Allgemeine Finanzverwaltung 1206 Schulden und Forderungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Finanzverwaltung 1206 Schulden und Forderungen"

Transkript

1 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Säumnis- und Verspätungszuschläge 200,0 a) 250,0 250,0 294,1 b) 198,0 c) Erläuterung: Hier sind Säumnis- und Verspätungszuschläge veranschlagt, die von der Landesoberkasse Baden-Württemberg erhoben werden Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0, Erlöse aus der Veräußerung von Forderungen ,0 a) 3.200,0 0,0 Erläuterung: Veranschlagt sind die gegenüber dem Ansatz 2004 voraussichtlich anfallenden Mehrerlöse aus der Veräußerung von Darlehen, die für landwirtschaftliche Siedlungsmaßnahmen aus Mitteln des Epl. 08 vergeben wurden Rückflüsse aus der Inanspruchnahme von Bürg ,0 a) 1.000, ,0 schaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen 1.892,5 b) 1.098,3 c) Erläuterung: Im Rahmen der Ermächtigung in 5 des Staatshaushaltsgesetzes übernimmt das Land Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen. Bei Inanspruchnahme des Landes aus diesen Verpflichtungen sind die erforderlichen Beträge aus Tit zu zahlen. Die Rückflüsse aus Regressforderungen des Landes und aus der Verwertung von Sicherheiten sind bei Tit veranschlagt. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen ,0 a) 4.450, ,0 25

2 Titelgruppen 71 Zinsen und Tilgungen von der Landeskreditbank für Wohnungsbaudarlehen aus Mitteln des Bundes Erläuterung: Im Rahmen der Förderung des Wohnungsbaus, für städtebauliche Maßnahmen u. dgl. gewährt der Bund auf Grund getroffener Vereinbarungen dem Land jährlich Darlehen. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Darlehensbeträge werden an die Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank weitergeleitet, die sie an eine Vielzahl von Enddarlehensnehmer verteilt. Die über die Landeskreditbank eingehenden Zins- und Tilgungsbeträge werden bei den Tit und vereinnahmt und aus den Tit und an den Bund zurückbezahlt. Rückflüsse aus vorzeitigen Tilgungen werden bei Kap vereinnahmt und wieder zur Förderung des Wohnungsbaus verwendet Zinsen 6.000,0 a) 6.000, , ,7 b) 9.220,8 c) Tilgungen ,0 a) , , ,5 b) ,8 c) Summe Titelgruppe ,0 a) , ,0 26

3 76 Sonstige Zinsen und Tilgungen aus Darlehen Erläuterung: Veranschlagt sind Zins- und Tilgungsbeträge für Darlehen des Landes, die z. B. für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Jugendwohlfahrt sowie zur Gewerbeförderung u. a. gewährt wurden. Die Verzinsung und Tilgung erfolgt nach Maßgabe der abgeschlossenen Darlehensverträge. Seit 1998 sind bei Tit und auch die Rückflüsse aus Darlehen zur Schaffung von Wohnraum für Landesbedienstete veranschlagt. Festgeldzinsen werden bei Tit vereinnahmt. Zinsen und Tilgungen aus Darlehen an Landesbetriebe ( 26 LHO; vgl. Kap. 0620) und an Betriebe gewerblicher Art (vgl. Kap Tit ) werden bei Tit bzw vereinnahmt. Weniger, weil die Forderungen aus Darlehen für landwirtschaftliche Siedlungsmaßnahmen 2004 veräußert wurden; vgl. Tit Zinsen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,5 a) 0,5 0,5 0,3 b) 0,4 c) Zinsen von Zweckverbänden 0,0 a) 0,0 0, Zinsen von öffentlichen Unternehmen 1.100,0 a) 1.100, , ,7 b) 1.213,3 c) Sonstige Zinsen ,0 a) , , ,6 b) ,5 c) Tilgungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 10,0 a) 10,0 10,0 5,0 b) 6,8 c) Tilgungen von Zweckverbänden 0,5 a) 0,0 0, Tilgungen von öffentlichen Unternehmen 1.200,0 a) 1.200, ,0 772,3 b) 559,6 c) Sonstige Tilgungen 6.000,0 a) 3.000, , ,1 b) 7.339,8 c) Summe Titelgruppe ,0 a) , ,5 27

