Basisvereinbarung. zwischen der Gemeinde. und der. Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus. über die Teilnahme am



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Transkript:

Basisvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus über die Teilnahme am KlimaGemeinde-Programm für energieeffiziente Gemeinden AGENTUR FÜR ENERGIE SÜDTIROL - KlimaHaus AGENZIA PER L'ENERGIA ALTO ADIGE - CasaClima Schlachthofstraße 30 c I-39100 Bozen Via del Macello 30 c I-39100 Bolzano Tel. +39 0471 062 140 Fax. +39 0471 062 141 Tel. +39 0471 062 140 Fax. +39 0471 062 141 info@klimahausagentur.it www.klimahausagentur.it info@agenziacasaclima.it www.agenziacasaclima.it MwSt. Nr. 02818150217 P.IVA. 02818150217

1. ALLGEMEINES 1.1 ZIELSETZUNG Die Gemeinde, die am Programm KlimaGemeinde teilnimmt, bekennt sich zu einem nachhaltigen Umgang mit Energie und Rohstoffen. Sie ist bestrebt, in einem kontinuierlichen Prozess, den effizienten Einsatz von Energie und die optimale Nutzung von regionalen, erneuerbaren Energieträgern in der Gemeinde aktiv zu fördern und weiterzuentwickeln. 1.2 TEILNAHME AM PROGRAMM KLIMAGEMEINDE Mit der Teilnahme am Programm KlimaGemeinde trägt die Gemeinde aktiv zur Umsetzung der oben genannten Zielsetzungen und damit auch zur Umsetzung des KlimaLand Energiekonzeptes bei. Die Gemeinde wird im Rahmen der KlimaGemeinde-Aktivitäten Wissen und Erfahrungen im Energie- und Umweltbereich auch an andere Gemeinden weitergeben. Durch den Beitritt zum Programm KlimaGemeinde nimmt die Gemeinde am Energiemanagementsystem für Gemeinden, dem European Energy Award, teil. 2. MERKMALE EINER KLIMAGEMEINDE 2.1 DIE ZUSAMMENSETZUNG DES ENERGIETEAMS Die Gemeinde bildet ein Energieteam und beauftragt es mit der Umsetzung der KlimaGemeinde-Aktivitäten für die Gemeinde. Das Energieteam soll aus mindestens fünf Teammitgliedern bestehen, die vorzugsweise aus unterschiedlichen Fachbereichen kommen. Um den Kontakt und die Koordinierung der Teamarbeit mit den zuständigen politischen Gremien und Verwaltungsabteilungen zu gewährleisten, entsendet die Gemeinde mindestens ein Mitglied aus der Gemeindepolitik (Vertreter des Gemeindeausschusses oder des Gemeinderates) und ein Mitglied aus der Verwaltung in das Energieteam. Die Führung des Energieteams obliegt dem Energieteamleiter. Die Gemeinde stellt dem Energieteam für die Ausführung der fachlichen und organisatorischen Aufgaben die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung Im Beiblatt Energieteamliste sollen die von der Gemeinde als Energieteammitglieder nominierten Personen aufgeführt und der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus sowie dem KlimaGemeinde-Berater mitgeteilt werden. 2.2 ERNENNUNG DES KLIMAGEMEINDE-BERATERS Jede beteiligte Gemeinde muss sich an einen qualifizierten Experten wenden, der bei der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus akkreditiert wurde (nachfolgend KlimaGemeinde-Berater genannt). Der KlimaGemeinde-Berater steht den Basisvereinbarung 2/6

Gemeinden und dem Energy-Team bei der Abwicklung des Projektes KlimaGemeinde und deren Aktivitäten zur Seite und unterstützt sie bei allen Zertifizierungsangelegenheiten. Die Dienstleistungen, die der KlimaGemeinde-Berater im Rahmen des Programms KlimaGemeinde anbieten soll und die damit verbundenen Kostenbeiträge sind nach Artikel 2 des Dokuments Lastenheft festgelegt. Sobald die Gemeinde den KlimaGemeinde-Berater ernennt, teilt sie diesen unverzüglich der Agentur für Energie Südtirol-KlimaHaus mit. 2.3 TEILNAHME AN AKTIVITÄTEN UND DEREN DURCHFÜHRUNG Die Gemeinde nimmt regelmäßig an folgenden Treffen teil bzw. führt die folgenden Aktivitäten in der Gemeinde durch: Erarbeitung eines energiepolitischen Aktionsplans mit folgenden Inhalten: o energiepolitische Zielsetzungen der Gemeinde, o Maßnahmen, die innerhalb der nächsten Jahre für die Zielerreichung durchgeführt werden sollen, o Ernennung der Personen, die für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich sind, o geplante Finanzierung der Maßnahmen, o wichtige Meilensteine der Maßnahmenumsetzung, o Bewertungsmethode und Dokumentation der Umsetzung. Teilnahme an Treffen der KlimaGemeinden, in denen Erfahrungen ausgetauscht werden. Jährliche Durchführung einer begleiteten Prüfung ( Internes Audit ) mit folgenden Inhalten: o Bilanz des vorhergehenden Jahres, o Konkretisierung/Überarbeitung des Aktivitätenprogramms für das darauffolgende Jahr. Durchführung eines externen Audits zur Evaluierung der Fortschritte des KlimaGemeinde-Programms, dessen Ziele im Pkt. 1.1 sowie in der Programmarbeit festgelegt sind. Die Mindestanforderungen, zu denen sich eine teilnehmende Gemeinde verpflichtet, sind: o mindestens alle drei Jahre: Überprüfung seitens einer externen Kommission (KlimaGemeinde-Kommission). o spätestens drei Jahr nach Programmeinstieg muss die Gemeinde zumindest die Kriterien einer KlimaGemeinde Bronze erfüllen. Für die Durchführung des externen Audits muss die Gemeinde der Agentur für Energie Südtirol KlimaHaus folgende Unterlagen einreichen: o ein formloses Ansuchen der Gemeinde zur Durchführung des externen Audits; o einen vollständig ausgefüllten und vom KlimaGemeinde-Berater unterzeichneten Maßnahmenkatalog (Audit-Tool). Jeder Maßnahme muss die Dokumentation der beschriebenen Aktivitäten beigelegt werden (Projektbeschreibung, weitere Dokumente über das realisierte und geplante Projekt), Basisvereinbarung 3/6

