Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0442 Landesinstitut für Schulentwicklung, Landesmedienzentrum und Medienförderung
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- Catrin Winter
- vor 6 Jahren
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1 Vorbemerkung: Bei Kap sind Mittel für das Landesinstitut für Schulentwicklung, das Landesmedienzentrum Baden- Württemberg und das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht veranschlagt. A. Das Landesinstitut für Schulentwicklung in Stuttgart ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es gliedert sich in folgende vier Bereiche: - Fachbereich 1: Verwaltung, Koordinierung, Bildungsanalysen - Fachbereich 2: Qualitätsentwicklung und Evaluation - Fachbereich 3: Schulentwicklung und empirische Bildungsforschung - Fachbereich 4: Bildungsplanarbeit Die Mittel und Stellen der Beamtinnen und Beamten sind im Kap Tit , die Mittel der Beschäftigten sowie der Aushilfen und der befristeten Projektangestellten bei Tit enthalten. Darüber hinaus sind Abordnungen bis zu der im Haushaltsvermerk bei Tit genannten Anzahl möglich. Soweit aus kapitalisierten Stellen Mittelbeschäftigungen stattfinden, sind die Mittel im Tit enthalten. Auf dieser Grundlage werden dem Landesinstitut für Schulentwicklung zur Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Landeshaushalt folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt: Veranschlagt sind: Beamtenstellen bei Tit ,8 Abordnungsmittel bei Tit ,8 Zuführungsbetrag bei Tit ,5 Mehrausgaben gegen Einsparung in den Schulkapiteln, vgl. Haushaltsvermerk bei Tit ,0 Verwendung von 131 Lehrkräften aus den Schulkapiteln ohne Kostenersatz, vgl. Haushaltsvermerk bei Tit (gemäß Richtwert A 13, höherer Dienst) 7.322,9 insgesamt: ,0 B. Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe und Stuttgart ist ebenfalls eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Seine Finanzierung ist nach 9 des Gesetzes über die Medienzentren (Medienzentrengesetz) vom 6. Februar 2001, GBl. S. 117 ff. geregelt. Die Finanzierung der Aufgaben des Landesmedienzentrums erfolgt mit Landesmitteln sowie kommunalen Mitteln entsprechend den vom Landesmedienzentrum wahrgenommenen Landes- und Kommunalaufgaben. Die kommunale Beteiligung an den Kosten des Landesmedienzentrums ist durch den Anteil des Landes am Aufkommen der Finanzausgleichsumlage nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich pauschal abgegolten (vgl. Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich vom 17. Dezember 1990, GBl. S. 421). Die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten des Landesmedienzentrums erfolgt im Wege des Zuschusses. Einnahmen gruppen 89 Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich Erstattungen und Zuschüsse Dritter 0,0 a) 0,0 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Summe gruppe 89 0,0 a) 0,0 Gesamteinnahmen 0,0 a) 0,0 C. Das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht in Grünwald ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafter sind die Länder. Die Beiträge der Gesellschafter werden jährlich von der Gesellschafterversammlung beschlossen und bedürfen der Zustimmung der Finanzministerkonferenz
