Bestimmungen. für den. Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.) Bauingenieurwesen. B. Besonderer Teil



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42 Studiengang Bauingenieurwesen (BIB)

Transkript:

Bestimmungen für den Studiengang Bauingenieurwesen Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.) Bauingenieurwesen Version 4 vom 20.0.204 B. Besonderer Teil 40- BIWB Vorpraktikum 4- BIWB Aufbau des Studienganges 42- BIWB Praktisches Studiensemester 43- BIWB Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 44- BIWB Bachelor-Thesis 45- BIWB Zeugnis und Urkunde 46- BIWB Tabellen zum Studiengang 47- BIWB Auslandssemester 50- BIWB Inkrafttreten 5- BIWB Übergangsregelung Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine durchgängige Funktionenbeschreibung auch in der weiblichen Form verzichtet. Die geschlechterbezogenen Bezeichnungen gelten sowohl in der weiblichen als auch in der männlichen Form.

40-BIWB Vorpraktikum () Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein Vorpraktikum von sechs Wochen (30 Präsenztage). Das Vorpraktikum kann bis zum Ende des Grundstudiums nachgeholt werden. (2) Das Vorpraktikum dient dem Kennenlernen der bauhandwerklichen Arbeitswelt. Es soll ein Einblick in die verschiedenen Baumethoden, in die wirtschaftlichen und sozialen Belange einer Baustelle gewonnen werden. Im Vorpraktikum sollen Kenntnisse in der handwerklichen und maschinentechnischen Fertigung erlangt werden, wobei manuelle Baustellentätigkeit wesentlicher Bestandteil sein muss. Art und Inhalt der Tätigkeiten und ihre Zeitdauer sind durch eine schriftliche Bestätigung nachzuweisen. (3) Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf der entsprechenden Berufsfelder oder eine dem Vorpraktikum gleichwertige Tätigkeit kann als Vorpraktikum anerkannt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss. 4-BIWB Aufbau des Studiengangs () Im Studiengang Bauingenieurwesen umfasst das Grundstudium zwei Semester und das Hauptstudium fünf Semester. (2) Das fünfte Semester ist das praktische Studiensemester. (3) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 20 Creditpoints (ECTS / CP) bzw. 44 Semesterwochenstunden (SWS), davon 60 Creditpoints (ECTS / CP)) bzw. 48 SWS im Grundstudium und 50 Creditpoints (ECTS / CP) bzw. 96 SWS im Hauptstudium. (4) Lehrveranstaltungen und Prüfungen können auch in Englisch abgehalten werden. Prüfungssprache ist in der Regel die Vorlesungssprache. 42-BIWB Praktisches Studiensemester () Das praktische Studiensemester kann nur aufgenommen werden, wenn die in Tabelle 3 formulierten Voraussetzungen erfüllt sind. (2) Die berufspraktische Ausbildung im praktischen Studiensemester dauert 20 Wochen (95 Präsenztage). (3) Das praktische Studiensemester umfasst die Mitwirkung zu folgenden möglichen Ausbildungsinhalten: a. Aufgaben der Bauleitung (Arbeitsvorbereitung, Bauausführung, Kostenrechnung), b. Erstellen von Bauentwürfen und Berechnungen, c. Erstellen von Planungs- und Ausführungsunterlagen. Seite 2 von

43-BIWB Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan () Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen sowie die jeweils zugehörigen Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen ergeben sich aus den Tabellen und 3. Die den Fachprüfungen zugeordneten Studienleistungen (SL) sind im Rahmen der Fachprüfungen zu erbringen. Die Prüfungsvorleistungen (PV) sind Voraussetzung für die Teilnahme an den zugeordneten Prüfungsleistungen. (2) Die Fachprüfungen der Bachelorvorprüfung, die zugehörigen Prüfungsleistungen und die Prüfungsvorleistungen sowie die Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen für die Ermittlung der Fachnoten ergeben sich aus der Tabelle 2. (3) Die Fachprüfungen der Bachelorprüfung, die zugehörigen Prüfungsleistungen und die Prüfungsvorleistungen sowie die Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen für die Ermittlung der Fachnoten ergeben sich aus der Tabelle 4. (4) Eine Fachprüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Prüfungsvor- und Prüfungsleistungen jeweils bestanden sind. 44-BIWB Bachelor-Thesis Die Bearbeitungszeit (definiert als Bearbeitungszeitraum) für die Bachelor-Thesis beträgt drei Monate. 45-BIWB Zeugnis und Urkunde Im Zeugnis und in der Urkunde wird der Studiengang angegeben, in dem das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Angabe lautet: Bachelor of Engineering Bauingenieurwesen der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft. Seite 3 von