4 86 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt Der Aufwand für die Tilgung von Kreditmarktdarlehen wird von den Einnahmen abgesetzt. Einnahmen aus Kreditaufnahmen dürfen in das folgende Haushaltsjahr umgebucht werden. Desgleichen dürfen am Anfang des folgenden Haushaltsjahres eingehende Einnahmen aus Kreditaufnahmen noch zugunsten des abzuschließenden Haushaltsjahres gebucht oder umgebucht werden. Erläuterung: Vgl. Kreditermächtigung in 4 Abs. 1 des Staatshaushaltsgesetzes. Die Höhe des Kreditbedarfs (Bruttokreditaufnahme) ergibt sich aus der Finanzierungsübersicht im Vorheft. Eine Aufteilung auf die einzelnen Titel ist im voraus nicht möglich. Seit 2000 wird der Aufwand für die Schuldentilgung von den Krediteinnahmen abgesetzt (Nettoveranschlagung). Über den Stand der Schulden des Landes vgl. die Übersicht VI zur Vermögensübersicht im Vorheft des Staatshaushaltsplans Bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen 0,0 a) 0,0 0, ,3 b) ,3 c) Bei Sozialversicherungsträgern und der Bundes- 0,0 a) 0,0 0,0 agentur für Arbeit Auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt ,0 a) , , ,9 b) ,2 c) Summe Titelgruppe ,0 a) , ,5 Gesamteinnahmen ,0 a) , ,0 28

5 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Sachaufwand im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme 50,0 a) 30,0 30,0 0,3 b) 5,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Kosten für Werbungs- und sonstige Sachkosten die im Zusammenhang mit Kreditaufnahmen insbesondere durch Emissionen des Landes entstehen. Mitveranschlagt sind jeweils rd. 15 Tsd. EUR für Fortbildungsmaßnahmen einschließlich Reisekosten. Ratingkosten werden seit 2004 bei Tit veranschlagt. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 50,0 a) 30,0 30,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Erstattung von Verwaltungskosten an die L-Bank 65,0 a) 65,0 65,0 56,9 b) 61,6 c) Erläuterung: Nach der Auflösung der Staatsschuldenverwaltung Baden-Württemberg wurden Aufgaben u.a. auf die Landeskreditbank Förderbank zu übertragen. Die der Landeskreditbank dafür zustehenden Vergütungen werden i.d.r. aus dem jeweiligen Förderprogramm bestritten oder den Endempfängern in Rechnung gestellt. Soweit dies nicht möglich ist (insbesondere für die Verwaltung der bereits ausgegebenen Darlehen, vgl. Einnahmetitelgruppe 76), wird die Vergütung aus Tit gezahlt. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 65,0 a) 65,0 65,0 Ausgaben für Investitionen Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und ,0 a) , ,0 sonstigen Gewährleistungen sowie Zahlungen zur ,2 b) Abwendung bzw. Verminderung von Schadensfällen ,6 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Mehreinnahmen bei Tit Aus den Mitteln können auch Verwaltungskostenbeiträge an die Landeskreditbank gezahlt werden. Erläuterung: Im Rahmen der Ermächtigung in 5 des Staatshaushaltsgesetzes übernimmt das Land Bürgschaften für Kredite an gewerbliche Unternehmen und freie Berufe sowie Rückbürgschaften (Rückgarantien) gegenüber der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH. Außerdem werden Garantien und sonstige Gewährleistungen übernommen. Sobald das Land aus diesen Verpflichtungen in Anspruch genommen wird, sind die hierfür erforderlichen Beträge aus Tit zu zahlen. Rückflüsse sind bei Tit zu vereinnahmen. Zum Stand der Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen des Landes vgl. die Übersicht Vll zur Vermögensübersicht im Vorheft des Staatshaushaltsplans. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen ,0 a) , ,0 29

