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1 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts und Innovationssystems Ausgaben aus Tgr. 0 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung 8 0 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung Betrieb 9 7 Haushaltsvermerk Die Ausgaben sind in Höhe von 00 T übertragbar. Erläuterungen Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel 00 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß Abs. BHO. Hessische Stiftung für Friedens und Konfliktforschung (HSFK), Außenstelle Bonn... aus Kap. 007 Tit Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, Halle/ Saale... aus Kap. 00 Tit aus Kap. 00 Tit aus Kap. 007 Tit aus Kap. 007 Tit acatec Deutsche Akademie der Techniissenschaften, München... aus Kap. 00 Tit Wissenschaftsrat, Köln... aus Kap. 00 Tit aus Kap. 00 Tit aus Kap. 007 Tit aus Kap. 007 Tit Wissenschaftskolleg zu Berlin e. V... aus Kap. 00 Tit aus Kap. 00 Tit aus Kap. 007 Tit aus Kap. 007 Tit HochschulInformationsSystem GmbH (HIS), Hannover.. aus Kap. 00 Tit aus Kap. 00 Tit aus Kap. 007 Tit aus Kap. 007 Tit Zusammen... Summe Tit Summe Tit Summe Kap. 007 Tit Summe Kap. 007 Tit Wirtschaftspläne zu. und. siehe Anlage zum Kapitel 00. Zu.: 80,00,0,8 Die deutsche Akademie der Naturforscher LEOPOLDINA ist die älteste deutsche Akademie (gegründet ) und zugleich die einzige internationale wissenschaftliche Akademie auf deutschem Boden. Der Bund beteiligt sich an der Förderung aufgrund einer mit dem Land SachsenAnhalt geschlossenen Vereinbarung nach Art. 9 b GG. Dienstaufwandsentschädigungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. Zu.: Die Deutsche Akademie der Techniissenschaften vereint die techniissenschaftlichen Aktivitäten der Akademien der Wissenschaften unter einem Dach. Die Aufgaben bestehen vor allem darin: Unabhängiges wissenschaftliches Forum für die Beurteilung möglicher Szenarien der Technikentwicklung zu sein, Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu vermitteln, 80,00, Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

2 00 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts und Innovationssystems Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g 00 Noch zu Titel 8 0: Deutschland in europäischen und weltweiten Gremien der Techniissenschaften zu vertreten und die internationalen Kooperationen aktiv zu gestalten, herausgehobene Plattform für eine systematische Technikbeobachtung und Technikforschung zu sein, wissenschaftlich viel versprechende Forschungsfelder zu identifizieren und Förderempfehlungen zu geben sowie den wissenschaftlichen Nachwuchs in den Techniissenschaften nachhaltig zu fördern. Zu.: Der aufgrund eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern errichtete Wissenschaftsrat hat die Aufgabe, im Rahmen von Arbeitsprogrammen übergreifende Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs zu erarbeiten sowie zur Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland im nationalen und europäischen Wissenschaftssystem beizutragen. Die Empfehlungen sollen den Erfordernissen des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens entsprechen und mit Überlegungen zu den quantitativen und finanziellen Auswirkungen und ihrer Verwirklichung verbunden sein. Im Übrigen hat der Wissenschaftsrat die ihm durch besondere Vorschriften, insbesondere durch Verwaltungsabkommen und Ausführungsvereinbarungen nach Artikel 9 b GG übertragenen Aufgaben. Dienstaufwandsentschädigungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. Zu.: Die Wissenschaftsstiftung Ernst Reuter (WER) in Berlin wird als Träger des Wissenschaftskollegs zu Berlin e. V. zu gleichen Teilen vom Land Berlin und vom Bund finanziell gefördert. Das Kolleg ist das deutsche "Institut für advanced studies" nach dem Vorbild von Princeton (USA) und bietet anerkannten Gelehrten aus aller Welt (Fellows) in der Regel für ein Jahr die Möglichkeit zur Forschung in einer interdisziplinären Zusammensetzung. Zu.: Zweck der HIS GmbH ist die Unterstützung der Hochschulen und der zuständigen Verwaltung in ihrem Bemühen um eine rationelle und wirtschaftliche Erfüllung der Hochschulaufgaben durch: Entwicklung von Verfahren zur Rationalisierung der Hochschulverwaltung, Untersuchungen und Gutachten zur Schaffung von Entscheidungsgrundlagen, Entwicklung von Grundlagen für den Hochschulbau sowie Bereitstellung von Informationen und Organisation von Informationsaustausch. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Kap. 007 Tit Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

3 00 Stellenübersichten der / Einrichtungen gemäß Abs. BHO des Kap. 00 Titel aus Nr.... Erläuterung Bezeichnung Tgr Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung Wissenschaftskolleg zu Berlin e. V. HochschulInformationsSystem GmbH (HIS), Hannover Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