46-BIWB Tabellen zum Studiengang Erläuterung der Spalteninhalte und Abkürzungen in den Tabellen:. Spalte EDV-Bezeichnung der Lehrveranstaltung (EDV-Bez.) 2. Spalte Name der Lehrveranstaltung (Lehrveranstaltung) 3. Spalte Semester, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird (Sem.) 4. Spalte Kreditpunkte, d. h. Credit Points (CP) nach ECTS, und Semesterwochenstunden (SWS) 5. Spalte Art der Lehrveranstaltung (Art) V = Vorlesung L = Labor Ü = Übung T = Tutorien Pr = Projekt (V+V)* = gemeinsame Prüfung über zwei Vorlesungen Pa = Praxisarbeit (V+V+V)* = gemeinsame Prüfung über 3 Vorlesungen S = Seminar *Ergänzend können auch Übungen und Labore vorgesehen werden. 6. Spalte Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsverfahren (Voraus.) 7. Spalte Art der Studienleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (SL/PV/Dauer) 8. Spalte Art der Prüfungsleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (PL /Dauer) Zu 7. u. 8. Als Studienleistungen/Prüfungsvorleistungen (SL/PV) bzw. Prüfungsleistungen (PL) können vorgesehen werden: MP = Mündliche Prüfung Kl = Klausur St = Studienarbeit Ue = Übungen Re = Referat La = Laborarbeit PA = Praktische Arbeit SA = Schriftliche Ausarbeitung BT = Bachelor-Thesis Für die Dauer gilt S = Semester M = Monat(e) W = Woche(n) T = Tag(e) 9. Spalte GFN = Gewichtung der Prüfungsleistungen für die Note innerhalb des Moduls 0. Spalte Zuordnung der Prüfungsleistung zur Fachprüfung (FP). Spalte Bemerkung Zu 6. u.. Es werden folgende Abkürzungen verwendet: Block = Blockveranstaltung FP = Fachprüfung Wf = Wahlpflichtfach üpl = (lehrveranstaltungs)übergreifende Prüfungsleistung bpl = (studien)begleitende Prüfungsleistung PS = Praktisches Studiensemester LV = Lehrveranstaltung BV = Bachelor-Vorprüfung Seite 4 von

Bachelorstudiengang: Bauingenieurwesen Abschluss: Bachelor of Engineering Tabelle Grundstudium 2 3 4a 4b 5 6 7a 7b 7c 8a 8b 9 0 EDV-Bez. Lehrveranstaltung Sem. CP SWS Art Voraus. SL PV Dauer PL Dauer GFN FP Bemerkung BIWB 0 Ingenieurmathematik I und Geomatik 0 6 V+Ü+Pa PA Ue S+S Kl 80 0 BIWB 20 Technische Mechanik I 6 6 V+Ü Ue S Kl 20 02 BIWB 30 Baukonstruktion 6 4 V Kl 80 03 BIWB 40 Angewandte Naturwissenschaften 8 6 V Kl 80 05 Summen Semester 30 22 2 4 BIWB 20 Ingenieurmathematik II 2 6 6 V+Ü Ue S Kl 80 0 BIWB 220 Technische Mechanik II 2 6 6 V+Ü Ue S Kl 20 02 BIWB 230 Baustofftechnologie 2 6 6 V Kl 80 04 BIWB 240 Bodenmechanik 2 6 4 V+L La S Kl 20 06 BIWB 250 Hydromechanik 2 6 4 V+L La S Kl 20 07 Summen Semester 2 30 26 3 2 5 Summe Grundstudium 60 CP 48 SWS 4 4 9 bpl Seite 5 von 0

Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen Abschluss: Bachelor of Engineering Tabelle 2 Grundstudium (Bachelor- Vorprüfung) EDV-Bez. Name der Fachprüfung Bezeichnung der Prüfung zugeordnete Lehrveranstaltungen Semester Gewicht innerhalb der Fachprüfung Gewicht für Gesamtnote Grundstudium BIWB F0 Ingenieurmathematik und Geomatik FP0 BIWB F02 Technische Mechanik FP02 Ingenieurmathematik I und Geomatik Ingenieurmathematik II 2 Technische Mechanik I Technische Mechanik II 2 2 2 BIWB F03 Baukonstruktion FP03 Baukonstruktion BIWB F04 Baustofftechnologie FP04 Baustofftechnologie 2 BIWB F05 Angewandte Naturwissenschaften FP05 Angewandte Naturwissenschaften BIWB F06 Bodenmechanik FP06 Bodenmechanik 2 BIWB F07 Hydromechanik FP07 Hydromechanik 2 Summe 9 9 Seite 6 von 0

Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen Abschluss: Bachelor of Engineering Tabelle 3 Hauptstudium 2 3 4a 4b 5 6 7a 7b 7c 8a 8b 9 0 EDV-Bez. Lehrveranstaltung Sem. CP SWS Art Voraus. SL PV Dauer PL Dauer GFN FP Bemerkung 48 CP aus Tab. BIWB 30 Grundlagen der Wasserwirtschaft 3 6 6 V Kl 80 3 BIWB 320 Grundlagen Verkehrswesen 3 6 6 V Kl 80 0 BIWB 330 Grundlagen Konstruktiver Ingenieurbau 3 6 6 V Kl 80 BIWB 340 Baustatik 3 6 6 V Kl 80 08 BIWB 350 Bauinformatik 3 6 4 (V+Ü) +L Kl+MP 60+20 08 Summen. Semester 3 30 28 2 4 BIWB 40 Grundbau 4 6 6 V Kl 80 09 BIWB 420 Entwurf von Verkehrsanlagen I 4 6 6 V St S Kl 20 0 BIWB 430 Konstruktiver Ingenieurbau 4 6 6 V Kl 80 BIWB 440 Baubetrieb und Baumanagement 4 6 6 V Kl 80 2 BIWB 450 Projekt I 4 6 2 Pr PA S MP 20 4 Summen. Semester 4 30 26 2 5 BV + 30 CP aus BIWB 50 Praxisvorbereitung Bauausführung 5 4 2 S Ue 2W Block BIWB 520 Praktische Tätigkeit 5 2 PA+MP 95T+20 BIWB 530 Praxisnachbereitung: Sprache und Rhetorik 5 2 2 S Ue 2W Block Summen. Semester 5 30 4 4 BIWB 60 Wasserwirtschaft 6 6 6 V Kl 80 3 BIWB 620 Entwurf von Verkehrsanlagen II 6 6 6 V Kl 80 0 BIWB 630 Stahlbeton- und Spannbetonbau 6 6 6 V Kl 80 BIWB 640 Holz- und Mauerwerksbau 6 6 6 V Kl 80 BIWB 650 Projekt II 6 6 2 Pr PA S MP 20 4 BIWB 520 Summen. Semester 6 30 26 5 Seite 7 von 0

Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen Abschluss: Bachelor of Engineering Tabelle 3 (ff) Hauptstudium 2 3 4a 4b 5 6 7a 7b 7c 8a 8b 9 0 EDV-Bez. Lehrveranstaltung Sem. CP SWS Art Voraus. SL PV Dauer PL Dauer GFN FP Bemerkung BIWB 70 BIWB 720 BIWB 730 Baurecht Stahlbau und ergänzende Baustatik Kolloquium 7 7 7 78 CP aus BIWB 740 Bachelor-Thesis 7 2 Sem. 3, 4+6 BT Summen. Semester 7 30 2 4 8 7 3 6 6 V V PA S Summe Hauptstudium 50 96 0 8 bpl Kl Kl Re+MP 80 20 0+20 3M +2 2 5 5 Summe Bachelorstudiengang gesamt 20 44 4 5 27 bpl Seite 8 von 0