6 Titelgruppen 71 Schuldendienst an den Bund für Wohnungsbaudarlehen Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei den entsprechenden Titeln der Einnahmetitelgruppe 71. Erläuterung: Vgl. die Erläuterungen zu der Einnahmetitelgruppe 71. Schuldner der der Landeskreditbank zur Verfügung gestellten Darlehensmittel des Bundes ist das Land. Über den Stand der Schulden des Landes vgl. die Übersicht VI zur Vermögensübersicht im Vorheft des Staatshaushaltsplans Zinsen 6.000,0 a) 6.000, , ,7 b) 9.220,7 c) Tilgungen ,0 a) , , ,6 b) ,9 c) Summe Titelgruppe ,0 a) , ,0 86 Übriger Schuldendienst an Kreditmarkt (einschließlich öffentlicher Sondermittel) Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Einnahmen fließen den Mitteln zu. Einnahmen, die im Rahmen von Vereinbarungen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen anfallen, sind von den Zinsausgaben abzusetzen. Erläuterung: Veranschlagt ist der Zinsaufwand einschließlich Disagio für Kreditmarktschulden einschließlich öffentlicher Sondermittel des Landes. Der Aufwand für die Schuldentilgung wird seit 2000 von den Einnahmen aus Kreditaufnahme abgesetzt (Nettoveranschlagung; vgl. Einnahmetitelgruppe 86). Die Höhe der voraussichtlichen Schuldentilgungen ist aus der Finanzierungsübersicht im Vorheft ersichtlich. Über den Stand der Schulden des Landes vgl. die Übersicht VI zur Vermögensübersicht im Vorheft des Staatshaushaltsplans. 30

7 Zu den Planvermerken: 1. Die Gesamtkosten eines Darlehens werden vom Zinssatz, vom Auszahlungskurs (Disagio und Agio) und von sonstigen Kosten bestimmt. Deshalb sind das Agio (Aufgeld), das Disagio (Abgeld) und die sonstigen Kosten bei den Zinsen zu buchen. Dabei ist das Agio durch Absetzen von der Ausgabe zu vereinnahmen. 2. Zur Erzielung von für das Land möglichst günstigen Zinssätzen und Laufzeiten müssen alle Möglichkeiten einer Zinsanpassung an marktübliche Konditionen während der Gesamtlaufzeit von Darlehen ausgeschöpft werden. Nach 4 Abs. 2 Satz 2 Staatshaushaltsgesetz erhöht sich die Kreditermächtigung insoweit, als Darlehen vor der vertraglich vereinbarten Endfälligkeit zurückgezahlt werden. Zur vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen in diesem Zusammenhang bedarf es auch einer entsprechenden Mehrausgabeermächtigung. 3. Die Ausgaben und Einnahmen für den An- und Wiederverkauf von Schuldtiteln des Landes (z. B. Anleihestücke, Schuldscheine) werden im Vorschussbuch gebucht. Der Nennwert der Schuldtitel, die nicht wiederverkauft werden, wird endgültig als Schuldentilgung nachgewiesen; etwaige Kursgewinne beim Wiederverkauf werden entsprechend dem Planvermerk Nr. 4 zur Tit.Gr. 86 durch Absetzen von den Ausgaben für Zinsen vereinnahmt. 4. Zu den Gesamtkosten eines Darlehens gehören auch Ausgaben und Einnahmen, die im Rahmen von Vereinbarungen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen anfallen (Derivate). Deshalb sind diese ebenfalls bei den Zinsen zu buchen. Dabei sind die Einnahmen durch Absetzen von den Ausgaben darzustellen. Das zulässige Vertragsvolumen für derartige Vereinbarungen ist in 4 Abs. 3 des Staatshaushaltsgesetzes 2005/06 festgelegt. Dem Abschluss der Derivate liegt jeweils die Einschätzung zugrunde, dass eine Kreditaufnahme äquivalenter Laufzeit mit fester Zinsvereinbarung ohne den Einsatz des Derivats zu höheren Zinskosten führen würde. Im Vergleich zu Festzinsdarlehen konnten bisher folgende Finanzierungsvorteile durch den Einsatz von Sondergeschäften erzielt werden: 1988 bis ,6 Mio EUR ,8 Mio EUR ,3 Mio EUR 1988 bis 2003 zus. 268,7 Mio EUR Zinsen an den Ausgleichstock 3.000,0 a) 3.000, , ,7 b) 1.829,9 c) Zinsen an öffentliche Unternehmen (auch Disagio) ,0 a) , , ,4 b) ,4 c) Zinsen an Sozialversicherungsträger sowie an die 2.000,0 a) 2.000, ,0 Bundesagentur für Arbeit (auch Disagio) 1.617,0 b) 1.617,0 c) Zinsen an den sonstigen inländischen Kreditmarkt ,0 a) , ,5 (auch Disagio) ,8 b) ,0 c) Zinsen an das Ausland 0,0 a) 0,0 0,0 Summe Titelgruppe ,0 a) , ,5 31

