KonRHWS-181 ) nach Bes. Gr. (Konrektor-GS ) - 11,0 - - ( KonRHWS-181 ) nach Bes. Gr. (KonR-GS 361) - 80,0 - - ( KonRHWS-181 ) nach Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12) - 30,0 - - ( KonRHWS-181 ) nach Bes. Gr. (KonR-GHWRS RS/361GHWS; 361RS) ( 2.Konrektor-GHWS/RS 541 ) von Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12) ( 2.Konrektor-GHWS/RS 541 ) von Bes. Gr. (2.KonR-GHWRS RS/361GHWS; 361RS) ( 2.Konrektor-GHWS/RS 541 ) nach Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12) ( Rektor-GS ) von Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12) - 3, , ( Rektor-GS ) von Bes. Gr. (Rektor-GHWS 361) 3, ( Rektor-GS ) von Bes. Gr. (Rektor-GS ; bis 360 GHWS) 23, ( Rektor-GS ) nach Bes. Gr. (Rektor-GS bis 80) - 20,0 - - ( KonR-GS 361 ) von Bes. Gr. (KonRHWS-181) 80,

9 ( KonR-GS 361 ) nach Bes. Gr. (Konrektor-GS ) - 4,0 - - ( KonR-GS 361 ) nach Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12) - 5,0 - - ( Lehrer GHWS; Überwiegend HWS ) nach Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12) - 133,0 - - ( Lehrer GHWS; Überwiegend HWS ) übertragen nach Kap ,0 - - ( zum ) aufgrund der Übertragung der Stellen nach Kap Tit zum * 37,0 * - * - * - ( Rektor-GS bis 80 ) von Bes. Gr. (Rektor-GS ; bis 360 GHWS) 2, ( Rektor-GS bis 80 ) von Bes. Gr. (Rektor-GS ) 20, ( Konrektor-GS ) von Bes. Gr. (KonRHWS-181) 1 ( Konrektor-GS ) von Bes. Gr. (KonR-GS 361) 4, ( Konrektor-GS ) nach Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12) ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) von Bes. Gr. (Lehrer GHWS; überwiegend HWS) ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) von Bes. Gr. (KonRHWS-181) - 22, , , ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) von Bes. Gr. (KonR-GS 361) 5, ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) von Bes. Gr. (Konrektor-GS ) ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) von Bes. Gr. (2.Konrektor-GHWS/RS 541) ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) übertragen von Kap zur Fortführung der Erhöhung der Leitungszeit für die Schulleitungen. ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) übertragen von Kap zur Fortführung der Absenkung des Klassenteilers. 22, , , , ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) Zugang, besetzbar zum ; vgl. Ausbringung von 143 -Vermerken zum bei Kap Tit Abschnitt (Studienrat) zur bedarfsgerechten Zuordnung der Ressourcen für die Absenkung des Klassenteilers ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) Zugang, besetzbar zum ; vgl. Ausbringung von 32 -Vermerken zum bei Kap Tit (Realschullehrer) zur bedarfsgerechten Zuordnung der Ressourcen für die Absenkung des Klassenteilers 143, , ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) Wegfall zur Finanzierung der sicherheitstechnischen Betreuung der Lehrkräfte; vgl. Kap Tit ,5 - - ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) Wegfall; vgl. Zugang von 150 Stellen E 11 (Wissenschaftliche Lehrer) bei Tit Ziffer 1 Grund-, Hauptund Werkrealschulen - 150,0 - - ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) übertragen nach Kap ,0 - - ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) nach Bes. Gr. (Rektor-GHWS 361) -274-

10 ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) nach Bes. Gr. (Rektor-GS ) - 2,0 - - ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) nach Bes. Gr. (Rektor-GS ; bis 360 GHWS) ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) nach Bes. Gr. (KonRHWS-181) ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) nach Bes. Gr. (2.Konrektor-GHWS/RS 541) ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) nach Bes. Gr. (KonR-GHWRS RS/361GHWS; 361RS) ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) nach Bes. Gr. (2.KonR- GHWRS RS/361GHWS; 361RS) - 2, ,0 - - ( zum ) Zugang im Rahmen der Festlegung zum Abbau von ( zum ) aufgrund der Übertragung der Stellen nach Kap Tit zum ( zum ) Zugang im Rahmen der Festlegung zum Abbau von * 428,0 * - * - * - * 148,0 * - * - * - * 469,0 * - * - * - ( zum ) Wegfall, vgl. Zugänge in 2013 bis 2020 gem. Festlegung zum Abbau von Lehrerstellen im Finanzplan * - * 387,0 * - * - ( zum ) Zugang im Rahmen der Festlegung zum Abbau von * 660,0 * - * - * - ( zum ) Wegfall, vgl. Zugänge in 2013 bis 2020 gem. Festlegung zum Abbau von Lehrerstellen im Finanzplan * - * 360,0 * - * - ( zum ) Zugang im Rahmen der Festlegung zum Abbau von * 601,0 * - * - * - ( zum ) Wegfall, vgl. Zugänge in 2013 bis 2020 gem. Festlegung zum Abbau von Lehrerstellen im Finanzplan * - * 324,0 * - * - ( zum ) Zugang im Rahmen der Festlegung zum Abbau von * 530,0 * - * - * - ( zum ) Wegfall, vgl. Zugänge in 2013 bis 2020 gem. Festlegung zum Abbau von Lehrerstellen im Finanzplan * - * 275,0 * - * - ( zum ) Zugang im Rahmen der Festlegung zum Abbau von * 468,0 * - * - * - ( zum ) Wegfall, vgl. Zugänge in 2013 bis 2020 gem. Festlegung zum Abbau von Lehrerstellen im Finanzplan * - * 244,0 * - * - ( zum ) Zugang im Rahmen der Festlegung zum Abbau von ( zum ) Zugang im Rahmen der Festlegung zum Abbau von * 423,0 * - * - * - * 377,0 * - * - *