o einen Bericht der Gemeinde, der die im Maßnahmenkatalog angeführten wichtigsten Maßnahmen und die in den folgenden Jahren geplanten Aktivitäten beinhaltet, o die aktuelle Version des energiepolitischen Aktivitätenprogramms inklusive der dazu vorhandenen Beschlussfassungen. Erfüllt eine Gemeinde eine oder mehrere Anforderungen nicht, so erlischt die Teilnahme am Programm KlimaGemeinde. 3. LEISTUNGEN DES PROGRAMMS KLIMAGEMEINDE FÜR DIE TEILNEHMENDEN GEMEINDEN Im Folgenden werden die von der Agentur für Energie Südtirol-KlimaHaus im Rahmen des Programms KlimaGemeinde angebotenen Leistungen aufgelistet, die im Programmbeitrag bereits enthalten sind. jährlicher Lizenzbeitrag zur Nutzung der Energiebuchhaltungssoftware Energie Bericht Online ; Durchführung eines externen Audits seitens der KlimaGemeinde-Kommission; Verleihung der KlimaGemeinde-Zertifizierung einschließlich des Logos und der Plakette; Verleihung des European Energy Award (eea ), wenn die Gemeinde mit der Zertifizierung KlimaGemeinde Silver ausgezeichnet wird, Deckung der Kosten des internationalen eea -Audits, wenn die Gemeinde mit der Zertifizierung KlimaGemeinde Gold ausgezeichnet wird, jährliche Kosten für die Teilnahme am eea -Gemeindenetz, jährliches Treffen, bei dem die Gemeinden ihre Erfahrungen austauschen können, jährliche Exkursion (Reisekosten und Organisation), monatliche Newsletter, jährliche Bildungsveranstaltung. Diese Dienstleistungen werden gemeinsam mit allen am KlimaGemeinde-Programm teilnehmenden Gemeinden organisiert. 4. PROGRAMMBEITRAG Die Kostenbeteiligung, die die Gemeinde für die Teilnahme am Programm KlimaGemeinde zu tragen hat, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Der Beitrag wird in Bezug zu der Einwohnerzahl gesetzt. Die Zahlung des jährlichen Programmbeitrags an die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus muss innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung der Basisvereinbarung und danach zum Ende jedes folgenden Jahres erfolgen. Der jährliche Programmbeitrag beinhaltet nicht die Kosten der vom KlimaGemeinde- Berater angebotenen Dienste und kann jährlich angepasst werden Basisvereinbarung 4/6

Anzahl von Einwohner jährlicher Programmbeitrag <1000 1.700,00 1000-4999 1.900,00 5000-10000 2.100,00 > 10000 2.300,00 Die Preise verstehen sich zuzüglich der MwSt. 5. ZERTIFIZIERUNG ALS KLIMAGEMEINDE 5.1 PRÜFUNG DER GEMEINDE Anhand der eingereichten Unterlagen entscheidet die KlimaGemeinde-Kommission über die Qualität der Umsetzung der kommunalen Energiepolitik (siehe Pkt. 2.3). 5.2 VERLEIHUNG DER ZERTIFIZIERUNG Entsprechend dem mit dem externen Audit ermittelten Umsetzungsgrad wird der Gemeinde von der KlimaGemeinde-Kommission der Titel KlimaGemeinde Bronze, Silver oder Gold verliehen. Die Gemeinde erhält dadurch das Recht, sich als "KlimaGemeinde" mit dem erreichten Niveau zu bezeichnen. Dieses Recht verfällt jeweils drei Jahre nach der letzten Kommissionsentscheidung beziehungsweise mit sofortiger Wirkung bei Programmaustritt. Falls die Zertifizierung KlimaGemeinde Silver oder Gold erreicht wird, erhält die Gemeinde zusätzlich die entsprechende Auszeichnung European Energy Award bzw. European Energy Award Gold. 6. LOGONUTZUNG Mit der Teilnahme am Programm KlimaGemeinde und mit der Erreichung einer Zertifizierung KlimaGemeinde wird ein Logo ausgehändigt. Die Nutzungsbedingungen des Logos können in dem von der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus zur Verfügung gestellten Benutzerhandbuch der Marke KlimaHaus eingesehen werden. 7. GÜLTIGKEITSDAUER DER BASISVEREINBARUNG Die Gültigkeit der Basisvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung der Vereinbarung in Kraft. Von da an verpflichtet sich die Gemeinde, mindestens drei Jahre am Programm teilzunehmen. Die Teilnahme der Gemeinde am Programm KlimaGemeinde kann vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Basisvereinbarung 5/6

8. ERFORDERLICHE DOKUMENTATION Der Basisvereinbarung sind folgende Dokumente beizufügen: o o o Liste der Mitglieder des Energieteams Beschluss der Teilnahme am Programm KlimaGemeinde Nennung des KlimaGemeinde-Beraters (wenn der Berater schon beauftragt wurde) 9. UNTERZEICHNUNG DER BASISVEREINBARUNG Für die Gemeinde., den... Der Bürgermeister Für die Agentur für Energie Südtirol-KlimaHaus.., den... Der Direktor Basisvereinbarung 6/6