8 88 Übriger Schuldendienst an Gebietskörperschaften und Sondervermögen Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Schuldendienst für ein zinsloses Darlehen des Lastenausgleichsfonds an das Land Zinsen an den Lastenausgleichsfonds 0,0 a) 0,0 0, Tilgungen an den Lastenausgleichsfonds 1,0 a) 1,0 1,0 0,7 b) 0,7 c) Summe Titelgruppe 88 1,0 a) 1,0 1,0 Gesamtausgaben ,0 a) , ,5 Abschluss Kapitel 1206 Verwaltungseinnahmen ,0 a) , ,5 Übrige Einnahmen ,0 a) , ,5 Gesamteinnahmen ,0 a) , ,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 50,0 a) 30,0 30,0 Schuldendienst ,0 a) , ,5 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 65,0 a) 65,0 65,0 Ausgaben für Investitionen ,0 a) , ,0 Gesamtausgaben ,0 a) , ,5 Kapitel 1206 Überschuss/Zuschuss ,0 a) , ,5 32

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) 2007 2008 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) 2007 2008 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 21 960 Säumnis- und Verspätungszuschläge 250,0 a) 150,0 150,0 134,4 b) 128,8 c) Erläuterung: Hier sind Säumnis- und Verspätungszuschläge veranschlagt, die von der Landesoberkasse

Mehr

Allgemeine Finanzverwaltung 1206 Schulden und Forderungen

Allgemeine Finanzverwaltung 1206 Schulden und Forderungen Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 21 960 Säumnis- und Verspätungszuschläge 200,0 a) 200,0 198,0 b) 227,5 c) Erläuterung: Hier sind Säumnis- und Verspätungszuschläge veranschlagt, die von der Landesoberkasse

Mehr

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) 2013 2014 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) 2013 2014 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 21 860 Säumnis- und Verspätungszuschläge 120,0 a) 120,0 120,0 142,4 b) 125,4 c) Erläuterung: Hier sind Säumnis- und Verspätungszuschläge veranschlagt, die von der Landesoberkasse

Mehr

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 21 960 Säumnis- und Verspätungszuschläge 160,0 a) 230,0 230,0 239,5 b) 171,6 c) Erläuterung: Hier sind Säumnis- und Verspätungszuschläge veranschlagt, die von der Landesoberkasse

Mehr

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung Kapitel 20 650 106 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 831

Mehr

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung Kapitel 20 650 92 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2012 2011 2012 2010 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 920 Vermischte

Mehr

123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.

123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.865,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge

Mehr

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung Kapitel 20 650 76 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2007 2006 2007 2005 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 920 Vermischte

Mehr

2014 Einzelplan Einnahmen Ausgaben

2014 Einzelplan Einnahmen Ausgaben Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4532 04. 12. 2013 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg

Mehr

Kapitel 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen

Kapitel 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen 98 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen E i n n a h

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0460 Sportförderung

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0460 Sportförderung Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: Den Bewilligungen aus den bei Kap. 0460 veranschlagten Mitteln werden neben den Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO in der jeweils geltenden Fassung die nachstehenden

Mehr

Kapitel 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen

Kapitel 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen 194 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 1998 1997 1998 1996 Kennziffer DM DM DM TDM 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Mehr

