Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen



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Transkript:

I. Geltung dieser Bedingungen 1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde mit unseren Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben; dies muss schriftlich erfolgen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Lieferung vorbehaltlos ausführen. 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und für alle aus dem Schuldverhältnis mit dem Kunden resultierenden Pflichten. Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten unsere Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. II. III. Vertragsschluss 1. Ein Vertrag mit uns gilt erst dann als geschlossen, wenn wir das Angebot des Kunden vorbehaltlos annehmen und ihm unsere schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung zugeht oder wir mit der Ausführung der Lieferung beginnen. Erteilen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. 2. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie Beschaffenheitsvereinbarungen oder die Übernahme von Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung; diese muss schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Auftragsdurchführung und Mitteilungspflicht des Kunden 1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schulden wir nur die vertraglich genau festgelegten Lieferungen, die wir unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen Vorgaben erbringen. 2. Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen und/oder sonstige Lieferungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht bzw. der Auftrag dieses ausdrücklich umfasst. 3. Soweit zur Durchführung unserer Lieferung ein- oder mehrmalige Mitwirkungsverhandlungen des Kunden erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten zu erbringen; Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; dies muss schriftlich erfolgen. Sofern er seiner Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind wir berechtigt, ihm den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. IV. Fristen und Termine 1. Fristen und Termine gelten stets als annähernd und unverbindlich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich verbindliche Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Soweit sie unverbindlich sind, geraten wir erst dann in Verzug, wenn der Kunde uns zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Lieferung schriftlich gesetzt hat. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie gegebenenfalls ab Eingang einer vereinbarten Anzahlung bzw. vollständigen Bezahlung. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Kunden verlängern die Lieferungszeiten angemessen. AGB tagomtires Seite 1 von 5

2. Wird die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und durch uns unverschuldete und nicht von uns zu vertretene Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen jeweils auch bei unseren Vorlieferanten sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vortrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung informieren und ihm im Falle unseres Vertragsrücktrittes bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. 3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. 4. Geraten wir uns Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, oder ist unsere Lieferungspflicht aus von uns zu vertretenden Gründen ausgeschlossen oder können wir die Lieferung gemäß 275 Abs. 2 oder 3 BGB verweigern, leisten wir Schadenersatz nach Maßgabe von Ziffer VIII. V. Abnahme 1. Soweit unsere Lieferung der Abnahme bedarf, ist der Kunde hierzu verpflichtet. Kleinere Mängel, welche die Tauglichkeit der Lieferung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht ernsthaft beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines Rechts, gesetzliche Mängelansprüche geltend zu machen. 2. Verweigert der Kunde die Abnahme unter Verstoß gegen Ziffer 1. dieser Klausel, so gilt die Abnahme gleichwohl als erfolgt. VI. Preise und Zahlungen 1. Maßgeblich sind die von uns genannten Preise, zu denen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer soweit diese anfällt zugerechnet wird. Preise für Privatkunden, wie auf unserer Homepage oder in EBAY dargestellt, beinhalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Werden aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen im Einzelfall Schecks angenommen, so erfolgt die Annahme nur zahlungshalber und ebenfalls ohne Skontoabzug. Etwaige Diskontspesen sind vom Kunden zu tragen. Schecks erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge vorbehaltlos auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Im Übrigen behalten wir uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. 2. Stehen uns gegenüber dem Kunden mehrere Forderungen zu, so bestimmen wir, auf welche Schuld die Zahlung angerechnet wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Das gleiche gilt gegenüber Unternehmern für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. 3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unsere Ansprüche gegenüber dem Kunden durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, so sind wir berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten; Ziffer 2 Satz 3 dieses Abschnitts gilt entsprechend. 5. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in der sich aus 288 BGB ergebenden Höhe, sofern wir dem Kunden keinen höheren Schaden nachweisen. AGB tagomtires Seite 2 von 5