2 Ausgaben Personalausgaben Erläuterung: Die Tit , und beziehen sich ausschließlich auf das Landesinstitut für Schulentwicklung Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und 1.670,2 a) 1.785,8 Beamten 1.785,8 b) 1.758,9 c) Lehrkräfte von öffentlichen Schulen können ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung beim Landesinstitut für Schulentwicklung verwendet werden, ohne dass die anteiligen Bezüge erstattet werden, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 140/131 Deputaten nicht übersteigt. Davon entfallen insbesondere auf Evaluation 105/96 Deputate. Erläuterung: Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften. Zum Haushaltsvermerk: Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landesinstituts ist eine flexible Personalstruktur erforderlich, die den ständigen Austausch zwischen Schule und Landesinstitut gewährleistet und dem Ziel, verstärkt projektbezogen zu arbeiten, Rechnung trägt. Hierfür ist es erforderlich, über die in Kap veranschlagten Stellen hinaus weitere Lehrkräfte in dem im Haushaltsvermerk genannten Umfang beim Landesinstitut zu verwenden Bezüge und Nebenleistungen für abgeordnete 114,8 a) 114,8 Beamtinnen und Beamte - 99,8 c) Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 0,0 a) 30,2 (Beschäftigten) 30,2 b) 34,4 c) Erläuterung: Hier werden die Beschäftigungsentgelte für befristete Beschäftigungen, wie z. B. Elternzeitvertretung, veranschlagt. Zwischensumme Personalausgaben 1.785,0 a) 1.930,8-188-
3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Zuschuss an das Landesinstitut für 2.258,5 a) 2.292,5 Schulentwicklung 2.726,3 b) 2.954,4 c) Mehrausgaben sind - nach näherer Bestimmung von Kultusministerium und Ministerium für Finanzen - bis zur Höhe von Einsparungen durch die zusätzliche Nichtbesetzung von bis zu fünf Lehrerstellen bei den Kapiteln 0405 bis 0420 jeweils Tit , die dem Landesinstitut für Schulentwicklung gemäß haushaltsrechtlicher Ermächtigung zur Verfügung stehen, zulässig. Erläuterung: Für Finanzierung des wissenschaftlichen Vorstands wird der Zuschuss um 16,5 erhöht. Der Haushaltsplan des Landesinstituts für Schulentwicklung wird bis auf weiteres kameralistisch geführt. Das Landesinstitut kann mit Zustimmung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Finanzen auf kaufmännische (doppelte) Buchführung umstellen. Veranschlagt sind: Einnahmen Eigene Einnahmen - Schulbuchüberprüfung 40,0 - Betriebseinnahmen 125,0 - Vermischte Einnahmen 10,0 Zuschüsse - Originärer Landeszuschuss 2.292,5 - Zuschüsse Dritter 0,0 - Kapitalisierung allgemein 250,0 Gesamteinnahmen 2.717,5 Ausgaben Personalausgaben 1.391,2 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.326,3 Investitionen 0,0 Gesamtausgaben 2.717,5 Den Planungen liegt der Entwurf des Haushaltsplans 2017 des Landesinstituts für Schulentwicklung zu Grunde Zuschuss an das Landesmedienzentrum 5.274,3 a) 5.312, ,9 b) 4.612,6 c) Die Erläuterungen sind hinsichtlich Ziff. 2 (Zuschuss zur Fortführung der Projekte SESAM und Support-Netz) sowie Ziff.3 (Paed ML) verbindlich. Lehrkräfte von öffentlichen Schulen können ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verwendet werden, ohne dass die anteiligen Bezüge erstattet werden, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 8 Lehrkräften nicht übersteigt. Zusätzlich können Lehrkräfte von Grund-, Haupt- und Werkreal
4 schulen (Kap. 0405) ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung zum Aufbau und Betrieb eines Unterstützungssystems für eine verpflichtende Umsetzung der Medienbildung an Grundschulen beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verwendet werden, ohne dass die anteiligen Bezüge erstattet werden, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 5 Lehrkräften nicht übersteigt. Diese 5 Deputate sind für den Einsatz an den Stadt- und Kreismedienzentren reserviert. Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen durch die zusätzliche Nichtbesetzung von bis zu acht Lehrerstellen aus Kapitel möglich. Diese Mehrausgaben sind ausschließlich für die Grundschulhotline im Rahmen des Aufbaus und des Betriebs eines Unterstützungssystems für eine verpflichtende Umsetzung der Medienbildung an Grundschulen beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg zu verwenden. Erläuterung: Im Zuschuss für die Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten ist eine Ausgleichszulage von 8,8 enthalten. Veranschlagt sind: 1. Zuschuss zu den Aufwendungen des Landesmedienzentrums für Aufgaben des Landes und der Kommunen 2.805,5 2. Zuschuss zur Fortführung der Projekte SESAM und Support-Netz (Vorwegentnahme aus FAG-Mitteln, s. Kap Tit A II. Ziffer 2.2) 1.600,0 3. Zuschuss zur Betreuung der pädagogischen schulischen Netze an Grundschulen - Paed ML (Vorwegentnahme aus FAG-Mitteln, s. Kap Tit A II. Ziffer 2.2) 520,0 4. Mittel für Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten (1/1 Direktor, 4/4 Verwaltungsbeamtinnen und -beamten) 387,4 zus ,9 Die Mittel für die Sanierungsmaßnahmen sind bei Tit gesondert veranschlagt. Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben: Einnahmen 1. Eigene Mittel und Mittel nichtöffentlicher Stellen 1.125,0 2a. Zuschuss des Landes 5.312,9 2b. Zuschuss des Landes für Sanierungsmaßnahmen 430,0 2c. Zuschüsse des Landes (Projekte im Rahmen der 620,0 Beschlüsse in der Folge des Sonderausschusses "Konsequenzen aus Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt") aus Kap Zuwendung der Stadt Karlsruhe 552,0 4. Zuwendung der Stadt Stuttgart 702,0 zus ,9 Ausgaben 1a. 1b. Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten (1/1 Direktor, 4/4 Verwaltungsbeamtinnen und -beamte) Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten 387,4 95,6 2. Personalausgaben der übrigen Bediensteten 4.597,1 3. Sachausgaben, Investitionen 3.661,8 zus ,9 Den Planungen liegt der Haushaltsplan 2017 des Landesmedienzentrums zu Grunde
5 Zuschuss an das Institut für Film und Bild in 98,0 a) 83,0 Wissenschaft und Unterricht 81,4 b) 93,5 c) Erläuterung: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 muss noch durch die Gesellschafterversammlung verabschiedet werden. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 7.630,8 a) 7.688,4 Ausgaben für Investitionen Zuschuss an das Landesmedienzentrum für 373,9 a) 430,0 Sanierungsmaßnahmen 449,4 b) 97,0 c) Erläuterung: Übertragen von Kap ,0 Tsd. zur Fortführung der Sanierungsmaßnahme. Veranschlagt sind Mittel zur Sanierung des Dienstgebäudes Rotenbergstraße 111 in Stuttgart. Die Sanierung wurde auf Grund von unzureichend erfüllten Auflagen des baulichen Brandschutzes nötig. Der Gesamtaufwand der Sanierungsmaßnahme Brandschutz liegt bei ca. 2,6 Mio. EUR. Im Jahr 2017 ist der Abschluss des 3. Bauabschnitts sowie der Beginn des 4. Bauabschnitts mit Kosten von insgesamt ca. 705,0 vorgesehen. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 373,9 a) 430,0 gruppen Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 89 Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich Mehrausgaben sind bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Erläuterung: Im Jahr 2017 werden die Mittel für die Digitalisierungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums bei Kap Tit. Gr. 94 veranschlagt. Die Mittel sind für Maßnahmen der Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich, insbesondere für die Entwicklung einer Digitalen Bildungsplattform, vorgesehen Personalaufwand 500,0 a) 0, Sachaufwand 1.500,0 a) 0,0-191-
6 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,0 a) 0, Zuschüsse an sonstige Träger 0,0 a) 0, Investitionsausgaben 0,0 a) 0,0 Summe gruppe ,0 a) 0,0 Gesamtausgaben ,7 a) ,2 Abschluss Kapitel 0442 Gesamteinnahmen 0,0 a) 0,0 Personalausgaben 2.285,0 a) 1.930,8 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.500,0 a) 0,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 7.630,8 a) 7.688,4 Ausgaben für Investitionen 373,9 a) 430,0 Gesamtausgaben ,7 a) ,2 Kapitel 0442 Zuschuss ,7 a) ,2-192-
Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
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