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Finanzministerium 0614 Bundesbau Baden-Württemberg Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR V o r b e m e r k u n g: Die 6 Staatlichen Hochbauämtern

Mehr

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: I. Gehobener Dienst Im Einzelplan 03 sind nur die Anwärterbezüge (Tit. 422 03), der Anteil der Gemeinden am Ausbildungsaufwand für den gehobenen Verwaltungsdienst

Mehr

Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 52 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 21 03 Einnahmen Übrige Einnahmen 153 01 411 Zinsen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Mehr

Staatshaushaltsplan für 2012

Staatshaushaltsplan für 2012 Staatshaushaltsplan für 2012 Einzelplan 12 Allgemeine Finanzverwaltung Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Inhalt Betragsteil Seite Stellenteil Seite Vorwort 3 - Kapitel 1201 Steuern...

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0428 Staatliche Feintechnikschule Villingen-Schwenningen

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0428 Staatliche Feintechnikschule Villingen-Schwenningen Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Die S t a a t l i c h e F e i n t e c h n i k s c h u l e V i l l i n g en - S c h w e n- n i n g e n führt eine Berufsfachschule für Feinwerkmechaniker/-innen, Systemelektroniker/-innen

Mehr

Soll 2004 a) Betrag Betrag Ist 2003 b) für für Tit. Ist 2002 c) 2005 2006 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2004 a) Betrag Betrag Ist 2003 b) für für Tit. Ist 2002 c) 2005 2006 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Vorbemerkung: Mit dem Haushalt 2005/2006 wird den Kunsthochschulen die volle dezentrale Finanzverantwortung übertragen. Damit verbunden ist eine Zusammenfassung von Titelgruppen und die Einführung der

Mehr

Zweckbestimmung Funkt.- 1999 1998 1999 1997 Kennziffer DM DM DM TDM

Zweckbestimmung Funkt.- 1999 1998 1999 1997 Kennziffer DM DM DM TDM 190 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 1999 1998 1999 1997 Kennziffer DM DM DM TDM 08 060 Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 10 011 Gebühren und tarifliche Entgelte..............

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Kapitel 11 070 Krankenhausförderung

Kapitel 11 070 Krankenhausförderung Kapitel 11 070 116 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2003 2002 2003 2001 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 11 070 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 312

Mehr

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Kapitel B e z e i c h n u n g Seite

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Überblick zum Einzelplan... 2 2304 Beiträge

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1405 Bildungsplanung und überregionale Angelegenheiten

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1405 Bildungsplanung und überregionale Angelegenheiten Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 19 139 Rückflüsse von Landeszuschüssen 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Verbuchungsstelle für diejenigen Rückflüsse aus Landeszuwendungen, die nicht nach 35 LHO und den VV

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anh Nachtrag zum Haushsplan für das Haushsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anh" -2- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anh

Mehr

Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 300 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 06 29 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben für Investitionen)

Mehr

Darlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung

Darlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung Darlehen - als Möglichkeit der.... -Finanzierung Situation: Bestattungsinstitut Thomas Bayer e. K. benötigt für ein Investitionsprojekt 0.000 Euro. Die Hausbank bietet dieses Darlehen mit folgenden Konditionen

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

am 23.10.2013 TOP Ö 143

am 23.10.2013 TOP Ö 143 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.

Mehr

Staats- und Kommunalfinanzen

Staats- und Kommunalfinanzen Kennziffer: L I/II j/06 Bestellnr.: L1033 200600 Oktober 2008 Staats- und Kommunalfinanzen Jahresrechnungsergebnisse 2006 411/08 STATISTISCHES LANDESAMT RHEINLAND-PFALZ. BAD EMS. 2008 ISSN 1430-5151 Für

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

maximale Zinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse

maximale Zinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse Unsere örderprogramme für das Agribusiness Ab dem 21.1.2010 gelten diese Konditionen für aufgeführte örderprogramme der Rentenbank. 21.01.2010 Zinsübersicht zur Kondition "LR-Top" - Wachstum Junglandwirte

Mehr

Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554

Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554 Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554 Dem Finanzausschuss für die Haushaltsberatungen am 17.,18. und 20. November 2014 dem Stadtrat am 18. Dezember

Mehr

maximale Zinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse

maximale Zinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse Unsere örderprogramme für das Agribusiness Ab dem 10.6.2010 gelten diese Konditionen für aufgeführte örderprogramme der Rentenbank. 10.06.2010 Zinsübersicht zur Kondition "LR-Top" Diese Konditionen gelten

Mehr

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.