4 00 Tgr. 0 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung Besoldungs/ Vergütungs/ Entgeltgruppen Stellenübersicht Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit..,.,. und 8. sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan besetzt am. Juni Tit..,. und 8. (Projektförderung/ Aufträge Dritter) Stellen für Arbeitskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen 7 Tit. 7.9 (Projektförderung/ Aufträge Dritter) 8. Wissenschaftskolleg zu Berlin e. V. Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (B )...,0 S (W G)...,0 Zusammen...,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E...,0 E..., E...,0 E..., E 0...,0 E , E 8...,0 E..., E...,0 E...,0 E... 0, Zusammen... 9, Insgesamt...,. HochschulInformationsSystem GmbH (HIS), Hannover Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B )...,0 AT (B )...,0 AT (W )...,0 Zusammen...,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E Ü...,0 E...,0 E...,0 E Ü... 0,0 E... E...,0 E..., E 0...,0 E ,0 E... 8,0 E... 7,0 E...,0 Zusammen... 07, Insgesamt... 0,,0,0 9,0,0,0,0,0 Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

5 00 Haushaltsvermerk Zu Nr. der Erläuterungen: Es wird zugelassen, dass aus Stellen der Wertigkeit S (W ) ein Entgelt entsprechend der Bes.Gr. C G gewährt wird. Zu S (B ): Der am..99 vorhandene Stelleninhaber erhält aufgrund einer besonderen Vereinbarung ein Entgelt entsprechend der Bes.Gr. B. Zu Nr. der Erläuterungen: Nach Abs. Satz Haushaltsgesetz gilt folgende Regelung: Bei bis zu 0 Prozent des Stellensolls dürfen höhere Entgelte gezahlt werden, als es der Wertigkeit der Stelle entspricht, sofern gleichzeitig ein gleich hoher Betrag aus unterwertig oder nicht besetzten Stellen eingespart wird. Dabei darf die jeweilige Summe des Stellensolls der E.Grn. E bis E Ü, E 9 bis E und E bis E 8 um nicht mehr als 0 Prozent überschritten werden. Zu AT (B ): Der am..00 vorhandene Stelleninhaber erhält für seine Person eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen den Grundgehältern der Bes.Gr. B und B. Solange diese Zulage gewährt wird, ist durch unterwertige Besetzung oder Nichtbesetzung von Stellen im Verwaltungsbereich der HIS GmbH finanzieller Ausgleich in entsprechendem Umfang zu schaffen. Zu AT (B ): BMF kann zulassen, dass dem am..00 vorhandenen Stelleninhaber aufgrund eines Vorschlags der Gesellschafterversammlung mit einer besonderen Vereinbarung eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen den Grundgehältern der Bes.Gr. B und B gewährt wird. Zu AT (W ): Dem Stelleninhaber können Leistungszulagen gem. WBesoldung gewährt werden. Die Summe aller Leistungszulagen ist beschränkt auf die Differenz zwischen der Bruttovergütung W und der Bruttovergütung B. Erläuterungen. HochschulInformationsSystem GmbH (HIS), Hannover Der Stellenplan bezieht sich auf das Tarif/Dienstrecht des Landes Niedersachsen. Übersicht der ku und Vermerke Bes./ Verg./ E.Gr. Ersatz (plan)st. lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr 7. Wissenschaftskolleg zu Berlin e. V. E... E... Zusammen...,0,,.. Umsetzung der Stelle Umsetzung der Stelle. HochschulInformationsSystem GmbH (HIS), Hannover. III.... E...,0 Zusammen...,0 Wegfall der Stelle, Umsetzung der Stelle Neue Stelle Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

W 3 Rektor/Präsident 1,0 1,0 1,0. W 3 Kanzler 1,0 1,0 1,0. W 3 Professor 40,0 40,0 40,0. W 2 Professor 127,0 128,0 128,0. kw 2015 1) * 0,0 * 1,0 * 1,0

W 3 Rektor/Präsident 1,0 1,0 1,0. W 3 Kanzler 1,0 1,0 1,0. W 3 Professor 40,0 40,0 40,0. W 2 Professor 127,0 128,0 128,0. kw 2015 1) * 0,0 * 1,0 * 1,0 422 01 136 Stellenplan für Beamte Vgl. Vermerke bei Kap. 1402 Tit. 422 01 Auf einer Stelle der W 2 kann auch ein Fachschulrat an einer Fachhochschule in A 13 geführt werden. a) Planstellen für Beamte 1.

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W 3 Universitätsprofessor 120,0 320,0 520,0. kw 1) * 120,0 * 320,0 * 520,0. kw 1) * 50,0 * 50,0 * 50,0. W 2 Professor 215,0 289,0 339,0 Vorbemerkung: Im Stellenplan für das Ausbauprogramm Hochschule 2012 ist für das Haushaltsjahr 2011 bereits die für das Ausbauprogramm erforderliche Gesamtzahl von 1.175 Beamtenstellen veranschlagt. Davon

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