Bachelorstudiengang: Infrastructure Engineering Abschluss: Bachelor of Engineering Tabelle 4 Bachelorprüfung EDV-Bez. Name der Fachprüfung Bezeichnung der Prüfung zugeordnete Lehrveranstaltungen Semester Gewicht innerhalb der FP Gewicht für Gesamtnote Hauptprüfung BIWB F08 Baustatik FP08 Baustatik Bauinformatik BIWB F09 Grundbau FP09 Grundbau 4 BIWB F0 Verkehrswesen FP0 Grundlagen Verkehrswesen 3 Entwurf von Verkehrsanlagen I 4 3 Entwurf von Verkehrsanlagen II 6 Grundlagen Konstruktiver Ingenieurbau 3 BIWB F Konstruktiver Ingenieurbau FP Konstruktiver Ingenieurbau 4 Stahlbeton- und Spannbetonbau 6 5 Holz- und Mauerwerksbau 6 Stahlbau und ergänzende Baustatik 7 Baubetrieb und Baumanagement 4 BIWB F2 Baurecht und Baubetrieb FP2 Baurecht 7 Grundlagen der Wasserwirtschaft 3 BIWB F3 Wasserbau FP3 Wasserwirtschaft 6 Projekt I 4 BIWB F4 Projektarbeit FP4 Projekt II 6 BIWB F5 Bachelor-Thesis mit Kolloquium FP5 Kolloquium 7 Bachelor-Thesis 7 3 3 3 Summe 20 20 0 2 2 2 4 Seite 9 von 0

47-BIWB Auslandssemester () Auf Antrag an den Prüfungsausschuss kann ein Studiensemester des Hauptstudiums an einer Hochschule im Ausland absolviert werden, sofern die ausländische Hochschule, an welcher die Prüfungsleistungen erbracht werden sollen, im Ausbildungslevel einer deutschen Hochschule vergleichbar ist und die Inhalte den Ausbildungszielen des Studiengangs entsprechen. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss. Mit der ausländischen Hochschule wird ein Learning Agreement geschlossen. (2) Der Antrag muss Inhalt, Vorlesungsumfang in Semesterwochenstunden und CP nach ECTS der Prüfungsleistungen beschreiben, die an der ausländischen Hochschule erbracht werden sollen. (3) Die Summe der CP der Prüfungsleistungen im Ausland muss der Summe entsprechen, die in dem beantragten Semester im Studiengang an der Hochschule Karlsruhe zu erbringen ist. (4) In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss ein Auslandssemester auch dann genehmigen, wenn die Anzahl der zu erreichenden CP nach ECTS um bis zu 6 CP unter denen des Studiengangs der Hochschule Karlsruhe für das beantragte Semester liegt. Der Prüfungsausschuss entscheidet, welche Prüfungsleistungen an der Hochschule Karlsruhe ergänzend zu den Prüfungsleistungen an der ausländischen Hochschule zu erbringen sind. (5) Die Umrechnung der Noten wird vom Prüfungsausschuss in Abstimmung mit dem Akademischen Auslandsamt festgelegt. (6) Werden an der ausländischen Hochschule nicht alle Prüfungsleistungen bestanden, können einzelne Prüfungsleistungen anerkannt werden. Über die Anerkennung solcher Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. 50-BIWB Inkrafttreten C. Schlussbestimmungen Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am. Oktober 204 in Kraft. 5-BIWB Übergangsregelung Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung der Studien- und Prüfungsordnung im Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft bereits begonnen haben, können die noch fehlenden Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen nach der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung bis spätestens 3. August 208 ablegen. Danach müssen alle Studierenden ihre Prüfungsleistungen nach der geänderten Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Karlsruhe, den 20.0.204 Der Rektor gez. Prof. Dr. Karl-Heinz Meisel Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung Zur Beurkundung Ausgehängt am: 20.0.204 Abgehängt am: 07.02.204 Im Intranet veröffentlicht am: 20.0.204 Daniela Schweitzer Kanzlerin Seite 0 von 0