Mehr

1. welcher durchschnittliche Zinssatz in den Jahren 2006, 2007 und 2008 für die Kreditmarktschulden des Landes insgesamt zu zahlen war;

1. welcher durchschnittliche Zinssatz in den Jahren 2006, 2007 und 2008 für die Kreditmarktschulden des Landes insgesamt zu zahlen war; Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4024 12. 09. 2013 Antrag der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Entwicklung

Mehr

KfW-Förderreport 2015 Auswertung Kurzfassung

KfW-Förderreport 2015 Auswertung Kurzfassung KfW-Förderreport 2015 Auswertung Kurzfassung Stand: 25.02.2016 Inhalt: Energieeffizientes Bauen (Neubau)... 2 Energieeffizientes Sanieren (Effizienzhaus)... 4 Energieeffizientes Sanieren (Einzelmaßnahmen)...

Mehr

Auszug aus Denkschrift 2009

Auszug aus Denkschrift 2009 Auszug aus Denkschrift 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2007 Beitrag Nr. 3 Landesschulden Rechnungshof

Mehr

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen 124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten

Mehr

111 02 011 Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) 0,0 c) 119 49 011 Vermischte Einnahmen 0,5 a) 0,5 0,5 0,0 b) 0,0 c)

111 02 011 Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) 0,0 c) 119 49 011 Vermischte Einnahmen 0,5 a) 0,5 0,5 0,0 b) 0,0 c) Soll a) Betrag Betrag Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 02 011 Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) Gebühren und Auslagenersätze nach dem Landesgebührengesetz und anderen gesetzlichen Vorschriften. 119 49 011

Mehr

VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN

VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN zwischen Tel.: Mobil: E-Mail: - im folgenden Darlehensgeber genannt - und XiLLeR GmbH Deutschherrnstrasse 47a 90429 Nürnberg Tel.: 0911 4801317 Mobil: 0177 8033260 E-Mail:

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/20. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 5.

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/20. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 5. Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 5. Mai 1998 An den Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident! Als Anlage übersende ich den

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Merkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins

Merkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins Merkblatt Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins A. Satzungsgemäße Verwendung Nach 55 AO dürfen die Mittel einer steuerbegünstigten Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke

Mehr

Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2007. Wirtschaftsplan

Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2007. Wirtschaftsplan Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2007 Teil I: Teil II: Teil III: Wirtschaftsplan nach 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 mit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen 1 Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, D-10179 Berlin (Postanschrift) An die Vorsitzende des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin über den Präsidenten

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach

Mehr

Bundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe

Bundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Bundesministerium der Finanzen Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Vom 1. August 2006 Die Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.

Mehr

Kreditmanagement. EK Finanzwirtschaft

Kreditmanagement. EK Finanzwirtschaft EK Finanzwirtschaft a.o.univ.-prof. Mag. Dr. Christian KEBER Fakultät für Wirtschaftswissenschaften www.univie.ac.at/wirtschaftswissenschaften christian.keber@univie.ac.at Kreditmanagement 1 Kreditmanagement

Mehr

Sozialministerium 0917 Wohlfahrtspflege

Sozialministerium 0917 Wohlfahrtspflege Vorbemerkung: Wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge werden von den Trägern der freien und kommunalen Wohlfahrtspflege wahrgenommen. Das Land unterstützt die einzelnen Träger sowie ihre Zusammenschlüsse

Mehr

Gewinnvergleichsrechnung

Gewinnvergleichsrechnung Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung

Mehr

Kapitel 11 320 Gesetzliche Leistungen im sozialen Bereich

Kapitel 11 320 Gesetzliche Leistungen im sozialen Bereich Kapitel 11 320 100 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2016 2015 2016 2014 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 11 320 Dieses Kapitel ist der Budgeteinheit Ministerium für