VII. Mängelansprüche, Rücktritt, Rückgabe- und Widerrufsrecht 1. Im Falle einer mangelhaften Lieferung kann der Käufer Minderung oder Wandelung verlangen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Empfang der Ware zu rügen. Wir leisten keine Gewähr für Schäden, die auf Störungen, auf unsachgemäße Bedienung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben- und Schutzpflichten und Verschulden bei Vertragsschluss sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist, dass eine zugesicherte Eigenschaft fehlte, oder dass eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im letzteren Falle haften wir nur für denjenigen Schaden, der für uns bei Berücksichtigung der Umstände des Falles vorhersehbar war. In jedem Katalog/Online-Shop können sich Fehler einschleichen. Wir bitten, dies zu entschuldigen und können hier für leider keine Haftung übernehmen. 2. 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Schriftform erhalten hat, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast uns als Unternehmer. (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. 3. 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (1) Das Widerrufsrecht nach 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass 1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist, 2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und 3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird. AGB tagomtires Seite 3 von 5

(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung. Das Rückgaberecht kann innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Ware genutzt werden, die Rücksendung geht bis 40,00 Euro Netto Warenwert zu Lasten und Gefahr des Kunden, bei Warenwert über genanntem Betrag treten wir für eine versicherte Rücksendung ein. Nichtsdestotrotz hat der Verbraucher seiner Pflicht zur Kostenminimierung nachzukommen, indem er uns über eine beabsichtigte Rücksendung vorab schriftlich informiert, so dass wir ggf. ein von uns beauftragtes Transportunternehmen mit der Abholung beauftragen zu können. Zu diesem Zweck sind uns mögliche Abholtermine in einem angemessenen Zeitrahmen zu benennen. Es obliegt in diesen Fällen dem Verbraucher, für die ordnungsgemäße Rücksendung in Bezug auf Verpackung und Einhaltung der Termine Sorge zu tragen. VIII. Haftung 1. Wir haften auf Schadenersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Regelung: Dem Grunde nach haften wir: für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verzug sowie in den Fällen, in denen der Anspruch auf die Lieferung gemäß 275 BGB aus von uns zu vertretenden Gründen ausgeschlossen ist oder die Lieferung von uns verweigert werden kann Der Höhe nach ist unsere Ersatzpflicht in Fällen einfacher Fahrlässigkeit gegenüber Unternehmern auf den Ersatz der vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Im Übrigen ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. 2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von vorstehenden Haftungsregelungen unberührt. 3. Soweit gemäß vorstehender Regelungen unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung ( 823ff. BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß der 1,4 ProdHaftG. IX. Verjährung 1. Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen eines Mangels in einem Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind solche Mängel, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist 5 Jahre oder länger beträgt. Gegenüber Privatkunden und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen. 2. Sonstige vertragliche Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren, sofern dieser Unternehmer ist, in einem Jahr von dem gesetzlichen Verjährungsbeginn an. AGB tagomtires Seite 4 von 5

3. Von den vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen in den folgenden Fällen unberührt: für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für sonstige Schäden, die auf einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; für das Recht des Kunden, sich bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen; für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne von 444 oder 639 BGB; für Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß 478 Abs. 2 BGB. X. Erfüllungsort und Abtretungsverbot 1. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist Gelsenkirchen. 2. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen. XI. Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Gelsenkirchen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche und Streitverkündungen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 2. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist Gelsenkirchen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Artikel 17 EuGVÜ bzw. Artikel 23 EuGVVO). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ bzw. des EuGVVO zuständig ist. 3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. XII. Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. 2. Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen sind hierdurch aufgehoben. Hinweis gemäß 33 BDSG: Kundendaten werden elektronisch verarbeitet. TagomTires Ludger Schmüdderich Romanusstraße 26, 45894 Gelsenkirchen Telefon 0209/38651882, Fax 0209/38651883 E-Mail: info@tagomtires.de Steuernummer 359/5175/1695 UsStID DE163001506 AGB tagomtires Seite 5 von 5