11 ( Lehrer GHWS; Überwiegend HWS ) Wegfall in Vollzug des -Vermerks zum aufgrund der Übertragung der Stellen nach Kap ( zum ) Wegfall in Vollzug des -Vermerks aufgrund der Übertragung der Stellen nach Kap Tit ,0 * - * - * - * 37,0 ( zum ) aufgrund der Übertragung der Stellen nach Kap Tit zum ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) Zugang, besetzbar zum ; vgl. Ausbringung von 158 -Vermerken zum bei Kap Tit Abschnitt (Studienrat) zur bedarfsgerechten Zuordnung der Ressourcen für die Absenkung des Klassenteilers * - * - * 62,0 * ,0 - ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) Wegfall zur Finanzierung der sicherheitstechnischen Betreuung der Lehrkräfte; vgl. Kap Tit ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) Wegfall in Vollzug des - Vermerks zum aufgrund der Übertragung der Stellen nach Kap ( Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT A12 ) Wegfall in Vollzug des - Vermerks ( ) , , ,0 ( zum ) Wegfall in Vollzug des -Vermerks * - * - * - * 428,0 ( zum ) Wegfall in Vollzug des -Vermerks aufgrund der Übertragung der Stellen nach Kap Tit * - * - * - * 148,0 ( zum ) aufgrund der Übertragung der Stellen nach Kap Tit zum * - * - * 248,0 * - zus. a) Planstellen für Beamtinnen und Beamte 1.258,0 613,5 158,0 631,5 zus. * 4.141,0 * 1.590,0 * 310,0 * 613,0 bleiben 644, ,5 bleiben * 2.551,0 * 0,0 * 0,0 * 303,0 Summe Stellenplan für Beamtinnen und Beamte (ohne Leerstellen) , , ,5 Summe * 1.616,0 * 4.167,0 * 3.864, Stellenübersicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) TV-L c) Tarifliche Beschäftigte 1. Grund-, Haupt- und Werkrealschulen 1.1 Wissenschaftliche Lehrerinnen und Lehrer etc ,0 658,0 658, ,0 28,0 28,0 Summe 1.1 Wissenschaftliche Lehrer/innen etc. 536,0 686,0 686,0-276-

12 11 Zugang; vgl. Wegfall von 150 Stellen Bes. Gr. (Lehrer mit Lehramt GHS; OberL HHT ) 150, zus. 1.1 Wissenschaftliche Lehrer/innen etc. 150, bleiben 150,0 0,0 0,0 0,0 1.2 Fachlehrerinnen und Fachlehrer 10 92,0 92,0 92, ,0 101,0 101,0 8 1) 48,0 48,0 48,0 Summe 1.2 Fachlehrer/innen 241,0 241,0 241,0 1) 48 Stellen der Entgeltgruppe E8 dürfen entsprechend 3a des StHG 2013/14 besetzt werden. 1.3 Pädagogische Assistentinnen und Assistenten an Haupt- und Werkrealschulen 8 290,0 0,0 0,0 zum * 290,0 * 0,0 * 0,0 Summe 1.3 Päd. Ass. Haupt- u. Werkrealschulen 290,0 0,0 0,0 Summe * 290,0 * 0,0 * 0,0 8 Wegfall in Vollzug des -Vermerks - 290,0 - - ( zum ) Wegfall in Vollzug des -Vermerks * - * 290,0 * - * - zus. 1.3 Päd. Ass. Haupt- u. Werkrealschulen - 290,0 - - zus. * - * 290,0 * - * - bleiben - 290,0 - - bleiben * 0,0 * 290,0 * 0,0 * 0,0 Summe 1. Grund-, Haupt- und Werkrealschulen 1.067,0 927,0 927,0 Summe * 290,0 * 0,0 * 0,0-277-

13 2. Grundschulförderklassen ( 5a SchG) 9 Jugendleiterinnen, Sozialpäd.als Leiter 36,0 36,0 36,0 ku 36/36/36 nach 9 (Erzieherinnen mit Zusatzausbildung) 9 Erzieherinnen mit Zusatzausbildung 182,0 182,0 182,0 8 Erzieherinnen 1) 27,0 27,0 27,0 Summe 2. Grundschulförderklassen ( 5a SchG) 245,0 245,0 245,0 1) 27 Stellen der Entgeltgruppe E8 dürfen entsprechend 3a des StHG 2013/14 besetzt werden. Summe c) Tarifliche Beschäftigte 1.312, , ,0 Summe * 290,0 * 0,0 * 0,0 Summe Stellenübersicht für Arbeitnehmer/innen 1.312, , ,0 Summe * 290,0 * 0,0 * 0,0 Summe Grund-, Haupt- und Werkrealschulen (ohne Leerstellen) , , ,5 Summe * 1.906,0 * 4.167,0 * 3.864,0-278-

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