Mehr

8.4 Zeitliche Abgrenzungen

8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung 13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten

Mehr

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt. Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,

Mehr

Beteiligungserklärung

Beteiligungserklärung GenoScOLAR eg Manfred Ringer, Vorstand Hölderlinstraße 3 36199 Rotenburg a.d. Fulda Tel.: 06623-6612 Mail: genoscolar@ish.de Beteiligungserklärung Ich möchte der Genossenschaft beitreten und beantrage

Mehr

Land Sachsen-Anhalt. Übersicht. Anlage IV. über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen ( 85 Abs. 1 Nr.

Land Sachsen-Anhalt. Übersicht. Anlage IV. über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen ( 85 Abs. 1 Nr. Land Sachsen-Anhalt Anlage IV Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen ( 85 Abs. 1 Nr. 2 LHO) Anlage IV - 70 - Inhaltsverzeichnis Gesamtrechnung Rechnung

Mehr

Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen!

Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen! Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen! Ein eigenes Haus mit Garten für viele Menschen ist das noch immer der klassische Lebenstraum. Eine Möglichkeit wenn auch bei weitem nicht die einzige um diesen

Mehr

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht 1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht Prof. Dr. Godehard Kayser Vorsitzender Richter am BGH Jahrestagung 3.6.2016 Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" -3- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/265 S Stadtbürgerschaft 25.11.2008 17. Wahlperiode Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Periodengerechte Abgrenzungen

Periodengerechte Abgrenzungen Periodengerechte Abgrenzungen Notwendigkeit der periodengerechten Erfolgserfassung: Würde man die Dezembermiete, die erst im Januar des neuen Geschäftsjahres überwiesen wird, auch erst im neuen Jahr als

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert.

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert. Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 064/2014 Erfurt, 26. März 2014 Ausgaben und der Thüringer Kommunen im Jahr Im Jahr sind bei den Thüringer Kommunen sowohl die Ausgaben als auch die gegenüber

Mehr

Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011. Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010

Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011. Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010 Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011 Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010 Die Stadt Pforzheim wird gebeten, das Regierungspräsidium zum Ende eines jeden Quartals über die

Mehr

Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0303

Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0303 Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0303 Haushaltsermächtigungen: 0303 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Fachbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz besteht aus dem

Mehr

W 3 Universitätsprofessor 120,0 320,0 520,0. kw 1) * 120,0 * 320,0 * 520,0. kw 1) * 50,0 * 50,0 * 50,0. W 2 Professor 215,0 289,0 339,0

W 3 Universitätsprofessor 120,0 320,0 520,0. kw 1) * 120,0 * 320,0 * 520,0. kw 1) * 50,0 * 50,0 * 50,0. W 2 Professor 215,0 289,0 339,0 Vorbemerkung: Im Stellenplan für das Ausbauprogramm Hochschule 2012 ist für das Haushaltsjahr 2011 bereits die für das Ausbauprogramm erforderliche Gesamtzahl von 1.175 Beamtenstellen veranschlagt. Davon

Mehr

Fördervolumen, Finanzierung und Verteilung der Mittel

Fördervolumen, Finanzierung und Verteilung der Mittel Gesetz zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommunen und Krankenhausträgern durch ein Kommunalinvestitionsprogramm (Kommunalinvestitionsprogrammgesetz - KIPG) 1 Fördervolumen, Finanzierung und Verteilung

Mehr

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Durch den Beschluss des Stiftungsvorstandes vom 28.01.2015 wurde der Haushaltsplan bestätigt. Stiftungsvorstand der Kultur- und Sportstiftung Lübbenau/Spreewald

Mehr

Bau einer Windkraftanlage Finanzierung. Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg

Bau einer Windkraftanlage Finanzierung. Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg Bau einer Windkraftanlage Finanzierung Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg I. Anlagebeschreibung Es werden insgesamt 2 Windräder errichtet (WEA-P01 + WEA-P03),

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Teil A. Haushaltsrechnung

Teil A. Haushaltsrechnung Teil A Haushaltsrechnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für das Haushaltsjahr - 1 -./. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte 0,00 101,13 101,13 112 01 Geldstrafen,

Mehr

Verarbeitung von ZV-Dateien im Internetbanking. Inhalt. 1. Datei einlesen... 2. 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4. 3. Auftrag ausführen...

Verarbeitung von ZV-Dateien im Internetbanking. Inhalt. 1. Datei einlesen... 2. 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4. 3. Auftrag ausführen... Inhalt 1. Datei einlesen... 2 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4 3. Auftrag ausführen... 5 4. Hinweise... 7 Seite 1 Im Internetbanking haben Sie die Möglichkeit, Zahlungsverkehrsdateien (DTA-Dateien,

Mehr

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung Anlage 4 zur Förderrichtlinie KIP Kommunen Die mit den geförderten Maßnahmen verbundenen finanzwirtschaftlichen Vorgänge sind auf dafür einzurichtende Konten zu buchen. Damit werden statistische Auswertungen

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Forward Rate Agreements sind OTC-Produkte, werden meist telefonisch vereinbart.

Forward Rate Agreements sind OTC-Produkte, werden meist telefonisch vereinbart. 3.6 Derivate Finanzinstrumente / 3.6.2 Forward Rate Agreement EinForward-Kontrakt ist die Vereinbarung zwischen zwei Kontraktparteien über die Lieferung und Zahlung eines bestimmten Gutes zu einem späteren

Mehr

maximale Sollzinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse

maximale Sollzinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse onditionenrundschreiben Nr. 9 / 2011 Unsere örderprogramme für das Agribusiness 09.08.2011 onditionen - Stand 9.8.2011 - freibleibend Ab dem 9.8.2011 gelten diese onditionen für aufgeführte örderprogramme

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (DarlehensV)

Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (DarlehensV) Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (DarlehensV) DarlehensV Ausfertigungsdatum: 09.07.1980 Vollzitat: "Verordnung über die Einziehung der

Mehr

- V - die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungs- ermächtigungen. das Vermögen und die Schulden.

- V - die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungs- ermächtigungen. das Vermögen und die Schulden. - V - Einführung Mit dieser Haushaltsrechnung legt die Landesregierung durch den Minister der Finanzen gemäß Artikel 97 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit 114 Abs. 1 der

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung

Mehr

1.WER WIR SIND...3 2.LEISTUNGEN...3 3.FINANZIERUNGSARTEN...3. 3.1.Vollamortisation... 3. 3.2.Teilamortisation... 3. 3.3.Kündbarer Vertrag...

1.WER WIR SIND...3 2.LEISTUNGEN...3 3.FINANZIERUNGSARTEN...3. 3.1.Vollamortisation... 3. 3.2.Teilamortisation... 3. 3.3.Kündbarer Vertrag... INHALT 1.WER WIR SIND...3 2.LEISTUNGEN...3 3.FINANZIERUNGSARTEN...3 3.1.Vollamortisation... 3 3.2.Teilamortisation... 3 3.3.Kündbarer Vertrag... 3 3.4.Operate Leasing... 3 3.5.Mietkauf... 3 4.KONTAKT...3

Mehr

Wie teuer ist der Verzicht auf eine Zinsdifferenz von 0,5% über die gesamte Laufzeit?

Wie teuer ist der Verzicht auf eine Zinsdifferenz von 0,5% über die gesamte Laufzeit? Martin Cremer Finanzmathematiker Wie teuer ist der Verzicht auf eine Zinsdifferenz von 0,5% über die gesamte Laufzeit? Kornwestheim 2008 Prisma 2008 Martin Cremer Finanzmathematiker Präambel Ausgangspunkt

Mehr

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Finanzordnung der Schützengilde Gärtringen 1985 e.v. (beschlossen in der ordentlichen Hauptversammlung am 23.03.2013) Inhalt: 1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 2 Haushaltsplan 3 Jahresabschluss

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen

Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen Vom 8. Februar 2006 GVBl. I S. 31 Aufgrund des 32 des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 16. Januar 2004 (GVBl. I S. 22), zuletzt geändert

Mehr